Mängelkarte wegen zu lautem Auspuff, trotz originaler AGA
Hallo zusammen,
seit knapp 2 Wochen darf ich mich stolzer Besitzer eines Audi RS3 Sportbacks vor Facelift nennen.
Leider ist aller Anfang oft schwer, so war es auch bei mir.
Mir wurde vom Verkäufer zugesichert, dass sich das Fahrzeug im originalen Zustand befindet. Letzte Woche am Donnerstag hatte ich dann direkt das Vergnügen mit der Rennleitung. Voller Überzeugung, dass ich gleich weiterfahren darf unterhielt ich mich mit dem Polizisten.
Er wollte nur schnell eine DB Messung machen. FAZIT: ZU LAUT.
Also musste ich hinterher fahren um beim Tüv ein weiteren Test zu machen.
Dort wurde folgende Mängel aufgewiesen:
6.1.9a Motor Motorsteuerung unzulässig verändert
8.1. Standgeräusch Vergleichswert überschritten
D8.1. Schalldämpferanlage hinten Geräuschentwicklung auffällig
DF6.1.8 Motor Schubabschaltung auscodiert.
DF8.1. Standgeräusch Messung Spitze 111 dB (A)
DF8.2.1. Katalysator (otto) Nachkat klingt hohl.
Das Standgeräusch lag eigentlich bei 99 dB bei im Fahrzeugschein erlaubten 90 dB.
Also gleich am nächsten Tag zu Audi gefahren, wo jegliche Arbeit an diesem Fahrzeug in der Vergangenheit durchgeführt wurde. Auch hier wurde mir mündlich bestätigt, dass es sich um ein unverbasteltes Fahrzeug im Originalzustand handelt.
Letztendlich fordert mich der Tüv auf, dass Fahrzeug wieder original zu machen und nochmals beim TÜV vorzuführen.
Ich komme hier leider nicht mehr weiter.
Aktuell sitze ich auch Kosten der Polizei von 90€ zuzüglich Verwaltungskosten, 110 € TÜV Gebühren, sowie der heutigen Bescheinigung von Audi, dass es sich bei der AGA um die originale AGA handelt, welche nochmals 60 € gekostet hat
Dies wird beim TÜV aber nicht anerkannt.
Habt ihr Tipps für mich oder vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gehabt?
Letztendlich will ich natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben und ein Fahrzeug welches legal ist und keine Probleme bei einer Kontrolle verursacht. Auf den super Sound, welcher ja original so ist möchte ich aber eigentlich auch nicht verzichten.
Vielen Dank für eure Unterstützung
Gruß
Timo Hermann
Beste Antwort im Thema
Also, ich melde mich nun doch nochmals mit dem Ergebnis meines Problems.
Zum Einen möchte ich es gerne den Personen mitteilen, die mir dabei helfen wollten und die es auch interessiert, zum Anderen möchte ich zu den ganzen teilweise unverschämten Unterstellungen nun Stellung nehmen.
Letztendlich ist es so, dass die Polizei sowie der Tüv bei der ersten Kontrolle falsch gemessen.
Bei der Kontrolle wurde im Dynamik Modus mit offenen Klappen gemessen, da ist er zum einen lauter und zum anderen knallt er von Werk aus. Dies hat mir Audi auch bestätigt, genauso wie dass die Auspuffanlage sich im originalen Zustand befindet.
Daher bin ich heute nochmals zum Tüv zur Nachkontrolle (ohne ein einziges Detail am Fahrzeug geändert zu haben) und siehe da, 89,8 dB wurden gemessen, bei erlaubten 90 dB.
Bei meinem heutigen Termin wurde auch das Steuergerät überprüft und wurde bestätigt, dass auch hier nichts programmiert wurde.
Bei meinem ersten Besuch beim TÜV waren wie bereits erwähnt alle Mängel reine Vermuten.
Das Ende vom Lied ist, ich habe meine Mängelkarte gestempelt bekommen, bin überglücklich und konnte allen vorlauten Mitgliedern hier im Forum zeigen, dass man nicht zu voreilig urteilen sollte.
Und tschüss
261 Antworten
Hallo!
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 17. April 2019 um 06:39:18 Uhr:
Genau diese Situation haben doch die angesprochenen Diesel Kunden auch.....Übergangsfristen ja, Bestandsschutz? Nein. Das die Situation ärgerlich für betroffene Kunden ist, ist keine Frage, aber genau so ärgerlich ist es für alle anderen, wenn man durch das gerotze ständig genervt oder (wie oben angesprochen wurde) "bedroht" wird.
Die "angesprochenen Dieselkunden", ich nehme an, damit sind Besitzer sogenannter Schummeldiesel gemeint, haben aber das Problem, dass ihr Fahrzeug in einem Großteil der Betriebsszustände (ohne das sie daran ein Verschulden träfe) nicht den zum Zeitpunkt der Typengenehmigung gültigen Abgasgrenzwerten entspricht.
Das ist also überhaupt nicht vergleichbar mit dieser Problematik hier. Die Schallmessungen wurden, nach dem, was man weiß, entsprechend den damaligen Vorschriften durchgeführt; die Werte entsprachen den damaligen Grenzwerten; also ist das Fahrzeug - "Leider" muss man oftmals sagen - objektiv nicht zu beanstanden.
Gruß
.SD
Die Messung wurde in einem Modus gemacht der die Lautstärke einhalten lässt!
In einem Anderen Modus wird dieser Wert NIE eingehalten!
Nochmal die Bitte - wo steht geschrieben, dass man MEssungen in einem Modus machen muss (in dem die WErte eingehalten werden) und in anderen ( die man schalten kann) niemals gemessen wird!
Wir reden ja nicht von Allrad oder BErgabfahr hilfen!-
Diese sind ja auch mal Notwendig und durchaus nachvollziehbar - wir reden von einem Teil dass ausser Lärm keinen Sinn macht!
Wenn mir einer erklärt, dass muss so sein - um die Präsenz dem Umfeld mitzuteilen... -lächerlich!
Wir reden nicht von einem E-Euto welche jetzt Geräusche von sich geben muss um nicht überhört zu werden!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 17. April 2019 um 07:03:36 Uhr:
Die Messung wurde in einem Modus gemacht der die Lautstärke einhalten lässt!
In einem Anderen Modus wird dieser Wert NIE eingehalten!Nochmal die Bitte - wo steht geschrieben, dass man MEssungen in einem Modus machen muss (in dem die WErte eingehalten werden) und in anderen ( die man schalten kann) niemals gemessen wird!
Wir reden ja nicht von Allrad oder BErgabfahr hilfen!-
Diese sind ja auch mal Notwendig und durchaus nachvollziehbar - wir reden von einem Teil dass ausser Lärm keinen Sinn macht!
Wenn mir einer erklärt, dass muss so sein - um die Präsenz dem Umfeld mitzuteilen... -lächerlich!
Wir reden nicht von einem E-Euto welche jetzt Geräusche von sich geben muss um nicht überhört zu werden!
Das wird dir keiner sagen können, da dieser Punkt nicht definiert ist.
Dazu gibt es weder eine Vorschrift, noch einen Paragraphen der dies regelt.
Die Abnahme und Zulassung fußt aber auf dem "normalen" (Klappe zu) Modus. Sonst wären die Werte im Fahrzeugschein falsch. Das der Dynamic/Sport -wasauchimmer- Modus lauter ist, war scheinbar nicht relevant bzw. wurde ausser acht gelassen.
Hallo!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 17. April 2019 um 07:03:36 Uhr:
Die Messung wurde in einem Modus gemacht der die Lautstärke einhalten lässt!
In einem Anderen Modus wird dieser Wert NIE eingehalten!Nochmal die Bitte - wo steht geschrieben, dass man MEssungen in einem Modus machen muss (in dem die WErte eingehalten werden) und in anderen ( die man schalten kann) niemals gemessen wird!
[...]
Falls die Bitte an mich gerichtet sein sollte, ich bin kein Experte für Fahrzeug-Zulassungen. Aber allein logisches Schlussfolgern sagt mir, dass die zumindest früher offenbar so gehandhabte Praxis rechtlich nicht zu beanstanden war. Im Gegensatz zu den Abgasmanipulationen sind ja die Schallemissionen nicht nur kaum zu verschleiern, sie sollen sogar ausdrücklich auffallen.
Und da frage ich mich dann, wenn z. B. wie hier ein RS3 ab Werk die Grenzwerte massiv verletzt, warum nicht längst auf breiter Front (wie bei den Schummeldieseln) von den entsprechenden Behörden dagegegen vorgegangen wird. Stattdessen misst die Polizei fallweise bei Verkehrskontrollen! Wozu, wenn doch ohnehin vorher bereits klar ist, dass dieses Modell schon ab Auslieferung vom Hersteller (zumindest in einigen Fahrmodi) zu laut ist? Weil der Besitzer sein Fahrzeug ja nachträglich leiser gemacht haben könnte und deshalb - ausnahmsweise - weiterfahren darf? Jetzt mal ernsthaft!?
Im Zweifelsfall gibt es sicher irgendwo die entsprechenden Normen- und Regelwerke zum Nachlesen, wenn wohl auch nicht unentgeltlich. Aber jeder TÜV-Prüfer sollte darüber z. B. Auskunft geben können.
Gruß
.SD
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Die Klappen machen vielleicht insoweit Sinn, dass man außerorts für weniger Abgasgegendruck und somit für mehr Leistung bei Turbomotoren sorgen kann.
Das Geknalle macht hingegen gar keinen Sinn. Letztens hin Hamburg hatten wir auch so einen vor uns. Der war so dermaßen laut zu hören, dass man schwer ermitteln konnte, woher es kam. Man konnte beobachten, das viele Fahrzeugführer dadurch abgelenkt waren und teils Defekte an ihrem eigenen Fahrzeug vermuteten und wild im Cockpit umherguckten. Ich dachte erst, dass es von einem alten Chopper kam, da der Fahrer dieses immer wieder zu seinem Motor guckte, war er aber nicht. Dann war da noch ein Oldtimer, aber auch dieser war es nicht. Irgendwann hatte ich einen relativ neuen Ford Focus ST vor mir und konnte erkennen, dass die Geräusche von diesem ausgehen. Bis dahin war ich davon ausgegangen, dass irgendwo in der Nähe ein defektes Fahrzeug unterwegs ist. Ich konnte nicht erkennen, was daran toll sein sollte, vor allem war es fast durchgehend.
Gegen "schöne" Sounds größerer Motoren habe ich nichts, so lange diese nicht viel zu laut sind und sich deren Fahrer innerorts (vor allem nachts) zurückhalten. Leider zwingen die "Poser" jedoch die Behörden zu anderen Mitteln und Vorschriften, um die Lärmemissionen in einen erträglichen Rahmen zu halten.
ja... das kenne ich auch!
und zwar als BEtriebsrat!
In einer Schulung gab es mal folgenden Hinweis!
Es gibt
Gesetze
Vorschriften
(Tarif) Verträge
(Betrieblieche) Übung!
und zwar in DER Reihenfolge!
Als Beispiel sagt der "Lehrer":
wenn der Cheffe jedem in der Früh der die Firma zu spät in die Arbeit kommt eine Ohrfeige kommt,
egal ob Monteur oder Ingenieur ist das eine Betriebliche Übung!
Wird einer ausgenommen ist das ein Problem!
ABER es steht JEDEM zu diese betriebliche Übung durch eine "höhere Instanz" überprüfen zu lassen!
Soll heißen - es gibt ein Gesetz da steht drin - so und soviel Lärm ist erlaubt!
Wenn dann beim Messen "geschummelt" oder durch Maßnahmen torpediert wird.
Liegt es an der Polizei diese Übung (falsches Messen) durch Nachkontrolle abzustellen.
Der Hersteller wird so an seine Pflichten (LärmMINDERUNG!) erinnert!
Nur mal so zum Nachdenken:
Auf der Nordschleife darf man bei Touristenfahrten mit straßenzugelassenen Fahrzeugen fahren und diese sind natürlich (sofern vorhanden) immer mit offener Klappe unterwegs und demzufolge extrem laut. Selbst in Adenau 3 km von der Strecke weg, hört man es noch sehr laut Röhren.
Bei den Rennveranstaltungen der VLN sind sehr restriktive Lärmgrenzen einzuhalten, sodass die Rennwagen sehr viel leiser als ihre Straßenkollegen sind. Das missfällt den Anwohnern wie auch den Rennsportbegeisterten gleichermaßen.
....und wird irgendwann zu Maßnahmen führen - wetten?
bei anderen Rennstrecken wird gemessen... - udn zwar in dem Modus in dem Gefahrne wird!
Hallo!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 17. April 2019 um 08:09:26 Uhr:
[...]
Soll heißen - es gibt ein Gesetz da steht drin - so und soviel Lärm ist erlaubt!
Wenn dann beim Messen "geschummelt" oder durch Maßnahmen torpediert wird.
Liegt es an der Polizei diese Übung (falsches Messen) durch Nachkontrolle abzustellen.
Der Hersteller wird so an seine Pflichten (LärmMINDERUNG!) erinnert!
Wieso wird der Hersteller an seine Pflichten erinnert? Davon habe ich hier im gesamten Thread noch nichts gelesen. Der Fahrzeugbesitzer wird "erinnert". Und zwar jeder einzeln! Ohne dass der Hersteller davon überhaupt Kenntnis erlangt. Es sei denn, es kommt mal ein Besitzer und wünscht Auskunft darüber, ob sein soeben von Polizei und TÜV beanstandetes Fahrzeug nun im Originalzustand ist oder nicht.
Wenn das die behördlich offizielle Vorgehensweise gegen herstellerseitig unzulässig laut in den Verkehr gebrachte Kfz sein soll, dann sind alle negativen Klischees über die Effizienz behördlicher Arbeit wohl voll zutreffend. 🙂
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 17. April 2019 um 07:15:36 Uhr:
Im Zweifelsfall gibt es sicher irgendwo die entsprechenden Normen- und Regelwerke zum Nachlesen, wenn wohl auch nicht unentgeltlich. Aber jeder TÜV-Prüfer sollte darüber z. B. Auskunft geben können.
Regelwerke, sprich Verordnungen oder Gesetze, sind immer unentgeltlich auf den offiziellen Seiten nachzulesen. Nur Normen die von privatwirtschaftlichen Unternehmen erstellt werden sind kostenpflichtig.
Nach welchen Normen und wie gemessen wird steht im §49 StVZO und den in diesem § genannten EU-Richtlinien.
Ein serienmäßiger RS3 ohne Umprogrammierung hält die Werte ein. Die Steuerung weiß in welchen Betriebszuständen gemessen wird und hält da die Klappen zu. Aber wehe man ist mal 200/min außerhalb des Messbereiches. Leider zum Zeitpunkt der Genehmigung so legal, genauso wie die Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung wenn es dem Auto angeblich unter 18° zu kalt wird.
Ungünstig wird es wenn die Klappen unverschuldet defekt sind (ausgeschlagen / verklemmt).
Auch das gab es schon.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 17. April 2019 um 09:24:15 Uhr:
Ungünstig wird es wenn die Klappen unverschuldet defekt sind (ausgeschlagen / verklemmt).
Auch das gab es schon.
Das hat aber nur Auswirkung auf die Höhe des Bußgeldes. Defekt gibt kein Bußgeld, Manipulation ist Erlöschen der BE.
Mangelbeseitigung muss in jedem Fall erfolgen.
Hallo!
Zitat:
@Moers75 schrieb am 17. April 2019 um 09:11:38 Uhr:
Regelwerke, sprich Verordnungen oder Gesetze, sind immer unentgeltlich auf den offiziellen Seiten nachzulesen. Nur Normen die von privatwirtschaftlichen Unternehmen erstellt werden sind kostenpflichtig.Nach welchen Normen und wie gemessen wird steht im §49 StVZO und den in diesem § genannten EU-Richtlinien.
[...] Die Steuerung weiß in welchen Betriebszuständen gemessen wird und hält da die Klappen zu. Aber wehe man ist mal 200/min außerhalb des Messbereiches. Leider zum Zeitpunkt der Genehmigung so legal[...]
Das ist natürlich korrekt. Nur weiß ich eben nicht, wo nun die genauen Messverfahren spezifiziert und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen etc. dokumentiert sind und von wem. DIN z. B. ist ja kostenpflichtig.
Sind denn derartige Details, also Messaufbau und speziell in welchen Betriebszuständen resp. Fahrmodi zu messen ist oder eben nicht, dort nachzulesen? Und zu welchem Zeitpunkt welche Regelung galt?
Genau danach hatte @Roadrunner2018 ja gefragt. Und eben die Legalität, dass gerade die am meisten Lärm verursachenden Fahrmodi bei der Messung unberücksichtigt bleiben, in Zweifel gezogen.
Gruß
.SD
Hier ein bisschen was zum Nachlesen:
https://www.welt.de/.../...elgate-droht-jetzt-der-Dezibel-Skandal.html
https://www.motor-talk.de/news/die-sound-taste-bleibt-t5282750.html
Sowie das Gesetz des EU-Parlamentes EU-Geräusch-Verordnung 540/2014: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0540
Insbesondere die Prüfbedingungen finden sich im Anhang II.