Lieferwagen ohne Kennzeichen abgestellt

Hallo,

Im Wohngebiet steht bereits seit mehr als 4 Wochen ein Lieferwagen ohne Kennzeichen. Auf der Windschutzscheibe wurde schon ein großer, runder, orangener, Aufkleber angebracht.
Darauf ist vermerkt, daß das Fahrzeug "unverzüglich" zu entfernen ist.

Da das Fahrzeug nun noch immer dort steht, habe Ich mal aus Neugier beim Ordnungsamt letzte Woche nachgefragt, wie lange das Fahrzeug denn da stehen bleiben darf und was unter "unverzüglich" zu verstehen ist.

Antwort vom Ordnungsamt:
"Unverzüglich" sei an den Eigentümer gerichtet. Und solange vom Fahrzeug keine Gefahr ausgeht läuft die Sache im Hintergrund mit einem verpflichtendem, verwaltungsrechtlichen Verfahren ab.
Bis die Stadt tätig wird und abschleppen lässt können zwischen 2 und 3 Monate vergehen.

Interessant für mich ist jedoch, daß wenn Ich mein Fahrzeug im öffentlichen Parkraum abstelle, verpflichtet bin, regelmäßig danach zu schauen.

Kann hier das Ordnungsamt tatsächlich zwischen 2 und 3 Monate warten, bis was passiert ?

97 Antworten

Weshalb?
Salatöl ist doch Bio. Da sitzen 2 Minuten später die Ameisen drauf und weg ist es.

Ist kostengünstige Entsorgung

Tom

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. September 2023 um 15:39:58 Uhr:


Weshalb?
Salatöl ist doch Bio. Da sitzen 2 Minuten später die Ameisen drauf und weg ist es.

Wusste ich nicht 🙂. Will jetzt auch keine illegale Dinge verbreiten!

Bei Flüssigkeitsverlust denke ich wird die Gemeinde das Ding schneller einsammeln und verwahren?

Nur das Du vorgeschlagen hattest Salatöl hinzukippen und das kommt nun mal nicht vom Fahrzeug.
Wenn Tatsächlich Betriebsstoffe vom Wagen abtropfen,dann wird die Gemeinde eventuell aktiv, ansonsten geht das seinen üblichen Gang.

In Berlin sind sie mit dem Abschleppen und versteigern schnell dabei, kleinere Gemeinden haben dazu nicht die Kapazitäten.

Also wenn der TE den schnell los werden will, muss er ihn nach Berlin schaffen.
Aber nur nicht sehen lassen beim abstellen

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 25. September 2023 um 13:04:39 Uhr:



Was ist daran strafbar, angemeldete Fahrzeuge auf der Straße zu parken? Das wurde hier auch schon zigmal diskutiert...

Weil es in dem Fall "Gewerbliche Sondernutzung von öffentlichem Parkraum" wäre, bzw. ist. Und das bedarf einer Genehmigung durch die Behörde.

Was das Salatöl betrifft:
Bitte beim Thema bleiben.
Aber die Straße ist so oder so übersät mit Ölflecken und anderen Betriebsstoffen der dort geparkten Fahrzeuge.

Zugelassene Kunden- und Firmenfahrzeuge dürfen im Straßenraum genauso parken wie alle anderen privaten Fahrzeuge auch. Eine Sondernutzung ist das noch nicht. Auch nicht wenn sie eine Werkstatt oder einen Händler frequentieren. Dass es für die Anwohner lästig ist, das ist sicherlich richtig. Aber dann hätte man nicht im Mischgebiet bzw. in Nachbarschaft dazu bauen sollen. Das ist dann hinzunehmen.

Für den bereits zur Beseitigung bzw. Zulassung angemahnte Lieferwagen wird die Gemeinde irgendwann tätig werden. Objektiv ordnungsstörend wird das Fahrzeug nicht in besonderem Maße sein. Sonst hätte das amt anders reagiert.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2023 um 08:40:48 Uhr:


Zugelassene Kunden- und Firmenfahrzeuge dürfen im Straßenraum genauso parken wie alle anderen privaten Fahrzeuge auch. Eine Sondernutzung ist das noch nicht.

Bei Kunden und oder Firmenfahrzeuge bin Ich sogar bei Dir.
Anders schaut es aus, wenn neue Fahrzeuge mit dem Autotransporter angeliefert werden, die dann anschließend in die Wohngebiete für Tage oder Wochen gestellt werden, bis man sie nach und nach zur Aufbereitung abholt um danach auf die Verkaufsfläche zu stellen.

Ich habe nun gestern nochmals beim Ordnungsamt angefragt und bin nochmals auf die ohnehin schon angespannte Parksituation eingegangen.
"Sie sind am Ball" hieß es da.

Es ist auch noch gar nicht lange her, da wurde im Wohngebiet ein einseitiges Parkverbot ausgeschildert. Stein des Anstoßes war ein Feuerwehreinsatz wo die Fahrzeuge der Feuerwehr wegen der Parksituation nicht durchgekommen sind.

Mögliicherweise mag das OA diese unzulässige Nutzung nicht mit großem nachdruck verfolgen, weil der Betrieb einnige Arbeitsplätze und Steuereinnahmen bedeutet, worauf die Gemeinde irgendwo auch angewiesen ist um das Dorffest und andere Aufgaben zu bewerkstelligen. Deinen eigenen Parkvedarf wird es nur theoretisch tangieren, da du sicherlich eigene Stellplätze auf dem Grundstück hast und auf der Straße sich auch was finden lässt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. September 2023 um 08:51:34 Uhr:



Anders schaut es aus, wenn neue Fahrzeuge mit dem Autotransporter angeliefert werden, die dann anschließend in die Wohngebiete für Tage oder Wochen gestellt werden, bis man sie nach und nach zur Aufbereitung abholt um danach auf die Verkaufsfläche zu stellen.

Die sind dann ja auch nicht angemeldet.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. September 2023 um 09:17:28 Uhr:



Die sind dann ja auch nicht angemeldet.

Komischerweiße irgendwie doch, zumindest haben die Autos Kennzeichen dran.

Aber es wäre ja nicht das erste Mal, daß die Kennzeichen nicht sauber sind und der ein oder andere Hinweis beim OA eingegangen ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2023 um 08:59:02 Uhr:


Mögliicherweise mag das OA diese unzulässige Nutzung nicht mit großem nachdruck verfolgen, weil der Betrieb einnige Arbeitsplätze und Steuereinnahmen bedeutet, worauf die Gemeinde irgendwo auch angewiesen ist um das Dorffest und andere Aufgaben zu bewerkstelligen. Deinen eigenen Parkvedarf wird es nur theoretisch tangieren, da du sicherlich eigene Stellplätze auf dem Grundstück hast und auf der Straße sich auch was finden lässt.

Es handelt sich um einen Gebrauchtwagenhändler mit ein paar Verkaufsberatern und ein paar Werkstattmitarbeitern mehr als 10 Mitarbeiter sind es nicht.
Das Autohaus befindet sich auch weder in einem Gewerbegebiet noch in einem Mischgebiet, sondern in einem reinen Wohngebiet.

Hallo,

Kurz zum weiteren Ablauf:
Nach weiteren über 10 Tagen hat sich bei dem Thema rein gar nichts geändert. Der Lieferwagen steht nach wie vor an Ort und Stelle.
Wie weit das Ordnungsamt tatsächlich tätig wird, bzw. ist, ist für mich so langsam fraglich. Vermutlich besteht auch gar kein Interesse daran etwas zu unternehmen.
Ein Nachbar der zwei Häuser unter mir wohnt und dem Lieferwagen somit etwas näher ist, hat nach mir ebenfalls das Ordnungsamt angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.

Das Ordnungsamt wird nur schnell aktiv, wenn was zu holen ist. Hier muss es ja in Vorleistung gehen....

Somit weis man aber das man selbst auch mal ein Auto paar Tage unangemeldet stehen lassen kann.

Kannst ja mal schauen ob unten irgendwo Öl raustropft o.Ä. Dann ist die Karre schneller weg als du schauen kannst.

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