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Mängelkarte Polizei / Auto abgemeldet. Neue HU notwendig?

Themenstarteram 28. Februar 2023 um 22:19

Hallo MotorTalk Gemeinde,

ich hoffe ich erreiche mit dem Thread hier ein paar experten, oder jemanden der eine ähnliche Situation erlebt hat.

Zur Situation:

Ich hatte vor knapp einem halben Jahr einen Auffahrunfall mit meinem E87 1er und bekam nach der Unfallaufnahme von der Polizei eine Mängelkarte mit dazu.

Bemängelt wurde Kat ohne Dämmwolle in Kombination mit dem Luftfilter. (Zurecht bemängelt)

Nun war in Ansicht der Situation der Aufwand jedoch zu groß meinen 1er, welchen ich als Zweitwagen fuhr, wieder fertig zu machen, weshalb ich mich dazu entschied den Wagen abzumelden.

Jetzt 6 Monate später wollte ich den Wagen wieder Anmelden und die Tante beim Straßenverkehrsamt meinte, dass noch eine Mängelkarte / (Mängelbericht?) im System hinterlegt war.

Sie schien mir relativ neu im Beruf zu sein, weshalb Sie auch nicht genau wusste, wie ich weiter agieren soll. Fazit: Wagen wurde nicht zugelassen.

Jetzt stellt sich mir aber die Frage: TÜV hat er laut Papier noch bis September 23. Kat / Luftkasten ist wieder Serie; ist eine neue HU fällig? Oder kann ich mit der bereits vom Straßenverkehrsamt abgestempelten Mängelkarte zum TÜV und mir den umbau auf Serie bestätigen lassen?

 

Ich danke für jede Antwort!

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34 Antworten

Moin Moin !

Zitat:

Dadurch, dass die Karte nicht von der Zulassungsbehörde kommt, sondern von der Polizei, muss die Zulassungsstelle auch von dem Haken hinten drauf nicht unbedingt Kenntnis haben.

Mag wohl stimmen

Zitat:

Es steht im System Mängel.

Nun kenne ich die Verfahren und die software nicht , aber nachdem die Polizei angekreuzt hat "BE erloschen" und der TE ein halbes Jahr nichts unternommen hat , wird das Fzg wohl im System der Zul.stelle mit "BE erloschen" stehen.

daher würde ich die Zul.stelle fragen , ob sie mit einer neuen HU einverstanden ist , wenn der PI zusätzlich unter Bemerkungen den Hinweis reinschreibt, dass die Mängel laut Mängelkarte vom xy behoben wurden.

Möchte sie dagegen ausdrücklich eine 21er haben (wovon ich ausgehe wg. BE erloschen), wäre nämlich das Geld für die HU rausgeworfen.

MfG Volker

Rausgeworfen nicht, die braucht er ja eh bald.

 

Oder meinst du, wenn eh eine 21er gemacht wird, die Laufzeit erneuert, und keine HU nötig ist?

Nuja, wie auch immer. Hoffentlich kommt dann die Aufklärung vom TE.

Ich schließe mich jedenfalls der Empfehlung an, die Zulassungsstelle im Vorfeld zu fragen.

Nicht nur um nicht hinterher mit bzw. wegen der falschen Untersuchung wieder abgewiesen zu werden, sondern auch um überhaupt einen Prüfer zu finden, der etwas anderes macht als die auf der Mängelkarte angekreuzte 21er Begutachtung.

Gerade der gemeine PI weiß ja ganz genau, dass er von §21 die Finger lassen muss ;)

(allerdings würde ich nach der Akzeptanz eines §5 FZV Gutachtens fragen)

@St3vka

Kommt denn hier noch die Aufklärung bzw. ein Ergebnis?

Themenstarteram 21. März 2023 um 13:44

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. März 2023 um 14:43:20 Uhr:

@St3vka

Kommt denn hier noch die Aufklärung bzw. ein Ergebnis?

Fahrzeug war bei 21er Abnahme. Bin mit der Abnahme dann zur Zulassungsstelle und somit wieder alles angemeldet und legal.

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