Mal eine juristische Frage: Mehr Vorbesitzer als ursprünglich angegeben

Opel Corsa D

Hallo!

Ich habe folgendes Anliegen :

Ich habe mir im April 2011 einen gebrauchten D Corsa beim Gebrauchtwagenhändler geholt.
Hab das ganze finanzieren lassen und habe aus diesem Grund erst letzte Woche meinen Fahrzeugbrief von der Bank zugeschickt bekommen.
Beim genaueren Betrachten des Briefes ist mir dann aufgefallen, dass bei Anzahl der Vorbesitzer eine 4 steht 😮
Habe das Ganze dann mit meinem Kaufvertrag verglichen und da steht doch tatsächlich bei Vorbesitzer ne 1 drinne!

So nun meine Frage :

Kann/soll ich jetzt gegen den Händler juristisch vorgehen?
Ist ja im Prinzip Betrug da das Auto ja minderwertiger ist als mir angepriesen wurde.

Oder ist das nur so ne Kleinigkeit und könnte auf Geringfügigkeit fallen gelassen werden?

Ist es schon zu spät um irgendwelche Schritte einzuleiten?

Und auf welchen Schadenersatz hab ich Anspruch bzw wieviel kann ich fordern?

Ps: Damals war er 4 Jahre alt also Baujahr 3/2007, hatte knapp 60 000 km drauf und hat 8 500 € gekostet.

Danke schonmal für eure Bemühungen und mit freundlichen Grüßen

Markus

Beste Antwort im Thema

Ich gehe bei dem Begriff von der Definition im rechtlichen Sinne aus. Landläufig wird jede beschreibende Aussage als Zusicherung betrachtet. Dem ist aber nicht so. Und ich bezweifle, dass es eine dokumentierte Aussage seitens des Käufers gab, dass der Wagen nur gekauft wird, wenn er max. x Vorbesitzer gehabt hat. Wenn diese Frage gestellt wurde, belegbar falsch beantwortet ist, dann sähe ich eine Chance. (Angabe im Kaufvertrag kann alles sein (u.a. auch ein Irrtum in der Erklärung))

Ansonsten - nach so langer Zeit (offenbar ohne Problmee, die eine Rücktritt rechtfertigen) - verdienen sich wohl nur die Anwälte ein Zubrot. Denn für die Höhe des Honorars (Schadenhöhe (z.B. Kaufpreis - Nutzungsentschädigung oder 200 Euro Preisnachlass ?)) wird sich kaum ein Anwalt ernsthaft den A... aufreißen.

Anders würde ich es sehen, wenn ihm das so wichtig gewesen wäre mit den Vorbesitzern, dass er sich von der Bank die Kopie des Briefes habe kommen lassen (oder bei Zulassungstelle nachgefragt hätte) - aber dann wäre er deutlich früher auf den "Mangel" gekommen. Dies sehe ich dann in engem Zusammenhang mit der Übergabekontrolle durch den Käufer und wäre durch eien Sachmängelhaftung wohl noch abgedeckt. Aber heute? So wird es schwer sein, nachzuweisen, dass dieses Kriterium kaufverhindernd gewesen wäre - denn bis heute hat es ja auch nicht interessiert.

Aber lassen wir mal hören, was der TE berichten wird...

24 weitere Antworten
24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Roadrunner 16V


Was interessant sein kann ist beim Vorbesitzer nachzufragen mit wieviel Kilometer die das Auto verkauft haben.

Aber nicht jeder Besitzer wird nach 3 Jahren noch rel. genau wissen und belegen können wieviel das Auto gelaufen hatte als er verkaufte.

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Original geschrieben von Roadrunner 16V


Was interessant sein kann ist beim Vorbesitzer nachzufragen mit wieviel Kilometer die das Auto verkauft haben.
Aber nicht jeder Besitzer wird nach 3 Jahren noch rel. genau wissen und belegen können wieviel das Auto gelaufen hatte als er verkaufte.

Schmeisst du deine Kaufverträge nach 6 Monaten weg? Ich sicherlich nicht und auf diesen steht auch die abgelesene Kilometerleistung.

Zitat:

Original geschrieben von schrotti_999


Schmeisst du deine Kaufverträge nach 6 Monaten weg? Ich sicherlich nicht und auf diesen steht auch die abgelesene Kilometerleistung.
Zur Diskussion standen knapp 3 Jahre - nicht 6 Monate

. Das ist schon eine ganz andere Hausnummer!

Und nein,

ich

schmeiße (Verkaufs-)Verträge und einige andere Dokumente nicht nach 6 Monaten weg. i.d.R. Halte ich sie noch >1 bis 2 Jahre. Bisher hatte ich aber auch noch keinen Nach-Nachkäufer der sich bei mir wegen Plausibilitätsanfrage oder scheinbar strittigem "Unfallwagen" ect. gemeldet hat.

Man kann ja mal in die Runde fragen wer ganze 3 Jahre nach Verkauf noch eine vernünftige Fahrzeughistorie auf dem Tisch legen kann mit der man treffsicher Laufleistungen zu jedem Zeitpunkt darlegen kann.

Habe gerade nachgeschaut, ich habe noch einen Neuwagenkaufvertrag von 1987 in den Akten................😁
Aber der TE wollte am Freitag mit dem Händler sprechen, noch ist keine Rückmeldung erfolgt.

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide


Man kann ja mal in die Runde fragen wer ganze 3 Jahre nach Verkauf noch eine vernünftige Fahrzeughistorie auf dem Tisch legen kann mit der man treffsicher Laufleistungen zu jedem Zeitpunkt darlegen kann.

Ich habe noch alle Kaufverträge meiner Ein und Verkäufe aus gut 35 Jahren, incl dem meines ersten Mokicks. Da läpperte sich schon etwas zusammen. 😁

dito (vorallem, nachdem bei meinen Eltern mali die Polizei war und meinte, dass unsere Rohkarosse aus dem Baggersee gezogen wurde. Gut, als wir den 7 Jahre alten Kaufvertrag vorzeigen konnten.
Seither habe ich alle Verkäfsdokumente noch (heute natürlich digitalisiert)

Wie sind denn die Verjährungsfristen im o.g. Fall. 3 oder 4 Jahre??

Gruß, Daniel

Wenn wir von Gewährleistung reden, m.E. 1/2 Jahr, alles andere ist wohl eher "Schadenersatzrecht" ...

Zitat:

Original geschrieben von hoetilander


Wie sind denn die Verjährungsfristen im o.g. Fall. 3 oder 4 Jahre??

Wie auch immer, es ist absolut entspannend, wenn man den Damen und Herren der Rennleitung den Kaufvertrag präsentieren kann.

Ich hatte so einen Fall selbst schon und war binnen 5 Minuten aus dem Schneider.

Versteckter Mangdel daher 30 Jahre😁.

Gruss
Haibarbeauto

Deine Antwort