Lohnt die Händlergewährleistung bei günstigem Auto?
Hallo.
Ich habe mir gestern einen Golf 6 von Bj 2011 mit 205tkm angesehen. Ich bin etwas verunsichert, wie viel von dem Händler - Gerede ich für bare Münze nehmen soll.
Er meint, dass durch die Händlergewährleistung praktisch alles abgedeckt ist und es im Rahmen der üblichen Jahresfahrleistung (12tkm laut ihm) keine Möglichkeit gibt, zu beweisen dass der Mangel nicht schon bei Auslieferung vorlag. Also er sich nicht auf "Verschleißteil" berufen kann und wird und ich auch nach dem Kauf noch gern das Auto checken lassen kann und dann alles nachgebessert wird. Ohne wenn und aber.
Was man vorher halt so sagt als Händler...
Das Auto gefällt mir gut und der Händler ist deutsch und kein Fähnchenhändler, sondern ein richtiges Autohaus. Aber ich habe überhaupt keine Lust auf nachträglichen Ärger, weil ich auf zu sehr auf die Gewährleistung vertrau habe.
Gerade in Bezug auf den Zahnriemen. Er meinte, der wird vorher auf jeden Fall sichtgeprüft und erneuert, falls rissig (na toll). Wenn er keinen erfolgten Wechsel durch Rechnungen belegen kann und der Wechsel laut VW nach 210tkm, also definitiv im Rahmen der Gewährleistungszeit fällig ist, wäre der Fall doch klar. Aber ich kann mir schon denken, dass der dann plötzlich ein Verschleißteil ist.
Genauso bei einem defekten/verrusten AGR oder vollem DPF?
Alles normaler Verschleiß und wenn ich die magische 12tk Marke überschritten habe, sowieso mein Problem?
Ist ein Motor dann nicht auch ein Verschleißteil, was nach 220tkm natürlich schon mal kaputt gehen kann?
Wie geht man da am besten vor? Ohne erfolgten Zahnriemenwechsel (mit Wapu), kaufe ich das Auto eh nicht aber wäre es trotzdem anzuraten, einen Tüv oder eine Werkstatt wegen eines Gebrauchtwagenchecks aufzusuchen?
Oder anders gefragt: Ich hatte seit vielen Jahren nicht mehr mit Autohändlern zu tun. Ich fand dieses Gelaber über die großen Vorzüge des großartigen Autos und der tollen Gewährleistung irgendwie schmierig. Und überhaupt sind zufriedene Kunden das wichtigste Anliegen blablabla.
Oder bin ich das nur nicht gewohnt und die können nicht anders, als so zu reden, weil das allgemein erwartet wird?
Grüße
Tunfaire
79 Antworten
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 8. April 2022 um 16:07:09 Uhr:
Meine Fresse! Hier wird theoretisiert bis zum Erbrechen, dabei auf 'gegnerische' Aussagen und vielleicht sogar praktische Erfahrungen nur insoweit in Teilen eingegangen wie es einem gerade paßt, nur um die eigene Position aufrechtzuerhalten. Und dabei geht es dann nicht mehr um Hilfestellung in der eigentlichen Frage sondern nur noch um's Hin und Her bis zum Erbrechen, was am Ende keinen Wert hat ... ab davon, dass die Reputation dieses Unterforums noch weiter nach unten gezogen wird.Weitermachen!
Wen interessieren praxisgerechte Tips von Menschen mit jahrzehntelanger praktischer Erfahrung, wenn man Zweithand-Jurastudiumswissen anführen kann?
Ich denke der TE hat nun ausreichend Infos erhalten, so dass ich hier guten Gewissens aussteigen kann.
Viel Spass noch!
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2022 um 11:28:36 Uhr:
..
Asö: §493 Abs 2 BGB.
Glaub nicht... 😉
Du meinst 439 Abs. 2 BGB.
Aber dazu gibt's viel lustige Rechtsprechung, gerade zu Fahrzeugen.
Na, dann ist doch im BGB alles eindeutig geregelt. Da kann man sich mal fragen, wozu es dann noch zu Streiteren kommen🙄
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 8. April 2022 um 19:13:00 Uhr:
Na, dann ist doch im BGB alles eindeutig geregelt. Da kann man sich mal fragen, wozu es dann noch zu Streiteren kommen🙄
Hach ja... Schlag mal nach, welche Kommentarliteratur es dazu gibt. Palandt, MüKo, Staudinger, usw.
Der Gesetzestext ist das eine. Doch was daraus gemacht wurde ... 😁
Ähnliche Themen
Das war auch eigentlich ironisch gemeint.
Ich finde nur es immer wieder bemerkenswert, das die Leute zu jeder Problemstellung gleich die entsprechen Paragrafen parat haben. Irgendwas mache ich falsch...