Linksabbiegen vor roter Ampel erlaubt?

Hallo.
Folgende Situation:
Ich fahre innerorts eine vorfahrtberechtigte Straße. Von mir aus gesehen steht hinter einer Kreuzung eine Drückampel. Noch vor der Kreuzung ist eine Haltelinie mit dem Schild "Bei Rot hier halten". Das heißt doch eigentlich, dass ich, auch wenn ich nach rechts oder links noch vor der roten Ampel abbiegen möchte, trotzdem warten muss, bis die Ampel auf grün springt, oder?
Grund der Nachfrage:
Ich stand dort letztens nämlich bei Rot an der Haltelinie vor der Kreuzung und hinter mir wollte ein Idiot mich links überholen und direkt links abbiegen (ich habe selber links geblinkt). Anscheinend ist die Regelung nicht "idiotensicher". Es müßte eigentlich ein zusätzlicher Hinweis "Gilt auch für Abbieger" stehen.

Gruß

R6-Machine

Beste Antwort im Thema

Solange Du nicht die Rote Ampel überfährst darfst Du nach links bzw. rechts abbiegen.

Der Hinweis" Bei ROT hier halten" oder so ähnlich gilt für den Geradeausverkehr damit sie einen bestimmten Bereich frei halten.
Ist allerdings auch nur ein Hinweis.

55 weitere Antworten
55 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


@patti106

Du beantwortest deine Frage richtig, aber behauptest hier trotzdem das es ein Rotlichtverstoß sei ?!?

Verstehe ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Das Berufungsgericht stellte zum einen fest, dass das Überfahren der zurückversetzten Wartelinie noch keinen Rotlichtverstoß darstelle. Denn diese Wartelinie (Zeichen 341) würde lediglich demjenigen, der warten muss, empfehlen hier zu warten. Daran würde auch das Zusatzschild "bei Rot hier halten" nichts ändern.

Hätte ich es andersrum gepostet, hättest du recht. Seit meinem Post mit dem Wiki-Zitat behaupte ich doch aber garnichtmehr, dass es sich um einen Rotlichtverstoß handelt.

Ich habe mir nur gespart zu schreiben, dass DieDicke recht hat. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


@DieDicke die 2. Ampel versteckt sich hinterm Vorfahrtsstraßenschild 🙂
@R6 wenn das so aussieht wie bei dir, ist das linksabbiegen bei roter Ampel verboten 🙂
OK , Danke jetzt nachdem ich das Bild aufgezoomt habe, habe ich sie erkannt.

Erst nach dem Zoomen?

Guckst du auf dem Smartphone oder sind deine Augen schlecht?😰

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


@patti106: Deine Hausaufgaben solltest mal ert selber lesen und nicht nur kopieren....da war doch mal einer...ach egal.

Hast du alles gelesen oder nur die ersten paar Zeilen?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Bei der Hand voll Ampelblitzern ist das ein minimales Risiko, vor allem müsste man ja geblitzt werden noch bevor man die Ampel passiert.

Hoppla. Da muss kein Blitzer stehen. Da können auch Polizisten versteckt stehen, die alles genau protokollieren. Und die wiederum müssen als solche nichtmal erkennbar sein, falls sie sich schlecht verstecken.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Nicht umsonst geben gute Fahrlehrer den Hinweis, bestimmte "Regeln" nach der Prüfung am besten direkt wieder zu vergessen.

Falsch.

GUTE Fahrlehrer sagen einem, dass man bisher nur gelernt hat, die Fahrprüfung zu bestehen.
Die werden aber keinem Jüngling ohne Erfahrung sagen, dass er ein par Regeln gleich mal wieder vergessen soll.😉

LOL

der Verkehrspsyhologe würde hier so manch einem umgehend die FE entziehen 🙂)))

Freu mich schon auf die ersten Heuler 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Also, der Depp steht an der Bedarfsampel, die Straße ist dicht befahren, und er drückt auf das Knöpfchen. Kurze Zeit später lichtet sich aber der Verkehr und der Depp kann die Straße gefahrlos überqueren. Warum sollte der Depp jetzt auf das grüne Licht warten, nur damit der mattalf nicht alleine vor der Ampel stehen muß?

Mensch Hadrian, was ist denn mit dir los? Bei mattalf war die Rede von einer leeren Straße. Eine Straße wechselt nicht inners weniger Sekunden plötzlich und unvorhersehbar von "dicht befahren" auf leer. Ich hatte direkt darüber sogar die Situation beschrieben, dass zwo Fußgänger zur Straße kommen, einer geht einfach so rüber, der andere drückt unnötiger Weise den Knopf.

@patti
Ist doch vollkommen egal ob Polizist oder Blitzer. Kommt auf's gleiche raus.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Falsch.

GUTE Fahrlehrer sagen einem, dass man bisher nur gelernt hat, die Fahrprüfung zu bestehen.
Die werden aber keinem Jüngling ohne Erfahrung sagen, dass er ein par Regeln gleich mal wieder vergessen soll.😉

Da liegst DU falsch. GUTE Fahrlehrer kennen den Unterschied zwischen sinnvollen und sinnlosen oder gar gefährlichen Regeln im Straßenverkehr - seien es nun geschriebene oder ungeschriebene - und geben dieses Wissen so gut es geht weiter.

Zusammenfassung aus dem Verkehrsrechtforum und dem o.a. Urteil von patty:

  1. Das Schild "Bei ROT hier halten" ist nur ein zusätzlicher Hinweis und keine eigene Vorschrift.
  2. Zu Ampeln gibt es sog. geschützten Bereich, also eine Zone, in die ich nicht mehr einfahren, aber aus der ich ausfahren darf, unabhängig des Lichtzeichens.
  3. Zur Ampel gehört die Haltelinie. Diese bezieht sich aber nur auf die Ampel, wenn man die Ampel auch tatsächlich passiert.

Ergo und auch wenn man durch die Führerscheinprüfung fällt, wenn man es richtig macht: Das Abbiegen vor der roten Ampel mittels überqueren der Haltelinie ist erlaubt, da die Ampel für einen gar nicht gilt und der Hinweis zum Anhalten lediglich dem Verkehrsfluss dient. Das Überfahren der Haltelinie um evtl. an einer weiterer späterer Haltelinie zum stehen zu kommen ist ein Frühstart: 10€. Das gänzliche Überfahren der Haltelinien führt zum Rotlichtverstoß. Und was das Titulieren anderer VT angeht, kann das jeder selbst recherchieren.

(--> Eine ausführliches Durchlesen des Verkehrsrechtsforum bringt ein klares Bild, am Anfang war man da auch nicht sicher)

Gruß

Stefan
(Abbiegen Jungs! Rechts kommt nur ein Käfer)

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Stefan
(Abbiegen Jungs! Rechts kommt nur ein Käfer)

Getreu dem Motto "Gute Autofahrer haben die Fliegen (und von nun an auch Käfer) auf den Seitenscheiben!" 😁

sie fahren nachts um 2 durch die ortschaft. sie kommen an eine rote ampel, an der steht ein auto. nein er ist nicht besoffen, sie sind in deutschland

ob die regeln nun teilweise sinnvoll sind oder nicht, beim deutschen ist vom wochenbeginn zum wochenende alles geregelt.
hat es uns an die weltspitze oder an das ende gebracht?

und gute fahrlehrer geben keine tips, was man vergessen kann

Hier die Antwort meines Straßenverkehrsamtes:

Sehr geehrter Herr XXXX,
die Haltelinie und das Zusatzschild sind für alle aus der Richtung kommenden Fahrzeuge verbindlich. Es war also völlig korrekt, dass Sie dort vor der roten Ampel gewartet haben.
Freundliche Grüße
XXXX

Gruß

R6-Machine

Zitat:

Original geschrieben von R6-Machine


Hier die Antwort meines Straßenverkehrsamtes:

Sehr geehrter Herr XXXX,
die Haltelinie und das Zusatzschild sind für alle aus der Richtung kommenden Fahrzeuge verbindlich. Es war also völlig korrekt, dass Sie dort vor der roten Ampel gewartet haben.
Freundliche Grüße
XXXX

Gruß

R6-Machine

Hast Du die aus Spaß angeschrieben? Nach dem Thread und dem im anderen Forum glaube ich auch dem Ergebnis nicht. Und jetzt bitte nicht sagen "Das sind Fachleute!".

Gruß

Stefan
(Überrascht)

Wenn ich demnächst mal einen Wachtmeister treffe, werde ich den mal fragen. Ich vermute aber mal, dass selbst die das nicht genau wissen.

Gruß

R6-Machine

Hallo

Bei uns gibts auch so ne Ampel. Da gibts die Haltelinie für geradeaus und 5 m davor ne durchgeuzogene Haltelinie für die Abbiegespur. Da selbst die Polizei dort immer bei Rot abbiegt, machen das alle anderen auch. Die Polizei ist halt doch ein Vorbild, ich glaub allerdings auch das die selbst nicht wissen ob das so 100% richtig ist.

Edit: Es wird auch vor der Ampel abgebogen.

Gruß Dirk

Gestern in einem kleinen Ort in Niedersachsen gesehen "Geradeausfahrer und Abbieger HIER halten". Entspricht zwar nicht den Vorschriften, macht die Situation aber klarer!

Deine Antwort
Ähnliche Themen