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Lkw Überladung

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 16:46

Hallo zusammen,

 

Folgendes Szenario :

Ich fahre überladen ZU einer Kiesgrube. Die wiegen und belegen die überladung. Nun kommt eine Waagen Kontrolle. In wie weit können die much noch haftbar machen als "Lieferant"?

Ich finde im Netz nichts dazu.

 

Danke für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Das mit dem Mautgerät ist ein Gerücht, das kommt auch nicht über das Mautgerät, die Geräte haben keine Schnittstelle dafür um irgendwelche Daten aus dem Fahrzeug auslesen zu können. Es war geplant über den DTCO 4.0 die Daten an das Zentralsystem zu übertragen, alle Daten liegen auf dem CAN Bus, auch das Fahrzeuggewicht, seit EBS schon seit Jahren, diese Daten kann auch der DTCO 4.0 aus dem CAN Bus auslesen, denn der kann das gleiche lesen wie jedes FMS System. Ob das jetzt von dem Zentralsystem abrufbar ist, oder nur über das DSRC Modul des DTCO (nicht das gleiche wie das der OBU, daher auch der irrglauben mit dem Mautgerät), das liegt wohl am Datenschutz, und wie weit das ein Auslesen erlaubt, damit hat man sich schon selbst ein Ei gelegt, deswegen hört man ja auch nichts mehr von der ganzen Geschichte. Und ja, genau wegen den Kandidaten die jetzt Zittern und Angst haben, gibt`s die ganze sch...e ja.

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Wer sind "die"?:confused:

Wenn du einen Wiegeschein hast und überhöhtes GG vermerkt ist, dann bist du vorsätzlich gefahren.

So zumindest sehe ich das... ... und die Strafen kannst du im Netz nachlesen.

Zitat:

@motorina schrieb am 1. Februar 2020 um 21:13:25 Uhr:

Wenn du einen Wiegeschein hast und überhöhtes GG vermerkt ist, dann bist du vorsätzlich gefahren.

Aber ja nicht wenn er erst am Abladeort gewogen wird.

Die Wahrscheinlichkeit sehe ich als sehr gering an, das die Polizei (denke mal das DIE bezieht sich auf Polizei) auf dem Gelände noch eine Kontrolle macht.

Ansonsten ist die Waage zu 99% auf Privatgrund und eben nicht öffentlicher Verkehrsraum, das heißt die gesetzlichen GG gelten nicht.

Das eine Firma seinen Lieferanten bestraft weil er überladen kommt, habe ich noch nie gehört, wohl aber von Firmen, die nur bis 40t. zahlen, also alles was drüber ist, ist für die Katz für den Spediteur.

Oder sprichst du in deinem Fall als Verlader?

Das ist alles so unverständlich erklärt und geschrieben.

über wieviel Überladung reden wir hier ?

mit mehr als "zuviel" landest du schnell auf der schwarzen Liste bei einer Grube.

Im übrigen ist der Verlader, hier der Baggerfahrer mit im Boot

3% werden toleriert , 50to werden teuer

Als Fahrer bist du immer als erstes haftbar

Zitat:

@Icewall schrieb am 2. Februar 2020 um 07:25:38 Uhr:

Im übrigen ist der Verlader, hier der Baggerfahrer mit im Boot

3% werden toleriert , 50to werden teuer

Halter + Fahrer + Verlader

50t werden nichtnur teuer....da ist schon früher Ende;)

Themenstarteram 2. Februar 2020 um 10:26

Sorry wenn es zu ungenau erklärt war. Dann noch mal langsam.

 

Bagger läd schüttgut,

Auf der Deponie wird zb 45tonnen gewogen also raus aus jeglicher Toleranz.

Jetzt wird durch Polizei zoll was auch immer die Waage kontrolliert.

Jetzt die frage:kann ich durch die Kontrolle in der Waage als Lieferant belangt werden?

 

Danke für eure Antworten auch wenn es offensichtlich zu oberflächlich von mir war

 

Das der Bagger Fahrer mit dran ist bei Kontrolle auf der Straße war mir auch schon klar

Das kontrollieren der Wage hat keine Folgen für dich. Die Überladung schon. Den Baggerfahrer wird weit weniger treffen, hier bist in erster Linie, du verantwortlich. Wenn an der Ladestelle die Überladung schon festgestellt wird, ist der Verantwortliche des Verladers mit im Boot.

Wenn du weißt das du 5t überladen hast, warum fährst du nicht zum Bagger zurück. Der kann doch die 5t ungefähr wieder abladen.

Es war bei der Anlieferung, nicht beim Beladen.

Themenstarteram 2. Februar 2020 um 11:41

OK dank euch. Ich dacht mal gehört zu haben das man belangbar wäre. Aber nichts im Netz gefunden. Bei uns war es jetzt mehrmals der Fall mit der permanenten meist aber ungewollten überladung

Wie geht das mit dem "permanent und ungewollt"?

Zitat:

@E12MJ schrieb am 2. Februar 2020 um 12:41:03 Uhr:

OK dank euch. Ich dacht mal gehört zu haben das man belangbar wäre. Aber nichts im Netz gefunden. Bei uns war es jetzt mehrmals der Fall mit der permanenten meist aber ungewollten überladung

Mir erschließt sich nicht, warum du nicht belangbar sein solltest! Es wird an der Verladestelle gewogen, dass Gewicht wird im Lieferschein stehen. Somit Vorsatz. Selbst im Nachhinein könnte da noch was kommen. Denke mal an die Gewerbeaufsicht.

@DB NG-80

Tatsächlich gibt es in Mannheim eine Firma wenn man dort regelmäßig mit 43+ ankommt holen die die Polizei.

Wir hatten es auch bei der 95 er Schulung letzten Samstag darüber (bei uns hat unser Cheff nachgefragt ob uns jemand an den Karren pissen kann wenn wir dauern Lkw wiegen die 40+ haben) und da kam ganz klar ein nein.

Was man als Wiegemeister natürlich machen kann ist bei der betreffenden Firma anrufen und sagen "du euer Lkw XY kommt hier jeden Tag mit 42-43-44t + auf die waage regelt das Mal sonst wird er nicht mehr gewogen"

Ich selbst lade öfters in Häfen Dünger zur Zeit da ist es so man fährt unter ein Silo dann wird der Schieber aufgemacht und geladen.

Nach Augenmaß des Verladers, dann vor auf die Waage 47t .... Also 2m rückwärts von der Waage Schieber auf und rauslaufen lassen 6t

Allerdings wenn Spedition für uns fahren kommen die öfter so auf die Waage da wird von uns auch im Hafen angerufen und das nächste Mal passt es halbwegs

Zitat:

 

Mir erschließt sich nicht, warum du nicht belangbar sein solltest! Es wird an der Verladestelle gewogen, dass Gewicht wird im Lieferschein stehen. Somit Vorsatz. Selbst im Nachhinein könnte da noch was kommen. Denke mal an die Gewerbeaufsicht.

Bis jetzt war nie die Rede davon, das er beim Verladen gewogen wird.

Also gibt's den Wiegeschein erst bei der Abladestelle.

Vorsatz würde ich eher dann beim 5ten Wiegeschein mit fast ähnlicher Überladung vermuten, den dann müsste man als Fahrer langsam wissen, bei welcher Menge man aufhören sollte zu laden.

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