Mal eine juristische Frage: Mehr Vorbesitzer als ursprünglich angegeben

Opel Corsa D

Hallo!

Ich habe folgendes Anliegen :

Ich habe mir im April 2011 einen gebrauchten D Corsa beim Gebrauchtwagenhändler geholt.
Hab das ganze finanzieren lassen und habe aus diesem Grund erst letzte Woche meinen Fahrzeugbrief von der Bank zugeschickt bekommen.
Beim genaueren Betrachten des Briefes ist mir dann aufgefallen, dass bei Anzahl der Vorbesitzer eine 4 steht 😮
Habe das Ganze dann mit meinem Kaufvertrag verglichen und da steht doch tatsächlich bei Vorbesitzer ne 1 drinne!

So nun meine Frage :

Kann/soll ich jetzt gegen den Händler juristisch vorgehen?
Ist ja im Prinzip Betrug da das Auto ja minderwertiger ist als mir angepriesen wurde.

Oder ist das nur so ne Kleinigkeit und könnte auf Geringfügigkeit fallen gelassen werden?

Ist es schon zu spät um irgendwelche Schritte einzuleiten?

Und auf welchen Schadenersatz hab ich Anspruch bzw wieviel kann ich fordern?

Ps: Damals war er 4 Jahre alt also Baujahr 3/2007, hatte knapp 60 000 km drauf und hat 8 500 € gekostet.

Danke schonmal für eure Bemühungen und mit freundlichen Grüßen

Markus

Beste Antwort im Thema

Ich gehe bei dem Begriff von der Definition im rechtlichen Sinne aus. Landläufig wird jede beschreibende Aussage als Zusicherung betrachtet. Dem ist aber nicht so. Und ich bezweifle, dass es eine dokumentierte Aussage seitens des Käufers gab, dass der Wagen nur gekauft wird, wenn er max. x Vorbesitzer gehabt hat. Wenn diese Frage gestellt wurde, belegbar falsch beantwortet ist, dann sähe ich eine Chance. (Angabe im Kaufvertrag kann alles sein (u.a. auch ein Irrtum in der Erklärung))

Ansonsten - nach so langer Zeit (offenbar ohne Problmee, die eine Rücktritt rechtfertigen) - verdienen sich wohl nur die Anwälte ein Zubrot. Denn für die Höhe des Honorars (Schadenhöhe (z.B. Kaufpreis - Nutzungsentschädigung oder 200 Euro Preisnachlass ?)) wird sich kaum ein Anwalt ernsthaft den A... aufreißen.

Anders würde ich es sehen, wenn ihm das so wichtig gewesen wäre mit den Vorbesitzern, dass er sich von der Bank die Kopie des Briefes habe kommen lassen (oder bei Zulassungstelle nachgefragt hätte) - aber dann wäre er deutlich früher auf den "Mangel" gekommen. Dies sehe ich dann in engem Zusammenhang mit der Übergabekontrolle durch den Käufer und wäre durch eien Sachmängelhaftung wohl noch abgedeckt. Aber heute? So wird es schwer sein, nachzuweisen, dass dieses Kriterium kaufverhindernd gewesen wäre - denn bis heute hat es ja auch nicht interessiert.

Aber lassen wir mal hören, was der TE berichten wird...

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Hättest du ihn mit 4 Vorbesitzern gekauft ?
Wenn Nein, dann Anwalt, wenn ja , ist er gut , dann gut, ist er schlecht, dann Anwalt.😉

Gruss
Haibarbeauto

Das ist doch mal ne Aussage ^^

Hätte ihn bei 4 Vorbesitzern nicht gekauft und Macken hat er ohne Ende 😉 ............also Anwalt

Danke dir!

Ich würde es doch erstmals ohne Anwalt probieren und dem Händler die Chance der Klärung bieten.

Hat er das Auto zugelassen oder du?

Der Händler hat das Auto für mich zugelassen. Hab damit nichts zu tun gehabt.

Stellt sich halt die Frage ob er das wissentlich verschwiegen hat oder aus welchem Grund auch immer nicht anders wusste 😕

Gibt keinen Händler der nicht gewußt hat, wie viele Vorbesitzer.........😛

Is schon ne Frechheit aber naja was will man machen? ^^

Ich fahr da morgen mal hin und stell ihn zur Rede, bin mal gespannt was der mir erzählt 😉

Und das sagt Tante Google dazu, das kannst du ausdrucken und dem Händler geben dann braucht der sich keine Ausrede zu überlegen............😁

Mega! Is ja fast genau so wie das bei mir der Fall ist ^^

Tausend dank, hast mir sehr geholfen! 🙂

Dann bitte auch schön posten wie es bei dir ausgegangen ist. Interessiert mich ja mal. 😉

Nach so länger Zeit duerfte es schwer werden da etwas zu machen. Letzlich musst Du auch nachweisen, das die Zahl der Vorbesitzer eine zugesicherte Eigenschaft handelte.

Zitat:

Original geschrieben von Bommel


Nach so länger Zeit duerfte es schwer werden da etwas zu machen. Letzlich musst Du auch nachweisen, das die Zahl der Vorbesitzer eine zugesicherte Eigenschaft handelte.

Das habe ich auch gedacht. Aber lies nochmals den Eingangspost. Dort steht, dass im Kaufvertrag die Rede von 1 Vorbesitzer ist.

Ich gehe bei dem Begriff von der Definition im rechtlichen Sinne aus. Landläufig wird jede beschreibende Aussage als Zusicherung betrachtet. Dem ist aber nicht so. Und ich bezweifle, dass es eine dokumentierte Aussage seitens des Käufers gab, dass der Wagen nur gekauft wird, wenn er max. x Vorbesitzer gehabt hat. Wenn diese Frage gestellt wurde, belegbar falsch beantwortet ist, dann sähe ich eine Chance. (Angabe im Kaufvertrag kann alles sein (u.a. auch ein Irrtum in der Erklärung))

Ansonsten - nach so langer Zeit (offenbar ohne Problmee, die eine Rücktritt rechtfertigen) - verdienen sich wohl nur die Anwälte ein Zubrot. Denn für die Höhe des Honorars (Schadenhöhe (z.B. Kaufpreis - Nutzungsentschädigung oder 200 Euro Preisnachlass ?)) wird sich kaum ein Anwalt ernsthaft den A... aufreißen.

Anders würde ich es sehen, wenn ihm das so wichtig gewesen wäre mit den Vorbesitzern, dass er sich von der Bank die Kopie des Briefes habe kommen lassen (oder bei Zulassungstelle nachgefragt hätte) - aber dann wäre er deutlich früher auf den "Mangel" gekommen. Dies sehe ich dann in engem Zusammenhang mit der Übergabekontrolle durch den Käufer und wäre durch eien Sachmängelhaftung wohl noch abgedeckt. Aber heute? So wird es schwer sein, nachzuweisen, dass dieses Kriterium kaufverhindernd gewesen wäre - denn bis heute hat es ja auch nicht interessiert.

Aber lassen wir mal hören, was der TE berichten wird...

Was interessant sein kann ist beim Vorbesitzer nachzufragen mit wieviel Kilometer die das Auto verkauft haben. Vielleicht hat der Händler ja da dran gedreht. Dann wäre es eindeutig Betrug.
4 Vorbesitzer und nur knapp 60000km klingt unglaubwürdig.

Da bei circa 30 Prozent aller Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert sind sind die Chancen groß so einen Wagen beim Gebrauchtwagen kauf zu erwischen.

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