Lohnt die Händlergewährleistung bei günstigem Auto?
Hallo.
Ich habe mir gestern einen Golf 6 von Bj 2011 mit 205tkm angesehen. Ich bin etwas verunsichert, wie viel von dem Händler - Gerede ich für bare Münze nehmen soll.
Er meint, dass durch die Händlergewährleistung praktisch alles abgedeckt ist und es im Rahmen der üblichen Jahresfahrleistung (12tkm laut ihm) keine Möglichkeit gibt, zu beweisen dass der Mangel nicht schon bei Auslieferung vorlag. Also er sich nicht auf "Verschleißteil" berufen kann und wird und ich auch nach dem Kauf noch gern das Auto checken lassen kann und dann alles nachgebessert wird. Ohne wenn und aber.
Was man vorher halt so sagt als Händler...
Das Auto gefällt mir gut und der Händler ist deutsch und kein Fähnchenhändler, sondern ein richtiges Autohaus. Aber ich habe überhaupt keine Lust auf nachträglichen Ärger, weil ich auf zu sehr auf die Gewährleistung vertrau habe.
Gerade in Bezug auf den Zahnriemen. Er meinte, der wird vorher auf jeden Fall sichtgeprüft und erneuert, falls rissig (na toll). Wenn er keinen erfolgten Wechsel durch Rechnungen belegen kann und der Wechsel laut VW nach 210tkm, also definitiv im Rahmen der Gewährleistungszeit fällig ist, wäre der Fall doch klar. Aber ich kann mir schon denken, dass der dann plötzlich ein Verschleißteil ist.
Genauso bei einem defekten/verrusten AGR oder vollem DPF?
Alles normaler Verschleiß und wenn ich die magische 12tk Marke überschritten habe, sowieso mein Problem?
Ist ein Motor dann nicht auch ein Verschleißteil, was nach 220tkm natürlich schon mal kaputt gehen kann?
Wie geht man da am besten vor? Ohne erfolgten Zahnriemenwechsel (mit Wapu), kaufe ich das Auto eh nicht aber wäre es trotzdem anzuraten, einen Tüv oder eine Werkstatt wegen eines Gebrauchtwagenchecks aufzusuchen?
Oder anders gefragt: Ich hatte seit vielen Jahren nicht mehr mit Autohändlern zu tun. Ich fand dieses Gelaber über die großen Vorzüge des großartigen Autos und der tollen Gewährleistung irgendwie schmierig. Und überhaupt sind zufriedene Kunden das wichtigste Anliegen blablabla.
Oder bin ich das nur nicht gewohnt und die können nicht anders, als so zu reden, weil das allgemein erwartet wird?
Grüße
Tunfaire
79 Antworten
Ich denke mal, kein Händler glaubt das. Viele Händler wollen die Käufer gerne in dem Glauben lassen, dass über die Garantie alles abgedeckt ist und der Händler dann aus der gesetzlichen Gewährleistung raus ist. Letzenendes hat aber die gesetzliche Gewährleistung immer Vorrang.
Leider ist es auch so, dass die meisten Käufer noch nicht mal den Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung kennen. Wenn ich entsprechenden Threads lese, werden die Begriffe wild durcheinander gebraucht. Dazu sollte man sich auch mit dem Thema Verschleiß in Verbindung mit gesetzlicher Gewährleistung auseinander setzen. Viele Käufer denken, dass sie mit ihrem teuer erkauften Auto in der Werkstatt fahren und diese dann alles reparieren muss.
Ich kann nur jedem raten, sich unbedingt vor dem Kauf eines älteren gebrauchten Modell sich vorher mit der Rechtslage vertraut zu machen und nicht hinterher auf alles und jedem zu meckern.
Wichtig bei der gesetzlichen Gewährleistung ist, dass das Produkt auf Kosten des Kunden zum Verkäufer gelangen muss.
Wer also gesteigerten Wert auf die eventuelle Inanspruchnahme einer Händlergewährleistung legt, sollte Produkte die man nicht einfach für 6 Eur mit DHL versenden kann bei einem Händler in der Nähe kaufen.
Alte Gebrauchtwagen kaufe ich eigentlich nur von vernünftigen Privatanbietern.
Stellt sich raus, dass der Schaden 100%ig unter der gesetzlichen Gewährleistung fällt, ist der Verkäufer für die Transportkosten zuständig. Falls nicht, wird der Käufer auf einen Teil oder den gesamten Transportkosten sitzen bleiben. Es ist also immer ein Risiko für den Käufer. Dazu bietet dieses Thema immer viel Gesprächsstoff mit dem Händler, wo der Ärger definitiv vorprogrammiert ist.
Zitat:
@Px200ELusso schrieb am 8. April 2022 um 08:53:49 Uhr:
Wichtig bei der gesetzlichen Gewährleistung ist, dass das Produkt auf Kosten des Kunden zum Verkäufer gelangen muss.
Wer also gesteigerten Wert auf die eventuelle Inanspruchnahme einer Händlergewährleistung legt, sollte Produkte die man nicht einfach für 6 Eur mit DHL versenden kann bei einem Händler in der Nähe kaufen.Alte Gebrauchtwagen kaufe ich eigentlich nur von vernünftigen Privatanbietern.
Das ist so nicht richtig! Bitte gib keine Tipps ab, wenn du dich nicht mit der Materie auskennst. Man kann den Händler unter Umständen sogar zum Vorschuss der Transportkosten verpflichten.
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Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 8. April 2022 um 09:40:39 Uhr:
Zitat:
@Px200ELusso schrieb am 8. April 2022 um 08:53:49 Uhr:
Wichtig bei der gesetzlichen Gewährleistung ist, dass das Produkt auf Kosten des Kunden zum Verkäufer gelangen muss.
Wer also gesteigerten Wert auf die eventuelle Inanspruchnahme einer Händlergewährleistung legt, sollte Produkte die man nicht einfach für 6 Eur mit DHL versenden kann bei einem Händler in der Nähe kaufen.Alte Gebrauchtwagen kaufe ich eigentlich nur von vernünftigen Privatanbietern.
Das ist so nicht richtig! Bitte gib keine Tipps ab, wenn du dich nicht mit der Materie auskennst. Man kann den Händler unter Umständen sogar zum Vorschuss der Transportkosten verpflichten.
Wie niedlich.
Was glaubst du wird in der Realität passieren wenn du einem Autohändler diese Forderung präsentierst?
Holger hat das richtig beschrieben.
Wenn der Fall klar ist, könnte der Händler verpflichtet sein, die Transportkosten zu übernehmen.
Ob das in der Realität wirklich der Fall ist (Verschleiß vs. Defekt) und wie man den Vorschuss vom Händler bekommen will (2 Jahre lang einklagen?), ist mehr als strittig.
Ob sich eine solche Klage wegen eines Golf 6 lohnt, sowieso.
Jura und Wirklichkeit liegen oft ein ganzes Stück weit auseinander.
Deshalb stehe ich zu meiner Empfehlugn und mag sie sogar nochmals betonen.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 8. April 2022 um 09:40:39 Uhr:
Zitat:
@Px200ELusso schrieb am 8. April 2022 um 08:53:49 Uhr:
Wichtig bei der gesetzlichen Gewährleistung ist, dass das Produkt auf Kosten des Kunden zum Verkäufer gelangen muss.
Wer also gesteigerten Wert auf die eventuelle Inanspruchnahme einer Händlergewährleistung legt, sollte Produkte die man nicht einfach für 6 Eur mit DHL versenden kann bei einem Händler in der Nähe kaufen.Alte Gebrauchtwagen kaufe ich eigentlich nur von vernünftigen Privatanbietern.
Das ist so nicht richtig! Bitte gib keine Tipps ab, wenn du dich nicht mit der Materie auskennst. Man kann den Händler unter Umständen sogar zum Vorschuss der Transportkosten verpflichten.
Wie Dein Vorredner bereits geschrieben hat, ist das graue Theorie. Also technisch gesehen hast Du recht, aber den Rechtsstreit möchte ich sehen. Zumal es dabei in diesem Fall um ein Auto mit sehr geringem Wert geht. Wie Du so einen Fähnchenhändler dazu "verpflichtest" und vor allen Dingen wie schnell wäre bestimmt ne spannende Episode. 😁
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 8. April 2022 um 10:01:54 Uhr:
... wie Du so einen Fähnchenhändler dazu "verpflichtest" und vor allen Dingen wie schnell wäre bestimmt ne spannende Episode. 😁
Eine solche Episode hatte ich auf Seite 2 hier
https://www.motor-talk.de/.../...bei-guenstigem-auto-t7264629.html?...schon mal verlinkt. Der >200 km entfernte Fähnchenhändler hat das Fahrzeug bei mir abgeholt, den Mangel behoben und retourt.
Das ist aber nicht die Regel. Wenn man genug hartnäckig ist und Anwalt inkl. volles Programm nicht scheut, kommt man vielleicht irgendwann zum Ziel. Ich neige eher dazu, Stress im Vorfeld zu mininmieren.
Ah wieder Nutzer die erst Unwahrheiten schreiben und sich dann, wenn sie widerlegt werden herausreden.
Jeder halbwegs reflektierte Mensch kennt den Unterschied der Theorie und Praxis und erkennt auch wenn er daneben liegt oder etwas unklar formuliert hat. Die Chancen vor Gericht zu gewinnen sind jedoch vorhanden.
Zitat:
@Px200ELusso schrieb am 8. April 2022 um 10:01:35 Uhr:
Was glaubst du wird in der Realität passieren wenn du einem Autohändler diese Forderung präsentierst?
Der Händler, bei dem ich meinen BMW kaufte (400km entfernt) fragte mich bei einem Problem mit dem Wagen, ob er den Wagen abholen lassen soll, oder ob ich bereit wäre den Wagen in eine andere BMW-Niederlassung in der Nähe zu bringen. Die würden die Reparaturkosten dann intern klären.
Vom Problemen keine Spur.
Asö: §493 Abs 2 BGB.
Wir reden hier aber über mind. 10 Jahre alte Autos mit mehr als 200.000km auf der Uhr. Da wird der Fähnchenhändler wohl kaum eine Niederlassung am Ende der Republik haben, die sich den Wagen mal eben anguckt.
Das kann man wohl kaum mit einer BMW Niederlassung und einem relativ neuen Gebrauchten vergleichen .
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 8. April 2022 um 11:21:14 Uhr:
Ah wieder Nutzer die erst Unwahrheiten schreiben und sich dann, wenn sie widerlegt werden herausreden.
Jeder halbwegs reflektierte Mensch kennt den Unterschied der Theorie und Praxis und erkennt auch wenn er daneben liegt oder etwas unklar formuliert hat. Die Chancen vor Gericht zu gewinnen sind jedoch vorhanden.
Lass´ es gut sein.
Ich mache das, im wirklichen Leben, nun wirklich lange genug um das beurteilen zu können.
Zitat:
@Px200ELusso schrieb am 8. April 2022 um 14:41:22 Uhr:
Lass´ es gut sein.
Ich mache das, im wirklichen Leben, nun wirklich lange genug um das beurteilen zu können.
Dann ist es umso schlimmer, dass du hier gefährliche und falsche Informationen verbreitest.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 8. April 2022 um 14:26:31 Uhr:
Da wird der Fähnchenhändler wohl kaum eine Niederlassung am Ende der Republik haben, die sich den Wagen mal eben anguckt.
Es ist aber kein Fähnchnhändler...
Zitat:
@tunfaire schrieb am 3. April 2022 um 18:46:38 Uhr:
Das Auto gefällt mir gut und der Händler ist deutsch und kein Fähnchenhändler, sondern ein richtiges Autohaus.
Ausserdem war ganz allgemein von einem Händler die Rede...
Meine Fresse! Hier wird theoretisiert bis zum Erbrechen, dabei auf 'gegnerische' Aussagen und vielleicht sogar praktische Erfahrungen nur insoweit in Teilen eingegangen wie es einem gerade paßt, nur um die eigene Position aufrechtzuerhalten. Und dabei geht es dann nicht mehr um Hilfestellung in der eigentlichen Frage sondern nur noch um's Hin und Her bis zum Erbrechen, was am Ende keinen Wert hat ... ab davon, dass die Reputation dieses Unterforums noch weiter nach unten gezogen wird.
Weitermachen!