Mal was anderes (Unfall mit Radfahrerin)

Opel Corsa D

Hey ihr!
Ich hatte gestern nen Unfall mit einer Radfahrerin. Hier die Schilderung:
Ich stand in einer Nebenstraße von einer Hauptstraße. Habe gewartet, bis es frei wird, dass ich nach rechts abbiegen kann. Hatte Blinker gesetzt und den von Links kommenden Verkehr beobachtet. Während ich nach Links schaue macht es bum und ein junges Mädchen (ca. 14 Jahre alt) hängt mir im Auto vorne drin. (sie ist wohl auf dem Gehweg gefahren, welcher entlang der hauptstrasse führt). Sie ist nicht runtergefallen, sondern halt nur kurz abgestiegen, hat mir ins Auto geschaut und ist weiter gefahren. Ne Freundin ist vor mir gefahren und hat durch ihren Rückspiegel gesehen, wie sie mir reingefahren ist und dass sie auch am Ende des Gehwegs nicht angehalten hat sondern einfach auf die Straße gefahren ist. Mein Auto ist vorne total verkratzt. Was soll ich machen? Sie hat ja schliesslich schuld. Meine Mutter meinte aber, da ich noch in der Probezeit bin, soll ich kein Risiko eingehen und es lieber dabei belassen. Soll ich den schaden melden? Ich bin total verzweifelt. Kann mir irgendwas passieren? Sie ist ja aber weitergefahren, also ist die Sache für sie wohl erledigt.
Danke für eure antworten.

25 Antworten

hallo,
nun ist aber die erste frage ob du den namen, adresse etc. von dem mädchen hast, sonst kannste dir ja weitere gedanken sparen.

ansonste wäre es mir egal ob ich in der probezeit wäre, du hast ja keine schuld.
gruss

Also ich würds melden. Wie ich deine Schilderung verstehe bist du ja mit deinem Fahrzeug gestanden. Und bei uns in der Fahrschule hieß es "mit einem stehenden Auto kann man keinen Unfall bauen". Und wegen der Probezeit brauchst du dir da keine Sorgen machen. Da macht des nix. Außerdem glaub ich zahlt die Versicherung nur wenn die Unfallflucht auch angezeigt wird. Also deine Kasko-Versicherung mein ich. Für Schadensersatzansprüche brauchst du natürlich die Daten des Mädchens.

Felix

Ja das Problem ist, wie ich geschrieben hatte, dass das Mädchen einfach wieder aufgestiegen und weiter gefahren ist. Meine Mutter meinte, dass wir lieber den schaden selber bezahlen als dass wir uns unnötigen Stress machen. Ich habe ja im Notfall, falls sie sich mein Kennzeichen gemerkt hat und sagt ich wäre auf sie gefahren, noch meine Freundin als Zeugin. Ich habe halt Angst, dass sie eine Falschaussage macht. Aldi trotzdem den schaden melden, auch wenn ich sie nicht kenne? Oder es auf sich beruhen lassen und falls nichts mehr kommt den schaden selber bezahlen!? Lg

Zitat:

Original geschrieben von Leah1893


Ja das Problem ist, wie ich geschrieben hatte, dass das Mädchen einfach wieder aufgestiegen und weiter gefahren ist. Meine Mutter meinte, dass wir lieber den schaden selber bezahlen als dass wir uns unnötigen Stress machen. Ich habe ja im Notfall, falls sie sich mein Kennzeichen gemerkt hat und sagt ich wäre auf sie gefahren, noch meine Freundin als Zeugin. Ich habe halt Angst, dass sie eine Falschaussage macht. Aldi trotzdem den schaden melden, auch wenn ich sie nicht kenne? Oder es auf sich beruhen lassen und falls nichts mehr kommt den schaden selber bezahlen!? Lg

...wenn wir davon ausgehen das Deine Schilderung stimmt und Du auch noch einen Zeugen hast solltest Du m.E. den Unfall melden, bzw. Kontakt mit dem Mädchen aufnehmen, bist Du Rechtschutzversichert?, meine RSV bietet eine gute telefonische Hotline für solche Fragen an. Ich denke aus Prinzig solltest Du hier etwas unternehmen....man fährt nicht einfach weiter...warum solltest Du alleine auf den Schaden sitzen bleiben. Nur kein Ärger machen....ist hier m.E. die falsche Reaktion...

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Weiß ich nicht, ob ich das bin. Muss ich meine Eltern fragen. Aber wie soll ich mit ihr Kontakt aufnehmen? Ich kenne sie nicht, keine Adresse, keinen Namen, ich könnte dir nicht mal sagen, wie sie aussah. Ich weiß nur noch, dass sie jünger war. Ich bin echt überfordert.

Eine Anzeige würde ich auf jeden Fall machen. Einfach nur als Mittel gegen die Dunkelziffer. 😉

Wenn

- Du gestanden bist;
- sie regelwidrig entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg gefahren ist und
- sie Dich übrsehen hat, also normalerweise noch hätte anhalten können,

dann bist Du vollkommen im Recht. Afaik hat das OLG Düsseldorf mal entschieden, daß, wenn man einen Radler, der so fährt, auflädt, man eine 50% Teilschuld bekommt (halte ich aber für eine Fehlentscheidung)

Aus der Anzeige wird zwar zu 95% nix werden, weil die Radlerin wohl nicht ermittelt werden kann. Aber Zufälle gibt es immer wieder. Vielleicht hat die Szene ja zufällig der Ex-Freund der Dame beobachtet und sie bei der Polizei rangehängt. 😎

Um meinen Führerschein hätte ich da wirklich keine Angst.

Gruß cone-A

Ich würde auf jedenfall zur Polizei gehen. Stell dir nur mal vor, das Mädel dreht den Spieß um, geht zur Polizei und erzählt das du (langsam) fuhrst und ihr vor das Rad gefahren bist und sie nicht mehr bremsen konnte und du bist dann einfach weitergefahren....dann siehts erstmal nämlich so aus, das DU Unfallflucht begangen hast, dann hast du richtig Stress.....und im Zweifelsfall bekommt immer der Schwächere Recht...

Ja, also 1. hätte sie ja gar nicht auf dem Gehweg fahren dürfen. 2) war's auch noch die falsche Seite. Und 3) bin ich gestanden.
@samson1980: ja, genau davor hab ich Angst, dass sie sowas erzählt. Nur hatte ich ja ne Freundin, die aus dem Rückspiegel beobachtet hat, wie das Mädchen in mich reingefahren UND weitergefahren ist. Deswegen müsste ich ja auf jeden Fall recht bekommen.!?

Ich würde als Radfahrerin am Ende vom Gehweg auch anhalten. Vorallem wenn auf der Straße, die ich überqueren muss ein Auto steht und wartet, bis es frei wird. Es sind zwei Schulen in der Nähe und da fahren (vorallem jüngere Schüler) ohne nach rechts oder Links zu blicken. Neben mir war ein Zaun, deswegen hat sie mich wohl nicht gesehen und ist einfach auf die Straße gefahren. Wie ich mich über solche Sorglosigkeit aufregen könnte. Hätte sie ordnungsgemäß angehalten, hätte sie mich gesehen. Aber nein, jetzt haben wir des Stress. Und ich bin ne Person die deswegen tagelang nicht zur Ruhe kommen kann -.-. Damn!

Wie hoch belaufen sich denn die Kosten?
Ich würde mal einen Anwalt konsultieren (Bist du beim ADAC? Da gibt es kostenfreie Rechtsberatung in Sachen Verkehrsrecht) und fragen wie es aussieht. Ich weiß nämlich nicht, wie es mit deiner Schuld aussieht, normalerweise hast du (soweit ich es noch richtig aus der Fahrschule weiß) alle Radfahrer/Fußgänger, die deine Straße dort kreuzen durchfahren zu lassen(Wobei das Mädchen ja rechtswidrig handelt, in dem der Fußweg benutzt wird..).

Durchlassen ist ja ok. Aber wenn ich schon stehe fahre ich doch nicht extra weg damit ein Fahrrad durch kann.

Hätte sie angehalten, hätte sie auch bestimmt durchgelassen. Aber da ich sie gar nicht erst gesehen hab (weil sie wohl ungebremst angefahren gekommen ist). Und vorallem muss ich ja auch gar nicht damit rechnen, dass da n Fahrrad aufm Gehweg ankommt. Ich versteh nur nicht, wie es kommen kann, dass sie mir vorne reinfährt und nicht in die Seite. Wahrscheinlich hat sie mich nicht gesehen (Zaun) und dann ist sie erschrocken, weil da doch n Auto stand.

Der schaden beläuft sich wahrscheinlich nicht mal auf 100€. Drum denk ich, dass es vll besser ist, wenn ich Gras über die Sache wachsen lasse. Wegen sowas dann seinen Führerschein aufs Spiel zu setzten. Weil der 'arme' Radfahrer bekommt wohl eh recht, wenn's hart auf hart kommt.,

Zitat:

Original geschrieben von Leah1893


Hätte sie angehalten, hätte sie auch bestimmt durchgelassen. Aber da ich sie gar nicht erst gesehen hab (weil sie wohl ungebremst angefahren gekommen ist). Und vorallem muss ich ja auch gar nicht damit rechnen, dass da n Fahrrad aufm Gehweg ankommt. Ich versteh nur nicht, wie es kommen kann, dass sie mir vorne reinfährt und nicht in die Seite. Wahrscheinlich hat sie mich nicht gesehen (Zaun) und dann ist sie erschrocken, weil da doch n Auto stand.

Das denke ich auch, werden dir viele allerdings anders auslegen. Letztens noch von einem bekannten gehört, man muss als Autofahrer mit dem Fehlverhalten von Radfahrern (oder auch Fußgängern) rechnen. Ich bin mir sicher, dass dich zumindest eine Teilschuld treffen wird.

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