Linksabbieger hat mir Vorfahrt genommen u. macht nun Ansprüche geltend

hallo :-)

am 28.10. fuhr ich nach büroschluß richtung innenstadt. plötzlich sah ich vor mir einen wagen und da knallte es auch schon, zeit großartig zu bremsen hatte ich nicht mehr.

eine linksabbiegerin hatte mir die vorfahrt genommen. ich kam von unten und sie von oben und wollte vor mir links einbiegen, dachte wohl, sie schafft es noch oder hat mich ganz übersehen. die ampeln schalten in beide richtungen zeitgleich grün, nur daß die linksabbieger dann natürlich den gegenverkehr beachten müssen.

polizei und krankenwagen wurden verständigt. sowohl sie als auch ich waren verletzt.

eigentlich eine klare sache, sollte man meinen und die polizei hat auch klar gesagt, daß sie den unfall verursacht hat.

vor ort hat sie sich erst entschuldigt, sie hätte gedacht, es passt noch. hinterher, als der erste schock vorbei war, fing sie auf einmal an, sie hätte den eindruck gehabt, dass ich zu schnell gewesen wäre. was absolut nicht der wahrheit entspricht. ich war erst kurz bevor ich auf dieser straße war, aus einer anderen straße eingebogen und bis zum unfallort sind es nur 100 m ca.

nun, ich habe dann einen sachverständigen beauftragt. reparatur meines wagens lohnt nicht mehr, einen anderen wagen habe ich heute bekommen, solange hatte ich einen mietwagen.
rechtsanwalt habe ich ebenfalls eingeschaltet wegen dem schmerzensgeld.

nun habe ich gestern eine e-mail bekommen von meiner versicherung, dass die unfallgegnerin ansprüche gegen mich geltend macht. ich dachte erst, ich hätte mich verlesen, aber ein anruf bei meiner versicherung brachte klarheit. die dame hat einen anwalt eingeschaltet und vertritt wohl jetzt die ansicht, dass ich schuld habe. wie geht das denn?? ich glaub es kaum. ich verzichte noch auf eine anzeige gegen sie, weil so ein unfall ja jedem mal passieren kann und jetzt so etwas?

ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt oder etwa doch?

mein anwalt kümmert sich natürlich drum, aber ich würde trotzdem gerne von euch wissen, was ihr dazu sagt.

ach ja, es gibt sogar noch einen unabhängigen zeugen, einen älteren herrn, der an dem tag zu fuß unterwegs war und das ganze beobachtet hat. und der hat auch ganz klar gesagt, dass sie mir die vorfahrt genommen hat.

Beste Antwort im Thema

Es trifft zwar zu, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich der (eigenen) Versicherung zu melden ist - einem Versicherer interessiert das aber wirklich nur dann, sofern auch tatsächlich davon auszugehen ist, dass vom Unfallgegner Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ist das nicht der Fall, braucht auch nichts gemeldet zu werden und so ziemlich jeder Sachbearbeiter einer Schadenabteilung wird jedem Versicherungsnehmer mitteilen, dass es einer schriftlichen Schadenmeldung nicht bedarf.

Würde jeder Schadenfall auch bei klarer Rechtslage gemeldet werden, ist der Versicherer gezwungen, einen Schadenfall anzulegen und eine Schadenreserve zu bilden, die dann bis zur Auflösung auch gleichbedeutend mit einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes verbunden ist. Ärgerlich ist das dann insbesondere bei Unfallschäden zum Jahresende, da dann davon auszugehen ist, dass sich die (eigentlich unnötige) Schadenmeldung über den Jahreswechsel auch zu einer (wenn auch nur vorrübergehenden) Beitragsbelastung durch Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes negativ auswirkt.

Das hier der Unfallgegner Ansprüche erhoben hat, dürfte der Tatsache einer bestehenden Rechtsschutzversicherung geschuldet sein. Leider ist selbst bei klarer Sach- und Rechtslage immer wieder festzustellen, dass dem eigentlichen Verursacher eingeredet wird, dem eigentlich Geschädigten könnte doch möglicherweise eine Mithaftung angelastet werden und durch das Einschalten eines Rechtsanwaltes könnte ja noch was gehen.

Auch hier auf MT ist ja nahezu in jedem zweiten Thread "geh zu einem Anwalt"  als Topempfehlung zu lesen.

Dem beauftragten Rechtsanwalt interessiert die Schuldfrage eigentlich nicht die Bohne, da er für seine Tätigkeit auch seine Gebühren erhält - im Zweifel von seinem Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung.  Und seid sicher, dass es in Deutschland allenfalls eine Handvoll Verkehrsrechtsanwälte gibt, die solche Mandate wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehen.

Die Krux der Geschichte ist nicht nur, dass hier die eigene Versicherung tätig sein und unberechtigte Ansprüche zurückweisen muss - es verhindert aber auch eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung, da auch hier der Anwalt für seinen Mandanten alle erdenklichen Einwendungen erheben wird.

Das sich die beteiligten Versicherer "zusammensetzen und etwas auskarteln (?)" ist auch nur eines von vielen Gerüchten. Die Haftung entscheidet jeder Versicherer für sich.

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Zitat:

der fall war ja auch eindeutig, also hätte meine versicherung im grunde damit gar nichts zu tun gehabt.

Das ist so nicht richtig. Als Versicherungsnehmer bist Du verpflichtet, den Schaden umgehend zu melden. Dabei ist es nicht von Bedeutung, wer nun Schuld hat oder nicht... Die Versicherungen untereinander können dann den Ausgleich regeln.

Ob die telefonische Mendung Deinerseits ausreicht, wird wohl im Einzelfall entschieden werden müssen. Im Zweifel ist es aber schwer beweisbar.

Auf eine verspätete Schadensmeldung kann übrigens eine Vertragsstrafe verhängt werden. Meist beträgt diese einen Jahresbeitrag...

Jedenfalls wünsche ich Dir viel Glück und Geduld... solche Querelen nach einem Unfall sind immer ätzend 🙁

LG, docNeptun

Zitat:

Original geschrieben von MissFelina



und ich hatte doch bei meiner versicherung angerufen, aber die hat es nicht interessiert. wollten gar nichts wissen, nichtmal wer ich überhaupt bin.

Man kann denen sogar einen Brief oder ein Fax zukommen lassen.

Dan ist man auf der sicheren Seite.

ja fürs nächste mal, was hoffentlich nie kommen wird, weiß ich dann bescheid und schicke ein fax an meine versicherung.
nun ist es aber nun mal so passiert, aber das ändert doch nichts daran, dass die andere schuld hat?

Hallo os-m,
unfallkamera.de habe ich mir angeschaut, die schreiben bei den Modellen: Aufzeichnung ohne Ton.
Die Beispiel-Videos sind aber mit Ton.
Was hast Du für ein Modell ?
Mit oder ohne Ton?

Danke.
Freundliche Grüsse
Wolfram

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Das ärgerlichste an der Sache ist jetzt, dass die Regulierung verzögert wird. Die Versicherungen werden sich jetzt zusammensetzen und was auskarteln. Wenn es gut läuft, dann wird dir dein Schaden zu 100% ersetzt. Wenn es schlecht läuft, dann kommt die Sache vor Gericht und Gutachter entscheiden dann darüber, ob DU den Unfall TROTZ des Fehlverhaltens deiner Unfallgegnerin hättest verhindern können (Bremsen, Ausweichen etc.). Da kann dann z.B. rauskommen, dass dir nur 80% deines Schadens ersetzt werden UND du (resp. deine Haftpflicht) 20% des gegnerischen Schadens übernimmst.
Aber wie gesagt, das ärgerlichste ist die verzögerte Regulierung.

Zitat:

Original geschrieben von R.stilzchen


Hallo os-m,
unfallkamera.de habe ich mir angeschaut, die schreiben bei den Modellen: Aufzeichnung ohne Ton.
Die Beispiel-Videos sind aber mit Ton.
Was hast Du für ein Modell ?
Mit oder ohne Ton?

Ohne Ton. Der Hersteller hat die Tonaufzeichnung mittlerweile ausgebaut, da sie eher nachteilig ist und potentiell für den Verwender belastendes Material aufzeichnet (Flüche, laute Musik, aufgeregte Gespräche mit dem Beifahrer oder Telefon etc.)

Es trifft zwar zu, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich der (eigenen) Versicherung zu melden ist - einem Versicherer interessiert das aber wirklich nur dann, sofern auch tatsächlich davon auszugehen ist, dass vom Unfallgegner Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ist das nicht der Fall, braucht auch nichts gemeldet zu werden und so ziemlich jeder Sachbearbeiter einer Schadenabteilung wird jedem Versicherungsnehmer mitteilen, dass es einer schriftlichen Schadenmeldung nicht bedarf.

Würde jeder Schadenfall auch bei klarer Rechtslage gemeldet werden, ist der Versicherer gezwungen, einen Schadenfall anzulegen und eine Schadenreserve zu bilden, die dann bis zur Auflösung auch gleichbedeutend mit einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes verbunden ist. Ärgerlich ist das dann insbesondere bei Unfallschäden zum Jahresende, da dann davon auszugehen ist, dass sich die (eigentlich unnötige) Schadenmeldung über den Jahreswechsel auch zu einer (wenn auch nur vorrübergehenden) Beitragsbelastung durch Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes negativ auswirkt.

Das hier der Unfallgegner Ansprüche erhoben hat, dürfte der Tatsache einer bestehenden Rechtsschutzversicherung geschuldet sein. Leider ist selbst bei klarer Sach- und Rechtslage immer wieder festzustellen, dass dem eigentlichen Verursacher eingeredet wird, dem eigentlich Geschädigten könnte doch möglicherweise eine Mithaftung angelastet werden und durch das Einschalten eines Rechtsanwaltes könnte ja noch was gehen.

Auch hier auf MT ist ja nahezu in jedem zweiten Thread "geh zu einem Anwalt"  als Topempfehlung zu lesen.

Dem beauftragten Rechtsanwalt interessiert die Schuldfrage eigentlich nicht die Bohne, da er für seine Tätigkeit auch seine Gebühren erhält - im Zweifel von seinem Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung.  Und seid sicher, dass es in Deutschland allenfalls eine Handvoll Verkehrsrechtsanwälte gibt, die solche Mandate wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehen.

Die Krux der Geschichte ist nicht nur, dass hier die eigene Versicherung tätig sein und unberechtigte Ansprüche zurückweisen muss - es verhindert aber auch eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung, da auch hier der Anwalt für seinen Mandanten alle erdenklichen Einwendungen erheben wird.

Das sich die beteiligten Versicherer "zusammensetzen und etwas auskarteln (?)" ist auch nur eines von vielen Gerüchten. Die Haftung entscheidet jeder Versicherer für sich.

Zitat:

Original geschrieben von MissFelina


ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt oder etwa doch?

willkommen in der Realität, verabschiede Dich ganz schnell vom Gedanken an den "Rechtsstaat", in dem auch der Recht bekommt, der tatsächlich das Recht auf seiner Seite hat. Die Unfallgegnerin wird eine RS-Versicherung haben, hat also zunächst kein Risiko in diesem Streitfall und wird im ungünstigsten Fall so gestellt, als ob sie gleich "freiwillig" gezahlt hätte. Aber nur, wenn auch der Richter Deiner Meinung ist, fass Du grün hattest und nicht zu schnell warst - und das ist noch lange keine ausgemachte Sache. Ich würde mich auch nicht zu sehr auf den Zeugen verlassen, da fangen viele vor dem Richter an zu zittern oder werden durch geschickte Anwälte der Gegenseite unglaubwürdig gemacht ("

aha, der Zeuge hatte vor 3 Wochen erst eine Katarakt-Operation

", "

ist in den letzten 20 Jahren nie selbst gefahren, wie will er da die Geschwindigkeit einschätzen?

", "

konnte von seiner Position gar nicht die Ampelschaltung einsehen

" usw, usw.

Die Sache gehts jetzt also ihren Gang, wird viel Zeit und Nerven kosten und man Dir nur wünschen, dass Du einen guten Fachanwalt beauftragt hat.

Chefdackel

ihr macht mir ja hoffnung 🙁
und ich brauch das geld doch so dringend für ein neues auto.

wer entscheidet denn ob das ganze vor gericht geht?

es gab ja noch mehr zeugen, aber die hatten wohl keine lust auf die polizei zu warten. der einzige, der gewartet hat, war der ältere herr.

Zitat:

Original geschrieben von MissFelina


wer entscheidet denn ob das ganze vor gericht geht?

Na, Du selbst natürlich :-)

Zitat:

Original geschrieben von os-m



Zitat:

Original geschrieben von MissFelina


wer entscheidet denn ob das ganze vor gericht geht?
Na, Du selbst natürlich :-)

gibt es denn keine möglichkeit, dass die versicherungen entscheiden ohne dass es vor gericht geht? zu meinen gunsten natürlich.

Zitat:

Original geschrieben von MissFelina



gibt es denn keine möglichkeit, dass die versicherungen entscheiden ohne dass es vor gericht geht? zu meinen gunsten natürlich.

Entschuldige, aber das ist doch sehr naiv.

Hier geht es um Geld und nicht darum ob du eine Miss bist oder schöne Augen hast.....😉

Lass es auf dich zukommen. Mehr kannst du nicht machen.

Entscheiden werden das andere, das ist nun mal so.

Nun sehe mal nicht zu Schwarz....😉

Abwarten und Tee trinken.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von MissFelina



gibt es denn keine möglichkeit, dass die versicherungen entscheiden ohne dass es vor gericht geht? zu meinen gunsten natürlich.
Entschuldige, aber das ist doch sehr naiv.

Hier geht es um Geld und nicht darum ob du eine Miss bist oder schöne Augen hast.....😉

Lass es auf dich zukommen. Mehr kannst du nicht machen.

Entscheiden werden das andere, das ist nun mal so.

Nun sehe mal nicht zu Schwarz....😉

Abwarten und Tee trinken.

Gruß

Delle

entschuldige, aber die polizei hat mir gesagt, dass die versicherungen das entscheiden und fakt ist nunmal, dass ich keine schuld habe! das hat mit naivität rein gar nichts zu tun, ich will nur mein recht und mein geld, was mir zusteht und das so schnell wie möglich.

und woher soll ich wissen, wie das alles abläuft, ich hatte so einen fall noch nicht.

so was kann ich leiden, über mich urteilen, obwohl du mich rein gar nicht kennst 🙄

Zitat:

Original geschrieben von MissFelina



Zitat:

Original geschrieben von os-m


Na, Du selbst natürlich :-)

gibt es denn keine möglichkeit, dass die versicherungen entscheiden ohne dass es vor gericht geht? zu meinen gunsten natürlich.

Die gegnerische Versicherung wird aufgrund der ihr vorliegenden Informationen entscheiden, ob sie zahlt. Hierzu sollte Dein Anwalt den Schaden beziffern und die Versicherung unter Fristsetzung zur Regulierung auffordern.

Nachdem die Frist fruchtlos verstrichen ist, müsstest Du entscheiden (unter finanziellem Risiko) zu klagen. Dein Anwalt sollte das Kostenrisiko und die Erfolgschancen beziffern können, so daß Du eine Entscheidungsgrundlage hast.

Zitat:

Original geschrieben von os-m



Zitat:

Original geschrieben von MissFelina


gibt es denn keine möglichkeit, dass die versicherungen entscheiden ohne dass es vor gericht geht? zu meinen gunsten natürlich.

Die gegnerische Versicherung wird aufgrund der ihr vorliegenden Informationen entscheiden, ob sie zahlt. Hierzu sollte Dein Anwalt den Schaden beziffern und die Versicherung unter Fristsetzung zur Regulierung auffordern.

Nachdem die Frist fruchtlos verstrichen ist, müsstest Du entscheiden (unter finanziellem Risiko) zu klagen. Dein Anwalt sollte das Kostenrisiko und die Erfolgschancen beziffern können, so daß Du eine Entscheidungsgrundlage hast.

danke :-)

ja mein anwalt hat die gegnerische versicherung bereits angeschrieben. also kann ich wohl wirklich nur noch warten wie diese reagiert. ich hoffe natürlich, dass alles gut ausgeht.

ich bin übrigens auch bei der anderen versicherung kunde, aber nicht mit mehr mit dem auto, nur noch mit privathaftpflicht.

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