Mängelkarte wegen zu lautem Auspuff, trotz originaler AGA
Hallo zusammen,
seit knapp 2 Wochen darf ich mich stolzer Besitzer eines Audi RS3 Sportbacks vor Facelift nennen.
Leider ist aller Anfang oft schwer, so war es auch bei mir.
Mir wurde vom Verkäufer zugesichert, dass sich das Fahrzeug im originalen Zustand befindet. Letzte Woche am Donnerstag hatte ich dann direkt das Vergnügen mit der Rennleitung. Voller Überzeugung, dass ich gleich weiterfahren darf unterhielt ich mich mit dem Polizisten.
Er wollte nur schnell eine DB Messung machen. FAZIT: ZU LAUT.
Also musste ich hinterher fahren um beim Tüv ein weiteren Test zu machen.
Dort wurde folgende Mängel aufgewiesen:
6.1.9a Motor Motorsteuerung unzulässig verändert
8.1. Standgeräusch Vergleichswert überschritten
D8.1. Schalldämpferanlage hinten Geräuschentwicklung auffällig
DF6.1.8 Motor Schubabschaltung auscodiert.
DF8.1. Standgeräusch Messung Spitze 111 dB (A)
DF8.2.1. Katalysator (otto) Nachkat klingt hohl.
Das Standgeräusch lag eigentlich bei 99 dB bei im Fahrzeugschein erlaubten 90 dB.
Also gleich am nächsten Tag zu Audi gefahren, wo jegliche Arbeit an diesem Fahrzeug in der Vergangenheit durchgeführt wurde. Auch hier wurde mir mündlich bestätigt, dass es sich um ein unverbasteltes Fahrzeug im Originalzustand handelt.
Letztendlich fordert mich der Tüv auf, dass Fahrzeug wieder original zu machen und nochmals beim TÜV vorzuführen.
Ich komme hier leider nicht mehr weiter.
Aktuell sitze ich auch Kosten der Polizei von 90€ zuzüglich Verwaltungskosten, 110 € TÜV Gebühren, sowie der heutigen Bescheinigung von Audi, dass es sich bei der AGA um die originale AGA handelt, welche nochmals 60 € gekostet hat
Dies wird beim TÜV aber nicht anerkannt.
Habt ihr Tipps für mich oder vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gehabt?
Letztendlich will ich natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben und ein Fahrzeug welches legal ist und keine Probleme bei einer Kontrolle verursacht. Auf den super Sound, welcher ja original so ist möchte ich aber eigentlich auch nicht verzichten.
Vielen Dank für eure Unterstützung
Gruß
Timo Hermann
Beste Antwort im Thema
Also, ich melde mich nun doch nochmals mit dem Ergebnis meines Problems.
Zum Einen möchte ich es gerne den Personen mitteilen, die mir dabei helfen wollten und die es auch interessiert, zum Anderen möchte ich zu den ganzen teilweise unverschämten Unterstellungen nun Stellung nehmen.
Letztendlich ist es so, dass die Polizei sowie der Tüv bei der ersten Kontrolle falsch gemessen.
Bei der Kontrolle wurde im Dynamik Modus mit offenen Klappen gemessen, da ist er zum einen lauter und zum anderen knallt er von Werk aus. Dies hat mir Audi auch bestätigt, genauso wie dass die Auspuffanlage sich im originalen Zustand befindet.
Daher bin ich heute nochmals zum Tüv zur Nachkontrolle (ohne ein einziges Detail am Fahrzeug geändert zu haben) und siehe da, 89,8 dB wurden gemessen, bei erlaubten 90 dB.
Bei meinem heutigen Termin wurde auch das Steuergerät überprüft und wurde bestätigt, dass auch hier nichts programmiert wurde.
Bei meinem ersten Besuch beim TÜV waren wie bereits erwähnt alle Mängel reine Vermuten.
Das Ende vom Lied ist, ich habe meine Mängelkarte gestempelt bekommen, bin überglücklich und konnte allen vorlauten Mitgliedern hier im Forum zeigen, dass man nicht zu voreilig urteilen sollte.
Und tschüss
261 Antworten
Zitat:
@Tymo215 schrieb am 10. April 2019 um 08:27:30 Uhr:
Also um nochmals paar Dinge klarzustellen.
Das Auto hat mittlerweile 40.000km runter, verbaut ist die RS Sportabgasanlage. Diese wurde auch vor ca. 2 Monaten nochmals bei Audi aufgrund eine Rückrufaktion getauscht.
Ich habe das Fahrzeug privat gekauft, habe aber noch Garantie bis 12/2021.
Der Verkäufer hat mir 100 mal zugesichert, dass alles original sei und begleitet mich auf zu jedem Besuch bei Audi. Dies sind Gründe warum ich davon ausgehe, dass hier wirklich nichts manipuliert wurde und das Fahrzeug sich im originalen Zustand befindet.
Das nützt dir nichts.
Die Polizei hat bei einer Kontrolle festgestellt dass das Fahrzeug lauter ist als gesetzlich erlaubt.
Zudem hat der TÜV dies bestätigt und (scheinbar) diverse Manipulationen festgestellt.
Hier wird sich keiner auf eine Werkstatt oder einen Vorbesitzer verlassen die bestätigen / behaupten dass sie nichts unzulässiges gemacht hätten.
Wenn nun eine Auspuffanlage nach 40.000km ausgebrannt und nicht mehr gesetzeskonform ist spricht das nicht gerade für gute Qualität die Audi da liefert, aber auch das hilft dir nichts.
Dann muss Du die verschlissene Anlage eben durch eine neue Ersetzen (erschrick nicht, wenn Du siehst was sie kostet).
Du wirst das Fahrzeug in einen gesetzeskonformen Zustand bringen müssen, vorher gibts hier wohl kein "GO"mehr.
Zitat:
@Tymo215 schrieb am 10. April 2019 um 10:08:44 Uhr:
Ja, so mache ich das dann auch.
Ich bekomme auch noch eine Bestätigung vom Verkäufer, dass alles original ist und nichts verändert wurde. Somit entziehe ich mich eigentlich aus jeglicher Verantwortung/Schuld.
Nein, tust Du nicht.
Aber das wird dir vermutlich bald an anderer Stelle erklärt werden.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 10. April 2019 um 10:29:53 Uhr:
Ist das eine Tatsache? Der TUEV hat was ausgelesen... Audi ja wohl auch. Und die sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Und glaub mir, Audi ist ganz scharf darauf einen Vermerk im System zu machen, wenn ein Eingriff auf ein Steuergeraet stattgefunden hat, der nicht von Ihrer Seite kam.
Ja.
Denn im Gegensatz zu irgendeiner Audiwerkstatt wird der TÜV von Behörden als unabhängige Prüfstelle anerkannt.
Zitat:
@querys schrieb am 10. April 2019 um 10:35:18 Uhr:
Ich behaupte:
WENN der Wagen original ist, dann hat der TE nichts zu befürchten und Audi soll sich um das Problem kümmern.
Eventuell kommt dabei raus, dass die Abgasanlage verschlissen/defekt ist oder vielleicht ein anderes Bauteil defekt ist (z.B. Loch im Luftfilter), was repariert werden muss.
Wenn der Wagen beispielsweise viel auf der Rennstrecke bewegt wurde kann auch nach 40.000km die Abgasanlage durch sein.
Genau deswegen gabs ja auch "nur" eine Mängelkarte und nicht direkt eine Anzeige.
Verantwortlich dafür den gesetzeskonformen Zustand wieder herstellen zu lassen ist dennoch der TE.
Wer die Behebung dann zahlt, ist eine andere Geschichte.
Ähnliche Themen
Die Abgasanlage wurde vor 2 Monaten bei Audi direkt getauscht. Dort gab es wohl eine Rückrufaktion wegen des Rasselns im Auspuff. Ich werde meinen RS3 nun zu Audi stellen und die sollen das prüfen
Zitat:
@Tymo215 schrieb am 10. April 2019 um 10:08:44 Uhr:
Ja, so mache ich das dann auch.
Ich bekomme auch noch eine Bestätigung vom Verkäufer, dass alles original ist und nichts verändert wurde. Somit entziehe ich mich eigentlich aus jeglicher Verantwortung/Schuld.
Das ist dann wieder mal ein perfektes Beispiel für das Volkaskodenken was ich im Waschanlagen-Thread nebenan beschrieben habe.
Wir verstehen alle dass du dir keiner Schuld bewusst bist und dass du auch nichts an dem Auto verändert hast.
Aber du bist das Auto ja gefahren.
Sollte mir über Nacht jemand die Kennzeichen klauen und ich fahre damit los ist das ähnlich gelagert. (Klar, bei dir versichern dir sowohl VK als auch Audi dass alles iO ist .... Aber wenn nicht bist DU gefahren. Weder der VK noch Audi) Also entziehen ist nicht ;-)
Blöde frage, bei der AUDI Werkstatt gibt es doch sicherlich auch einen TÜB der dir das bestätigen kann. Der kann in Verbindung mit AUDI auch auf die richtigen Daten zugreifen, so würde ich es machen, vor allen wenn noch Garantie drauf ist.
MfG
Mike
Schubabschaltung auscodiert
Ist eine ja/nein Frage die auch unabhängig von irgendeinem Verschleiß klärbar ist.
(Wenn es beim Schalten etc. immer wieder knallt und klötert ist sie aus)
Wenn sich alle so sicher sind sollen die Audigarantie und der Vorbesitzer untereinander klären wer das Gutachten bezahlt das es braucht um die Behautungen des TÜVs zu widerlegen.
Die Steuergeätespezis könnten mal sagen ob Veränderungen archiviert werden.
Zitat:
@Tymo215 schrieb am 10. April 2019 um 13:04:38 Uhr:
Die Abgasanlage wurde vor 2 Monaten bei Audi direkt getauscht. Dort gab es wohl eine Rückrufaktion wegen des Rasselns im Auspuff. Ich werde meinen RS3 nun zu Audi stellen und die sollen das prüfen
Sollen zu den Punkten in der Mängelkarte schriftlich Stellung nehmen.
Finde ich jetzt aber auch komisch, dass es erst heißt die Verschraubung der Abgasanlage wäre unberührt und nun ist die Anlage erst vor 2 Monaten erneuert worden...
Hmm...
mir kommt gerade folgendes Szenario in den Kopf:
Der Audihändler könnte dem TE ja nun auch unterstellen selbst am Auto "gebastelt" zu haben. So nach dem Motto "Bei Verkauf war der Wagen noch im Serienzustand. Damit haben wir nichts zu tun".
Ich vermute, dann muss der TE das letztendlich widerlegen?
onzlaught hat es ja schon gesagt: sind die Codierungen per Datum hinterlegt?
Dann könnte der TE sich auch einen guten Codierer suchen und den das mal auslesen lassen inkl. Datum etc.
Kostet ja nicht die Welt.
Dann wäre zumindest seine eigene Unschuld bewiesen <- gemäß meines Kopfkinos wenn Audi schmutzig spielt und sich nur aus der Verantwortung reden will 😉
Oder ist der Gedanke zu irre als das das passiert?
Man hat Pferde ja schon kotzen sehen.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 10. April 2019 um 13:13:10 Uhr:
Schubabschaltung auscodiert
Ist eine ja/nein Frage die auch unabhängig von irgendeinem Verschleiß klärbar ist.
(Wenn es beim Schalten etc. immer wieder knallt und klötert ist sie aus)
Wenn sich alle so sicher sind sollen die Audigarantie und der Vorbesitzer untereinander klären wer das Gutachten bezahlt das es braucht um die Behautungen des TÜVs zu widerlegen.Die Steuergeätespezis könnten mal sagen ob Veränderungen archiviert werden.
Allein die auscodierte Schubabschaltung widerlegt doch eigentlich schon die Behauptung, dass "alles original" ist.
Warum sollte Audi ein Fahrzeug mit auscodierter Schubabschaltung ausliefern? Ist ja nicht erlaubt (mMn). / Weiter gedacht: Warum KANN man die überhaupt auscodieren?
Also, wenn Audi es nicht war, muss irgendjemand anders es getan haben. Bleiben nur die Besitzer des Wagens, oder?
Codieren kann man alles, ist doch letztlich nur ein Computer der das alles steuert. Mit dem ensprechenden Gerät kann man problemlos die Programmierungen ändern. Kann man sogar als Privatperson problemlos kaufen (OBD11, VCDS, ...)
Bei Audi kommt doch auch ein Prüfer vorbei, sollen die doch im Beisein des Prüfers das Steuergerät wieder auf Werkseinstellungen zurücksetzen und der das dann bestätigen. Danach neue Geräuschmessung und die sollte dann passen wenn die Klappe bei entsprechenden Messdrehzahlen geschlossen bleibt.
Problematisch wird die Frage des Nachweises der Umprogrammierung, da müsstest du mit Audi sprechen ob das irgendwie nachvollziehbar ist. Wenn das vor deiner Zeit nachweislich passiert ist hat dir der Verkäufer ein Fahrzeug mit erloschener BE verkauft ... 😉
Lässt sich das nicht mehr nachweisen muss man halt in den sauren Apfel beissen und die Rückprogrammierung selber zahlen.