Mängelkarte wegen zu lautem Auspuff, trotz originaler AGA
Hallo zusammen,
seit knapp 2 Wochen darf ich mich stolzer Besitzer eines Audi RS3 Sportbacks vor Facelift nennen.
Leider ist aller Anfang oft schwer, so war es auch bei mir.
Mir wurde vom Verkäufer zugesichert, dass sich das Fahrzeug im originalen Zustand befindet. Letzte Woche am Donnerstag hatte ich dann direkt das Vergnügen mit der Rennleitung. Voller Überzeugung, dass ich gleich weiterfahren darf unterhielt ich mich mit dem Polizisten.
Er wollte nur schnell eine DB Messung machen. FAZIT: ZU LAUT.
Also musste ich hinterher fahren um beim Tüv ein weiteren Test zu machen.
Dort wurde folgende Mängel aufgewiesen:
6.1.9a Motor Motorsteuerung unzulässig verändert
8.1. Standgeräusch Vergleichswert überschritten
D8.1. Schalldämpferanlage hinten Geräuschentwicklung auffällig
DF6.1.8 Motor Schubabschaltung auscodiert.
DF8.1. Standgeräusch Messung Spitze 111 dB (A)
DF8.2.1. Katalysator (otto) Nachkat klingt hohl.
Das Standgeräusch lag eigentlich bei 99 dB bei im Fahrzeugschein erlaubten 90 dB.
Also gleich am nächsten Tag zu Audi gefahren, wo jegliche Arbeit an diesem Fahrzeug in der Vergangenheit durchgeführt wurde. Auch hier wurde mir mündlich bestätigt, dass es sich um ein unverbasteltes Fahrzeug im Originalzustand handelt.
Letztendlich fordert mich der Tüv auf, dass Fahrzeug wieder original zu machen und nochmals beim TÜV vorzuführen.
Ich komme hier leider nicht mehr weiter.
Aktuell sitze ich auch Kosten der Polizei von 90€ zuzüglich Verwaltungskosten, 110 € TÜV Gebühren, sowie der heutigen Bescheinigung von Audi, dass es sich bei der AGA um die originale AGA handelt, welche nochmals 60 € gekostet hat
Dies wird beim TÜV aber nicht anerkannt.
Habt ihr Tipps für mich oder vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gehabt?
Letztendlich will ich natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben und ein Fahrzeug welches legal ist und keine Probleme bei einer Kontrolle verursacht. Auf den super Sound, welcher ja original so ist möchte ich aber eigentlich auch nicht verzichten.
Vielen Dank für eure Unterstützung
Gruß
Timo Hermann
Beste Antwort im Thema
Also, ich melde mich nun doch nochmals mit dem Ergebnis meines Problems.
Zum Einen möchte ich es gerne den Personen mitteilen, die mir dabei helfen wollten und die es auch interessiert, zum Anderen möchte ich zu den ganzen teilweise unverschämten Unterstellungen nun Stellung nehmen.
Letztendlich ist es so, dass die Polizei sowie der Tüv bei der ersten Kontrolle falsch gemessen.
Bei der Kontrolle wurde im Dynamik Modus mit offenen Klappen gemessen, da ist er zum einen lauter und zum anderen knallt er von Werk aus. Dies hat mir Audi auch bestätigt, genauso wie dass die Auspuffanlage sich im originalen Zustand befindet.
Daher bin ich heute nochmals zum Tüv zur Nachkontrolle (ohne ein einziges Detail am Fahrzeug geändert zu haben) und siehe da, 89,8 dB wurden gemessen, bei erlaubten 90 dB.
Bei meinem heutigen Termin wurde auch das Steuergerät überprüft und wurde bestätigt, dass auch hier nichts programmiert wurde.
Bei meinem ersten Besuch beim TÜV waren wie bereits erwähnt alle Mängel reine Vermuten.
Das Ende vom Lied ist, ich habe meine Mängelkarte gestempelt bekommen, bin überglücklich und konnte allen vorlauten Mitgliedern hier im Forum zeigen, dass man nicht zu voreilig urteilen sollte.
Und tschüss
261 Antworten
ich denke nicht dass es legal ist!
Ich denke dass da einfach eine Lücke ausgenützt wird!
Wie die Sache ausgeht haben wir gesehen, der TE hat den Ärger und den Schaden...
Also ganz legal scheint es nicht zu sein!
Den Ärger lassen wir jetzt mal beiseite!
Das nächste mal wird halt noch die E nummern der H7 kontrolliert!
Irgendwann vergeht den Posern dann das posen...
Spätestens dann, wenn der Schein wegen einer anderen "Lapalie" gezwickt wird und die MPU den Storno reinklopft!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 16. Apr 2019 um 13:17:38 Uhr:
ich denke nicht dass es legal ist!
Ich denke dass da einfach eine Lücke ausgenützt wird!
Wie jetzt? Ist es illegal, oder legal, weil eine Lücke ausgenützt wird?
Die Messung wird nun mal beim Beschleunigen bis 50km/h gemacht. Selbst im Dynamikmodus sind die Klappen da geschlossen und somit der Grenzwert eingehalten...
Stangeräusche sind zwar im Schein eingetragen, aber es gibt meines Wissens keinen Höchstwert.
Wenn man hier natürlich im Dynamikmodus ist, sind die Klappen offen. Sie schließen sich erst wieder nach dem Anfahren so ab ca 20 km/h und öffnen dann wieder ab über 50 km/h...
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 16. April 2019 um 14:51:31 Uhr:
es ist illegal und es wird ein Schlupfloch genutzt....
Leider ist das Schlupfloch aber illegal.....
Aha, okay, wenn du das sagst wird das so sein. 🙄
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Erstmal muss man wohl zahlen. Ein Anwalt wird sich aber bestimmt seeeehr bemühen das Geld zurückzufordern 😉 + Nutzungsausfall etc.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 16. April 2019 um 14:51:31 Uhr:
es ist illegal und es wird ein Schlupfloch genutzt....
Leider ist das Schlupfloch aber illegal.....
Der Wagen des TE ist legal, weil unveränderter Werkszustand.
Mit dem Wagen durch Fahrverhalten und Fahrzeugeinstellungen mehr Lärm zu erzeugen als nötig ist „illegal“ und wird zum Glück immer öfter geahndet.
Klappenanlage die man per Knopfdruck nach Belieben steuern kann sind illegal.
der Klappenauspuff kann manipuliert werden - Regler serienmäßig!
.... nur dann zu laut!
Aber das wurde ja schon festgestellt (zu laut!)
Zitat:
@onzlaught schrieb am 16. Apr. 2019 um 17:55:23 Uhr:
Der Wagen des TE ist legal, weil unveränderter Werkszustand.
So einen hatte ich auch und musste ein Software-Update aufspielen lassen, damit ich TÜV bekomme #Dieselgate ;-)
Es war mal legal und auch Schubabschaltungen kann/konnte man legal betreiben, wenn der Einsatz per Software geregelt wird und somit Innerorts kein Lärm produziert wird.
Allerdings haben es wohl mal wieder viele übertrieben und somit die Behörden dazu gezwungen, dass diese solche Dinge weiter eingrenzen. Vermutlich hat seine Klappenanlage einen Bestandsschutz.
Mit der Schubabschaltung (was ja ähnlich nervig ist) und Klappensteuerung, erklärt Stefan hier ab Minute 5, wie eine Eintragung möglich ist/war - kurz nachdem sie den RS4 abgezogen haben ;-)
Zitat:
@Schubbie schrieb am 16. April 2019 um 18:47:04 Uhr.... Vermutlich hat seine Klappenanlage einen Bestandsschutz.
...
selbstverständlich Bestandschutz - aber die Software DE wird geupdated...
(dann ist es schön leise wie eigentlich auch gewollt und gefordert!)