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Linienbus kaufen als Privatmann

Guten Abend,

Ich habe mich schon immer für Busse interessiert und überlege nun mir einen solchen zu kaufen. Entsprechende Fahrzeuge gibt es für ca 10.000 Euro und eventuell könnte man einen solchen teilweise zu einem Wohnmobil umbauen. Da ich selbst nur den c Schein habe müsste der Bus so oder so als Solcher zugelassen werden.

Habe ich bei der Idee etwas falsch betrachtet?

Grüße Lars

Beste Antwort im Thema

Vielleicht ... aber nicht sicher.

Wenn es ein Niederflur-(Stadt-)Linienbus ist, dreht der sich bei Autobahngeschwindigkeit einen Wolf.
Bei einem Überlandbus, normale Höhe meinst mit Staufächern) oder Low Entry sieht es diesbezüglich etwas besser aus.

Du solltest Deine Planung mit einer Prüfstelle in Deiner Nähe absprechen, sobald Du weißt, was für ein Fahrzeug es werden soll.

Kleiner Tipp vorab: Nimm nicht die allerbilligste runtergeschrubbte Kiste. Mit >500.000 auf der Uhr im Liniendienst kannst Du mit Reparaturen rechnen, die Dich auffressen!

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Zitat:

@Mark-86 schrieb am 19. Juni 2018 um 10:23:56 Uhr:


Wenn du dir nen Oldtimerbus kaufst, kostet der pauschale 193€ pro Jahr... Vieleicht ne Überlegung wert.

Einen Oldtimerbus darf der TE aber nicht fahren, er braucht ein Oldtimer-Wohnmobil. Also eins, was schon vor mehr als 30 Jahren aus einem Bus umgebaut wurde...

Damit dürfte er dann aber immerhin auch (derzeit) in alle (deutschen) Umweltzonen.

Zitat:

@helicopterpilot schrieb am 18. Juni 2018 um 22:00:11 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 18. juni 2018 um 21:29:05 Uhr:


Nein, auch ein leerer Bus darf mit Klasse C grundsätzlich nicht gefahren werden.

Für den TE ist das wohl so, da er nicht als Mechaniker eine Probefahrt macht.

In HH durfte ich als Mechaniker mit Klasse C einen Bus Probe fahren. Hab das auf Papier vom Landesbetrieb Verkehr. Holen und Bringen vom/zum Kunden war aber Tabu ohne Klasse D.

Das steht auch genau so in §6(4) FeV und gilt deswegen bundesweit:

Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Hätte der TE noch die alte Klasse 2 bzw. eine daraus entstandene Klasse C(E) mit der Schlüsselnummer 172 würde für ihn (im Inland) weiterhin die alte Regelung gelten:
Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste

Damit wären Spaßfahrten am Wochenende möglich gewesen. Jedenfalls so lange der Spaß alleine vollzogen würde 😉

Genauso darf der Mechaniker mit der alten Klasse 2 (bzw. C 172) die Busse auch abholen und ausliefern, sofern keine Fahrgäste mitfahren.

Zitat:

Einen Oldtimerbus darf der TE aber nicht fahren, er braucht ein Oldtimer-Wohnmobil. Also eins, was schon vor mehr als 30 Jahren aus einem Bus umgebaut wurde...

Damit dürfte er dann aber immerhin auch (derzeit) in alle (deutschen) Umweltzonen.

Oder was heute so umgebaut wurde wie schon damals gemacht wurde.
Umgebaute Busse sind ja keine Erfindung von Heute...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 21. Juni 2018 um 09:36:05 Uhr:


Oder was heute so umgebaut wurde wie schon damals gemacht wurde.
Umgebaute Busse sind ja keine Erfindung von Heute...

Solche Umbauten sind aber in der Regel Einzelstücke und zählen deswegen nicht als zeitgenössisch, genauso wie z. B. Hot-Rods. Die gibt es auch schon ewig, zählen aber ausdrücklich nicht als zeitgenössisch.

Solche Fahrzeuge können nach den Regeln erst 30 Jahre nach dem Umbau zum Oldtimer werden.

Daran ändert sich auch nichts, wenn im Einzelfall in der Vergangenheit andere Entscheidungen getroffen wurden. Wie auch bei den Hot-Rods...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 21. Juni 2018 um 09:36:05 Uhr:



Zitat:

Einen Oldtimerbus darf der TE aber nicht fahren, er braucht ein Oldtimer-Wohnmobil. Also eins, was schon vor mehr als 30 Jahren aus einem Bus umgebaut wurde...

Damit dürfte er dann aber immerhin auch (derzeit) in alle (deutschen) Umweltzonen.

Oder was heute so umgebaut wurde wie schon damals gemacht wurde.
Umgebaute Busse sind ja keine Erfindung von Heute...

Und angesichts dessen, dass der TE auch über einen Umbau eines Busses nachgedacht hat, könnte er ggf. eben doch mit Klasse C den (umgebauten) Bus legal fahren.

Wenn die 10k-Teuro-Grenze nicht wäre, könnte man auch sagen.
- Einen nagelneuen Fernreisebus
- Alle Sitze bis auf insges. 8/9 raus
- WoMo-Ausstattung rein
- Klasse C: Check.

Zitat:

Solche Umbauten sind aber in der Regel Einzelstücke und zählen deswegen nicht als zeitgenössisch

Wenn du ein "Einzelstück" nachbaust, so wie es gewesen ist, ist es kein Problem.
Im allgemeinen sind Wohnbusse auch keine direkten "Einzelstücke", sondern mit umgebauen Linienbussen sind Leute schon weit länger als 30 Jahre Urlaubsmäßig unterwegs...

Nächste Variante wäre, beim zuständigen Landratsamt für seinen Oldtimerbus eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen um den doch mit C Führerschein fahren zu dürfen.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 22. Juni 2018 um 08:37:47 Uhr:


Wenn du ein "Einzelstück" nachbaust, so wie es gewesen ist, ist es kein Problem.
Im allgemeinen sind Wohnbusse auch keine direkten "Einzelstücke", sondern mit umgebauen Linienbussen sind Leute schon weit länger als 30 Jahre Urlaubsmäßig unterwegs...

Diese Argumentation ist mir durchaus bekannt, und es fahren sicher auch einige H-Kennzeichen auf dieser Grundlage herum.

Die Richtlinie legt aber fest:
Ein nachträglicher Umbau zum Wohnmobil ist nur zulässig, wenn es diese Variante im damaligen Angebot des Herstellers gegeben hat oder der Umbau in den ersten 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen oder schon vor nachweislich mindestens 30 Jahren erfolgt ist. Ein fachgerechter, zeitgemäßer Ausbau ist dabei Voraussetzung.

Das wird bei den hier diskutierten Wohnbussen in aller Regel nicht zutreffen.

Zitat:

Nächste Variante wäre, beim zuständigen Landratsamt für seinen Oldtimerbus eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen um den doch mit C Führerschein fahren zu dürfen.

Ja, Fragen kostet da ja in der Regel erstmal nichts.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 22. Juni 2018 um 08:37:47 Uhr:


Wenn du ein "Einzelstück" nachbaust, so wie es gewesen ist, ist es kein Problem.
Im allgemeinen sind Wohnbusse auch keine direkten "Einzelstücke", sondern mit umgebauen Linienbussen sind Leute schon weit länger als 30 Jahre Urlaubsmäßig unterwegs...

Quellenangabe?
Wenn das der viel zitierte TÜV Anforderungkatalog ausm Internet ist, der ist völlig veraltet...

😕
Was wird das wenn das fertig ist? Du zitierst dich selbst und fragst dich nach Quellenangaben? Was sagt denn dein anderes ich dazu?
😕

Ich gehe davon aus, er bezog sich auf mein Zitat: "Ein nachträglicher Umbau zum Wohnmobil ist nur zulässig, wenn es diese Variante im damaligen Angebot des Herstellers gegeben hat oder der Umbau in den ersten 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen oder schon vor nachweislich mindestens 30 Jahren erfolgt ist. Ein fachgerechter, zeitgemäßer Ausbau ist dabei Voraussetzung."

Das stammt aus der "Arbeitsanweisung zur Oldtimer-Richtlinie nach §23 StVZO" mit Stand vom 18. September 2015, wie er durch den AKE am 05. September 2017 freigegeben wurde. Das sollte so eigentlich für die Prüfer bzw. Gutachter aller Organisationen verbindlich sein.

Richtig ist, dass der Anforderungskatalog zu §21c StVZO hoffnungslos überaltert und zum 31.10.2011 ausgelaufen ist (damit hat er sich immerhin viereinhalb Jahre länger gehalten als der §21c selbst!).

Dort stand übrigens zum Thema: "Umbau von LKW geschlossener Kasten in Wohnmobil ist nicht zul, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren", und das würde ich für den Umbau vom KOM zum WoMo entsprechend gesehen haben. Aber die Frage stellt sich ja nicht mehr.

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