Loch in der Türinnenverkleidung

Mercedes E-Klasse W213

Servus zusammen,

ich habe letzte Woche unseren jungen Stern, 220d T-Modell abgeholt. Nach nun ca. 500km musste ich beim ersten Aussaugen feststellen, das ich ein Loch in der Türinnenverkleidubg habe.

Bin total schockiert gewesen, habe ich bei der Übergabe überhaupt nicht gesehen.

Händler zeigt sich leider, wie erwartet nicht ganz kooperativ also auf Kulanz kann ich hier scheinbar nicht hoffen, ich kann schließlich auch nicht beweisen dass dies schon vorher so war.

Meine Frage:
Kann man das wohl noch per Smart-Repair reparieren oder doch kompletter Austausch der Verkleidung?

Ich habe folgenden Satz gefunden, welcher farblich passen würde, bis auf die Memory-Funktion, könnte ich hier meiner „alte“ Holzzierleiste übernehmen? Ist das problemlos machbar? Bin zwar kein Kfz-Mechaniker aber schon ein recht erfahrener Hobby-Schrauber 🙂..

https://www.mbgtc.de/.../Tuerverkleidung-SATZ-oxid-29.html?...

Vielen Dank vorab

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21 Antworten

Hallo!
Das Loch in der Türverkleidung im Nachgang dem Verkäufer in die Schuhe schieben zu wollen ist schon... naja... Und der Gang zum Anwalt...

Grad bei einem Gebrauchten gibt es halt "Gebrauchsspuren".
Solche Dinge müssen nicht im Kaufvertrag explizit erwähnt werden, das muss man halt vor dem Kauf selber sehen.
Hab mir auch einen Leasingrückläufer geholt. Bei der Besichtigung und Probefahrt hab ich mir das Auto sehr genau angesehen. Tür hinten rechts war ein Loch im Dichtgummi, wohl auch was eingeklemmt. Eine Dichtung am Panoramadach hatte eine weg. Sonst war optisch alles ok. Das habe ich h angesprochen und es wurde vor Übergabe in Ordnung gebracht.
Eine Woche später hätte ich damit auch nicht kommen müssen....

So musst du damit leben. Oder beim nächsten Mal den Wagen aus Sindelfingen holen.

Hättest damit nicht kommen müssen aber damit kommen können.

Ihr unterstellt dem TE alle das er das wahrscheinlich selbst herbeigeführt hat, was aber nicht sein muss. Es gilt in Deutschland das selbst WENN der Käufer schuld ist, die beweispflicht die ersten 6 Monate auch bei gebrauchten Fahrzeugen bei dem Verkäufer liegt. Schließlich handelt es sich hier nicht um ein Verschleißteil, das hier ausgeschlossen wird. Wenn der Verkäufer ein Bild vom Fahrzeug ohne den Schaden zur Auslieferung hat ist er raus andernfalls ist es sein Bier. So sieht es einfach aus. Der eine lässt sich alles gefallen, der andere versucht zu bescheissen wo es nur geht, und der letzte wiederum will einfach nur das bekommen wofür er bezahlt hat!

Könnte fast mein Leasingrückläufer sein, war er aber nicht, war ein AT. Ist mir aber auch passiert, es wurden 80,00 € netto angesetzt, habe sie aber nicht bezahlt. Fahrzeug hatte 115.000 km runter. Eigentlich ist so etwas dokumentiert, verstehe auch nicht, dass der Freundliche es nicht aufarbeitet.

Andreas

Ob das mit der Beweispflicht in diesem Fall so ist, weis ich nicht. Ich kann schließlich auch bei einem Jungen Gebrauchten nicht nach drei Monaten mit irgendeinem Steinschlagpickelchen oder Felgenkratzer zum gewerblichen Verkäufer kommen und die Beseitigung verlangen. Es gibt übliche Gebrauchsspuren, die ein Auto halt oft schon nach 5000 km hat.

Übrigens unterstelle ich dem TE nichts.

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Leute Leute... auch wenn ich mich selbst tierisch ärgern würde, die Beschädigung erst nachträglich gesehen zu haben, bringt der Gang zum Anwalt nichts. Bei der Beschädigung handelt es sich um eine Gebrauchsspur und nicht um einen Sachmangel. Im Kaufvertrag steht garantiert, dass das Fahrzeug Gebrauchsspuren aufweisen kann. Dein Anwalt müsste demnach beweisen, das es ein echter Mangel ist, bei dem die Beweislastumkehr dann greifen würde... Und deswegen ein Gerichtsverfahren?

Wenn dein Verkäufer hier nichts machen möchte, würde ich den Vertriebsleiter einmal anrufen und ihm den Fall schildern und fragen, ob deren Jungs von der Aufbereitung sich der Beschädigung einmal annehmen könnten oder wie man das gemeinsam eine Lösung finden kann. Ich glaube, dass du so weiterkommst 😉

Zitat:

@fightnight911 schrieb am 11. April 2021 um 11:25:03 Uhr:


Hättest damit nicht kommen müssen aber damit kommen können.

Ihr unterstellt dem TE alle das er das wahrscheinlich selbst herbeigeführt hat, was aber nicht sein muss. Es gilt in Deutschland das selbst WENN der Käufer schuld ist, die beweispflicht die ersten 6 Monate auch bei gebrauchten Fahrzeugen bei dem Verkäufer liegt. Schließlich handelt es sich hier nicht um ein Verschleißteil, das hier ausgeschlossen wird. Wenn der Verkäufer ein Bild vom Fahrzeug ohne den Schaden zur Auslieferung hat ist er raus andernfalls ist es sein Bier. So sieht es einfach aus. Der eine lässt sich alles gefallen, der andere versucht zu bescheissen wo es nur geht, und der letzte wiederum will einfach nur das bekommen wofür er bezahlt hat!

Dem TE wird es nicht unterstellt, nur ist die Wahrscheinlichkeit dessen sehr hoch.
Außerdem hat der TE gefragt, inwieweit Smartrepair möglich ist. Vielleicht kann da ja jemand einen guten Tipp geben. Anwalt als Tipp macht hier nicht viel Sinn.

Zitat:

@Phoenix5698 schrieb am 11. April 2021 um 13:53:20 Uhr:


...... den Vertriebsleiter einmal anrufen und ihm den Fall schildern und fragen, ob deren Jungs von der Aufbereitung sich der Beschädigung einmal annehmen könnten oder wie man das gemeinsam eine Lösung finden kann. Ich glaube, dass du so weiterkommst 😉

So zum Beispiel....

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