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lkw geblitzt worden

Themenstarteram 12. Januar 2014 um 18:58

Hallo,

bin auf der Landstrasse mit einem LKW 27km/h zu schnell gewesen und geblitzt worden, abzüglich der 3km/h toleranz.

Weis einer was jetzt auf mich zukommen kann?

Danke schon mal im vorraus, für die Antworten!

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2014 um 20:35

Was ich noch anzumerken hätte:

Mit ausgeklappter Warntafel (ADR) wäre der Führerschein weg.

Bei Gefahrgut-LKW wird härter bestraft. Und zwar nicht nur der Tankwagenfahrer, der Tankstellen beliefert, wo die UN-Nummern im Schild stehen, sondern auch ein Planensattel, der Stückgut geladen hat und die Tafel ausgeklappt hat.

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am 13. Januar 2014 um 12:34

Meinst du allenerstes das du hier noch auf Milde von den Usern hoffen kannst wenn du innerhalb von einem Monat zwei mal mit über 85 km/h auf der Landstraße geblitzt worden bist?

Du hast scheinbar deinen Beruf verfehlt und stellst deinen eigenen vorteil oder den deines Chefs über die Verkehrssicherheit.

Hast du ansatzweise eine Ahnung wie lang der Anhalteweg eines 40t bei 89 km/h gegenüber 60 km/h ist?

Hast du ansatzweise eine Ahnung welche Strafe du bekommst wenn es zu einem Unfall kommt und du aufgrund der Geschwindigkeit jemanden tötest ?

Hast du ansatzweise eine Ahnung wie sehr solche Trucker die ganzen Lkw Fahrer in Verruf bringen?

Wahrscheinlich wohl nicht, sonst würdest du dich hier nicht melden und mich auch noch beleidigen nur weil du die Wahrheit nicht vertragen kannst

Edit: sehe gerade dein dummes Postig ist entfernt worden.

Wenn er in der Fahrschule nicht geschlafen oder gesmartfont hat, sollte er wissen, wie lang der (rechnerische) Anhalteweg ist.

Die Formeln für den Führerschein unterscheiden nicht zwischen den Fahrzeugarten.

Klingt komisch, ist aber so. (© by Maus :D)

In der Praxis ist der Anhalteweg bei trockener Piste für PKW und Bus bei einer Vollbremsung allerdings meist deutlich kürzer als der errechnete.

60 km/h => RW 18,00 m + BW 36,00 m = AW 54,00 m

So, Wiederholungs-Amateur-Schwerverkehrs-Schumi, die 89 km/h kannste dann mal schön selbst ausrechnen ... nimm 90 km/h, ist einfacher ;)

Kleiner Tipp: Es ist nicht 1½ × so viel ....

Wens keinen Grund dafür gibt hat jeder sein Päckchen zu tragen!. In dem Sinn muss jeder auch wissen was ihm für Konsequenzen drohen wenn etwas Passiert (Blitzer, Polizeikontrolle, Unfall).

Wer das kann, und damit umgehen kann bitte, aber dann wenn ich mit meinen 68km/h über die Landstraße "Tuckel" bitte den Abstand einhalten und mich nicht versuchen zu "bedrängeln".

Meine letzte Polizeikontrolle war 2010 in der Schweiz, kontrollstation URI vorm Gotthardt. Ohne Konsequenzen.

Mein letzter Bußgeldbescheid kam letztes Jahr waren 15€ wegen zu schnellem Fahren Außerorts ...

am 13. Januar 2014 um 16:59

Ich habe zu dem Thema eine Seite: http://www.lkw-recht.de da gibt es allerlei Wissenswertes für uns Fahrer.

am 14. Januar 2014 um 10:45

Bei der Höhe des Bußgeldes befindet man sich bei  ca. einem Nettolohn Tagessatz eigentlich könnte man genaus zu hause bleiben und hätte das selbe verdient, nur soweit denken einige " Schwerlast Schumis" nichtmal.

am 14. Januar 2014 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Wenn er in der Fahrschule nicht geschlafen oder gesmartfont hat, sollte er wissen, wie lang der (rechnerische) Anhalteweg ist.

Die Formeln für den Führerschein unterscheiden nicht zwischen den Fahrzeugarten.

Klingt komisch, ist aber so. (© by Maus :D)

In der Praxis ist der Anhalteweg bei trockener Piste für PKW und Bus bei einer Vollbremsung allerdings meist deutlich kürzer als der errechnete.

60 km/h => RW 18,00 m + BW 36,00 m = AW 54,00 m

So, Wiederholungs-Amateur-Schwerverkehrs-Schumi, die 89 km/h kannste dann mal schön selbst ausrechnen ... nimm 90 km/h, ist einfacher ;)

Kleiner Tipp: Es ist nicht 1½ × so viel ....

idR ist der tatsächliche BW eines LKW kürzer, als der eines PKW.

Das wissen aber die meisten PKW Fahrer erst dann, wenn sie mit ihrem Fahrzeug bis zur B- Säule unter dem LKW oder dem Anhänger stecken.

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

 

Wer das kann, und damit umgehen kann bitte, aber dann wenn ich mit meinen 68km/h über die Landstraße "Tuckel" bitte den Abstand einhalten und mich nicht versuchen zu "bedrängeln".

Sorry, die Spitzfindigkeit kann ich mir nicht verkneifen - gerade wo mir in anderen TL-Threads immer gesagt wird, dass LKW-Tachos im Gegensatz zu PKW-Tachos geeicht seien.

Warum eigentlich 68 km/h und nicht 60 km/h? ;) Vorausgesetzt, du fährst einen Kipper für den auf Landstraße TL 60 gilt.

Oder anders gesagt: Warum nicht 80 statt 68 (wenn LKW bis 7,5 t ohne Anhänger)?

  1. Erwartest Du ernsthaft eine Antwort auf diese so genannte Spitzfindigkeit?
  2. Fährst Du mit Deinem PKW innerorts "Strich-50-laut-Tacho" oder fährst Du eine Geschwindigkeit, die tatsächlich (etwa) 50km/h "plus etwas Toleranz" entspricht?
  3. Kein Konjunktiv! Tachos von LKW und Bussen sind "geeicht" (eigentlich ist es eine Überprüfung und ggf. Anpassung durch einen dazu berechtigten Betrieb) und müssen regelmäßigen Nachprüfungen unterzogen werden.

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

  1. Erwartest Du ernsthaft eine Antwort auf diese so genannte Spitzfindigkeit?
  2. Fährst Du mit Deinem PKW innerorts "Strich-50-laut-Tacho" oder fährst Du eine Geschwindigkeit, die tatsächlich (etwa) 50km/h "plus etwas Toleranz" entspricht?
  3. Kein Konjunktiv! Tachos von LKW und Bussen sind "geeicht" (eigentlich ist es eine Überprüfung und ggf. Anpassung durch einen dazu berechtigten Betrieb) und müssen regelmäßigen Nachprüfungen unterzogen werden.

Hab ich den Smiley an der richtigen Stelle vergessen? Irgendwo wird davon geredet, dass TL einzuhalten ist und dann fällt später die Aussage "ich fahr 68" ... komischer Zusammenhang ;)

Nehmt nicht alles 100%ig ernst, was ich manchmal schreibe - bzw. legt es nicht zwingend wörtlich aus.

Natürlich ist mir (nicht zuletzt durch V&S hier) bekannt, dass ein PKW-Tacho immer etwas mehr anzeigt als real der Fall ist. (Ob das jetzt gut oder schlecht ist, sei hier für den Moment mal außen vor gelassen.)

Bin bei meiner Antwort (hoffentlich berechtigt) davon ausgegangen, dass der Poster "Kipptransporteur" sich mit "ich fahr 68" auf eine LKW-Fahrt bezieht. Und wenn man vom TL 60 weiß und auch weiß dass sein Tacho "genau" geht - dann ist doch ein 68-fahren schlichtweg bewusst.

Belassen wir´s dabei :)

Ja klar ist es bewusst ... und nu?

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Er hat eine Frage gestellt, die ist beantwortet, damit dürfte das Thema erledigt sein.

Wenn aus dem Fehler gelernt wird, dann ja.

Wenn nicht, dann besteht die Gefahr, über kurz oder lang in das alte Verhaltensmuster zurückzufallen.

Das kann aber auch nicht das Ziel des TE sein.

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