ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. LKW Elefantenrennen - Wie weit darf ich gehen ?

LKW Elefantenrennen - Wie weit darf ich gehen ?

Themenstarteram 8. Oktober 2015 um 11:42

Es gibt gesetzliche Vorschriften um diese Rennen zu vermeiden ...

Eingehalten werden diese nicht ! Warum auch ?

... Die haben ja keine Ahnung

... Die müssten mal auf dem Bock sitzen, mit dem ganzen Zeitdruck

... Wir sind die Getretenen der Nation

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und einige Daten zusammengetragen.

Dabei ist die angängte Aufstellung herausgekommen.

Zur Erklärung

  • Fz1 und Fz2 sind die beiden LKW's. Ich gehe davon aus, dass der schnellere nur 90 km/h fahren kann
  • Der Vorgang darf max 45 sek. lt. Urteil dauern. Das deckt sich ungefähr mit der minimalen Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h
  • Strecke des gesamten Vorgangs mit Aus- und wieder Einscheren
  • Gestaute PKW's die normalerweise 120 km/h fahren würden
  • Zeitvorteil wenn der LKW den Geschwindigkeitsunterschied beibehalten würde
  • Zeitnachteil der PKW's wenn jeder LKW 10 mal pro 600 Km Fahrt überholt
  • bei der Umrandung entspricht der Zeitvorteil des LKW Fahrers ungefähr dem Zeitnachteil der PKW Fahrer

Ausgehend von einem vorschriftsmäßigen Überholvorgang mit jeweils 50m Abstand vor und nach dem Überholvorgang und 2 normalen LKW mit einer Länge von 16-18m. Dabei hab ich mögliche Beschleunigungszeit von ca. 5 Sek. vernachlässigt.
Alle Daten sind aus Statistiken und Blogbeiträgen "Ich fahre 600 Km täglich" und "Durchschnittlich 60-65 Km/h" entnommen. Zur Anzahl der Überholvorgänge konnte ich keine Angaben finden.

Zusammenfassung

  • Erlaubt ist ein Geschwindikeitsunterschied von mindestens 10 Km/h. D.h. der Überholte darf nach Vorschrift nicht schneller als 80 km/h sein
  • "Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt" würde bedeuten, der Zeitgewinn von Mir darf nicht über dem Zeitverlust des Anderen liegen. Somit darf Überholte nicht schneller als 81 km/h sein - 9 Km/h Unterschied
  • Mein persönlicher Eindruck deckt sich damit. 5 Fahrzeuge in der Schlange sind zuviel. Also 81 Km/h - 9 Km/h Unterschied.

Übrigens, bei den üblichen Abständen von 15-25 Metern, muss die Geschwindikeitsdifferenz immer noch 6 Km/h betragen, damit in 45 Sek alles vorbeit ist.

Quellen

Beste Antwort im Thema
am 8. Oktober 2015 um 17:43

... bin täglich ca. 60 km mitm PKW und davon bis auf wenige Kilometer alles auf einer zweispurigen Autobahn unterwegs - ganz ehrlich, an 100 problematischen / ärgerlichen Situationen ist in 99 kein LKW beteiligt oder gar der Verursacher. Da muß ich mindestens ein ganzes Monat zusammen kommen lassen um beim Thema "Problem mit LKW" überhaupt ein zählbares Ergebnis zu bekommen... gut zugegeben, ich fahre sehr vorrausschauend, bin selbst schon mehrere Sattel gefahren, kenne die Probleme / Reaktionsweisen und hab auch kein Problem an einer Engstelle / Einmündung / etc. mal ein paar Meter hinter der eigentlichen Haltelinie anzuhalten damit heranrollende 16,50m oder 18,75m ohne zu Stoppen in einem Zug um die Ecke kommen... oder um bei der Überholerei zu bleiben, einen LKW wenn er zum Überholen raus muß rechtzeitig raus zu lassen, damit er mit Schwung vorbeiziehen kann und ned verhungert.

Hier so eine Situation aus meinem früheren Fahrerleben, wo mir der Kragen geplatzt ist und ich dann im Überholverbot an der Knalltüte vorbeigezogen bin... https://www.youtube.com/watch?v=oZD2-ndK2vc

Nur mal so, ein Überholmanöver im Toleranzbereich des Tachographen / Begrenzers... der Kollege von der Konkurrenz-Spedition ist übrigends auf dem Weg zur gleichen Entlade-/Ladestelle und wird an diesem Tag wohl vor mir abgefertigt werden... hmm https://www.youtube.com/watch?v=29gMHkML0lg

PS: Wenn die LKW-Fahrer im gleichen Maß über die Dummheiten der Autofahrer lamentieren würden, dann wäre das Internet übervoll... allein dass Autofahrer reihenweise zu dumm sind auf eine Autobahn aufzufahren und die Benutzer der rechten Spur -meist LKWs- schon obligatorisch entweder zum Bremsen oder zum Spurwechsel nötigen.

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

Ja, ein LKW geht immer noch, selbst wenn die Auslaufspur schon seit Langem angefangen hat: klick. :eek:

mfg

Bei dem Video wird einem echt anders....

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. Oktober 2015 um 20:11:40 Uhr:

Zitat:

@jmlif schrieb am 10. Oktober 2015 um 19:22:38 Uhr:

...und wegen dem eigentlichen Grund für LKW gilt 80 km/h die ich maximal 3-5 km/h überschreite das sollten viele meiner trucker kollegen auch beherzigen,...

...schon aber was tut man nicht alles bei einem täglichen Rundlauf von ca. 710 bis 720km mitm Sattelzug für eine Tagesruhepause zu Hause. Da sucht man sich freiwillig die Nachttour mit entsprechend freier Bahn raus, spart Lenkzeit wo es geht... läuft in einem Werk auch gerne einmal ein paar Meter zu Fuß z.B. um nen Lieferschein im Büro an der anderen Ecke abzuholen und fährt eben auch soweit es irgendwie geht am Begrenzer.

Und schmeißt am Autobahnkreuz volle Punkika Flaschen mit Pipi ausm Fenster weil keine Zeit......

Merkste noch was? wahrscheinlich nicht mehr.

...beim Verzögerungsstreifen liegst Du falsch - siehe §7a Absatz 3 StVO (lt. Bußgeldkatalog TBNR 107013, 107018 oder 107019 ... kost ohne Gefährdung 25,- EUR, mit Gefährdung 30,- EUR)

Aber egal, selbst wenn ich ohne zu blinken mit dem LKW direkt am Anfang des Verzögerungsstreifens auf diesen wechsle gibt es keinerlei Gefahr, dass ein Motorradfahrer o.ä. in Bedrängnis kommen kann... außer er rast vorher schon auf dem Standstreifen rechts neben den LKW.

Ansonsten gequirlter Mist den Du da schreibst... Termindruck hatte ich absolut keinen, keine sinnlosen Wartezeiten die an der Schichtzeit knapperten, Pausen konnte ich so genügend und ausreichend machen einzig die Lenkzeit von 9 Stunden war halt ein wenig eng...

Ich möchte doch bitten, die Netiquette einzuhalten.

Vielen Dank.

mfg

am 11. Oktober 2015 um 8:52

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. Oktober 2015 um 21:38:22 Uhr:

...beim Verzögerungsstreifen liegst Du falsch - siehe §7a Absatz 3 StVO (lt. Bußgeldkatalog TBNR 107013, 107018 oder 107019 ... kost ohne Gefährdung 25,- EUR, mit Gefährdung 30,- EUR)

Aber egal, selbst wenn ich ohne zu blinken mit dem LKW direkt am Anfang des Verzögerungsstreifens auf diesen wechsle gibt es keinerlei Gefahr, dass ein Motorradfahrer o.ä. in Bedrängnis kommen kann... außer er rast vorher schon auf dem Standstreifen rechts neben den LKW.

Ansonsten gequirlter Mist den Du da schreibst... Termindruck hatte ich absolut keinen, keine sinnlosen Wartezeiten die an der Schichtzeit knapperten, Pausen konnte ich so genügend und ausreichend machen einzig die Lenkzeit von 9 Stunden war halt ein wenig eng...

Das ist strittig hier gibt es auch anders lautende OLG Urteile

"Die Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen dienen dem Tempogewinn und der Geschwindigkeitsverminderung beim Ein- und Ausfahren bzw. auch dem Abbiegen auf Autobahnen. Sie werden durch dicke - unterbrochene - Leitlinien von der Hauptfahrbahn getrennt.

Sie sind nach herrschender Auffassung kein Bestandteil der Hauptfahrbahn der Autobahn, sondern selbständige Fahrbahnen (vgl. die Nachweise bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2004, Rdnr. 25a zu § 2 StVO und Rdnr. 20 zu § 5 StVO).

Aus diesem Grund stellt das schnellere Fahren auf Beschleunigungsstreifen gegenüber dem Richtungsverkehr auf der Hauptfahrbahn der Autobahn auch kein verbotenes Rechtsüberholen dar (BayObLG DAR 1970, 276; OLG Koblenz DAR 1987, 158; OLG Düsseldorf DAR 1981, 19; OLG Hamm DAR 1975, 277).

Ob dies auch uneingeschränkt auf Verzögerungsstreifen gilt, ist strittig (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2004, Rdnr. 25a zu § 2 StVO).

Für die Zulässigkeit des schnelleren Fahrens auch auf Verzögerungsstreifen haben sich u. a. ausgesprochen: OLG Düsseldorf VRS 107, 109; OLG Hamm DAR 1975, 277; Mersson DAR 1983, 283; Janiszewski DAR 1989, 410.

"

Gegen das schnellere Fahren auf Verzögerungsstreifen treten hingegen u. a. ein: Seidenstecher DAR 1989, 412; Bouska DAR 1989, 163 (nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2a StVO vorliegen).

Hält man das Rechtsüberholen auf dem Verzögerungsstreifen für zulässig, kommt es beim Beschleunigen zum Zweck des Einfahrens in die Autobahn bei kombinierten Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf das fiktive Ende des Beschleunigungsstreifens und den fiktiven Beginn des Verzögerungsstreifens nicht an, weil beide gleich zu behandeln sind.

Zum Rechtsüberholen auf Ausfahr-(Verzögerungs-)streifen führt Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38.Aufl., 2004, § StVO, § 18 Rdnr. 20 aus:

"Zweigen ein oder mehrere Fahrstreifen nach rechts in eine andere Richtung ab, so ist es Abbiegern nach der neuen Vorschrift des § 42 VI Nr. 1 f nunmehr ausdrücklich erlaubt, dort ab Beginn einer breiten Leitlinie "schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn" zu fahren, also rechts zu überholen, s. dazu § 7 Rz. 15. Das gilt jedoch nach S 2 der Bestimmung nicht für Verzögerungsstreifen (Ausfahrstreifen). Danach dürfte auf ihnen, wenn die Voraussetzungen des § 7 IIa vorliegen, Bouska DAR 8, 163, anders als auf Einfahrstreifen, der durchgehende Verkehr grundsätzlich (Ausnahmen: § 7 II, IIa) nicht überholt werden, Seidenstecher DAR 89, 412 (krit. zu einer unterschiedlichen Behandlung von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen Felke DAR 88, 77, 89, 180). Gegen eine Gleichstellung des Ausfahrstreifens mit dem Beschleunigungsstreifen hinsichtlich des Rechtsüberholens könnte sprechen, daß dies zu gefährlichen Situationen führen kann, wenn der Nachfolgende früher als der Vorausfahrende auf den Verzögerungsstreifen wechselt.

Trotz § 42 VI Nr 1f letzter Satz wird aber der Verzögerungsstreifen (ebenso wie der Beschleunigungsstreifen) wohl überwiegend als selbständige Fahrbahn angesehen; dann jedoch stellt das Schnellerfahren auf ihm kein Überholen im Rechtssinne dar (s. § 2 Rz 25a, § 5 Rz 20), Dü VRS 107, 109, Ha DAR 75, 277, Janiszewski DAR 89, 410; Messon DAR 83, 283."

am 11. Oktober 2015 um 9:11

Zusätzlich zu den aufgezeigten Gerichtsurteilen extra für Blinkmuffel gilt:

§9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

... diese Gerichtsurteile von vor 2009 sind alle hinfällig, der §7a StVO wurde mit der "Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 5. August 2009 neu eingeführt um Klarheit zu schaffen.

siehe "Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009"

Das hilft alles nichts, wenn man dann zwischen Lkw und Leitplanke einen Motorradfahrer eingeklemmt hat wird man ggf.wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, nur weil wie der TE meint seinen eigenen Fahrstil entwickeln zu müssen.

Denn:

§7 StVO Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Ich weiß wirklich nicht was es da nicht zu verstehen gibt, irgendwelche marotten die einige Trucker entwickeln nur um schneller oder was auch immer zu sein . Eigene Auslegungen der StVO sollten Profis am Steuer nicht entwickeln

Oder hat jemand schon mal einen Luftfahrtpiloten gesehen welcher landet wie er gedenkt, nein da gibts klare Regelungen.

...kennt man ja, wenn die Luft dünn wird fangen die Leute immer auch noch den allerletzten Mist an den Haaren herbeizuziehen... typische Foren-Trollerei

Kannst ja mal ein paar Gerichtsurteile raussuchen, was unter "rechtzeitig und deutlich" zu verstehen ist. Für mich ist es auch noch rechtzeitig, wenn man nicht schon 300m vor den "Ausfädelungsstreifen" anfängt zu blinken. Sehen ansscheinend, wenn man sich die "Blinkgewohnheiten" der lieben Autofahrer so ansieht diese auch so... da gibts welche, da sieht man entweder überhaupt keinen Blinker oder der Lenkstockhebel fürn Blinker wird gleichzeitig mit der Lenkbewegung gezogen oder hab auch schon welche gehabt, die fangen beim Spurwechsel dann urplötzlich auf der neuen Spur an zu blinken - auch gut.

Wegen mir können se sich das Blinken auch komplett sparen, aus der Erfahrung sehe ich bei 99% sowieso, was sie vor haben oder wo se hin wollen - einfach am Fahrverhalten wahrscheinlich bevor sie es selbst wissen bzw. überhaupt an einen Blinker denken.

PS: ... die Motorradfahrer kannste Dir getrost schenken, fahre ich übrigends auch... wenn auch erheblich vorsichtiger und vorrausschauender als der größte Teil dieser Kamikaze und Selbstmörder-Truppe. Als Motorradfahrer, der an seiner Gesundheit & Leben hängt, sollte man jederzeit nicht nur nach StVO fahren -also z.B. auf Verzögerungsstreifen nicht in selbstmörderischer Absicht an anderen Fahrzeugen vorbeirasen- sondern auch mit einer Reihe weiterer Dummheiten anderer VK rechnen.

Ich gebe mich geschlagen du hast gewonnen biste zufrieden?

am 15. Oktober 2015 um 6:31

Ach verallgemeinern würd ich das nicht. Ich fahre seit ich 18 bin Motorrad und bin in den 5 Jahren knapp 60 000km auf verschiedenen Maschinen gefahren, ich würde mich durch aus als guten Fahrer bezeichnen (wer nicht) und trotzdem hab ich mich letzte Woche an einer Ausfahrt verschätzt und mich beinahe gelegt und dabei fast einen LKW erwischt. Ich war viel zu schnell und hab mehr verzweifelt denn geplant versucht dir Kurve zu kriegen...

Kann passieren.

Wenn du allerdings auf Teufel komm raus irgendwo vorbei willst, dann geht das selten gut...

LG

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. Oktober 2015 um 20:49:55 Uhr:

Ja, ein LKW geht immer noch, selbst wenn die Auslaufspur schon seit Langem angefangen hat: klick. :eek:

mfg

Das soll übrigens ne Frau am Steuer gewesen sein. Und sie soll es sogar relativ gut Überlebt haben. Auch wenn es schwer zu glauben ist. Video wird gerne auf Modul- Seminaren gezeigt,...

Zitat:

 

PS: ... was bei frühzeitigen Ankündigungen, hier in Form von Baustellenschildern für eine wirklich sehr kurze Baustelle und drängelnden -an dem bösen LKW muß ich noch vorbei"- Autofahrern rauskommt, kann man hier sehen -> https://www.youtube.com/watch?v=Y05fQ14WoVs

Und das allerschönste kommt ja dann meist auch hinzu: Der vorbildliche Autofahrer der danach mit 60 durch die ganze 80er Baustelle fahren will. Hatte ich Nachts um 2 auf der A7 bei Göttingen genauso, nur ohne anderen PKW als Zwischenpuffer. Die Baustelle war doch nur lumpige 20km lang,...

Zitat:

@Kawarookie schrieb am 20. Oktober 2015 um 22:32:24 Uhr:

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. Oktober 2015 um 20:49:55 Uhr:

Ja, ein LKW geht immer noch, selbst wenn die Auslaufspur schon seit Langem angefangen hat: klick. :eek:

mfg

Das soll übrigens ne Frau am Steuer gewesen sein. Und sie soll es sogar relativ gut Überlebt haben. Auch wenn es schwer zu glauben ist. Video wird gerne auf Modul- Seminaren gezeigt,...

Naja, ob Frau oder Mann am Steuer saß, ist ja erstmal irrelevant.

Aber ich habe auch gehört (ohne Quelle), dass der Fahzeugführer das überlebt hat. Ich habe es auch nicht für möglich gehalten.

mfg

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. LKW Elefantenrennen - Wie weit darf ich gehen ?