Lifeteime-Garantie

VW Touran 1 (1T)

Lifetime-Garantie

Hallo Touran-Gemeinde,

ich will vor Ablauf der 2-jährigen Garantie eine Verlängerung abschliessen.

Mein Freundlicher sagt 18-Monate nach Erstzulassung muss eine Begutachtung z.B. DEKRA durchgeführt werden (Kosten trägt Kunde).

Habt ihr da Erfahrung ?

Gruss
Jürgen

14 Antworten

was ist denn das für ein Blödsinn.
Du kannst innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung die LifeTime Garantie abschließen ohne das sich das Fahzeug einer anschaut.

schau willi65

Zitat:

Original geschrieben von willi65


was ist denn das für ein Blödsinn.

Nana so ganzer Blödsinn ist das nicht. Von Begutachtung durch Dekra / TÜV etc. ist zwar in den Ábschlussbedingungen nicht die Rede, wohl aber davon, dass die zuständige Werkstatt des Fahrzeuges den ordnungsgemäßen Zustand bestätigen muss. Ob der Werkstattmeister das auch wirklich macht oder in dem Fall, machen lassen will oder einfach das Papier unterschreibt, ist sein Ding.

anderes Beispiel...zum nachdenken :
Du kannst auch nicht einfach so eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Versicherung guckt Dir ( oder lässt gucken )vor Abschluss auch in den Mund. Es kann ja nicht sein, die hälfte Zähne sind schon weg 😰, keiner weiß das und die bauen Dir dann nach einem halben Jahr ein komplett neues Gebiss auf Versicherungskosten. Geht nicht.

So ist es doch auch, auch ein Touran kann nach 18 Monaten abgewirtschaftet sein und was weiß ich ist alles schon kaputt....ach ja....schließe ich mal ne Versicherung ab ...die bezahlt mit dann den Neuaufbau.

Eines würde ich aber noch beachten:

Bei mir (Bedingungen von 2006) ist die Anschlußgarantie nach Ablauf der 18 Monate (ich habe ca. im 22. Monat abgeschlossen) um ca. 50 EUR teurer geworden.
Begutachtet hat bei mir Nimand etwas, obwohl der Servicemeister vorher sowas sagte.

Hallo

Also unsere Werkstatt bot uns bei unserem Vorgänger-Touran eine kostenlose Überprüfung an.
Es ist wohl Auslegungssache der Werkstatt ob sie was bezahlt haben will oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode


anderes Beispiel...zum nachdenken :
Du kannst auch nicht einfach so eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Versicherung guckt Dir ( oder lässt gucken )vor Abschluss auch in den Mund. Es kann ja nicht sein, die hälfte Zähne sind schon weg 😰, keiner weiß das und die bauen Dir dann nach einem halben Jahr ein komplett neues Gebiss auf Versicherungskosten. Geht nicht.

Also bei meniner Zahnzusatzversicherung musste ich nicht zum Zahnarzt.

Ähnliche Themen

Die wollten nur das Serviceheft kopieren und mehr nicht!!!

Von einer Begutachtung war nie die Rede.

Hat 10Min gedauert, dann war ich wieder auf dem Heimweg!!

Wie der zufall so will hab ich heute Post von Life-Time bekommen und wollen für das 5. Jahr verlängern. Und da steht nichts von wegen begutachten.

Ausserdem: sollen die dich begutachten. Für die von der Versicherung übernommen Teile würden ja bei einem Mangel von der aktuellen Life-Time übernommen. Also was soll das mit dem Tüv???

Zitat:

Original geschrieben von katimar


Also bei meniner Zahnzusatzversicherung musste ich nicht zum Zahnarzt.

Dann hast Du sie schon länger oder richtig viel Glück gehabt oder sie haben sich bei Deinem Zahnarzt ohne Dein Wissen erkundigt. Seit ca. 3 Jahren geht da nix mehr ohne Nachweis, wie siehts in der Schnute aus ? Es gibt bei nahezu allen seriösen Versicherungen einen Grundpreis x und für jeden fehlenden Zahn kostet es Aufpreis y. Habe viele Angebote in der letzten Zeit durch, wenn Du eine Gute kennst, über PN bin ich dankbar für jeden Hinweis.

Da wir hier über eine Neuwagenanschlußgarantie "reden" ist mir die sache mit der "dekrabegutachtung" nicht klar.
Ein Fahrzeug sollte doch in der Zeit der Werksgarantie noch soweit in Schuß sein um eine Anschlußgarantie zu bekommen.
Zumal die LifetimeGarantie ja dann die unterschiede macht z.b. ab 100.000 km, ab 200.000 km, das die verschleißteile auch nicht versichert sind sowie ausschluß von luft-,öl- und Wasserlecks.
Bei mir hat sich keiner das Auto angeschaut oder in Serviceheft geschaut.

Zum Thema Zahnzusatzversicherung
Wie hoch ist denn da die Lauf-oder Kauzeitbegrenzung und im Schadensfall ist es auch als Verschleiß zu beurteilen. :-)))
ALso in diesem Fall nicht als Beispiel zu gebrauchen.

schau willi65

Zitat:

Original geschrieben von willi65


Da wir hier über eine Neuwagenanschlußgarantie "reden"

ein 17 Monate altes Fahrzeug ist ja wohl nicht mehr als Neuwagen zu bezeichnen und die Garantie über die wir reden, heißt definitiv nicht Neuwagenanschlussgarantie sondern Volkswagen LifeTime Garantie. Lese es Dir mal durch, da steht nix und gleich gar nix von Neuwagenanschlussgarantie.

Und ein Fahrzeug kann nach 17 Monaten sehr wohl "hingerichtet" sein.

Und das mit den Zähnen hat einen ganz anderen Beispielzusammenhang.

Es handelt sich sehr wohl um eine Neuwagenanschlußgarantie.
Auf meinem Antrag steht Volkswagen LifeTime- Garantie darunter ist dann einmal unterteilt
Neuwagen-Anschlußgarantie mit der Unterteilung Laufzeit 36 Monate und Laufzeit 24 Monate. Wobei die 36 Monate nur bei Neuwagenkauf bzw. bis zu 4 wochen nach Erstzulassung abgeschlossen werden.
und Garantie-Verlängerung
Laufzeit 12 Monate

Und da Touri_2006 sie vor ablauf der 2 jährigen Garantie abschließen will handelt es sich sehr wohl um eine Neuwagen-Anschlußgarantie

Schau willi65

Zitat:

Original geschrieben von willi65


Es handelt sich sehr wohl um eine Neuwagenanschlußgarantie.

Glaube mir, mit "Beamtendeutsch" kann ich sehr gut umgehen und da steht ,extra für Dich "übersetzt" ganz klar...

es handelt sich dann um eine Neuwagenanschlussgarantie, wenn die LifeTime Garantie direkt beim Neuwagenkauf mit abgeschlossen wurde.

Hat er aber nicht und will jetzt nach 17 Monaten diese Garantie abschließen.....dann ist es keine Neuwagenanschlussgarantie im versicherungstechnischen Sinn, sondern eine "normale" VW LifeTime Garantie.

Und was Du da mit 36 Monaten oder sonst was abgeschlossen hast......? Keine Ahnung, die normale LifeTimeGarantie setzt ein :.....nach Ablauf einer Frist von 2 Jahren seit der Erstauslieferung des Fahrzeuges und gilt für 24 Monate. Eine Verlängerung gilt dann grundsätzlich für 12 Monate und beginnt direkt im Anschluss. usw.

Das können ja nicht mal die meisten Autoverkäufer richtig deuten 😉

In meinem Versicherungsschein zur LifeTime Garantieversicherung steht unter "Versicherungsumfang" Neuwagen-Anschlußgarantie" erzähl du mir also nicht das es die so nicht gibt und die hab ich 20 Monate nach Erstzulassung als Zweitbesitzer abgeschlossen.
Die 36 monatige Neuwagen-Anschlußgarantie kann man nur bei Fahrzeugneukauf oder bis 4 Wochen nach Erstzuassung abschließen

Schau willi65

Ich streite mich nicht weiter, ich habe meine Vertragsbedingungen eben ganz genau gelesen.

Die sind i.Ü. Stand 03/2006 - auch sowas ist wichtig - und gleich bei der Fahrzeugneubestellung mit abgeschlossen. Habe für 24 Monate - per 31.03.2006 - dafür 297 Euro bezahlt. Habe ihn zwar erst am 08.04.06 geholt aber schon am 31.03.06 zugelassen....ging halt nicht anders. Und so gilt meine Neuwagenanschlussversicherung, die echte 😁 vom 31.03.2008 - 31.03.2010.

Ich hatte im Januar beantragt und die Neuwagen-Anschlußgarantie trat am 1.4.07 in Kraft.
Nach den heutigen Bedingungen hättest also für 36 Monate abschließen können.

Friede,Freude,Eierkuchen

Schau willi65

Deine Antwort
Ähnliche Themen