LRA untersagt Betrieb meines Fahrzeugs
Hallo,
Ich habe heute eine förmliche Zustellung erhalten, dass mir der Betrieb meines Fahrzeugs ab sofort untersagt ist - Grund: Mängel bzgl. Airbag nicht behoben (Rückrufaktion von BMW)
Nun ist es so, dass ich den Mangel im Rahmen des Rückrufs bei BMW vor zwei Monaten beheben lassen habe.. was soll das??
Ich sehe es jetzt nicht ein, die Gebühren zu tragen, bei BMW hieß es die Zulassungsstelle kriegt automatisch die Info, dass der Rückruf durchgeführt wurde.
Wie kann ich mich jetzt wehren?
Beste Antwort im Thema
Hab ich irgendwie den Sinn und Zweck eines Forums verpasst? Der TE hat nach seinem Verständnis eine berechtigte Frage und hätte gern eine fachkundige Meinung der Forumsmitglieder hier, bevor er sich an die Behörde wendet.
76 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 16:12:03 Uhr:
Was hat der TE denn falsch gemacht? Er ist der Rückrufaktion gefolgt und damit ist gut.
Wenn da die Kommunikation zwischen Hersteller und Zulassungsstelle nicht funktioniert, ist das nicht das Problem des Fahrzeughalters.
Von daher: Ja sowas von gezogen hätte ich den Zahn.Gruß Metalhead
Ich habe so ein Schreiben noch nie gesehen und weiß daher nicht, was drin steht und was ihm vorausgeht. Aber für den ordnungsgemäßen Zustand eines Kraftfahrzeugs ist grundsätzlich der Halter und nicht die Werkstatt oder der Hersteller verantwortlich. Wenn der Halter also vor der Stilllegungsverfügung aufgefordert wurde, nachzuweisen, dass die Nachbesserung wegen des Rückrufs ausgeführt wurde, dann muss er wohl auch selbst reagieren und kann nicht einfach darauf hoffen, dass die Werkstatt das ordentlich erledigt.
Es ist ja nicht der Normalfall, dass solche Post nach (abgearbeiteten) Rückrufen ins Haus flattert. Irgendwer hat da alle fünfe grade sein lassen. Das könnte auch der TE gewesen sein.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 16:12:03 Uhr:
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 19. Dezember 2018 um 16:04:26 Uhr:
Aber so was von. Das Finanzamt nimmt auch keine Gebühren, wenn man vergessen hat eine Anlage mitzuschicken und sie dort den Vorgang zweimal anfassen müssen.
Hmm, soll das Ironie sein? Bin mir gerade nicht ganz sicher.
Oh nein, das meine ich 1:1 genau so 🙂.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 16:12:03 Uhr:
Was hat der TE denn falsch gemacht?
...
Jedenfalls nichts, was eine Behörde, die ein Monopol ausübt, veranlasen könnte, Zusatzgebühren zu nehmen. Gebührenpflichtig wäre m.E. maximal z.B. eine neue Bescheinigung, weil man die alte verloren hat o.ä. Wie immer lasse ich mich gerne belehren, aber den Bescheid möchte ich sehen. Danach sollte ihn das aber auch ganz Deutschland. Nein, und das ist auch keine Ironie.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. Dezember 2018 um 17:39:09 Uhr:
Aber für den ordnungsgemäßen Zustand eines Kraftfahrzeugs ist grundsätzlich der Halter und nicht die Werkstatt oder der Hersteller verantwortlich.
Richtig und dem Rückruf ist er auch gefolgt, insofern alles richtig gemacht.
Zitat:
Wenn der Halter also vor der Stilllegungsverfügung aufgefordert wurde, nachzuweisen, dass die Nachbesserung wegen des Rückrufs ausgeführt wurde, dann muss er wohl auch selbst reagieren und kann nicht einfach darauf hoffen, dass die Werkstatt das ordentlich erledigt.
Das wäre natürlich doof auf sowas nicht zu reagieren (reicht ja meist als Mail-Anhang, kostet nix und geht schnell)
Zitat:
Das könnte auch der TE gewesen sein.
Richtig, vielleicht äußert er sich noch dazu.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 19. Dezember 2018 um 17:44:23 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 16:12:03 Uhr:
Hmm, soll das Ironie sein? Bin mir gerade nicht ganz sicher.
Oh nein, das meine ich 1:1 genau so 🙂.
Super, wir sind uns einig. 😉
Hat nur irgendwie ironisch geklungen.
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 17:29:12 Uhr:
Ach so, dann sind wir uns ja fast einig.
Ich würde trotzdem nix zahlen, weil ich nichts falsch gemacht habe. Da soll sich schön die Zulassungsstelle direkt mit dem Hersteller rumärgern. Das geht mich nix an.
Das sieht die Rechtsprechung auch ein wenig anders. Als Halter hast du einen ziemlich großen Pflichtenkreis und wenn in dem was schief läuft, dann bist du dafür verantwortlich und auch erster Ansprechpartner für die Zulassungsstelle. Und die Gebühren zahlt der Halter. Von wem er sich dann das Geld ggf. wiederholt, steht auf einem anderen Blatt.
Der TE hat die Aufforderung von der Zulassungsstelle die RückrufAktion durchzuführen. Dies hat er wohl gemacht, dass aber das Zulassungsstelle nicht mitgeteilt sondern ist in Urlaub gefahren. Die Mitteilung über die Beseitigung hat der Halter zu erbringen. BMW löscht die durchgeführte RückrufAktion sodass bei der nächsten Übermittlung der noch offenen Rückrufe ans Kba dieses Fzg nicht mehr angeschrieben wird. Eine Meldung vom KBA an die Zulassungsstelle dass eine RückrufAktion durchgeführt wurde, erfolgt nicht.
Der TE hat sich, wie viele andere von RückrufAktionen betroffene Halter auch, drauf verlassen,dass seine Werkstatt das evtl an die Zulassungsstelle meldet. Da diese das nicht gemacht hat und auch nicht muss, erlässt die Zulassungsstelle wegen nicht nachgewiesener Mängelbeseitigung zu Recht die BU.
Widerspruch kann der TE einlegen, sollte aber abgewiesen werden,da der Nachweis der Durchführung zum Zeitpunkt der BU noch nicht erbracht war.
Gruß m
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 17:29:12 Uhr:
Ich würde trotzdem nix zahlen, weil ich nichts falsch gemacht habe.
Im ersten Schreiben der Zulassungsstelle wird dem Halter nicht nur die Mängelbeseitigung aufgegeben, sondern vor allem auch diese der Zulassungsstelle nachweisen. Wenn sich der Halter dabei eines Erfüllungsgehilfen bedient entbindet ihn das aber nicht von seiner Verantwortung.
Zitat:
Da soll sich schön die Zulassungsstelle direkt mit dem Hersteller rumärgern. Das geht mich nix an.
Die Zulassungsstelle wird das ähnlich entspannt sehen. Die schicken im Zweifelsfall den Vollstreckungsdienst der Gemeinde, und der holt sich das Geld dann schon.
Da hat der TE schon einiges falsch gemacht, die Betriebsuntersagung ist nicht das erste Schreiben das er bezüglich des Rückrufes erhalten hat sondern das letzte.
Wenn man das erhält, wo ist das Problem eben eine Kopie von der BMW-Werkstatt eben zu faxen/mailen und das Thema ist vom Tisch. Wenn der Rückruf wirklich 2 Monate vor der Betriebsuntersagung durchgeführt wurde würde ich die Kosten des Amtes bezahlen und die zu BMW schicken mit der Bitte um Begleichung weil sie die Bestätigung dass das Auto am Rückruf teilgenommen hat versäumt haben.
Die einzigen die hier richtig gearbeitet haben sind die Mitarbeiter vom Amt.
Zitat:
@Z4YN schrieb am 19. Dezember 2018 um 12:11:36 Uhr:
Großes Kino: Habe bei der Zulassungsstelle angerufen. Freundlich wie Beamte eben sind...Sie fiel mir gleich ins Wort. Jedenfalls soll ich ihr die Bestätigung von BMW zufaxen, sie bekämen "nicht immer die Info".
Die Gebühr soll ich ihr zahlen, schließlich " arbeite [sie] nicht für lau".Ich sei ein Kostenpunkt, der gerne Widerspruch einreichen dürfe. DANKE
BMW weiß jedenfalls von nix und kann sich an nichts mehr erinnern. Ich finde es super.
Zur Reaktion der Dame auf der Zulassungsstelle kann ich nichts sagen, da fehlt mir die Darstellung der zweiten Seite.
Bist du sicher, dass auch genau dieser geforderte Rückruf von BMW gemacht wurde?
Wenn weder du, noch BMW noch das LRA dazu irgendwelche Unterlagen/Beweise haben, ist das schon irgendwie sonderbar.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 13:22:51 Uhr:
Zitat:
@Z4YN schrieb am 19. Dezember 2018 um 12:11:36 Uhr:
Die Gebühr soll ich ihr zahlen, schließlich " arbeite [sie] nicht für lau".
Den Zahn hätte ich ihr gleich am Telefon gezogen.Gruß Metalhead
Nur wissen wir doch alle dass der Satz so nie gefallen ist... genau wie: Sie sind nur ein Kostenfaktor der Widerspruch einlegen kann.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 13:22:51 Uhr:
Zitat:
@Z4YN schrieb am 19. Dezember 2018 um 12:11:36 Uhr:
Die Gebühr soll ich ihr zahlen, schließlich " arbeite [sie] nicht für lau".
Den Zahn hätte ich ihr gleich am Telefon gezogen.Gruß Metalhead
das sind soda - kosten.
peso
Vielleicht sagt uns ja @Z4YN noch ob/wie viele vorherige Anschreiben er ignoriert hat.
Ansonsten können wir den Thread hier ruhen lassen.
Gruß Metalhead
Ruhen lassen ... ich wüsste schon noch gerne "final" geklärt, inwiefern man als Halter wirklich verpflichtet ist, durchgeführte Rückrufe der Zulassungsstelle zu melden.
Oder ist die VW-Dieselthematik eine ganz andere?
Mein Vater hatte einen der betroffenen "Schummeldiesel" (EA 189), der Rückruf bestand in einem Software-Update. In KEINEM der Schreiben stand drin, dass er die durchgeführte Rückrufaktion irgendwo melden muss.
Zur Werkstatt gefahren, Software-Update und gut. Keine Meldung, kein gar nichts.
LandesRadauAmt?
LandesRadauAmt?