Lieferzeiten aktuell
Erst einmal einen Guten Tag!
Ich bin Olli und neu hier.??
Wahrscheinlich haben hier schon sehr viele gefragt und auch genervt.... Aber das .net gibt, genauso wie Ford persönlich kaum genaue Auskunft...
Ich habe Anfang Juni einen Kuga Plug in Hybrid in der Ausstattung Titanium bestellt. Natürlich bin ich aufgeregt und voller Erwartung, da dieses mein erster Neuwagen ist!
Wie läuft das denn jetzt so ab? Bekomme ich Nachricht, wenn angefangen wird zu produzieren? Oder bekomme ich erst Nachricht, wann ich das Auto abholen darf?
Vielleicht kann mir jemand der Erfahrenen auf dieser Seite helfen.
Und vor allem wie lange warte ich denn so?
Vielen lieben Dank im voraus!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Lieferzeit Kuga Titanium Plug in Hybrid' überführt.]
839 Antworten
Das sind alles unverbindliche Liefertermine, das kann sich auch alles noch verschieben, in beide Richtungen.
Mein Händler hat unverbindlich Ende August in den Vertrag geschrieben, damit ich noch genug Zeit habe, falls er dieses Jahr nicht mehr kommt, vom Vertrag zurück zu treten.
Nach mittlerweile 5 Wochen habe ich immer noch keine Auftragsbestätigung...muss ich dem Händler eine Frist setzen?
Meine kam aktuell nach ca. 10 Tagen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@130tc schrieb am 21. März 2022 um 08:52:27 Uhr:
Nach mittlerweile 5 Wochen habe ich immer noch keine Auftragsbestätigung...muss ich dem Händler eine Frist setzen?
Rein rechtlich hat der Händler damit Deinen Kaufantrag nicht angenommen und Du bist nicht mehr an die Bestellung gebunden. Eine Fristsetzung Deinerseits ändert daran nichts. Denn was machst Du nach Ablauf der Frist? Zurücktreten vom Kauf? Das gilt ja jetzt schon.
Kommt jetzt noch eine Auftragsbestätigung ist dies ein neues Kaufangebot, diesmal seitens des Händlers. Dieses kannst Du annehmen oder auch nicht.
Zitat:
@Hessi-James schrieb am 21. März 2022 um 09:49:06 Uhr:
Zitat:
@130tc schrieb am 21. März 2022 um 08:52:27 Uhr:
Nach mittlerweile 5 Wochen habe ich immer noch keine Auftragsbestätigung...muss ich dem Händler eine Frist setzen?
Rein rechtlich hat der Händler damit Deinen Kaufantrag nicht angenommen und Du bist nicht mehr an die Bestellung gebunden. Eine Fristsetzung Deinerseits ändert daran nichts. Denn was machst Du nach Ablauf der Frist? Zurücktreten vom Kauf? Das gilt ja jetzt schon.Kommt jetzt noch eine Auftragsbestätigung ist dies ein neues Kaufangebot, diesmal seitens des Händlers. Dieses kannst Du annehmen oder auch nicht.
Vorschlag:
Jetzt einfach nichts machen. Wenn das Fahrzeug dann beim Händler steht, mal mit ihm reden, was er dann für ein Angebot machen kann. Sowas kann gut ausgehen, fragt sich nur für wen.
Zitat:
Vorschlag:
Jetzt einfach nichts machen. Wenn das Fahrzeug dann beim Händler steht, mal mit ihm reden, was er dann für ein Angebot machen kann. Sowas kann gut ausgehen, fragt sich nur für wen.
Das wird nicht funktionieren aber das würde hier zu weit führen…
Ich würde einfach mal freundlich aber bestimmt dem Händler meinen Unmut per Mail schildern und nach den Gründen für die Verzögerung fragen (sofern noch Interesse an dem Kauf besteht).
Zitat:
@130tc schrieb am 21. März 2022 um 08:52:27 Uhr:
Nach mittlerweile 5 Wochen habe ich immer noch keine Auftragsbestätigung...muss ich dem Händler eine Frist setzen?
Hast du denn mal bei deinem FFH nach gefragt ?
Zitat:
@c_max_supertaxi schrieb am 21. März 2022 um 19:23:18 Uhr:
Zitat:
@130tc schrieb am 21. März 2022 um 08:52:27 Uhr:
Nach mittlerweile 5 Wochen habe ich immer noch keine Auftragsbestätigung...muss ich dem Händler eine Frist setzen?
Hast du denn mal bei deinem FFH nach gefragt ?
Bislang hat nur der VK geschrieben, der Wagen sei bestellt...
Ich überlege nun tatsächlich zurückzutreten. Der neue Mazda CX 60 ist auch sehr schön...
Zitat:
@130tc schrieb am 22. März 2022 um 10:38:17 Uhr:
Bislang hat nur der VK geschrieben, der Wagen sei bestellt...
Das ist doch dann die Auftragsbestätigung.
Ich verstehe aber den Sinn oder Unsinn der Auftragsbestätigung nicht. Wenn ich zum Händler gehe und sage: "Ich, Peter Mustermann möchte bei dir dieses Auto kaufen." und beide den Vertrag unterschreiben, hat der Händler zu liefern.
Das ist z. B. bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat so. Dann steht aber auch "Kaufvertrag" in der Überschrift der üblichen Musterverträge.
Bei einem Neuwagenkauf unterschreibt man aber eine "Verbindliche Bestellung" und auch wenn beide Seiten unterschreiben ist dies rechtlich ein Antrag des Käufers (§ 145 BGB). Für einen gültigen Kaufvertrag (§ 433 BGB) bedarf es zweier gleichlautender Willenserklärungen. Diese zweite wird durch den Händler in Form einer inhaltlich gleichlautenden Auftragsbestätigung dem Kunden übersandt. Erst dann ist der Kaufvertrag gültig. Die Fristen etc. ergeben sich aus den Neuwagen-Verkaufsbedingungen des VDA, VDIK und ZDK, die üblicherweise der Bestellung zugrunde liegen.
Dann soll der Verkäufer doch den Vertrag gleich verbindlich machen.
Warum wird der Käufer erst ein paar Wochen hingehalten?
Oder will er erst einmal abwarten, ob ein weiterer Kunde "interessierter" und mehr zu zahlen bereit ist?
Gerade Anruf vom Händler, er ist da.
Was ganz toll ist........seid heut Morgen Positiv getestet. Meine Frau freut sich.