Linksabbiegen vor roter Ampel erlaubt?

Hallo.
Folgende Situation:
Ich fahre innerorts eine vorfahrtberechtigte Straße. Von mir aus gesehen steht hinter einer Kreuzung eine Drückampel. Noch vor der Kreuzung ist eine Haltelinie mit dem Schild "Bei Rot hier halten". Das heißt doch eigentlich, dass ich, auch wenn ich nach rechts oder links noch vor der roten Ampel abbiegen möchte, trotzdem warten muss, bis die Ampel auf grün springt, oder?
Grund der Nachfrage:
Ich stand dort letztens nämlich bei Rot an der Haltelinie vor der Kreuzung und hinter mir wollte ein Idiot mich links überholen und direkt links abbiegen (ich habe selber links geblinkt). Anscheinend ist die Regelung nicht "idiotensicher". Es müßte eigentlich ein zusätzlicher Hinweis "Gilt auch für Abbieger" stehen.

Gruß

R6-Machine

Beste Antwort im Thema

Solange Du nicht die Rote Ampel überfährst darfst Du nach links bzw. rechts abbiegen.

Der Hinweis" Bei ROT hier halten" oder so ähnlich gilt für den Geradeausverkehr damit sie einen bestimmten Bereich frei halten.
Ist allerdings auch nur ein Hinweis.

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Das Schild ist eh unwichtig, da es lediglich ein Hinweis ist.

Die Haltelinie ist entscheidend......und ein rotlichtverstoß ist es nicht, da vorher abgebogen wird.

Zitat:

Original geschrieben von R6-Machine


Ich stand dort letztens nämlich bei Rot an der Haltelinie vor der Kreuzung und hinter mir wollte ein Idiot mich links überholen und direkt links abbiegen

Ich finde es ehrlich gesagt schon arg vermessen, andere als Idiot zu bezeichnen, obwohl sie sowohl logisch als auch nicht verkehrsbehindernd sich verhalten haben. Ob es nun gesetzmäßig war oder nicht, sei vorläufig dahingestellt. Aber nicht immer muss jede strenge Regelung auch zwingend Sinn machen.

Wenn hat denn der "Idiot" behindert, indem er an dir vorbei gefahren ist und die Kreuzung geräumt hat?

Gruß Martin, der an dieser Stelle ebenfalls links abgebogen wäre

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Das Schild ist eh unwichtig, da es lediglich ein Hinweis ist.

Die Haltelinie ist entscheidend......und ein rotlichtverstoß ist es nicht, da vorher abgebogen wird.

Ist die Linie durchgehend oder gestrichelt ? Das ist wohl auch ein wichtiger Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Nur weil man keinen Bock auf Punkte hat, muss man noch lange kein Idiot sein.
Richtig. Zum Idiot qualifiziert man sich erst dann, wenn man andere als Idiot bezeichnet, weil sie das (theoretische) Punkterisiko in Kauf nehmen.

Ein Rotlichtverstoß stellt ein ganz schön realistisches Punkterisiko dar. 😉

Aber mei. Wers als theoretisches Risiko sieht regt sich bestimmt auch nicht darüber auf, wenn Radler und Fußgänger rote Ampeln missachten.😎

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Hier erfährt man viel zu diesem Thema.

Einige wenige vertreten die Meinung das man an der Linie halten muss und erst bei Grün abbiegen darf, der größte Teil vertritt meine Meinung.

Ich habe also meinen Puplikumsjocker benutzt.

Wenn es sein muss rufe ich auch noch jemanden an.

Die zweite Antwort finde ich sehr interessant. Aber wir wissen noch nicht, ob es sich um einen durchgezogenen Haltebalken handelt oder um einen gestrichelten.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Laut Bußgeldkatalog:

" An der Haltelinie nicht gehalten: 10 Euro "

Tatbestand Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Rotlicht mißachtet 90 Euro, 3 Punkte

mit Gefährdung 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung 240 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

länger als eine Sekunde 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

länger als eine Sekunde mit Gefährdung 320 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

länger als eine Sekunde mit Sachbeschädigung 360 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Aber mei. Wers als theoretisches Risiko sieht regt sich bestimmt auch nicht darüber auf, wenn Radler und Fußgänger rote Ampeln missachten.😎

Hier wird aber keine rote Ampel missachtet.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Das Schild ist eh unwichtig, da es lediglich ein Hinweis ist.

Die Haltelinie ist entscheidend......und ein rotlichtverstoß ist es nicht, da vorher abgebogen wird.

Der Balken soll vor der Kreuzung sein. Also müsste man den Balken überqueren, um abzubiegen.

Zitat:

Noch vor der Kreuzung ist eine Haltelinie mit dem Schild "Bei Rot hier halten"

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Hier erfährt man viel zu diesem Thema.

Einige wenige vertreten die Meinung das man an der Linie halten muss und erst bei Grün abbiegen darf, der größte Teil vertritt meine Meinung.

Ich habe also meinen Puplikumsjocker benutzt.

Wenn es sein muss rufe ich auch noch jemanden an.

Die zweite Antwort finde ich sehr interessant. Aber wir wissen noch nicht, ob es sich um einen durchgezogenen Haltebalken handelt oder um einen gestrichelten.

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Laut Bußgeldkatalog:

" An der Haltelinie nicht gehalten: 10 Euro "

Tatbestand Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Rotlicht mißachtet 90 Euro, 3 Punkte
mit Gefährdung 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
länger als eine Sekunde 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
länger als eine Sekunde mit Gefährdung 320 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
länger als eine Sekunde mit Sachbeschädigung 360 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Patti nu bleib mal auf dem Teppich, hier liegt mit Sicherheit kein Rotlichtverstoß vor. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Aber mei. Wers als theoretisches Risiko sieht regt sich bestimmt auch nicht darüber auf, wenn Radler und Fußgänger rote Ampeln missachten.😎
Hier wird aber keine rote Ampel missachtet.

Wenn die Haltelinie durchgezogen ist, schon. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Patti nu bleib mal auf dem Teppich, hier liegt mit Sicherheit kein Rotlichtverstoß vor. 🙂

Wenn die Haltelinie durchgezogen ist, schon.

Hallo.
1. Die dicke Haltelinie ist durchgezogen, zur Fahrbahnmitte hin längs zur Straße ebenfalls ca. eine Fahrzeuglänge durchgezogen.
2. Ich habe den "Idioten" deshalb so bezeichnet, weil a) er hat mich links auf der Gegenfahrbahn überholt obwohl ich bereits links blinkte, b) weil er nicht sehen konnte, ob vielleicht von links einer rechts ab auf die Vorfahrtstraße fährt
3. Kurz bevor die Ampel auf Grün sprang wollte er mich überholen. Ich bin dann bei Grün langsam angefahren, er hat gebremst, ich bin vorgefahren und habe wild fluchend auf das Hinweisschild gezeigt und bin vor Ihm links abgebogen.

Ich finde das Verhalten des "Vordränglers" absolut rücksichtslos, zumal es dort eine Schule und einen Kindergarten direkt an dieser Kreuzung gibt.

Gruß

R6-Machine

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Hier wird aber keine rote Ampel missachtet.
Wenn die Haltelinie durchgezogen ist, schon. 😉

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Patti nu bleib mal auf dem Teppich, hier liegt mit Sicherheit kein Rotlichtverstoß vor. 🙂
Wenn die Haltelinie durchgezogen ist, schon.

Nein !😁

Um einen Rotlichtverstoß zu begehen muss man schon das Rotlicht überfahren. Wenn die Ampel aber für den Geradeausverkehr gilt, die Haltelinie aber noch 20 Meter vor der Ampel ist ist das kein Rotlichtverstoß.

Zitat:

Haftung bei Wartelinie an einer Fußgängerampel

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 31.07.2000 - Az.: 58 S 516/79; nach ZFS 2001, S. 8) hatte über einen Unfall bei Überfahren einer zurückversetzten Wartelinie bei Rotlicht einer Fußgänger-Bedarfsampel zu entscheiden.

In dem hier zu entscheidenden Fall befand sich rechts von einer Grundstücksausfahrt eine Fußgänger-Bedarfsampel und vor dieser eine zurückversetzte Wartelinie. In diesem Bereich kam es zu einem Unfall.
Als bei Rotlicht der Fußgänger-Bedarfsampel eine Autofahrerin mit ihrem Pkw aus dem Grundstück über den Bereich der durch die Wartelinie vor der Ampel freigehalten werden sollte, in hier in zulässiger Weise nach links auf die Fahrbahn einbiegen wollte, näherte sich ein Motorradfahrer dieser Ampel. Der Motorradfahrer fuhr links an einem vor der zurückversetzten Wartelinie haltenden Fahrzeugs vorbei, überfuhr diese Wartelinie und kollidierte mit dem querenden Pkw.

Das Amtsgericht, das über diesen Fall in 1. Instanz zu entscheiden hatte, sah bei diesem Unfallgeschehen einen Rotlichtverstoß des Motorradfahrers, da dieser die zurückversetzte Wartelinie überfahren hatte. Dazu rechnete es den durch die Wartelinie frei zu haltenden Bereich vor der Ampelanlage zum Schutzbereich der Fußgänger-Bedarfsampel.

Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Das Berufungsgericht stellte zum einen fest, dass das Überfahren der zurückversetzten Wartelinie noch keinen Rotlichtverstoß darstelle. Denn diese Wartelinie (Zeichen 341) würde lediglich demjenigen, der warten muss, empfehlen hier zu warten. Daran würde auch das Zusatzschild "bei Rot hier halten" nichts ändern. Dazu ging das Berufungsgericht, ähnlich wie in dem Fall der Taxifahrerin in München im zuvor beschriebenen Fall davon aus, dass die Pkw-Fahrerin, die vom Straßenrand in die Straße eingefahren war, ihre aus § 10 StVO sich ergebenden gesteigerten Sorgfaltspflichten nicht ausreichend beachtet habe.

Auch hier konnte also die Autofahrerin, die den freien Bereich vor der roten Ampel durchfahren wollte nicht beweisen, dass der folgende Verkehrsunfall für sie unabwendbar gewesen wäre. Allerdings rechnete das Berufungsgericht dem Motorradfahrer eine Mithaftung wegen eines Verstoßes gegen § 1 II StVO (allgemeine Sorgfaltspflicht) in Höhe einer Quote von 1/4 an. Dies wurde damit begründet, dass ein Kraftfahrer auf der Vorfahrtstraße bei Rotlicht vor der Fußgängerampel und zumindest einem dort haltenden Fahrzeug vor der Wartelinie, mit einbiegenden Fahrzeugen aus der Parkplatz- oder Grundstücks-Ausfahrt hätte rechnen müssen und deshalb sein Fahrverhalten hierauf hätte einstellen müssen.

Zitat:

2.) Wurde lediglich die Haltelinie überfahren, aber noch vor dem Beginn des Schutzbereiches der Lichtzeichenanlage angehalten, liegt lediglich ein Haltelinienverstoß vor. Ein Sensor in der Fahrbahn steuert eine Überwachungskamera, wo dann die Zeit gemessen wird. Bei bis zu 1,1 Sekunden der Rotlichtphase darf nur ein Bußgeld verlangt werden. Solange in Deutschland die Rotlichtphase in den Bundesländern unterschiedlich gemessen wird, ist die strengere Messung mit der Bundeseinheitlichen Gesetzgebung nicht vereinbar. Somit kommt bei der Ahndung mit weniger als einer Sekunde Rotlichtphase nur ein Bußgeld in Betracht.

(vgl. OLG Frankfurt 2 Ws (b) 651/94 OWiG, VD 95, 68)
(vgl. AG Wetzlar OWi 6 Js 2688. 1/89)
(vgl. OLG Köln vom 28. April 1995 – Ss 241/95 (B))
http://de.wikipedia.org/.../Rotlicht%C3%BCberwachung?...

Hausaufgaben komplett.

@patti106

Du beantwortest deine Frage richtig, aber behauptest hier trotzdem das es ein Rotlichtverstoß sei ?!?

Verstehe ich nicht.

Zitat:

Das Berufungsgericht stellte zum einen fest, dass das Überfahren der zurückversetzten Wartelinie noch keinen Rotlichtverstoß darstelle. Denn diese Wartelinie (Zeichen 341) würde lediglich demjenigen, der warten muss, empfehlen hier zu warten. Daran würde auch das Zusatzschild "bei Rot hier halten" nichts ändern.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wenn die Haltelinie durchgezogen ist, schon. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wenn die Haltelinie durchgezogen ist, schon.

Nein !😁

Um einen Rotlichtverstoß zu begehen muss man schon das Rotlicht überfahren. Wenn die Ampel aber für den Geradeausverkehr gilt, die Haltelinie aber noch 20 Meter vor der Ampel ist ist das kein Rotlichtverstoß.

Eben nicht!!!!!!

Befindet sich vor einer Fußgängerampel zwei aufeinander folgende Haltelinien, hat der Kraftfahrer bei Aufleuchten von „Gelb“ vor der ersten Linie anzuhalten.

Zur Verdeutlichung des Haltebereichs kann das nicht amtliche Schild „Bei Rot hier halten“ angebracht werden.

Soll das Abbiegen nach der ersten Linie gestattet werden, muss diese als Wartelinie ausgeführt sein

Auf dem unten gezeigten Bild würde ein Überfahren der Haltelinie zum links abbiegen einen Rotlichtverstoß darstellen.

@hardcoreaudi

Das Bild gibt die Situation in meinem Falle genauso wieder. Nur die Ampel ist in meinem Falle noch ca. 5-10 Meter weiter weg von der Kreuzung. Die 1. Haltelinie sieht genauso aus wie bei mir vor Ort.

Gruß

R6-Machine

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