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Lohn/Gehalt Kraftfahrer (Aushilfe)

Themenstarteram 10. Juni 2016 um 12:11

Hallo Leute,

ich würde mal gerne eure Erfahrungen in Anspruch nehmen. Es geht um folgendes.

Ein ehemaliger Arbeitskollege und guter Freund, der mittlerweile wie ich auch, schon lange nicht mehr "auf em Bock" sitzt sondern jetzt auch einen "ruhigen" 9 to 5 Job hat, will für ein paar Extrawünsche (für sich und seine Familie) nun zusätzlich einen 450€ Job als LKW Fahrer ausüben. Seine Module hat er günstig (5x45€) bekommen und es ist auch alles Eingetragen.

Gestern Abend saßen wir zusammen und er meinte, dass er die Welt nicht versteht. Jeder Betrieb der einen Fahrer (Klasse CE) auf Minijob Basis sucht und er bis jetzt schon angerufen hatte, will ihm gerade einmal 8,50€/Std.(gesetzlicher Mindestlohn) zahlen. Einer war dabei, der hat 9€/Std. geboten aber zu unmöglichen Konditionen. Mein Kollege hat mehr als 10 Jahren Berufserfahrung mit Sattel, Wechselbrücke und Abrollcontainer auf dem Buckel und er kann mit Bagger, Radlader und Lademaschienen umgehen.

Ich konnte es garnicht Glauben, es wird doch überall behauptet, dass keiner mehr fahren will. Ist es wirklich so schlimm? In unserer aktiven Zeit waren wir beide beim selben Arbeitgeber (Containerdienst) in gleicher Position und hatten im Nahverkehr 12€/Std. bei 160Std/Monat und Überstunden wurden extra bezahlt. Ok, wir bekamen keine Spesen, egal wir waren eh jeden Tag in der Heimat. Aber der Rest (z.B. neuwertige Fahrzeuge) stimmte.

Ich denke selbst als Aushilfskraft kann man doch min. 10€/Std verlangen.

Beste Antwort im Thema
am 10. Juni 2016 um 12:49

Ihr habt es richtig gemacht und habt der Branche den Rücken gekehrt. In den letzten 20 Jahren ging es mit den Löhnen nur noch rückwärts. Bei reinen Transportunternehmen ist nichts mehr zu holen, eine Alternative wären noch Unternehmen, die einen Tarifvertrag haben aus einer anderen Branche. Bau wäre so eine möglichkeit, da bekommt man bei uns als Aushilfsfahrer mind. 12,- die Stunde plus Urlaubsgeld und Schlechtwetterzuschlag, wenn du von Dezember bis Februar unterwegs bist. Aber aufpassen, die Bezahlung muss nach Bautarif erfolgen. Im Baunebengewerbe und beiTransportunternehmen die für Bauunternehmen fahren gilt dies nicht, da haste dann wieder den Mindestlohn.

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Themenstarteram 20. Juni 2016 um 6:19

Zitat:

@Bitboy schrieb am 20. Juni 2016 um 08:14:46 Uhr:

Lt. meinem Chef schreien die Kunden ständig Hü und Hott.

Und "schneller, schneller"

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