LRA untersagt Betrieb meines Fahrzeugs
Hallo,
Ich habe heute eine förmliche Zustellung erhalten, dass mir der Betrieb meines Fahrzeugs ab sofort untersagt ist - Grund: Mängel bzgl. Airbag nicht behoben (Rückrufaktion von BMW)
Nun ist es so, dass ich den Mangel im Rahmen des Rückrufs bei BMW vor zwei Monaten beheben lassen habe.. was soll das??
Ich sehe es jetzt nicht ein, die Gebühren zu tragen, bei BMW hieß es die Zulassungsstelle kriegt automatisch die Info, dass der Rückruf durchgeführt wurde.
Wie kann ich mich jetzt wehren?
Beste Antwort im Thema
Hab ich irgendwie den Sinn und Zweck eines Forums verpasst? Der TE hat nach seinem Verständnis eine berechtigte Frage und hätte gern eine fachkundige Meinung der Forumsmitglieder hier, bevor er sich an die Behörde wendet.
76 Antworten
Habe von meinem BMW-Vertragshändler nach Beschwerde in München plötzlich ganz schnell eine Bestätigung bekommen und direkt an die Zulassungsstelle gefaxt. Der Fall ist somit erledigt. Meinem Widerspruch gegen die Gebühr wurde nicht statt gegeben und BMW möchte es nicht übernehmen. Meinen Neuwagenkauf könenn die also vergessen.
Frag mal in München ob die die Gebühr übernehmen, Dein Fachhändler vor Ort meinte nicht zuständig zu sein.
P.S.
Danke für das Update.