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Mängel mit TÜV Bericht nachweisen und auf Beseitigung bestehen.

Themenstarteram 7. März 2023 um 0:30

wie ich bereits in der Kaufberatung berichtet habe, habe ich mir einen Daihatsu Sirion 1.3 FWD zugelegt. Heute war der Tag der Abholung. Die Freude hielt nur kurz an...

Baujahr 2009, 150.000km , 1.Hand , 18 Monate TÜV, vom Händler.

Kaum auf der Autobahn gewesen fing der Wagen bei 100-120 an zu ruckeln und zu stottern wenn man beschleunigen wollte. Keine Gasannahme. Geil nachdem man man rausgezogen ist um ein Lkw zu überholen. Der Hintermann auf der linken Spur ist mir fast reingeknallt. Wieder auf die rechte Spur gezogen, auf 80 runter ging es wieder. Beim erneuten beschleunigen trat das nicht mehr auf, aber der Wagen zieht schlecht ab 80 habe ich das Gefühl. Während der 40 km Fahrt trat das insgesamt 4 mal auf. Auch danach in der Stadt trat das paar mal auf bzw konnte iamch das nach mehrere Versuchen ab und zu erzwingen. Am ehesten unter Last berghoch z.B aber nicht nur. Ging aber nach paar Sekunden auch weg. Keine Kontrollleuchten an.

Als weiteres war die Leerlauf Drehzahl ab und zu gestiegen.

Desweiteren ein leicht metallisches Klappern von hinten was man auch eher bei höheren Geschwindigkeiten auf der Autobahn hört. Hört sich wie loser Auspuff an , aber das müsste ja vor allem in der Stadt zu hören sein oder nicht?

Weiterer Punkt ist, dass kurze Stöße sehr hart weitergegeben werden. Koppelstangen? Beim Wenden gibt es zudem ein knacken.

Auch sonst irgendwie polterig.

Ärgere mich richtig bei der Probefahrt nichs davon gemerkt zu haben. Die war aber recht kurz auf der Landstraße 70er Zone und sonst eine Runde in der Stadt ohne schlechte Straßen.

Sofort zuahause den Verkäufer angerufen und erstmal mit stottern konfrontiert. Ich soll morgen in der nächsten Werkstatt den Wagen auslesen lassen.

Ich habe jetzt mit der Werkstatt vereinbart das Fahrzeug nochmal auf die Bühne zu nehmen. Während ich dort bin ist gleichzeitig auch der TÜV vor Ort.

 

JETZT frage ich mich ob ich theoretisch einen neuen TÜV durchführen lassen könnte. Falls etwas bemängelt wird ist es dann klar ein ein nachgewiesener technischer Mängel den der Händler beheben muss.

Ist meine Annahme richtig oder habe ich da einen Denkfehler?

Könnte der TÜV vielleicht sogar den Wagen bei ernsten Mängel stilllegen, obwohl noch 18 Monate TÜV vorhanden sind?

Ich wünsche ausdrücklich KEINE Rechtsberatung, sondern würde gerne einfach wissen wie der allgemeine Stand ist oder ob ich vielleicht gedanklich doch auf einen Holzweg bin.

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34 Antworten

Der HU-Prüfer führt keine Fahrzeugdiagnose in deinem Sinne durch.

 

Er prüft das Fahrzeug auf Straßenverkehrstauglichkeit.

 

Es könnte viele Ursachen haben weshalb dein Fahrzeug so reagiert.

 

Die gründliche Diagnose durch eine Fachwerkstatt sollte reichen um Mängel am Fahrzeug zu bestätigen.

 

Dazu braucht es keine HU. (Die zudem auf deine Kosten gehen würde)

Themenstarteram 7. März 2023 um 1:39

Bei den Mängel bezog ich mich auf den allgemeinen Zustand bzw Sachen die bei Hauptuntersuchung so geprüft werden. Nicht auf das Motorprobem. Wie gesagt sind im Nachhinein so einige Sachen am Fahrwerk auch aufgefallen. Und bei dem ganzen Erlebnis möchte ich jetzt gründlich hinschauen (lassen)

Alles über das Auslesen hinaus geht wird sowieso aus meiner Tasche bezahlt. Der Händler hat nur um das auslesen gebeten, falls es nur eine Kleinigkeit ist. Er möchte aber das Fahrzeug in seiner Werkstatt reparieren.

Wenn der Wagen sowieso auf der Bühne ist und der TÜV im Haus ist, dann würde sich das anbieten. Falls alles in Ordnung ist, dann habe ich halt 140€ für halbes Jahr TÜV bezahlt. Wenn der Wagen durchfällt, dann habe ich eine Bestätigung der Mängel vom offiziellen Prüfer und der Händler kann sich nicht um die Beseitigung der Mängel drücken. Da der Händler auch eine Werkstatt vor Ort hat und einen Ölservice durchgeführt hat, sollte er sich schlecht rausreden können um das Wissen des technischen Zustandes.

Und natürlich ob es vielleicht sogar zu Problemen führen könnte, falls die Weiterfahrt untersagt wird ( wie kriege ich den Wagen zum Händler dann)

Das wäre der Punkt der mich am meisten interessiert und ob ich mit meinen Gedankengang richtig liege oder dort einfach einen Denkfehler habe?

Eine HU zeigt den verkehrssicheren Zustand des geprüften Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Prüfung an.

Nicht mehr.

Selbst wenn der Bericht totale Mängelfreiheit aussagt ist es keine Garantie für 2 Jahre Sorgenfreiheit des Besitzers.

Wenn der Bock aus der Prüfstelle rollt kann er in kürzester Zeit bereits wieder irgendwelche Mängel haben. ( Zudem ist auch ein TÜV-Onkel nicht unfehlbar, er attestiert quasi eine subjektive Momentaufnahme. )

Mach HU neu wenn du es unbedingt willst aber der Verkäufer/Händler der sich davon im Nachhinein beeindrucken lässt , na ja der ist wahrscheinlich der Erfinder der Güte und Kulanz hoch 3 .

Themenstarteram 7. März 2023 um 4:06

Nochmals mit geht es um technische Mängel die im Rahmen einer HU festgestellt werden könnten. Eben ob das Fahrzeug in verkehrssicheren Zustand ist.

Und was heißt als ob der Händler sich davon beeindrucken lässt? Wenn die technischen Mängel von einen staatlichen Prüfingenieure festgestellt werden, dann kann der Händler sie schlecht abstreiten oder sich nicht davon beeindrucken lassen?

Mit geht es nicht um 2 Jahre sorgenfrei fahren mit Garantie oder die Prüfung wie lange noch das Getriebe oder die Kupplung mitmacht und wie die Zylinderlaufbahnen aussehen.

Es geht eben um deinen ersten Satz. Die Feststellung des verkehrssicheren Zustandes zum jetzigen Zeitpunkt.

Bitte den Prüfer doch nen Gebrauchtwagencheck zu machen, sollte deiner Sache dienlich sein.

Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 7. März 2023 um 08:03:13 Uhr:

Bitte den Prüfer doch nen Gebrauchtwagencheck zu machen, sollte deiner Sache dienlich sein.

@JohnyV

So wie jaro66 es schreibt, so ist es, der TÜV und auch andere Organisationen bieten einen Gebrauchtwagencheck an. Da wird nicht nur auf sicherheitsrelevante Dinge geschaut, sondern auch auf andere Punkt und dann ist das Ganze immer noch deutlich günstiger als eine HU.

Wenn dabei sicherheitskritische Mängel rauskommen und du unbedingt etwas Offizielles, kannst du immer noch eine HU machen lassen.

 

Gruß

Uwe

.... und stillgelegt kann der Wagen meines Wissens dann auch nicht werden...:D

Ein HU-Prüfer kann sich die Radaufhängung (poltern), die Stossdämpfer (Ölverlust?) und den Auspuff (lose?) anschauen, das Motorproblem allerdings nicht. Da musst Du mit dem Verkäufer auf die Autobahn und hoffen dass sich die Probleme wieder zeigen.

Ich täte dem Wunsch des Händlers entsprechend die lokale Werkstatt auslesen lassen. Für den Rest würde auch ich einen Gebrauchtwagencheck vom TÜV, KÜS, Dekra & Co. machen lassen. Auf deren Homepages wird der Leistungsumfang eines solchen Checks beschrieben, zudem kann man zumeist verschiedene Leistungspakete dazunehmen oder abwählen, je nachdem was wichtig erscheint.

Sorge, dass stillgelegt wird, würde ich mir nicht machen. Sorge, wie ich das Fahrzeug wieder zum Händler bringe, auch nicht, denn im Rahmen der Gewährleistung müsste er das Fahrzeug holen, die Mängel nacharbeiten und dann wieder bringen. So selbst schon praktiziert mit einem Fähnchenhändler in 200km Entfernung.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 7. März 2023 um 08:37:15 Uhr:

.... und stillgelegt kann der Wagen meines Wissens dann auch nicht werden...:D

Stellt der Prüfer im Rahmen einer HU das Ergebnis VU fest, ist die alte Plakette runter und spätestens 3 Tage später die BU mit sofortiger Vollziehung im Kasten.

Wenn von dem Fahrzeug eine unmittelbare Verkehrsgefährdung ausgeht, dann darf man damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Völlig unabhängig davon, ob das im Rahmen einer amtlichen Prüfung oder bei einem anderen Anlass festgestellt wurde...

Wobei man ja immer auch schauen muss was für Mängel vorhanden sind.

Ausgeschlagene Fahrwerksteile z.b. sind bei 150tkm Verschleiß und fallen daher nicht unter Gewährleistung, wenn die der Händer repariert wäre das Kulanz.

Wenn der Motor nicht richtig läuft, das wiederrum müsste Gewährleistung sein.

Am Ende gibt es da aber keine 100% genauen Regelungen,ist alles Ausslegungssache.

Fahre doch erst einmal die Kiste über mehrer Km mit höherer Geschwindigkeit auf der Autobahn und erzähle dann ob und was sich verändert hat.

MfG kheinz

Wenn keine Motorkontrolllampe anging, dann ist u.U. gar nichts auslesbar.

Und zum Rest (Fahrwerk) lässt Du die Werkstatt Deines Vertrauens halt mal drüberschauen.

Ob 23, 18 oder noch 6 Monate TÜV - das ist doch völlig egal. Dinge verschleißen so, wie sie halt verschleißen.

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