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LKW Zulassung

Themenstarteram 2. März 2007 um 20:45

Hallo,

wer hat Erfahrungen über die Möglichkeit einer LKW-Zulassung

im Kreis OD, SE oder Schleswig Holstein.

Habe einen Chevy Tahoe mit 6,5 Dieselmaschine und würde diesen gerne als Lkw zulassen. Hat vieleicht jemand Tipps oder aber eingetragene Lkw Zulassung auf ein vergleichbares Fahrzeug und würde mir eine Kopie seiner Papiere machen.

Vielen Dank schon mal im voraus und Gruß Kai

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16 Antworten
am 2. März 2007 um 20:55

Keine Trennung zur Ladefläche und Fenster sind vorhanden damit gibts keine LKW-Steuer mehr.

am 2. März 2007 um 22:04

kurze zwischenfrage:

wie isn das überhaupt mit der lkw-steuer?

hab mitbekommen das nicht jedes fahrzeug lkw zulassung bekommt.

gibt es da bestimmte auflagen?

am 3. März 2007 um 10:11

Vorschriften:

Trennung zur Ladefläche

seitliche Fenster verschweißen

sämtliche befestigungen für sitze dauerhaft unbrauchbar machen (verschweißen)

ladefläche muss glaub ich mind doppelt so gross sein wie vom Gaspedeal zur rücklehne Fahrersitz gemessen.

Ach ja dann iss es immer noch nicht sicher dass du STEUER sparst liegt nämlich im ERMESSEN deines zuständigen Sachbearbeiters beinm FINANZAMT. Vorher mit dem reden, weil wenn der sagt des iss ein Pkw bzw. wird vorwiegend als Pkw genutzt, dann wird das Ding trotz Lkw als Pkw versteuert.

Dann haste neben den Umbaukosten, noch die etwas höhere Lkw-versicherung, darfst Sonntags keinen Hänger ziehn, und an der Steuer ändert sich nix.

Damit haben sogar die japsen Pickups mit DOKA probs.

Nicht einfach die Geschichte. Die Zeiten sind vorbei als Corvette und CJ5/7 als Lkw versteuert wurden.

Gruß Monsterdriver

ladefläche 75% der länge vom hängenden Gaspedal zur inneren rückwand. (ist allrdings schon 5-10 Jahre her wo ich mich damit beschäftigt habe

Sehr hilfreich für Neulinge die Antworten hier, habs ehrlich gesagt nicht anders erwartet :-( so als Unterton lässt sich raushören: Ein auf dicke Hose machen und dann die Steuer nicht zahlen wollen/können.. zahl oder fahr 3l Lupo (ach nee geht ja nicht, weil mangels Nachfrage eingestellt)

Erstens ist die Abschaffung der Gewichtsbesteuerung mit den deutschen Automobilkonzernen zuzuschreiben. Oder warum wurde bei MB M-Klasse im Verkaufsprospekt eine Auflastung als Zubehör angeboten, mit dem Vermerk, dass man dadurch Steuern spart. Bei Porsche, VW, BMW ist es genauso...

 

Fahr zum TÜV und frag nach was alles umgebaut werden MUSS, damit das Fahrzeug technisch ein LKW ist (meist auf 2-3 Sitzplätze in einer Reihe)

Danach zum FA und dort einen Ansprechpartner danach fragen was er ZUSÄTZLICH zum TÜV noch haben will, damit Er den als LKW anerkennt.

Dann Umbau vornehmen und beim Ansprechpartner beim TÜV eintragen lassen, danach zur Zul.Stelle, papiwere ändern und zum Ansprechpartner beim FA, LKW bestätigen lassen.

Ideal wäre wenn man vom FA eine Bestätigung bekommt, wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind, dann ists ein LKW.

Laut Gesetzestext: Ladefläche muss größer sein als Fahrgastfläche, Trernnwand zwisch Fahrgast und Ladefläche (mind 30 cm unten dicht, damit keine Kleinteile in den Fahrgastraum rutschen können)

es sind keine Gewichtsangaben, Angaben über Fenster und schon gar keine % Angaben über Ladefläche zu Gesamtfläche, das wird vom jeweiligen FA willkürlich gehandhabt.

Hab schon Aussagen mitbekommen, da musste ich den FA MA auslachen.

1. 3 abklappbare Seitenwände (dann sind sämtliche Sattelzüge mit Gardinenplane keine LKW)

2. Zuladung mind 50% des Gesamtgewichts. (das schafft nichtmal ein 7,5 to LKW mit Hebebühne)

3. Ein Fahrzeug mit Leiterrahmen und evtl. Starrachsen ist kein LKW (ich lieg am Boden :-))))

Was da gefunden wurde ist eine schnelle Geldquelle, die keine Lobby hat.

Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt, die Osis sind aufgestanden und haben Ihren Staat zum Teufel gejagt, jetzt haben wir den Belzebub und ALLE schlucken.

am 4. März 2007 um 11:42

Na gut dass wir JETZT Bescheid wissen.

Gruß Monsterdriver

Na klar.....

 

... wisst ihr jetzt Bescheid !!

Hightower hat geschrieben was angesagt ist.

Jeder zweite Landkreis kocht sein eigenes Süppchen, jeder Finanzamtsheini hält sich für das Maß der Dinge........

Es bleibt euch nichts anderes, als bei den entscheidenden Stellen in EUREM Landkreis anzufragen, wie der Sachverhalt behandelt wird.

Sucht euch ´nen TÜV in EUREM Landkreis, bei dem ihr ´ne brauchbare Aussage bekommt und sucht euch den zuständigen Sachbearbeiter bei EUREM Finanzamt um klar zu bekommen welchen Weg EURE Amtshirsche haben wollen.

Da hilft die beste Kopie aus dem Gesetzbuch in diesem Forum nichts, weil jeder Beamte den Text anders auslegt.........

Mein Nachbar musste seinen Golf 1 Caddy (Lkw ab Werk) beim Finanzamt vorzeigen..... es könnte ja ein Auto mit mehr als drei Sitzplätzen sein........ armes Deutschland.

Neumann

am 4. März 2007 um 15:10

Ein Blick ins Gesetz erleichtert ... - naja den Rest kennt Ihr ja

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf

Man schaue bei Ziff.1 :)

@Neumann

Rutsch mal nicht so sehr ins politische ab ;) !! Erstens wird sonst der Thread geschlossen, und zweitens bist du vielleicht der nächste der geht!???

???

 

Habe ich was verpasst ???

 

... der nächste der geht.....

Wohin, woher, weshalb ??

verwunderter Neumann

Geh mal ein wenig runter auf der ersten Seite. Leider hat das Forum gerade einen echten Verlust erlitten. Alles weitere hier http://www.motor-talk.de/t1369601/f45/s/thread.html

hier http://www.motor-talk.de/t1371945/f45/s/thread.html

und hier http://www.motor-talk.de/t1372656/f45/s/thread.html

Letztes Posting ?

 

Och... weißt du.....

Für den Fall das sich irgend welche Mods finden, die sich an meiner Schreibe und der einen oder anderen Unmutsäusserung reiben, so können die Damen und Herren sich gern an mich wenden.

Sollte ich des Boards verwiesen werden, so kann ich damit gut leben.... ich komme nur her, wenn in meinem "Stammforum" nichts los ist, in meiner Garage alles unter Kontrolle ist und nichts brauchbares in der Glotze zu finden ist.

Abgesehen davon dürfen sich die Mods und Betreiber gern mal Gedanken darüber machen, wozu Foren dienen. Ich kenne sie als Plattform für den Gedankenaustausch und als Adresse wo man Rat sucht und findet. Wem das zuviel ist, der sollte kein Forum betreiben.

ForumsUsern "Handschellen" anzulegen ist da wohl der falsche Weg, es sei denn es werden wirklich kriminelle Dinge offenbar oder es geht in sittenwidrige Bereiche. Da ist der Betreiber natürlich schon vor Recht und Gesetz zum handeln gezwungen.

Meiner einer wurde vom Betreiber meines Stammforums gebeten Mod-Aufgaben zu übernehmen, wenn ich denn dazu bereit wäre....... ich habe es als Ehre empfunden, ich habe nicht darum gebeten. Ich habe Mod-Macht erhalten...... und im Verlauf von 3 Jahren nur 2 mal "gebraucht"...... einmal tauchten pornographische Fotos auf und beim zweiten mal wurde massiv beleidgt.... soviel dazu.

Wenn ich so die Anfragen in diesem Forum lese, entsteht für mich der Eindruck das wir es überwiegend mit Laien zu tun haben, also Leute die zwar einen Führerschein und vielleicht sogar einen US-Car besitzen, aber sonst eher wenig über ihr Auto oder Autos im allgemeinen wissen.

Leute wie Spechti sind für ein solches Forum Gold wert........ ich selbst bin nur Kfz-Mechaniker und kann nicht mit dem Wissen glänzen wie es Spechti sich im Bezug auf US-Cars angeeignet hat, denke aber das mein Allgemeinwissen über Fahrzeugtechnik im großen und ganzen auch dem einen oder anderen Ami-Fahrer geholfen hat oder helfen könnte. Vieles am Auto gehorcht einfach physikalischen Gesetzen und da ist es egal ob es um einem Moskwitsch, Käfer oder Eldorado geht.

Vielleicht teilt mir ja mal ein Mod mit, nach welchen Regeln hier die "guten" von den "bösen" unterschieden werden....... dann kann ich mich für meinen Teil entscheiden, ob ich diesem Forum treu bleibe oder besser auf meine Teilnahme verzichte.

Neumann

Zitat:

Original geschrieben von Gasjeeper

Ein Blick ins Gesetz erleichtert ... - naja den Rest kennt Ihr ja

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf

Man schaue bei Ziff.1 :)

Jau da steht drinn Geländewagen mit 3-8 Sitzplätzen AUSSER dem Fahrersitz (ergo 4-9 gesamt)

Das hat mit der Frage nach LKW rein garnix zutun, weil LKW nur 1-2 Sitzplätze hat + Fahrersitz (ergo 3 gesamt)

Das Einzige das übereinstimmt ist die Fahrzeugklasse N.

Glaub mir, ich kenn mich damit zwischenzeitlich besser aus als meine Frau und Die arbeite auf der Zulassungsstelle.

Somit hat dieses Gesetz mit der LKW Zulassung soviel zu tun, wie - öhm, nee lassen wir die Vergleiche...

 

Eine andere Alternative zur LKW Zulassung wäre eine Zulassung als Geräteträger oder selbstfahrende Arbeitsmaschine, jedoch sind da noch zul.ges.Gew. und Höchstgeschwindigkeit mit ausschlaggebend und der Umbauaufwand cwesentlich erheblicher als nur zum LKW, dafür aber kein Anhängerverbot am Sonntag.

am 4. März 2007 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von HightowerV8

Jau da steht drinn Geländewagen mit 3-8 Sitzplätzen AUSSER dem Fahrersitz (ergo 4-9 gesamt)

Das hat mit der Frage nach LKW rein garnix zutun, weil LKW nur 1-2 Sitzplätze hat + Fahrersitz (ergo 3 gesamt)

Das Einzige das übereinstimmt ist die Fahrzeugklasse N.

Glaub mir, ich kenn mich damit zwischenzeitlich besser aus als meine Frau und Die arbeite auf der Zulassungsstelle.

Somit hat dieses Gesetz mit der LKW Zulassung soviel zu tun, wie - öhm, nee lassen wir die Vergleiche...

Ich kenne mich mit dem Gesetz auch gut aus .. und die LKW-Zulassungsgeschichte - na die will man ja nur wegen der Steuer - Steuer sparen ist der Beweggrund - oder?

Zulassungsrecht ist nicht gleich Steuerrecht - schon klar.

Außerdem steht da drin:

als PKW gelten auch:

1. Geländewagen und andere Fahrzeuge mit 3-8 Sitzplätzen AUSSER dem Fahrersitz, die der Klasse N1, BA oder BB entsprechen

...

Die genannten Fahrzeuge gelten dann als PKW, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Dies ist insb. der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ist.

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