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LKW-Zulassung

VW Derby 86

hallo,

ich will mir einen polo kaufen, der momentan als lkw zugelassen ist.

kann ich den problemlos auf mich ummelden?

gruß

19 Antworten

ja wieso nicht `? ist aber 2 sitzer und hinteren scheiben aus blech`?

das ummelden sollte kein Problem sein, und das fahren auch nicht denn nen anderen Führerschein brauchst du erst ab Fzg. über 3,5to.

wie schaut es mit der versicherung aus? ich kann ja bei nem vergleich im internet nur für pkw errechnen lassen.

guß

vielleicht bekommste Grüne Kennzeichen.. wenn du dir ein A für Aballentsorgung oder so drauf klebst.. oder ein K für Kombiverkehr..

ne Spaß beiseite.. Ruf doch einfach mal bei deiner bisherigen Versicherung an, schildere deinen Fall, deinen Hubraum und so.. und mal sehen was raus kommt...

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hallo,

ich habe im netz gelesen, dass man trotz lkw-zulassung meistens als pkw besteuert wird vom finanzamt wenn man den wagen nicht gewerblich nutzt.
zudem soll die versicherung teurer sein. somit kann es im schlimmsten fall passieren, dass ich alle negativen aspekte zusammen habe:

pkw-steuer
lkw-versicherung
2 sitze

hat damit jemand erfahrung gemacht?

gruß

Das stimmt (eigene Erfahrung). Hat aber zumindest rechtlich nichts mit Gewerbetätigkeit zu tun, auch wenn das vielleicht einige FA so entscheiden. Da sind andere Gründe ausschlaggebend, die mit einem Polo kaum erfüllt werden können. Abhilfe: 6N Caddy oder Golf I Caddy (Pritsche) kaufen.

ich habe vor 2 jahren einen steilheck polo zum lkw umgebaut...

versicherung zahle ick 280 im JAHR und steuern (kein kat usw) 67 euro im JAHR

du musst aber lange suchen bis du eine günstige lkw versicherung findest

Meinem Wissen nach werden LKW nach Gesammtmasse und Nutzlast besteuert und versichert. Frag doch einfach bei deinem FA und deiner Versicherung nach. Das sind direktere Wege als die "ich hab mal gehört" von hier. Sorry Leute!!
Beim Umbau von - nach ist es auch FA abhängig. Da gibt es auch keine einheitliche Regelung. Wenn Du also mal an einen Umbau denken solltest frag vorher nach den gewünschten Voraussetzungen.
Gruß XJPaul

hab was interessantes gefunden:

Eine LKW-Zulassung unter einem Gesamtgewicht von 2,8t wird heute von fast keinem Finanzamt mehr anerkannt da sich das Steuerrecht nicht nach der Zulassung im Brief/Schein richten muß. Das heist, daß ein als LKW zugelassener z.B. Cherokee (2210kg zul. GG) mit 4,0 ltr. Hubraum und Schlüsselnummer 03 trotzdem mit 433,60 € versteuert wird anstatt mit 136,54 €

und bei WIKI steht:

Lastkraftwagen und ähnliche Fahrzeuge [Bearbeiten]

Bei LKW ist die Höhe der Kfz-Steuer abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht: Je 200 kg kosten bei einem zulässigen Gesamtgewicht

* bis 2.000 kg: 11,25 Euro?200 kg
* von 2.000 bis 3.000 kg: 12,02 Euro?200 kg
* von 3.000 bis 3.500 kg: 12,78 Euro?200 kg

Bei LKW über 3.500 kg fließen in die Steuerberechnung noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein.

Um die Jahressteuer zu ermitteln, beginnt die Berechnung stets mit 0 bis 200 kg:

0 bis 200 kg 11,25 Euro
über 200 bis 400 kg 22,50 Euro
über 1.800 bis 2.000 kg 112,50 Euro
über 2.000 bis 2.200 kg (112,50 + 12,02) = 124,52 Euro.

Ferner ist bei Berechnung der Kfz-Steuer (FA-intern KraftSt) der ermittelte Jahresbetrag stets auf volle Euro abzurunden.

ist die Frage ob dir das weiter hilft..

Die Berechnung der KFZ-Steuer eines LKW geht wie hier schon beschrieben über die Nutzlast. Aber es steht dem FA frei, ein Fahrzeug als LKW anzuerkennen - z.B. bei umgebauten Fahrzeugen oder sog. Kombinationsfahrzeugen. In meinem Fall war sogar die Herstellerkonzeption nicht ausschlaggebend. Polo Stadtlieferwagen (verblechte Seitenscheiben, 2-Sitzer, Ladeboden hinten) ist seit dem ersten Tag der Zulassung im Sinne der STVZO ein LKW. Interessierte aber das FA nicht und das (leider) MIT RECHT (rechtssprechung EuGH). Bei solchen Fahrzeugen kommt hinzu, dass sogar der Abgasschlüssel Herstellerseitig genullt ist, weil es bei LKW ja eigentlich keinen "interessiert". Wenn dann dort "00" steht und das FA den PKW-Steuersatz anwendet, hagelts auf dem Konto. Bei einem Umbau ist es übrigens noch einfacher, die Einstufung als LKW NICHTzubeachten. Die FA haben ihre Regeln (Mindestnutzlast prozentual vom Gesamtgewicht, Länge Ladeboden im Verhältnis zur Fahrgastzelle, generell äußere Erscheinung, Anzahl Sitzplätze), welche Kriterien ein LKW erfüllen muss; mit einem Polo ist das wie schon geschrieben kaum möglich.

Dieses Schlupfloch muss also mit "eindeutigeren" Fahrzeugen genutzt werden, siehe mein Posting oben.

das hört sich ja nicht so toll an.

also kann ich das wahrscheinlich knicken mit der lkw-besteuerung.

habe grad mit meiner versicherung gequatscht und die versichern keine lkw.

ist es denn problematisch den polo auf einen pkw umzuschreiben?

mir gehts im wesentlichen um ein kostengünstiges fahrzeug. ich kann auch mit den 2 sitzen leben.

gruß

Es wird alles heißer gekocht als es gegessen wird. Das mit der Lkw Zulassung ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Selbst im gleichen FA. Wenn du Pech hast kommt dein Fall nem Nörgler auf den Schreibtisch, wenn du Glück hast nicht. Probieren. Pauschal kann man da nix sagen.

Der eine will unbedingt ne feste Trennwand sehen, dem anderen reicht es wenn die Gurtverankerung unbrauchbar sind. Hab das alles schon durch.

Zitat:

Original geschrieben von sl!d3


Es wird alles heißer gekocht als es gegessen wird. Das mit der Lkw Zulassung ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Selbst im gleichen FA. Wenn du Pech hast kommt dein Fall nem Nörgler auf den Schreibtisch, wenn du Glück hast nicht. Probieren. Pauschal kann man da nix sagen.

Der eine will unbedingt ne feste Trennwand sehen, dem anderen reicht es wenn die Gurtverankerung unbrauchbar sind. Hab das alles schon durch.

kann ich nur zustimmen

Eine Umschreibung von LKW auf PKW ist bedingt möglich. Bei einem werksseitigen LKW (=Typ 86CF) besorg Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass dieses Fahrzeug technisch auf einem Typ 86C basiert (habe ich auch bekommen, VW Dialogservice). Dann besorg Dir eine Briefkopie von einem PKW mit gleicher Motorisierung, damit der Abgasschlüssel umgetragen werden kann. STRENGGENOMMEN darf der TÜV einen Stadtlieferwagen bzw. einen Polo mit verblechten Seitenscheiben nicht zum PKW umschreiben, da sich lt. Richtlinie hinter der B-Säule eine seitliche Verglasung befinden muss. Das ist KEIN Witz. Mein TÜVer hat aber die Schwachsinnigkeit dieser Richtlinie selbst erkannt und die Eintragung (natürlich direkt auf 2-Sitzer) trotzdem vorgenommen.

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