LRA untersagt Betrieb meines Fahrzeugs

Hallo,

Ich habe heute eine förmliche Zustellung erhalten, dass mir der Betrieb meines Fahrzeugs ab sofort untersagt ist - Grund: Mängel bzgl. Airbag nicht behoben (Rückrufaktion von BMW)

Nun ist es so, dass ich den Mangel im Rahmen des Rückrufs bei BMW vor zwei Monaten beheben lassen habe.. was soll das??

Ich sehe es jetzt nicht ein, die Gebühren zu tragen, bei BMW hieß es die Zulassungsstelle kriegt automatisch die Info, dass der Rückruf durchgeführt wurde.

Wie kann ich mich jetzt wehren?

Beste Antwort im Thema

Hab ich irgendwie den Sinn und Zweck eines Forums verpasst? Der TE hat nach seinem Verständnis eine berechtigte Frage und hätte gern eine fachkundige Meinung der Forumsmitglieder hier, bevor er sich an die Behörde wendet.

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Die Sache ist für den Halter relativ bequem:

Er bekommt den Brief vom Hersteller in dem er zur Teilnahme am Rückruf aufgefordert wird. Dann macht er einen Termin, und der Mangel an seinem Fahrzeug wird für ihn kostenlos behoben. Fertig.

Da ist die Zulassungsstelle noch lange nicht im Boot, und da muss man der Zulassungsstelle auch nichts melden.

Nur wenn man innerhalb des vorgesehenen Zeitraums nicht am Rückruf teilnimmt, also monatelang einfach garnichts macht, dann geht der Fall an die Zulassungsstelle. Von der bekommt man dann quasi als letzte Warnung noch einen Brief, in dem die Betriebsuntersagung angedroht wird, wenn man der Zulassungsstelle nicht die Mangelbeseitigung nachweist. Diesen Nachweis muss man dann auch wirklich führen, sonst passiert das worüber hier diskutiert wird. Das steht aber so auch eindeutig in dem Brief drin.

Deswegen ist der Ansprechpartner für die Beschwerde des TE auch BMW weil die ihre Zusage nicht eingehalten haben (wenn der betreffende Vertragshändler bzw die Niederlassung sich taub stellt dann halt direkt München), nicht aber die Zulassungsstelle.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:38:20 Uhr:


Ruhen lassen ... ich wüsste schon noch gerne "final" geklärt, inwiefern man als Halter wirklich verpflichtet ist, durchgeführte Rückrufe der Zulassungsstelle zu melden.

Oder ist die VW-Dieselthematik eine ganz andere?

Mein Vater hatte einen der betroffenen "Schummeldiesel" (EA 189), der Rückruf bestand in einem Software-Update. In KEINEM der Schreiben stand drin, dass er die durchgeführte Rückrufaktion irgendwo melden muss.

Zur Werkstatt gefahren, Software-Update und gut. Keine Meldung, kein gar nichts.

Du musst schon unterscheiden zwischen „Schreiben kommt vom Hersteller und man erledigt es umgehend“ oder „es kommen mehrere Schreiben vom Hersteller und vom KBA, die man alle ignoriert, so dass die Zulassungsstelle informiert wird“. Beim TE war mit Sicherheit zweiteres der Fall, bei deinem Vater vermutlich ersteres. Das ist bei allen Rückrufen so. Und sobald die Zulassungsstelle mit im Boot ist, ist der Halter dieser gegenüber nachweispflichtig.

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:58:07 Uhr:


Nur wenn man innerhalb des vorgesehenen Zeitraums nicht am Rückruf teilnimmt, also monatelang einfach garnichts macht, dann geht der Fall an die Zulassungsstelle.

Für meinen gab's auch einen Rückruf (wegen Hupe), den ich nicht gemacht habe, da das Problem bei mir nicht auftritt. Ich hab mich an "never touch a running system" gehalten und nie wieder was gehört.
Ob der Rückruf verpflichtend war weiß ich nicht (müsste eigentlich da Hupe sicherheitsrelevant und man mit defekter Hupe durch den TÜV fällt).

Gruß Metalhead

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:58:07 Uhr:


Die Sache ist für den Halter relativ bequem:
...
Deswegen ist der Ansprechpartner für die Beschwerde des TE auch BMW weil die ihre Zusage nicht eingehalten haben
...

Sehe ich ja genauso, dass ich mich zunächst an BMW wenden würde. Bequem ist da aber gar nichts, weil - wie zuletzt Tecci richtig schrieb - am Ende des Tages immer der Halter in der Verantwortung für sein Fz steht.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:59:10 Uhr:


Das ist bei allen Rückrufen so.

Nein, denn:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:05:50 Uhr:


Ich hab mich an "never touch a running system" gehalten und nie wieder was gehört.

Es gibt verschiedene Einstufungen solcher Rückrufe. Die meisten werden (ohne große Information des Halters) bei der normalen Wartung mit erledigt. Wer die nicht in der Vertragswerkstatt machen lässt kommt also nicht in den Genuss dieser "Produktverbesserung". Für die wichtigeren wird der Halter vom Hersteller angeschrieben und in die Werkstatt gebeten. Und nur die Abstellung wirklich gefährlicher Mängel wird dann auch zurückgemeldet und führt bei Nichtteilnahme zur Stilllegung des Fahrzeugs.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:05:50 Uhr:


Für meinen gab's auch einen Rückruf (wegen Hupe), den ich nicht gemacht habe, da das Problem bei mir nicht auftritt.

Ist das ein Astra H?

Dann probier mal ob die Hupe auch geht, wenn das Licht an ist...

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:07:48 Uhr:


Bequem ist da aber gar nichts, weil - wie zuletzt Tecci richtig schrieb - am Ende des Tages immer der Halter in der Verantwortung für sein Fz steht.

Bequem ist es für den Halter, so lange die Zulassungsstelle noch nicht im Boot ist...

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:19:29 Uhr:


Ist das ein Astra H?
Dann probier mal ob die Hupe auch geht, wenn das Licht an ist...

Ja tut sie, sogar in allen Dimmstufen (kenne das Problem ja).

Hupe ist bei mehr sowieso ein selten benutztes Feature.

Angeschrieben wurde ich auch, da ich Werkstattverweigerer bin. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@Tecci6N [url=https://www.motor-talk.de/.../...eb-meines-fahrzeugs-t6513466.html?...]schrieb am 20.

. Das ist bei allen Rückrufen so. Und sobald die Zulassungsstelle mit im Boot ist, ist der Halter dieser gegenüber nachweispflichtig.

Und nicht anders. Wollen die meisten Halter aber nicht verstehen. Und dann wird gejammert,wenn der nette Mann vom Amt,die Siegel entfernt.
Und das nur weil man zu bequem ist die Beseitigung nachzuweisen bzw meint, sich auf andere zu verlassen.

Gruß M

@windelexpress:

Versuch mal bitte die Zitierfunktion richtig auszuführen, oder alternativ:
Manuell kennzeichnen wer was gesagt hatte.
Bei Dir vermischt sich immer alles mit Deiner Stellungnahne dazu und es erscheint sls Einheitsbrei.

Danke und Gruss und nicht persönlich nehmen! 🙂

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. Dezember 2018 um 12:39:07 Uhr:


@windelexpress:

Versuch mal bitte die Zitierfunktion richtig auszuführen, oder alternativ:
Manuell kennzeichnen wer was gesagt hatte.
Bei Dir vermischt sich immer alles mit Deiner Stellungnahne dazu und es erscheint sls Einheitsbrei.

Danke und Gruss und nicht persönlich nehmen! 🙂

Du bist mit der App unterwegs oder? Da ist das nämlich ein Problem, wenn ein / oder ein ] fehlt. In der Desktopvariante kann man es lesen, wenn auch alles invers.

Ja , das stimmt.
Seit ich hier angemeldet bin, lese und schreibe ich alles mit der App.
( meistens auf Android Smartphone.)
Danke für den Hinweis!

Zitat:

@Z4YN schrieb am 19. Dezember 2018 um 12:11:36 Uhr:


Großes Kino: Habe bei der Zulassungsstelle angerufen. Freundlich wie Beamte eben sind...Sie fiel mir gleich ins Wort. Jedenfalls soll ich ihr die Bestätigung von BMW zufaxen, sie bekämen "nicht immer die Info".
Die Gebühr soll ich ihr zahlen, schließlich " arbeite [sie] nicht für lau".

Ich sei ein Kostenpunkt, der gerne Widerspruch einreichen dürfe. DANKE

Wende dich doch mal an den "ranghöchsten" des Schuppens. Hatte mal auch eine sehr "freundliche" Dame bei der Führerscheinstelle welche mir Märchen verzählte. Als ich dann den Landrat angeschrieben hatte und sie, sowie ihre Aussagen, zum zentralen Thema des Schreibens hatte... ach was war die Gute dann kooperativ. Saulus und Paulus, auch hier vor Ort... 😉

Warum nicht gleich den Ministerpräsidenten oder die Kanzlerin anschreiben.?
Sobald die ZulassungsStelle die Mitteilung wegen einer nicht durchgeführten RückrufAktion erhalten und den betreffenden Fahrzeughalter zum Nachweis der Teilnahme aufgefordert hat, muss auch der Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle erbracht werden.
Erfolgt dies nicht, gibt's halt Post, die dann irgendwann auch mal Gebühren kostet.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. Dezember 2018 um 23:00:17 Uhr:


Warum nicht gleich den Ministerpräsidenten oder die Kanzlerin anschreiben.?

Die habe ich in WhatsApp drin. Die nervt man nicht mit so wichtigen Sachen.

Was jetzt aber daran so falsch sein soll, es erschließt sich mir nicht. Wenn die Angaben stimmen, so ging dem Schriebs ner Aufforderung zur Durchführung voraus, da ansonsten der "Ofen aus" ist. Dem kam der TE nach und die Aktion wurde durchgeführt. Irgendwo wird also was schiefgelaufen sein - und er wird es wohl nur schwer bis kaum rausfinden können wo.

Daher würde ich das schildern, nen Nachweis beifügen und darum bitten, dass man soweit möglich prüft woran es haperte. Und auch die fehlende Freundlichkeit ansprechen, wobei sowas nicht immer Einbahnstraßen sind.
Da kommt dann Bewegung in die Sache wenn auf einmal sich jemand darüber interessiert. Die Antwort würde mich dann interessieren.

Leider hatte ich schon einige wenige Male die Erfahrung machen müssen, dass sich erst nach "bemerkbar machen" was tat.

Kannst natürlich weiterhin es über die Kanzlerin versuchen.

Zitat:

@rpalmer schrieb am 22. Dezember 2018 um 08:56:40 Uhr:


Wenn die Angaben stimmen, so ging dem Schriebs ner Aufforderung zur Durchführung voraus, da ansonsten der "Ofen aus" ist. Dem kam der TE nach und die Aktion wurde durchgeführt.

Der Brief enthielt die Aufforderung, die Mangelbeseitigung der Zulassungsstelle gegenüber nachzuweisen. Genau das ist aber nicht geschehen, und dafür ist der Halter verantwortlich (auch, wenn er sich eines Erfüllungsgehilfen bedienen wollte).

Natürlich kann man jetzt mit einer sachlichen Schilderung des Verlaufs und einer freundlichen Bitte bei der Behörde um Kulanz ersuchen. Allerdings würde ich genau das eher beim BMW-Händler versuchen: Im Gegensatz zur Behörde hat der nämlich ein ureigenes Interesse an zufriedenen Kunden.

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