Mängel mit TÜV Bericht nachweisen und auf Beseitigung bestehen.
wie ich bereits in der Kaufberatung berichtet habe, habe ich mir einen Daihatsu Sirion 1.3 FWD zugelegt. Heute war der Tag der Abholung. Die Freude hielt nur kurz an...
Baujahr 2009, 150.000km , 1.Hand , 18 Monate TÜV, vom Händler.
Kaum auf der Autobahn gewesen fing der Wagen bei 100-120 an zu ruckeln und zu stottern wenn man beschleunigen wollte. Keine Gasannahme. Geil nachdem man man rausgezogen ist um ein Lkw zu überholen. Der Hintermann auf der linken Spur ist mir fast reingeknallt. Wieder auf die rechte Spur gezogen, auf 80 runter ging es wieder. Beim erneuten beschleunigen trat das nicht mehr auf, aber der Wagen zieht schlecht ab 80 habe ich das Gefühl. Während der 40 km Fahrt trat das insgesamt 4 mal auf. Auch danach in der Stadt trat das paar mal auf bzw konnte iamch das nach mehrere Versuchen ab und zu erzwingen. Am ehesten unter Last berghoch z.B aber nicht nur. Ging aber nach paar Sekunden auch weg. Keine Kontrollleuchten an.
Als weiteres war die Leerlauf Drehzahl ab und zu gestiegen.
Desweiteren ein leicht metallisches Klappern von hinten was man auch eher bei höheren Geschwindigkeiten auf der Autobahn hört. Hört sich wie loser Auspuff an , aber das müsste ja vor allem in der Stadt zu hören sein oder nicht?
Weiterer Punkt ist, dass kurze Stöße sehr hart weitergegeben werden. Koppelstangen? Beim Wenden gibt es zudem ein knacken.
Auch sonst irgendwie polterig.
Ärgere mich richtig bei der Probefahrt nichs davon gemerkt zu haben. Die war aber recht kurz auf der Landstraße 70er Zone und sonst eine Runde in der Stadt ohne schlechte Straßen.
Sofort zuahause den Verkäufer angerufen und erstmal mit stottern konfrontiert. Ich soll morgen in der nächsten Werkstatt den Wagen auslesen lassen.
Ich habe jetzt mit der Werkstatt vereinbart das Fahrzeug nochmal auf die Bühne zu nehmen. Während ich dort bin ist gleichzeitig auch der TÜV vor Ort.
JETZT frage ich mich ob ich theoretisch einen neuen TÜV durchführen lassen könnte. Falls etwas bemängelt wird ist es dann klar ein ein nachgewiesener technischer Mängel den der Händler beheben muss.
Ist meine Annahme richtig oder habe ich da einen Denkfehler?
Könnte der TÜV vielleicht sogar den Wagen bei ernsten Mängel stilllegen, obwohl noch 18 Monate TÜV vorhanden sind?
Ich wünsche ausdrücklich KEINE Rechtsberatung, sondern würde gerne einfach wissen wie der allgemeine Stand ist oder ob ich vielleicht gedanklich doch auf einen Holzweg bin.
34 Antworten
Wenn der Motor nicht richtig läuft, ist das ein Mangel. Im Rahmen seiner Nachbesserungspflicht wäre der Händler auch verpflichtet das Fahrzeug zu holen und später zu retouren.
Zitat:
@JohnyV schrieb am 7. März 2023 um 01:30:10 Uhr:
Während der 40 km Fahrt trat das insgesamt 4 mal auf.
Das sind 40km bis zum Händler? Und der Händler ist damit einverstanden, dass der Wagen in einer anderen Werkstatt ausgelesen wird? Das hört sich erstmal nach einem kulanten Händler an.
Die 40km würde ich direkt fahren und mit dem Händler das weitere Vorgehen besprechen. Das Ruckeln kann alles und nichts sein. Im einfachsten Fall ein poröser Schlauch, der zu "Falschluft" führt und solche Probleme verursachen kann.
Ein Fahrwerk ist irgendwann nunmal verschlissen. Man kann nicht einen Gebrauchtwagen kaufen und einen Wagen im Neuzustand erwarten. Solange es nicht Sicherheitsrelevant ist, interessiert es bei der HU niemanden.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 7. März 2023 um 16:43:30 Uhr:
Wenn der Motor nicht richtig läuft, ist das ein Mangel. Im Rahmen seiner Nachbesserungspflicht wäre der Händler auch verpflichtet das Fahrzeug zu holen und später zu retouren.
Genau, wenn man es auf die Spitze treiben will und auch den Händler maximal verärgern möchte.
Klar gibt es solche Kunden. Die warten dann aber bei mir einige Tage länger auf die Abholung und wenn ich das Auto hier hab, dann erst recht. Dann sind halt Teile grad nicht lieferbar oder ich paar Tage krank. Thats Life.
Das Ganze ist auch irgendwo ein Geben und Nehmen, Deinen Standpunkt hast Du ja oft genug hier breit getreten. Und ich bleibe dabei, Du hattest einfach Glück mit Deiner Anwaltseinschüchterungsmasche!
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 7. März 2023 um 16:57:37 Uhr:
Zitat:
@JohnyV schrieb am 7. März 2023 um 01:30:10 Uhr:
Während der 40 km Fahrt trat das insgesamt 4 mal auf.Das sind 40km bis zum Händler? Und der Händler ist damit einverstanden, dass der Wagen in einer anderen Werkstatt ausgelesen wird? Das hört sich erstmal nach einem kulanten Händler an.
Die 40km würde ich direkt fahren und mit dem Händler das weitere Vorgehen besprechen. Das Ruckeln kann alles und nichts sein. Im einfachsten Fall ein poröser Schlauch, der zu "Falschluft" führt und solche Probleme verursachen kann.
Ein Fahrwerk ist irgendwann nunmal verschlissen. Man kann nicht einen Gebrauchtwagen kaufen und einen Wagen im Neuzustand erwarten. Solange es nicht Sicherheitsrelevant ist, interessiert es bei der HU niemanden.
Außer ein Paar User hat keiner einen Neuwagen erwartet. Aber man liest nur das was man lesen will, auch wenn es schon ein Dutzend mal klargestellt wurde.....
Danach habe ich auch gar nicht gefragt, sondern wie es mit Gewährleistung aussiehst, wenn beim TÜV im Rahmen einer Hauptuntersuchung Mängel festgestellt werden. Nicht mehr nicht weniger.
Der TÜV bemängelt übrigens keine Autos die nicht nicht im Neuwagenzustand sind.
Von mir aus kann der Thread zugemacht werden.