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Mängelkarte Polizei / Auto abgemeldet. Neue HU notwendig?

Themenstarteram 28. Februar 2023 um 22:19

Hallo MotorTalk Gemeinde,

ich hoffe ich erreiche mit dem Thread hier ein paar experten, oder jemanden der eine ähnliche Situation erlebt hat.

Zur Situation:

Ich hatte vor knapp einem halben Jahr einen Auffahrunfall mit meinem E87 1er und bekam nach der Unfallaufnahme von der Polizei eine Mängelkarte mit dazu.

Bemängelt wurde Kat ohne Dämmwolle in Kombination mit dem Luftfilter. (Zurecht bemängelt)

Nun war in Ansicht der Situation der Aufwand jedoch zu groß meinen 1er, welchen ich als Zweitwagen fuhr, wieder fertig zu machen, weshalb ich mich dazu entschied den Wagen abzumelden.

Jetzt 6 Monate später wollte ich den Wagen wieder Anmelden und die Tante beim Straßenverkehrsamt meinte, dass noch eine Mängelkarte / (Mängelbericht?) im System hinterlegt war.

Sie schien mir relativ neu im Beruf zu sein, weshalb Sie auch nicht genau wusste, wie ich weiter agieren soll. Fazit: Wagen wurde nicht zugelassen.

Jetzt stellt sich mir aber die Frage: TÜV hat er laut Papier noch bis September 23. Kat / Luftkasten ist wieder Serie; ist eine neue HU fällig? Oder kann ich mit der bereits vom Straßenverkehrsamt abgestempelten Mängelkarte zum TÜV und mir den umbau auf Serie bestätigen lassen?

 

Ich danke für jede Antwort!

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34 Antworten

Du musst den mit allen beseitigten Mängeln bei einer Prüforganisattion vorführen. Mehr als eine HU kann es an sich nicht kosten, eher weniger. Ohne zulässige AGA gibts den Stempel aber nicht. Da muss ein zulässiger Kat und eine zulässige restliche AGA druntergebaut sein. Eine etwas verfrühte HU wäre vermutlich sinnvoll.

Themenstarteram 1. März 2023 um 0:16

Edit

Themenstarteram 1. März 2023 um 0:17

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. März 2023 um 01:06:43 Uhr:

Du musst den mit allen beseitigten Mängeln bei einer Prüforganisattion vorführen. Mehr als eine HU kann es an sich nicht kosten, eher weniger. Ohne zulässige AGA gibts den Stempel aber nicht. Da muss ein zulässiger Kat und eine zulässige restliche AGA druntergebaut sein. Eine etwas verfrühte HU wäre vermutlich sinnvoll.

Für eine HU ist eine Spurstange fällig, wofür mir gerade die Zeit fehlt diese fertig zu machen.

 

Meinst du also, es reicht, wenn mir ein TÜVler bestätigt, dass der Hobel wieder einen Serien Kat und Ansaugung hat?

An sich schauen die nur nach den aufgeführten Mängeln. Sollte sich die Spurstange aber bemerkbar machen, kann der Prüfer auch die rennleitung dazu holen und dann gibts die nächste Mängelkarte. Spurstange ist doch jetzt nicht so die große Hürde wenn man sowieso mit der AGA unterm Auto am schrauben ist. Im Zubehör sind die auch nicht so teuer wie bei der Fahrzeugmarke.

Themenstarteram 1. März 2023 um 0:22

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 01. March 2023 um 1:19:47 AM Uhr:

die

Ist definitiv nicht die Welt.

Die Mängelkarte habe ich bereits vor Monaten abgearbeitet und zurzeit viel beruflich im Außendienst.

 

Danke für deine Antwort!

Was soll man schreiben ... eigentlich logisch, die Mängelbeseitigung muss nachgewiesen werden ... also die Tante vom Amt hat absolut richtig gehandelt...

Sehe das mal von der anderen Seite ... wenn einer keinen Bock auf die Mängelbeseitigung hat, einfach abmelden und wieder anmelden ... Ne, so läuft das nicht ....:D

eigentlich schaut sich der Prüfer nur das an was auf der Mängelkarte steht.

Geh mal in dich, wenn du schon weißt das deine Spurstange defekt ist = Fahrverhalten/Lenkung fehlerhaft, reparier es ...

Es gibt ein paar Sachen da kann man drüber hinwegschauen .. aber Lenkung, Bremsen, Fahrwerk, Umwelt, Reifen ... da hört der spass auf...;)

Zitat:

@St3vka schrieb am 28. Februar 2023 um 23:19:52 Uhr:

Hallo MotorTalk Gemeinde,

ich hoffe ich erreiche mit dem Thread hier ein paar experten, oder jemanden der eine ähnliche Situation erlebt hat.

Zur Situation:

Ich hatte vor knapp einem halben Jahr einen Auffahrunfall mit meinem E87 1er und bekam nach der Unfallaufnahme von der Polizei eine Mängelkarte mit dazu.

Bemängelt wurde Kat ohne Dämmwolle in Kombination mit dem Luftfilter. (Zurecht bemängelt)

Nun war in Ansicht der Situation der Aufwand jedoch zu groß meinen 1er, welchen ich als Zweitwagen fuhr, wieder fertig zu machen, weshalb ich mich dazu entschied den Wagen abzumelden.

Jetzt 6 Monate später wollte ich den Wagen wieder Anmelden und die Tante beim Straßenverkehrsamt meinte, dass noch eine Mängelkarte / (Mängelbericht?) im System hinterlegt war.

Sie schien mir relativ neu im Beruf zu sein, weshalb Sie auch nicht genau wusste, wie ich weiter agieren soll. Fazit: Wagen wurde nicht zugelassen.

Jetzt stellt sich mir aber die Frage: TÜV hat er laut Papier noch bis September 23. Kat / Luftkasten ist wieder Serie; ist eine neue HU fällig? Oder kann ich mit der bereits vom Straßenverkehrsamt abgestempelten Mängelkarte zum TÜV und mir den umbau auf Serie bestätigen lassen?

 

Ich danke für jede Antwort!

Die Mängelkarte hatte ein Zeitraum in dem du deinen PKW i.o. umgerüsstet

hättest müssen und bei dem Polizeirevier vorstellig werden, das der Mangel

beseitigt ist.

Dieser Aufforderung bist nicht nachgekommen und somit hat der Beamte

diesen Mängelkarte an die Zulassungsstelle gesendet.

Da die Abmeldung vor Eingang der Mängelkarte erfolgte, gab es keinen

Grund dich zu kontaktieren, den Mangel zu beseitigen.

Es bleibt dir nix anderes übrig, den PKW auf einen Hänger zur

Polizeistation zu bringen, den beseitigten Mangel seitens eines Beamten

als erledigt zu bekommen und dieses dann an der Zulassungsstelle weiter

zu leiten.

Dann kannst den PKW auch wieder zulassen.

 

Tom

 

So kenne ich das nicht ...

Zu Kontrolle, ob die Mängel beseitigt wurde, fährt man zu einer Prüfstelle seiner Wahl ...

Wenn alles ok, macht der Prüfer sein stempel + Unterschrift auf die Karte, diese schickt man dann zu der darauf vermerkten Adresse, wenn das gleich um die Ecke ist, kann man das sicherlich persönlich abgeben ...

Wenn das innerhalb der Frist passiert, ist man safe ... wenn nicht, geht die Meldung an die Zulassungsstelle ...

Ob das heute online schneller geht, z.B. die Prüfstelle meldet es online als "Mängel behoben" weiß ich nicht, kann ich mir in Neuland Deutschland kaum vorstellen..:D

Das ist für meine Ecke, hier kommt kein Polizeibeamter aus der Wache und schaut sich Autos an, dafür hat gar keine Möglichkeiten, Zeit und sicherlich keine Lust, der krabbelt ganz sicher nicht unter ein Auto um Kats zu prüfen ...:D:D

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 1. März 2023 um 18:35:31 Uhr:

 

Es bleibt dir nix anderes übrig, den PKW auf einen Hänger zur

Polizeistation zu bringen, den beseitigten Mangel seitens eines Beamten

als erledigt zu bekommen und dieses dann an der Zulassungsstelle weiter

zu leiten.

Das ist natürlich Unsinn.

Das Fahrzeug muß nicht auf dem Anhänger transportiert werden, sondern es muß die Wiederzulassung "eingeleitet" werden. Mit den ungestempelten Kennzeichen dürfen dann die Fahrten im Rahmen der Zulassung durchgeführt werden.

Und diese Fahrt führt natürlich nicht zur Polizeistation (weil die ja Kfz-technische Laien sind), sondern zum TÜV, der die Beseitigung der Mängel bestätigt. Dazu gibt es eigens eine Kostenposition "Polizeiliche Mängelkarte", es ist also keine komplette HU nötig.

Themenstarteram 1. März 2023 um 18:38

Danke für eure Antworten.

Ich Zweistein hätte auch einfach mal die Rückseite der Mängelkarte beachten sollen xd. Es wird eine 21er Abnahme von mir erwartet.

Eine 21 er Abnahme ?

Heißt das nicht Vollgutachten ?

Das kann ich nicht ganz nachvollziehen…wurde denn die Betriebserlaubnis entzogen und die Weiterfahrt untersagt?

Alles sehr kompliziert, übersteigt meine Kenntnisse.

Kann hier nur ne Uralte Anekdote beisteuern:

1986 wurde ich von der Polizei kontrolliert.

An meinem 1977 er FORD Escort II war bei 2 Reifen

die Mindest Profiltiefe unterschritten.

Habe auch ne Mängelanzeige bekommen, aber ich sollte die Behebung des Mangels damals tatsächlich nicht vom TÜV sondern von einer Polizei Inspektion bescheinigen lassen.

Das lustige war: ich habe damals, nach der Mängelkarte und dem 50 DM (?) Bußgeldbescheid,

2 andere Gebrauchte Räder samt Reifen drauf montiert, welche noch so ca.3 mm Profil hatten. Also ausreichend.

Bin zur PI in meiner Gegend hin und der Büroleiter oder Polizei Obermeister, was auch immer, hat darauf verzichtet daß persönlich in Augenschein zu nehmen, (vielleicht einfach aus Bequemlichkeit oder ich habe so einen ehrlichen Eindruck gemacht)

so dass er mir die Mängelkarte gleich in der Wache abgestempelt hat und die Sache als erledigt zu betrachten war.

... naja, der ist davon ausgegangen das Du nicht ein 2. mal mit den selben, abgefahrenen Reifen kommst.

Wobei, ... "Setzen Sie sich noch kurz hin. Ich muß noch schnell die 2 Anzeigen aufnehmen, die Zeugenbefragung machen, dann ist Schichtwechsel und nach der Übergabe guckt sich der Kollege das gleich als erstes an" :D

Themenstarteram 1. März 2023 um 19:06

Zitat:

@Pauliese schrieb am 1. März 2023 um 19:53:02 Uhr:

Eine 21 er Abnahme ?

Heißt das nicht Vollgutachten ?

Das kann ich nicht ganz nachvollziehen…wurde denn die Betriebserlaubnis entzogen und die Weiterfahrt untersagt?

Alles sehr kompliziert, übersteigt meine Kenntnisse.

Kann hier nur ne Uralte Anekdote beisteuern:

1986 wurde ich von der Polizei kontrolliert.

An meinem 1977 er FORD Escort II war bei 2 Reifen

die Mindest Profiltiefe unterschritten.

Habe auch ne Mängelanzeige bekommen, aber ich sollte die Behebung des Mangels damals tatsächlich nicht vom TÜV sondern von einer Polizei Inspektion bescheinigen lassen.

Das lustige war: ich habe damals, nach der Mängelkarte und dem 50 DM (?) Bußgeldbescheid,

2 andere Gebrauchte Räder samt Reifen drauf montiert, welche noch so ca.3 mm Profil hatten. Also ausreichend.

Bin zur PI in meiner Gegend hin und der Büroleiter oder Polizei Obermeister, was auch immer, hat darauf verzichtet daß persönlich in Augenschein zu nehmen, (vielleicht einfach aus Bequemlichkeit oder ich habe so einen ehrlichen Eindruck gemacht)

so dass er mir die Mängelkarte gleich in der Wache abgestempelt hat und die Sache als erledigt zu betrachten war.

Ja, genau. Vollgutachten ist gemeint.

Hat mir der Herr von der Dekra erklärt.

Anscheinend dürfen die Polizisten nun selbst entscheiden, ob 21er oder nur vorführen.

 

Laut Mängelkarte hätte ich Distanzscheiben verbaut, was aber nicht der Fall war.

 

Weiterfahrt wurde auch nicht untersagt, hieß lediglich, dass ich innerhalb 2 Wochen mit den TÜV Bericht zum Straßenverkehrsamt solle oder das KFZ Abmelden.

Zitat:

@St3vka schrieb am 01. März 2023 um 20:6:31 Uhr:

Laut Mängelkarte hätte ich Distanzscheiben verbaut, was aber nicht der Fall war.

? Sondern ? Irgendwas in der Art müssen die Sheriffs doch gesehen haben was ihnen sauer aufgestoßen ist .

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