LRA untersagt Betrieb meines Fahrzeugs

Hallo,

Ich habe heute eine förmliche Zustellung erhalten, dass mir der Betrieb meines Fahrzeugs ab sofort untersagt ist - Grund: Mängel bzgl. Airbag nicht behoben (Rückrufaktion von BMW)

Nun ist es so, dass ich den Mangel im Rahmen des Rückrufs bei BMW vor zwei Monaten beheben lassen habe.. was soll das??

Ich sehe es jetzt nicht ein, die Gebühren zu tragen, bei BMW hieß es die Zulassungsstelle kriegt automatisch die Info, dass der Rückruf durchgeführt wurde.

Wie kann ich mich jetzt wehren?

Beste Antwort im Thema

Hab ich irgendwie den Sinn und Zweck eines Forums verpasst? Der TE hat nach seinem Verständnis eine berechtigte Frage und hätte gern eine fachkundige Meinung der Forumsmitglieder hier, bevor er sich an die Behörde wendet.

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Mit dem Einlegen des Widerspruchs wird jedenfalls die Bestandskraft des Bescheides verhindert. Darum dies zuerst machen. Den Rest klärt man dann sinvollerweise hintendran.

Der TE hat wohl auch mit der Beseitigung des Mangels (Rückruf durch KBA) sehr lange gewartet, da man nach dem ersten Schreiben des KBA erstmal bis zu 18 Monate weiter angeschrieben wird. Erst dann kann das KBA die Betriebsuntersagung des Fahrzeugs über die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Nichtdurchführung der Rückrufmaßnahme ergreifen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Dezember 2018 um 09:49:00 Uhr:


Mit dem Einlegen des Widerspruchs wird jedenfalls die Bestandskraft des Bescheides verhindert.

da offensichtlich Sofortvollzug angeordnet wurde, wird da erst einmal gar nichts verhindert. Der Betrieb des KFZ bleibt untersagt, so lange bis irgendwann ein Gericht den Bescheid aufhebt.

Natürlich sollte der TE in der Frist Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, wenn die Intervention beim LRA ergebnislos bleibt. Aber bis dahin kann der Bescheid xfach von der erlassenden Stelle wieder aufgehoben sein. Woraufhin der Einspruch gegenstandslos wird.

Großes Kino: Habe bei der Zulassungsstelle angerufen. Freundlich wie Beamte eben sind...Sie fiel mir gleich ins Wort. Jedenfalls soll ich ihr die Bestätigung von BMW zufaxen, sie bekämen "nicht immer die Info".
Die Gebühr soll ich ihr zahlen, schließlich " arbeite [sie] nicht für lau".

Ich sei ein Kostenpunkt, der gerne Widerspruch einreichen dürfe. DANKE

BMW weiß jedenfalls von nix und kann sich an nichts mehr erinnern. Ich finde es super.

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Leg den Widerspruch ein. Sonst wird der Mist bestandskräftig.

die Frist für den Widerspruch ergibt sich aus dem Bescheid.

Die Gebühren würde ich beim Händler geltend machen, der die Aktion durchgeführt hat. Das Amt kann nichts dafür.

Zitat:

@Z4YN schrieb am 19. Dezember 2018 um 12:11:36 Uhr:


Die Gebühr soll ich ihr zahlen, schließlich " arbeite [sie] nicht für lau".

Den Zahn hätte ich ihr gleich am Telefon gezogen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 13:22:51 Uhr:



Zitat:

@Z4YN schrieb am 19. Dezember 2018 um 12:11:36 Uhr:


Die Gebühr soll ich ihr zahlen, schließlich " arbeite [sie] nicht für lau".

Den Zahn hätte ich ihr gleich am Telefon gezogen.

Gruß Metalhead

Aber so was von. Das Finanzamt nimmt auch keine Gebühren, wenn man vergessen hat eine Anlage mitzuschicken und sie dort den Vorgang zweimal anfassen müssen.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 19. Dezember 2018 um 16:04:26 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 13:22:51 Uhr:



Den Zahn hätte ich ihr gleich am Telefon gezogen.

Gruß Metalhead

Aber so was von. Das Finanzamt nimmt auch keine Gebühren, wenn man vergessen hat eine Anlage mitzuschicken und sie dort den Vorgang zweimal anfassen müssen.

Hmm, soll das Ironie sein? Bin mir gerade nicht ganz sicher.

Was hat der TE denn falsch gemacht? Er ist der Rückrufaktion gefolgt und damit ist gut.
Wenn da die Kommunikation zwischen Hersteller und Zulassungsstelle nicht funktioniert, ist das nicht das Problem des Fahrzeughalters.
Von daher: Ja sowas von gezogen hätte ich den Zahn.

Gruß Metalhead

Die Frage wann und nach wieviel Schreiben das erledigt wurde steht immer noch im Raum. Wie lange hat der TE gewartet?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 19. Dezember 2018 um 16:14:26 Uhr:


Die Frage wann und nach wieviel Schreiben das erledigt wurde steht immer noch im Raum. Wie lange hat der TE gewartet?

Nach Aussage des TE wurde das vor 2 Monaten gemacht.

Was meinst du mit "wieviele Schreiben"? Von der Zulassungsstelle oder vom Hersteller?

Gruß Metalhead

Hersteller /KBA erstmal. Falls es darauf keine Reaktion gibt dann wohl Zulassungsstelle. Aber dann erstmal Hinweis und dann erst Stilllegung.

Es sind hier mit Sicherheit mehrere Fristen Schreiben von Hersteller/KBA sowie Zulassungsstelle versäumt worden

http://www.fr.de/.../...lter-muessen-aufforderung-nachkommen-a-1623823

Aber auch die Zwangsstilllegung droht. Wer sich verweigert, wird erneut durch das KBA direkt angeschrieben und zur Nachrüstung aufgefordert. Passiert wieder nichts, kann das KBA die Fälle an die zuständige Zulassungsstelle weiterleiten. Die wiederum setzt meist erneut eine Frist. Verstreicht auch die, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Kfz untersagen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 16:12:03 Uhr:


Von daher: Ja sowas von gezogen hätte ich den Zahn.

zahlen muss der, der es verbockt hat. Das war nicht die Zulassungsstelle. Es waren der Hersteller oder Händler, die die Information nicht weitergeleitet haben. Die Zulassungsstelle wird ihr Geld bekommen wollen und der TE kann es sich ja dann vom Händler oder Hersteller wiederholen.

Das wäre ih jedem Fall nicht der Kampf, den ich jetzt zuerst führen würde.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Dezember 2018 um 17:08:53 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2018 um 16:12:03 Uhr:


Von daher: Ja sowas von gezogen hätte ich den Zahn.

zahlen muss der, der es verbockt hat. Das war nicht die Zulassungsstelle. Es waren der Hersteller oder Händler, die die Information nicht weitergeleitet haben. Die Zulassungsstelle wird ihr Geld bekommen wollen und der TE kann es sich ja dann vom Händler oder Hersteller wiederholen.

Das wäre ih jedem Fall nicht der Kampf, den ich jetzt zuerst führen würde.

Ach so, dann sind wir uns ja fast einig.

Ich würde trotzdem nix zahlen, weil ich nichts falsch gemacht habe. Da soll sich schön die Zulassungsstelle direkt mit dem Hersteller rumärgern. Das geht mich nix an.

Gruß Metalhead

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