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LPG mit falscher HU durch KÜS

Themenstarteram 13. November 2011 um 10:18

Hallo liebes Forum und die doch offensichtlichen Profis darin.

Mit Interesse habe ich den Thread über den einen oder anderen Fall bei der HU durch die KÜS gelesen. Ich selber kenne mich nicht so gut mit Autos und HU aus. Für mich hieß es immer noch „TÜV“ machen ;-) und die (gut) Gläubigkeit meinerseits war fast wie einer Behörde gegenüber.

Ich Bitte Euch mal inständig um Hilfe, da selbst die KÜS in Losheim mich wunderbar „im Regen“ hat stehen lassen. (hier wird dem KÜS- Prüfer unverständlicher Weise mehr geglaubt als mir und sogar den eigenen Unterlagen/HU-Berichten)

Zum Fall;

Wir haben vor 2 Jahren ein Volvo V40 mit LPG- Anlage von E-Gas (BI- fuel) aus Italien gekauft.

Meine Lebensgefährtin ist mit dem Prüfer bekannt (sogar per Spitznamen) und hat von diesem die Information erhalten, nach gewissen Nummern zu fragen um eine reibungslose HU- Abnahme zu gewähren. Diese Angaben lagen uns vor.

Der Volvo wurde bei der Nachuntersuchung in 2009 mit der nötigen Papierflut zur Zulassung „freigegeben“. (beim ersten Besuch waren Mängel festgestellt worden)

KÜS- Prüfbericht

Zitat: Nachkontrolle nach § 29 StVZO in Verbindung mit GWP nach § 41a StVZO.

Am Fahrzeug wurde die wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach §41a StVZO durchgeführt.

Ergebnis ohne feststellbare Mängel

Nach nun 2 Jahren war wieder die HU fällig, diesmal allerdings bei einer anderen Werkstatt und einem anderen Prüfer. (Der Herr von der KÜS war uns in einem Schadenfall sehr negativ aufgefallen, da dieser einen Seitenschaden nicht wahrnehmen wolle, welcher von der Polizei und einem anderen Prüfer festgestellt wurde)..dies nur zur Information !!!!

ÜBERRASCHENDER WEISE wurde mir eine HU verweigert, weil ich keine Eintragung im Fahrzeugschein und Brief über die Gasanlage hatte. Wir reichten daraufhin den KÜS Bericht ein.

Der neue Prüfer informierte uns darüber das die Gasanlage nicht ordungsgemäss abgenommen wurde. Lediglich eine „Dichtigkeitsprüfung“ wurde unternommen.???????

Bei einer Vollabnahme ? Einem Fahrzeug mit italienischen Papieren, wurde eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchgeführt..........ich verstehe es nicht.

Nach Rücksprache mit dem KÜS Prüfer wurde es gleich noch verwirrender.

Dieser behauptete, meiner Partnerin gegenüber, ER dürfe diese Anlagen gar nicht abnehmen, das habe der Herr vom TÜV (bei ihm) gemacht !!!!!!!!!!! Sie solle nun zum TÜV Rheinland gehen (nur zu diesem) und er werde Ihr die 100 € für eine neue Abnahme bezahlen. Befremdlicher weise wurden alle italienischen Unterlagen einbehalten. Somit habe ich Heute nichts mehr.

Das Horrorszenario welches mir nun mitgeteilt wurde ist „klar“, fahren ohne gültige Betriebserlaubnis, im Schadensfall Verlust der Versicherung, Punkte und Führerscheinentzug.

Im schlimmsten Fall, sind diese (angefragten Nummern) auf der Gasanlage nicht mehr ersichtlich und ich kann den Wagen „wegwerfen“.

Die KÜS in Losheim zeigte sich erst verständlich, nach Rücksprache mit dem Prüfer aber deutlich distanziert. Die HU Papiere interessierten die KÜS herzlich wenig.

Wenn ich in eine Kontrolle gerate würde ich ein Mängelbericht erhalten und mehr würde nicht passieren, zum anderen (Zitat) sein Sie doch froh das nichts passiert ist.

Etwaige „Folgen“ wurden als lächerlich hingestellt.

Und mir angeraten zu einem Prüfer von der Dekra oder dem TÜV oder einem anderen Unternehmen zu gehen.

WAS kann ich tun, mit der freundlichen Bitte um Eure fachmännische Hilfe.

Danke.

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14 Antworten

Schau doch erst mal nach, ob überhaupt eine Eintragung/Abnahme vorliegt. Das Ganz ist doch ziemlich verwirrend.

 

Hinweise für eine korrekte Eintragung/Abnahme findest du hier:

 

http://www.autogastanken.de/.../antriebsart-code-typenschluessel.html

 

Vor allem solltest du unbendingt schnellstmöglich alle Unterlagen, die du vorher auch hattest, zurückverlangen!

 

Um die Nummern - meist beginnend mit E(Zahl bzw. Land) 67R, würde ich mir erst keine Sorgen machen, denn sie sind größtenteils in den Bauteilen eingestanzt und auf den Schläuchen und Leitungen wiederholend aufzufinden.

 

Themenstarteram 13. November 2011 um 11:39

Hallo Redstar,

danke für deine schnelle Antwort.

in den Papieren von der HU durch die KÜS, ist lediglich der ZUsatz Satz.........

bei der Untersuchung Ihres Fahrzeuges wurden durch unseren Prüfingenieur keine Mängel festgestellt.

Die HU-Plakette wird durch die Zulassungsbehörde angebracht. Die nächste HU ist fällig im Juli 2011.

Am Fahrzeug wurde die wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO durchgeführt.

Hinzugekommen sind zwei Seiten "Berichtigung der Fahrzeugdokumente n. § 13 FZV / Datenblatt"

im Feld P.3

Kraftstoffart oder Energiequelle.......ist "nur"....BENZIN angegeben.

sowie ein Blatt Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO

das ist alles was ich habe und das ist für eine "NEUE HU" nicht genug !!!!!!!!!

aber das ist doch eine EINTRAGUNG/ABNAHME.........

oder bin ich mittlerweile total verwirrt und auch noch blöde ??

 

um diese "E" Nummern wird sich meine LPG-Werkstatt kümmern können (hoffe ich)

Hallo,

 

dann ist deine Anlage weder abgenommen noch eingetragen. Vermutlich ist bei der Überführung schon etwas nicht seinen "Gang gegangen".

 

Das, was du bisher erwähnt hast, ist die klassische HU+AU mit einer GWP, bei welcher die Anlage auf Dichtigkeit etc. geprüft wird. Das ist jedoch keine Abnahme oder Eintragung.

 

Jetzt werden die Unterlagen für deinen Wagen erst recht interessant. Die würde ich schnellstens zurückfordern. Mir ist es schleierhaft weshalb der Mann von der KÜS alles einbehalten hat, wenn er doch eh keine Gas-Anlage abnehmen darf.

Themenstarteram 13. November 2011 um 12:10

schleierhaft ist gut...........ich bin am "durchdrehen" und dazu noch ein saublöder Leihe.

 

Die gesammten Unterlagen hat der Prüfer behalten, was für mich auch korrekt erschienen war, da ich ja neue deutsche KÜS Papiere und HU dafür bekommen habe.

 

Das ganze war doch.........eine V O L L A B N A H M E ????? oder spinne ich nun komplett ?

 

und wie kann ich eine HU bekommen, wenn die LPG Anlage (verbaut und aktiv) nicht abgenommen wird ?

 

ach, der Herr von der KÜS (Selbständiger FH Ingenieur) leidet schlagartig unter Gedächnis-Lücken ;-(

und ich fahre nun schon 40t Km mit einem Fahrzeug, mit erloschener Betriebserlaubnis ???

Wenn alle Stricke reißen: Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen den KÜS Betrieb. Die hatten die Anlage einzutragen (wovon du ausgegangen bist) und vor allem deine Unterlagen rauszurücken. Du hast schließlich auch keine Ersatzdokumente, die die ggf. sonstwo verbleibenden Originale überflüssig machen bzw. ersetzen. Musst aber irgendwie beweisen bzw. glaubhaft machen können, dass es diese Unterlagen gegeben hat.

 

Hi,

 

wenn es eine Vollabnahme war, wurde da wohl etwas übersehen oder verschlammt.

Du glaubst gar nicht was alles möglich ist.

 

Scheint tatsächlich so, dass du seit 40 Kkm ohne BE gefahren bist. Es sei denn, du hast noch Papiere, die hier anerkannt sind und den korrekten Einbau bzw. eine Abnahme durch eine anerkannte Prüforganisation, wie im Link beschrieben, bestätigen.

 

Solltest du gar nichts mehr haben, bräuchtest du für die Abnahme/Eintragung ein Tankgutachten vom Hersteller des Tanks und ein Abgasgutachten von E-Gas bzw. vom Importeur der Anlagen in Deutschland.

 

Evtl. kann dir dabei die Fa. Zeicom weiterhelfen. Die müssten die E-Gas-Anlagen kennen.

 

http://www.zeicom.de/index.php

 

Gruß,

 

R.

Themenstarteram 13. November 2011 um 12:53

Halt-Stop-Hilfe

DAS ganze ist(war) doch eine Vollabnahme .......ein PKW mit italienischen Papieren, geht doch nur so ?

wie geschrieben habe ich;

die BERICHTIGUNG der FAHRZEUGDATEN n § 13 FZV / Datenblatt erhalten, nur das die LPG Anlage nicht drin steht.

Strafanzeige ist gut ;-) gegen ein Prüfingenieur, Dipl.- Ing. (FH) der auch noch Gutachten zur Vorlage vor Gericht macht ?!

Lust hätte ich da schon....aber...wegen dem Fahren ohne Betriebserlaubnis !!!!!!!!! (von mir)...DA bin ICH strafbar !

Angeblich hatte er alle Unterlagen, nun aber nicht mehr bei Ihm ! Wir haben schlicht nix mehr.

Zeicom kenne ich, die sind super nett und haben mir auch schon mal eine E-Gas Werkstatt empfohlen.

Ich hoffe nur die können weiter helfen.

Themenstarteram 13. November 2011 um 12:56

mal ne kurze "Zwischenfrage"

was kostet so etwas...............

........ Abnahme/Eintragung ein Tankgutachten vom Hersteller des Tanks und ein Abgasgutachten von E-Gas bzw. vom Importeur der Anlagen in Deutschland........

habe gerade einige hundert Euros in Bermsen, Scheiben und Querlenker gesteckt um die HU zu bekommen.......? Da ich dachte das mit der Gas- Anlage ist alles rechtens.

Die Eintragung/Abnahme kostete mich um die 150 €. Abgasgutachten variiert in den Kosten (ca. 100 - 350 €). Weiß nicht genau was die Gutachten bei E-Gas kosten. Denke, Zeicom könnte dir da sicherlich mehr zu sagen.

 

Tankgutachten kannst du dir evtl. sogar kostenlos beim Hersteller auf der Internetseite runterladen, wenn dieser diese Option zur Verfügung stellt. Maße und E 67r-Nr. müssen übereinstimmen. Also auf das richtige Gutachten beim Download / bei der Anforderung achten.

 

Man könnte sich das Ganze evtl. sparen, wenn man Einblick in die Unterlagen des Fahrzeugs vor der Überführung hätte. Ich fürchte, dass da schon etwas "weggelassen" wurde oder der Vorbesitzer keinen Wert auf eine "legalisierte" Gasanlage legte.

 

Wäre es möglich, dass du dich mit dem Vorbesitzer nochmals in Verbindung setzt?

Zitat:

Original geschrieben von mareaexl

Dieser behauptete, meiner Partnerin gegenüber, ER dürfe diese Anlagen gar nicht abnehmen, das habe der Herr vom TÜV (bei ihm) gemacht !!!!!!!!!!! Sie solle nun zum TÜV Rheinland gehen (nur zu diesem) und er werde Ihr die 100 € für eine neue Abnahme bezahlen.

Die "Abnahme" darf in der Tat nach StVZO nur ein entsprechend "amtlich anerkannter Sachverständiger" einer "Technischen Prüfstelle" machen. "Technische Prüfstellen" sind in den alten Bundesländern die jeweiligen Stellen des TÜV (in "Neufünfland" spielt die Dekra diese Rolle). Nur diese dürfen die "Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis" erstellen, mit denen man sich eine neue Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde holen kann. Dein Ansprechpartner ist daher tatsächlich der TÜV Rheinland. Dort müssen auch die entsprechenden Unterlagen zur Korrektur Deiner fehlerhaften Zulassungsbescheinigung vorhanden sein. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre gem. §21 (2) 3 StVZO.

Wegen diese Formfehlers musst Du Dir bezüglich Deiner Versicherung keine ernsthaften Sorgen machen. Selbst wenn die Gasanlage tatsächlich technische Mängel hätte, was bei Dir aber wohl nicht der Fal ist, wäre der Regressanspruch der Haftpflichtversicherung Dir gegenüber auf 5000EUR begrenzt (§5 KfzPflVV). Die Verwunderung der KÜS-Mittarbeiter über Deine Aufregung ist also durchaus verständlich, wenn auch wenig sachdienlich.

 

Themenstarteram 13. November 2011 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von mareaexl

 

Der Volvo wurde bei der Nachuntersuchung in 2009 mit der nötigen Papierflut zur Zulassung „freigegeben“. (beim ersten Besuch waren Mängel festgestellt worden)

KÜS- Prüfbericht

Zitat: Nachkontrolle nach § 29 StVZO in Verbindung mit GWP nach § 41a StVZO.

Am Fahrzeug wurde die wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach §41a StVZO durchgeführt.

Ergebnis ohne feststellbare Mängel

Themenstarteram 13. November 2011 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von mareaexl

 

Der Volvo wurde bei der Nachuntersuchung in 2009 mit der nötigen Papierflut zur Zulassung „freigegeben“. (beim ersten Besuch waren Mängel festgestellt worden)

KÜS- Prüfbericht

Zitat: Nachkontrolle nach § 29 StVZO in Verbindung mit GWP nach § 41a StVZO.

Am Fahrzeug wurde die wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach §41a StVZO durchgeführt.

Ergebnis ohne feststellbare Mängel

ups...sorry

wie IM ZITAT ZU LESEN:

DER WAGEN hatte italienische Papiere (auch von der LPG Anlage)

wie kann ein Prüfer von der KÜS überhaut eine HU machen ohne diese einzutragen, geschweige denn eine ZITAT

wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO durchführen ???????

DAS STEHT AUF DEN KÜS UNTERLAGEN !

und wir haben keine Unterlagen mehr, der KÜS-Prüfer auch nicht mehr !!!!!!!!!

Noch ein Nachtrag, der TÜV (Callcentre Köln- super mega freundliche Mitarbeiter) hat mit Hilfe der Fahrzeug Ident- Nbr diese Angaben vom KÜS-Prüfer versucht zu kontrollieren. Es ergab und gibt KEINEN Treffer. D.H. der Wagen hat einen TÜV- Prüfer nie gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von mareaexl

DER WAGEN hatte italienische Papiere (auch von der LPG Anlage)

Das ist bei einem Fahrzeug aus Italien wohl zu erwarten

Zitat:

wie kann ein Prüfer von der KÜS überhaut eine HU machen ohne diese einzutragen,

Eine HU nach §29 StVZO kann jeder Prüfingenieuer einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation machen. "Eingetragen" wird dann eben im Feld "Weitere HU" der Stempel des Prüfers mit seinem Nameszeichen und Zeitpunkt der nächsten HU.

Mit der Eintragung in den Feldern P.3, 10 und 22 hat das nichts zu tun. Dafür braucht man eine Einzelabnahme nach §21 StVZO, ausser die Anlage hat eine Genehmigung nach ECE 115.

 

Zitat:

wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO durchführen

Darf nicht nur der KÜS-Prüfingenieur, sondern auch ein Mitarbeiter einer Werkstatt, wenn er die entsprechende Schulung hat (ähnlich wie fürher bei der A(S)U).

Zitat:

DAS STEHT AUF DEN KÜS UNTERLAGEN !

Ja und?

Es hätte lediglich schon mal auffallen müssen, dass die Zulassungsbescheinigung nicht zum Fahrzeug passt.

Zitat:

und wir haben keine Unterlagen mehr,

Das ist ungeschickt.

Habt Ihr auch nichts mehr, aus dem hervorgeht, dass zum Zeitpunkt des Kaufes, d.h. vor der Zulassung in Deutschland, schon eine Gasanlage eingebaut war (z.B. Kaufvertrag)?

Zitat:

der KÜS-Prüfer auch nicht mehr !

Ob man ihm daraus "einen Strick drehen" kann, kommt wohl auf die Details, z.B. die tatsächlichen Zeitpunkte der einzelnen Aktionen an.

Zitat:

Noch ein Nachtrag, der TÜV (Callcentre Köln- super mega freundliche Mitarbeiter) hat mit Hilfe der Fahrzeug Ident- Nbr diese Angaben vom KÜS-Prüfer versucht zu kontrollieren. Es ergab und gibt KEINEN Treffer. D.H. der Wagen hat einen TÜV- Prüfer nie gesehen.

Das ist nun endlich eine brauchbare Angabe. Was sagt denn der Ex-Bekannte Deiner Lebensabschnittsgefährtin dazu?

Bloss weil jemand vor Gericht als Gutachter auftritt, heisst noch lange nicht, dass er dort Narrenfreiheit hat. Kann auch sein, dass er dort einem Richter schon lange auf die Nerven geht und man nur darauf wartet, ihn endlich los zu werden. Richter sind nunmal keine Sachverständigen für alles Mögliche. Sie sind häufig auf Gutachter angewiesen und können deren Gutachten nicht im Detail nachprüfen. Das heißt aber nicht, dass es sie gänzlich unberührt lässt, wenn sie mitbekommen, dass so ein Gutachter sie "veräppelt".

PS: Bitte "SCHREI HIER NICHT SO RUM !!!!!1111elf" - das erweckt den Eindruck, Du wärst ein unangenehm angriffslustiger Zeitgenosse. Das wäre eine gute Erklärung dafür, dass Dir im realen Leben keiner so recht helfen mag.

Themenstarteram 13. November 2011 um 22:06

GerhardT2 GerhardT2

Das wichtigste, für mich, zuerst............................................GerhardT2 (danke für deine ausführlichen Informationen)

Zitat;

PS: Bitte "SCHREI HIER NICHT SO RUM !!!!!1111elf" - das erweckt den Eindruck, Du wärst ein unangenehm angriffslustiger Zeitgenosse. Das wäre eine gute Erklärung dafür, dass Dir im realen Leben keiner so recht helfen mag.

Ich mag nicht schreien, die Ausrufezeichen ( !!!!) drücken lediglich mein Verzweiflung aus.

Das Fahrzeug wird auch von meiner Lebensgefährtin und auch mit der 8 jährigen Tochter gefahren, wobei sich nun (durch Zufall HU) herausstellt das wir ohne Betriebserlaubnis ein Fahrzeug führen! Die Horrorinformationen sind schlicht überwältigend.

Zitat:

Original geschrieben von mareaexl

DER WAGEN hatte italienische Papiere (auch von der LPG Anlage)

Das ist bei einem Fahrzeug aus Italien wohl zu erwarten

Zitat:

wie kann ein Prüfer von der KÜS überhaut eine HU machen ohne diese einzutragen,

Eine HU nach §29 StVZO kann jeder Prüfingenieuer einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation machen. "Eingetragen" wird dann eben im Feld "Weitere HU" der Stempel des Prüfers mit seinem Nameszeichen und Zeitpunkt der nächsten HU.

Mit der Eintragung in den Feldern P.3, 10 und 22 hat das nichts zu tun. Dafür braucht man eine Einzelabnahme nach §21 StVZO, ausser die Anlage hat eine Genehmigung nach ECE 115.

**** darf es dann überhaupt eine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges geben ?****

Zitat:

wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO durchführen

Darf nicht nur der KÜS-Prüfingenieur, sondern auch ein Mitarbeiter einer Werkstatt, wenn er die entsprechende Schulung hat (ähnlich wie fürher bei der A(S)U).

**** bedeutet also nur er hat die LPG - Anlage NICHT übersehen***** dennoch HU ?

Zitat:

DAS STEHT AUF DEN KÜS UNTERLAGEN !

Ja und?

Es hätte lediglich schon mal auffallen müssen, dass die Zulassungsbescheinigung nicht zum Fahrzeug passt.

**** muss ich Dir leider recht geben, Bitte aber wer kontroliert diese Unterlagen als Laie ****

Zitat:

und wir haben keine Unterlagen mehr,

Das ist ungeschickt.

Habt Ihr auch nichts mehr, aus dem hervorgeht, dass zum Zeitpunkt des Kaufes, d.h. vor der Zulassung in Deutschland, schon eine Gasanlage eingebaut war (z.B. Kaufvertrag)?

**** Den Kaufvertrag von Italien habe ich noch (auf italienisch) aber leider habe ich alle Unterlagen was Fahrzeugdaten und LPG-Daten anbelangt an den KÜS Prüfer überreicht (für mich absolut logisch, da er die Anlage und das Fahrzeug abgenommen hatte)

Zitat:

der KÜS-Prüfer auch nicht mehr !

Ob man ihm daraus "einen Strick drehen" kann, kommt wohl auf die Details, z.B. die tatsächlichen Zeitpunkte der einzelnen Aktionen an.

**** ja schon klar, der Halter und Fahrer ist der Dummbeutel**** seufz

 

Zitat:

Noch ein Nachtrag, der TÜV (Callcentre Köln- super mega freundliche Mitarbeiter) hat mit Hilfe der Fahrzeug Ident- Nbr diese Angaben vom KÜS-Prüfer versucht zu kontrollieren. Es ergab und gibt KEINEN Treffer. D.H. der Wagen hat einen TÜV- Prüfer nie gesehen.

Das ist nun endlich eine brauchbare Angabe. Was sagt denn der Ex-Bekannte Deiner Lebensabschnittsgefährtin dazu?

Bloss weil jemand vor Gericht als Gutachter auftritt, heisst noch lange nicht, dass er dort Narrenfreiheit hat. Kann auch sein, dass er dort einem Richter schon lange auf die Nerven geht und man nur darauf wartet, ihn endlich los zu werden. Richter sind nunmal keine Sachverständigen für alles Mögliche. Sie sind häufig auf Gutachter angewiesen und können deren Gutachten nicht im Detail nachprüfen. Das heißt aber nicht, dass es sie gänzlich unberührt lässt, wenn sie mitbekommen, dass so ein Gutachter sie "veräppelt".

Der "Bekannte" meiner Lebensgefährtin, hat dieser angeboten 100 € für anfallende Kosten bei der TÜV abnahme zu bezahlen. An sonsten hat er plötzlich "Gedachnisschwund".

In einem hast DU recht, ich fühle mich veräppelt und ganz ehrlich

ich verstehe einfach NICHT wie der Wagen überhaut TÜV bekommen hat !

 

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