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LKW Führerschein mit 18 ???

Themenstarteram 24. März 2008 um 12:49

Ich hab gehört das man den LKW führerschein schon mit 18 machen kann . Stimmt das ??

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25 Antworten
am 24. März 2008 um 23:29

Hi

 

Also Klasse B ist Grundvoraussetztung ohne die "geht gar nix"

Also Erst B machen und dann C/CE!!

 

Der C/CE Schein beinhaltet dann auch BE, sowie L und T glaub ich!!

 

LG Daniel

am 25. März 2008 um 2:20

Mindestalter für die Erteilung der  Klasse C/CE ist 18 Jahre. Gewerbliche Nutzung bei Klasse C/CE 21 Jahre (Ausnahmen möglich).

 

Jemand hatte noch gefragt ob die Klasse C/ CE auch das führen von PKW mit Anhängern erlaubt. Natürlcih nicht, dafür gibt es eine eigene Fahrerlaubnis: Klasse *TfmBA und *TfmFb.

 

Gruß Micha

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* (TfmBa Talentfreies fahren mit Baumarktanhänger)

* (TfmFb Talentfreies fahren mit Frittenbude und/ oder Wohnwagen)

am 25. März 2008 um 10:15

moijen....

wie schauts eigentlich aus, wenn ich (bin dran) mit 18 den 2er führerschein habe..

mein Onkel hat ne spedition, un gäbe es da irgendwie eine möglichkeit nachts, laden zu fahren, oder im urlaub mal LEGAL ne tour zu fahrn?

iwie so als "familien-hilfe" oder so?

;)

am 25. März 2008 um 12:30

Hallo!

Ich bin 20 Jahre alt und würde auch gern bei meinem Vater im betrieb (Getränkegroßhandel) die LKW´s über 7,5tonnen fahren, es ist aber ja anscheinend nicht erlaubt weil es gewerblicher güterverkehr ist.

also über 7,5t ab 18 dann (innerhalb der brd) :

-landwirtschftt, gartenbau, forstwirtschaft, fischereibetrieb innerhalb eines umkreises von 50 km

-beförderung lebender tiere zum schlachthof oder so auch im umkreis von 50 km

-beförderung von material (handwerker, gewerbebetrieb) zur ausübung seines berufs, fahren als nebentätigkeit (gerüstbau, ...) auch wieder 50 km radius

-spezielle ausstellungsfahrzeuge

-traktoren für land- und forstwirtschaftliche zwecke

-oder ausbildung zum BKF (is aber bundeslandsunterschiedlich)

hoffe ich konnte helfen

am 26. März 2008 um 9:34

moijen....

hmm ob die rennleitung in Luxemburg das auch weiß mit, dem unterschied zwischen 18 und 21 jahren..:P

un wie schauts denn dann aus, wenn ich mit nem bekannten mitfahre, un dann selber fahre wenn der zug leer ist?

quasi von der abladestelle zur ladestelle?????

;)

am 28. Mai 2008 um 21:10

hallo,

bei mir im fahrschulbuch steht das man innerhalb der eu fahrzeuge zum abholen von milch von landwirtschaftlichen betriebenfahren darf. wer weiß was da drüber und müsste man sich vorher irgenwo melden?

hermann

am 28. Mai 2008 um 22:20

Die Milchsache wurde hier schon besprochen.

Jockel, warte bis du 21 bis, ansonsten hast du nichts zu lachen.

Ob dein Onkel dir was vermitteln kann brauchst in nem Forum keinen fragen.

Wir kennen den schließlich nicht...

am 26. März 2009 um 19:55

Hallo zusammen,

weiss denn jemand was passieren würde, wenn ich als 20 Jähriger einen 18 Tonner fahren würde, wir haben einen Containerdienst, und die Polizei sich NICHT davon überzeugen lassen würde, dass man zur Werkstatt fährt oder privat fährt oder wie auch immer??? Wäre über eine Antwort dankbar. Ist dann der Lappen für immer weg?:(

Grüße

am 26. März 2009 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von CDTIfriend

Hallo zusammen,

weiss denn jemand was passieren würde, wenn ich als 20 Jähriger einen 18 Tonner fahren würde, wir haben einen Containerdienst, und die Polizei sich NICHT davon überzeugen lassen würde, dass man zur Werkstatt fährt oder privat fährt oder wie auch immer??? Wäre über eine Antwort dankbar. Ist dann der Lappen für immer weg?:(

Grüße

nö dann würdest du ein paar Pünktchen bekommen und deine Probezeit würde verlängert werden

am 26. März 2009 um 22:00

Zitat:

Original geschrieben von CDTIfriend

Hallo zusammen,

 

weiss denn jemand was passieren würde, wenn ich als 20 Jähriger einen 18 Tonner fahren würde, wir haben einen Containerdienst, und die Polizei sich NICHT davon überzeugen lassen würde, dass man zur Werkstatt fährt oder privat fährt oder wie auch immer??? Wäre über eine Antwort dankbar. Ist dann der Lappen für immer weg?:(

 

Grüße

Ich vermute das das dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet wird, mit dementsrechenden konsequenzen. Probezeitverlängerung (evtl noch Nachschulung), Punkte, Geldstrafe, Fahrverbot ... weiß net wie es da genau ausschaut.

 

LG Daniel

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