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LKW FAHREN OHNE ERFAHRUNG U. 2er-SCHEIN

Themenstarteram 5. März 2007 um 18:08

Hi, ich wollte mich beruflich verändern und LKW Fahrer werden. War schon immer mein Traumberuf. Hat vielleicht jemand für mich ein paar Tipps. Wie gesagt habe keine Berufserfahrung und keinen 2er-Führerschein.

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32 Antworten

@paget777

lass dich von einigen nicht entmutigen;-)

es gibt solche und solche firmen...

anfangs ist es schwierig in eine "gute" firma zu kommen.

nur was ist eine gute firma???

welche branche ist die beste???

welche fahrzeugkombination ist die beste???

groß, mittel oder kleinbetrieb

das sind fragen die kann dir niemand beantworten, die meinugen sind zu unterschiedlich! finde es selbst herraus...

 

ich fahre jetzt seit 8 jahren, und glaub mir die ersten 4 jahre waren die schlimmsten:-D

in den ersten 4 jahren hab ich 8(!!!) mal die firma gewechelt, bis ich von meiner jetzigen firma abgeworben wurde, seitdem gehts mir gut.

die kohle stimmt, kein zeitdruck, selten überstunden, schicken neuwertigen fuhrpark, wenn´s hochkommt alle 8 wochen mal samstags arbeiten(dann aber freiwillig und nur innerbetrieblich), kein disponent der meint dir einen vorrechnen zu müssen...:-D, der lohn wird pünklich überiwesen.

ich kann mich nicht beklagen, obwohl ich in den ersten 4 jahren öfters kurz davor stande in meinen alten beruf zurück zu wechseln.

wenn es dir in einer firma zu bunt wird, dann wechsel zur nächsten.

fahrer werden immer gesucht, und irgendwann bist du in der richtigen firma. dann macht der beruf auch spass.

Zitat:

Original geschrieben von MP2 MSP

wenn es dir in einer firma zu bunt wird, dann wechsel zur nächsten.

Das ist sowieso grundsätzlich immer anzuraten. Es gibt nichts Schlimmeres, als ohne Motivation zu arbeiten.

am 26. März 2007 um 19:27

Moin erstmal

Folgendes fand ich und frage mich welche Berufe das sein sollen ?

§ 4

Erwerb der Grundqualifikation

(1) Die Grundqualifikation wird erworben durch

erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder

Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder „Fachkraft im Fahrbetrieb"

oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Weis da jemand was genaueres ?

Bangbuex

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