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Module für geelgentliche Fahrten

Themenstarteram 10. März 2014 um 16:02

Ich besitze die Führerscheine der Klasse BCE und möchte meinen LKW-Führerschein nun verlängern lassen. Ich arbeite in einem Betrieb für Baustoffe laut Arbeitsvertrag im Büro. Nun kommt es schon mal vor, das ein Fahrer ausfällt. Darf ich dann gelegentliche Fahrten übernehmen, die ich ja dann nicht zum Gelderwerb ausführe, da meine eigentliche Aufgaben auf die Bürotätigkeiten ausgelegt sind?

Beste Antwort im Thema

Brauch ich einen Jagdschein wenn ich nur gelegentlich mal ein Reh abknalle.........

 

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Nö. Gewerblich ist gewerblich.

am 10. März 2014 um 16:09

Moin.

Ich würde mal sagen "nein" da es nicht darum geht wer wie für was bezahlt wird, sondern um den gewerblichen Verkehr.

Gruss TAlFUN

p.s.

Ich nehme mal an hier kommen noch Meinungen dazu von Usern die sich besser auskennen.

Brauch ich einen Jagdschein wenn ich nur gelegentlich mal ein Reh abknalle.........

 

am 11. März 2014 um 17:21

Du brauchst die Module trotzdem.

Mein ehemaliger Juniochef hatte auch CE ohne "95" und durfte nur Solo-Sattelzugmaschienen von/zu Werkstatt fahren. Sobald du eine Fracht befördern könntest musst du die 95 haben.

 

am 12. März 2014 um 7:41

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Brauch ich einen Jagdschein wenn ich nur gelegentlich mal ein Reh abknalle.........

Nein. In Amerika darfst du alles ohne Schein abknallen was sich verdächtig verhält ;)

Themenstarteram 26. März 2014 um 21:26

Die Frage war nach den Modulen, nicht nach den Jagdschein

 

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Brauch ich einen Jagdschein wenn ich nur gelegentlich mal ein Reh abknalle.........

wenn die "haupttätigkeit" nicht das fahren ist,was normalerweise beim büromensch nicht der fall ist

braucht man die weiterbildung nicht

sofern es sich um "eigene" ware handelt

sprich man steht nicht in konkurenz mit anderen transport-führern

soviel mein herausgefundenes wissen bis 7,5 to

obs für c bzw ce auch gilt hab ich nicht recherchiert

die fahrschulen sagen da ganz klar braucht man

BAG könnte einem da gegf weiterhelfen wenn man nicht gerade während der pause anruft

gegf hilft da auch die sogenannte handwerkerregelung

Wie kommst Du auf die Handwerkerregelung?

am 27. März 2014 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von transe79

wenn die "haupttätigkeit" nicht das fahren ist,was normalerweise beim büromensch nicht der fall ist

braucht man die weiterbildung nicht

sofern es sich um "eigene" ware handelt

sprich man steht nicht in konkurenz mit anderen transport-führern

soviel mein herausgefundenes wissen bis 7,5 to

obs für c bzw ce auch gilt hab ich nicht recherchiert

die fahrschulen sagen da ganz klar braucht man

BAG könnte einem da gegf weiterhelfen wenn man nicht gerade während der pause anruft

gegf hilft da auch die sogenannte handwerkerregelung

Im Umkreis von 50Km wird das sicherlich richtig sein. Darüber hinaus kannst du dir sicher sein Probleme zu kriegen.

Verständnis Frage. Ich befördere einen Betriebseigenen Bagger von Baustelle A nach Baustelle B. (aufn Tieflader) Benötigtan dann die Qualifikation/ Module

am 27. März 2014 um 17:42

Zitat:

Original geschrieben von lead

Verständnis Frage. Ich befördere einen Betriebseigenen Bagger von Baustelle A nach Baustelle B. (aufn Tieflader) Benötigtan dann die Qualifikation/ Module

Wenn du eine weitere Strecke als 50 Km fährst dann ja

Zitat:

Original geschrieben von Bleede

Zitat:

Original geschrieben von lead

Verständnis Frage. Ich befördere einen Betriebseigenen Bagger von Baustelle A nach Baustelle B. (aufn Tieflader) Benötigtan dann die Qualifikation/ Module

Wenn du eine weitere Strecke als 50 Km fährst dann ja

und wenn ich mit dem betriebseigenen Bagger nicht selbst baggere, sondern nur den ganzen Tag am fahren (innerhalb 50km) bin?? (z.B. mit mehreren Baggern!??)

 

Gruß

am 27. März 2014 um 18:48

Dann bist wohl auch fällig sofern du Dreck in der Schaufel hast und das als Transport gewertet werden kann.

Jetzt mal Ernsthaft. Der Gesetzgeber hat das so toll formuliert dass jede Menge Platz zu Spekulationen vorhanden sind. Ich rate dazu jeden der Gewerblich LKW führt egal welche Branche diese Module zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber979

Zitat:

Original geschrieben von Bleede

 

Wenn du eine weitere Strecke als 50 Km fährst dann ja

und wenn ich mit dem betriebseigenen Bagger nicht selbst baggere, sondern nur den ganzen Tag am fahren (innerhalb 50km) bin?? (z.B. mit mehreren Baggern!??)

 

Gruß

dann ist die tätigkeit"fahren"

ist es nur sporadisch betriebseigenes material+ausrüstung dann nicht

wenn du den bagger anfährtst+baggerst dann auch nicht

dann ist es transport von werkzeug+ausrüstung

also kein wettbewerb im transportwesen,wie die handwerkerregelung

arbeitsvertrag darf aber nicht als fahrer lauten,egal ob auf basis oder festangestellt

muß auch nachweisbar sein das die nichtfahrer tätigkeit überwiegt

z.b. kontrolle von bag/gewerbeaufsicht

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