LRA untersagt Betrieb meines Fahrzeugs
Hallo,
Ich habe heute eine förmliche Zustellung erhalten, dass mir der Betrieb meines Fahrzeugs ab sofort untersagt ist - Grund: Mängel bzgl. Airbag nicht behoben (Rückrufaktion von BMW)
Nun ist es so, dass ich den Mangel im Rahmen des Rückrufs bei BMW vor zwei Monaten beheben lassen habe.. was soll das??
Ich sehe es jetzt nicht ein, die Gebühren zu tragen, bei BMW hieß es die Zulassungsstelle kriegt automatisch die Info, dass der Rückruf durchgeführt wurde.
Wie kann ich mich jetzt wehren?
Beste Antwort im Thema
Hab ich irgendwie den Sinn und Zweck eines Forums verpasst? Der TE hat nach seinem Verständnis eine berechtigte Frage und hätte gern eine fachkundige Meinung der Forumsmitglieder hier, bevor er sich an die Behörde wendet.
76 Antworten
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:48:29 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:08:36 Uhr:
Nö. Zuerst Widerspruch einlegen und zwar ohne Begründung. Dann mit der Werkstatt reden, dass die was verschlampt haben und das da klären. Danach dieses als Begründung des Widerspruchs hinterher schicken.
Vielleicht solltest du deine Rechtsberatung nur in den Fällen vollziehen, in dem Dir alle Fakten vorliegen. Kommt der TE bspw. aus Bayern, hat er mit deinem Tip ein Problem, da gibt’s nämlich kein Widerspruchsverfahren im Zulassungsrecht. Und dann hat die Werkstatt da vielleicht gar nichts verschlampt, sondern es ist beim Hersteller oder beim KBA untergegangen. Insgesamt also ein mangelhafter Beitrag deinerseits.@TE: mal ehrlich, ist das der erste Schrieb, den du bekommen hast? 😉 Direkt die Betriebsuntersagung? Oder wird sie vielleicht auch nur angedroht? Ansonsten, ich würde dir raten, einfach mal bei der Zulassungsstelle anzurufen und die Sachlage zu schildern. Einen Nachweis über die Durchführung der Rückrufaktion hast du ja und den kannst du ja dann auch vorlegen. Ich würde fast drauf wetten, dass das Verfahren damit erledigt ist und der Bescheid wäre in dem Fall vermutlich auch rechtswidrig (falls sonst keine Dinge vorliegen, die wir hier nicht kennen).
Ich hatte einen Brief bekommen mit einer Frist zur Beseitigung. Dies ließ ich umgehend weit vor Fristablauf bei BMW erledigen, da ich kurz vor einer Auslandsreise stand. Nun bin ich von meiner Geschäftsreise seit 1 Woche zurück und bekomme die Betriebsuntersagung. Der BMW Vertragshändler hatte mir eindeutig versichert, dass die Stelle automatisch Kenntnis erhält.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:01:39 Uhr:
Warum sollte er ein Problem mit der Widerspruchseinlegung bekommen? Die FZV gilt auch dort. Die Verwaltungsverfahren ergeben sich aus VwVfG und VwGO und den dazugehörigen Landesgesetzen. Wenn es da an etwas mangelt, dann evtl. an der Kenntnis des Verfahrensrechts ... allerdings nicht meinerseits. 😉
Wie kommt man denn zu einer Betriebsuntersagung? Richtig, durch ein Verwaltungsverfahren...und wenn du dich auskennen würdest, dann würdest du sowas wie das AGVwGO kennen...fakultatives Widerspruchsverfahren wäre auch so ein Begriff, den man kennen sollte...so viel zu mangelnden Kenntnissen des Verfahrensrechts. Musste deinen Smilie wohl wieder einpacken...
@TE
Und gegen diese Untersagung kannst Du in Widerspruch gehen. Bei Sofortvollzug müsste zusätzlich um Eilrechtsschutz vor dem Verwaltumgsgericht ersucht werden.
Zitat:
@Z4YN schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:05:34 Uhr:
Ich hatte einen Brief bekommen mit einer Frist zur Beseitigung. Dies ließ ich umgehend weit vor Fristablauf bei BMW erledigen, da ich kurz vor einer Auslandsreise stand. Nun bin ich von meiner Geschäftsreise seit 1 Woche zurück und bekomme die Betriebsuntersagung. Der BMW Vertragshändler hatte mir eindeutig versichert, dass die Stelle automatisch Kenntnis erhält.
Ich denke, da liegt der Hund begraben. Sobald du in dem Verfahren bei der Zulassungsstelle bist, bist du denen gegenüber nachweispflichtig. Leider passiert da automatisch gar nichts. Die Werkstätten geben das oft an die Hersteller weiter und diese dann auch ans KBA, aber von dort geht nichts mehr raus. Du kannst ja mal fragen, ob du bei Vorlage des Nachweises die Bescheidgebühren erlassen bekommst, aber das ist nicht sicher. Oder du redest mit deinem Händler, ob die das übernehmen aufgrund seiner Aussage, dass das automatisch passiert.
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Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:06:57 Uhr:
Wie kommt man denn zu einer Betriebsuntersagung? Richtig, durch ein Verwaltungsverfahren...und wenn du dich auskennen würdest, dann würdest du sowas wie das AGVwGO kennen...fakultatives Widerspruchsverfahren wäre auch so ein Begriff, den man kennen sollte...so viel zu mangelnden Kenntnissen des Verfahrensrechts. Musste deinen Smilie wohl wieder einpacken...
Im "Königreich" Bayern kann man sich zwischen direkter Klage und Widerspruchsverfahren entscheiden. Das ist eine lokale Besonderheit. Ändert aber nichts an der Statthaftigkeit eines Widerspruchsverfahrens. Ich habe aber grad den Eindruck, dass Du was im Schilde führst und von daher wars das an dieser Stelle. 😛
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:13:47 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:06:57 Uhr:
Wie kommt man denn zu einer Betriebsuntersagung? Richtig, durch ein Verwaltungsverfahren...und wenn du dich auskennen würdest, dann würdest du sowas wie das AGVwGO kennen...fakultatives Widerspruchsverfahren wäre auch so ein Begriff, den man kennen sollte...so viel zu mangelnden Kenntnissen des Verfahrensrechts. Musste deinen Smilie wohl wieder einpacken...Im "Königreich" Bayern kann man sich zwischen direkter Klage und Widerspruchsverfahren entscheiden. Das ist eine lokale Besonderheit. Ändert aber nichts an der Statthaftigkeit eines Widerspruchsverfahrens. Ich habe aber grad den Eindruck, dass Du was im Schilde führst und von daher wars das an dieser Stelle. 😛
Man kann in den Bereichen wählen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Und das sind genau sechs Stück. Kann man alle nachlesen, ich weiß, macht Mühe. Da steht nix von FZV oder StVZO. Im Schilde führe ich gar nix, aber nachher verlässt sich jemand, der zufällig aus Bayern kommt, auf den falschen Beitrag und dann hilfst DU ihm auch nicht weiter. Und deinen mindestens in großen Teilen falschen Beitrag konnte man dann nicht unwidersprochen stehen lassen...
Also hat man in Bayern gegen eine Betriebsuntersagung keine Rechtsmittel, obwohl es sich um einen beschwerenden Verwaltungsakt handelt?
Doch, natürlich. Die ganz normale Klage. Lediglich das Vorverfahren (=Widerspruchsverfahren) entfällt (in den allermeisten Bereichen, welche steht im AGVwGO).
Ich hätte die Regelung anders verstanden, nämlich so, dass man in den 6 genannten Bereichen die freie Wahl hat, ob man gleich klagt oder nicht. Nicht aufgezählt sind beispielsweise auch verkehrsrechtliche Verstöße, aber gegen Bußgeldbescheide hat man ja auch in Bayern das Rechtsmittel des Einspruchs.
In 15 von 16 Bundesländern ist das Vorverfahren zwingend.
In Bayern ist es teilweise anders. Regel ---> Ausnahme
Könnte sich der TE dazu einmal äußern, woher er kommt? Das würde die Diskussion vllt abkürzen und er kann dann selbst entscheiden, ob er 15 mal links oder 1 mal rechts abbiegt 😉
Wenn er nicht aus Bayern kommt und der Betriebsuntersagung widersprechen könnte, dann hätte der Widerspruch vermutlich trotzdem keine aufschiebende Wirkung. Insofern ist da ein Telefonat in Verbindung mit einem Fax (ggf. von der Werkstatt) vielleicht zielführender.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:48:29 Uhr:
@TE: mal ehrlich, ist das der erste Schrieb, den du bekommen hast? 😉 Direkt die Betriebsuntersagung? Oder wird sie vielleicht auch nur angedroht? Ansonsten, ich würde dir raten, einfach mal bei der Zulassungsstelle anzurufen und die Sachlage zu schildern. Einen Nachweis über die Durchführung der Rückrufaktion hast du ja und den kannst du ja dann auch vorlegen. Ich würde fast drauf wetten, dass das Verfahren damit erledigt ist und der Bescheid wäre in dem Fall vermutlich auch rechtswidrig (falls sonst keine Dinge vorliegen, die wir hier nicht kennen).
Bekommt der TE das dann automatisch schriftlich bestätigt, dass das Verfahren eingestellt ist, oder sollte man um eine schriftliche Bestätigung bitten?
Das Problem ist, dass Du ab jetzt das Auto nicht mehr nutzen darfst. Daher ist der Weg der Klärung mit dem LRA, verbunden mit einer Bestätigung der Werkstatt, der sinnvollste. Dann hebt die Behörde selbst den Bescheid wieder auf, am besten noch diese Woche. Selbst im Eilverfahren gehen sonst Wochen ins Land.