M5 F90
Da isser
ca. 600PS, ca. 700NM
Zum Glück kein permanentes XDrive, laut dem letzten Bild...
Beste Antwort im Thema
Auf der BMW Seite steht nichts mit 608 PS… Auch wenn es bekannt sein sollte, steht es nicht auf deren Internetseite.(noch nicht). Ich Verweise lediglich nur auf die Aussagen der BMW Internetseite.
Und mit dem M5 G30 habe ich aus Versehen getippt, aber ich denke das wohl jeder weiß dass ich damit auf den neuen M5 auf Basis des G30 hinweisen wollte. Ansonsten steinigt mich da ich ja einen sehr großen nicht wiedergutzumachenden Fehler gemacht habe und nicht F90 geschrieben hab.
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Das wäre der Hammer
Ja, dann wäre direkt klar was als nächstes kommt.
Edit: Schade. Erst mal nur ein 3er. Aber der Anfang wäre dann schon mal gemacht
Einen schönen guten Abend zusammen! Ich habe jetzt ein M-Sport Abgasanlage montiert! Nur weiß mein freundlicher nicht wie ich den erhöhten Schallpegel eingetragen kriege! Laut BMW München wäre das eine COC Eintragung die jede BMW Niederlassung machen könne! Im Endeffekt wurde ja nur Sonderaustattung nachgerüstet! Kennt sich damit jemand aus? Wäre für jede Hilfe dankbar! Anbei mal Fahrzeugschein und die Nummern der Abgasanlage!
Zitat:
@m587 schrieb am 20. August 2020 um 22:12:00 Uhr:
Einen schönen guten Abend zusammen! Ich habe jetzt ein M-Sport Abgasanlage montiert! Nur weiß mein freundlicher nicht wie ich den erhöhten Schallpegel eingetragen kriege! Laut BMW München wäre das eine COC Eintragung die jede BMW Niederlassung machen könne! Im Endeffekt wurde ja nur Sonderaustattung nachgerüstet! Kennt sich damit jemand aus? Wäre für jede Hilfe dankbar! Anbei mal Fahrzeugschein und die Nummern der Abgasanlage!
@m587
Du solltest mal ein paar Infos schwärzen, da steht dein voller Name und deine Adresse.
Es wird recht schwierig werden, wenn du keinen Nachrüstsatz hat. Keine Ahnung ob du etwas eingetragen bekommst, wenn Du was gebrauchtes einbauen willst.
Ich denke mal die entsprechende Betriebserlaubnis wird auf dem Server liegen, wenn es da einen entsprechenden Nachrüstsatz gibt...(Ist aber nur eine Vermutung von mir)
Zitat:
@Ohnry schrieb am 20. August 2020 um 23:05:06 Uhr:
Es wird recht schwierig werden, wenn du keinen Nachrüstsatz hat. Keine Ahnung ob du etwas eingetragen bekommst, wenn Du was gebrauchtes einbauen willst.
Ich denke mal die entsprechende Betriebserlaubnis wird auf dem Server liegen, wenn es da einen entsprechenden Nachrüstsatz gibt...(Ist aber nur eine Vermutung von mir)
Die M Abgasanlage hätte ja ab Werk mitbestellt werden können! Das Drivers Package hab ich zum Beispiel auch nachgerüstet! Damit passen die alten COC Papiere ja auch nicht mehr mit 250kmh! Laut BMW München ist es wohl problemlos möglich! Nur wusste mein Freundlicher nichts davon! ??????? Auf dem Auspuff der Aufkleber stand ja auch drauf for all M5 F90.....dachte nur vllt hatte ja jemand schonmal so einen Fall....
Ich denke, dass es in diesem Fall ähnlich wie mit dem MDrivers Package ist.
Du wirst ein Gutachten der AGA Seitens BMW benötigen und eine Abnahme nach Paragraph 19.3 machen müssen.
Danach kannst du das Ganze in die Papiere eintragen lassen.
Fahr‘ zum TUEV, und hoff‘ dass du jemanden findest, der seinen Job ernst nimmt. Dann kann er das gleich vor Ort ohne Probleme eintragen.
Ansonsten benoetigst du einen Nachweis, dass es die Anlage ab Werk fuer den M5 gab, damit faehrst dann zum TUEV und die tragen es sein.
Vielen Dank für die Auskunft! Drivers Package hatte ich nachrüsten lassen! Mit der Auspuffanlage wird es jetzt komplizierter! Mein Freundlicher sagt er kann die bestellen, aber Papiere kommen da nicht mit weil der Auspuff ja sowieso für den M5 zulässig ist! Nur bräuchte ich ein Gutachten das mein Standgeräusch und Fahrgeräusch angehoben werden muss von 85 auf 95db sonst hab ich bei der nächsten Kontrolle wieder Probleme! Bin langsam am verzweifeln!
Warst du mal beim TÜV? Idealerweise in einer etwas größeren Filiale, und nicht gerade irgendwo auf'm Dorf. Die machen sowas tagtäglich.
Was du vermutlich brauchst, ist der Fahrzeugschein eines M5 Competition, oder zumindest eines M5 mit Sport-AGA. Dann kann der Prüfer die Werte 1:1 übernehmen. Gutachten wird dazu nicht benötigt.