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Lieferverzug, mögliche Wiedergutmachung

VW Tiguan 2 Allspace (AD), VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 1. Dezember 2018 um 18:49

Hallo zusammen,

 

ich habe Ende Juni 2018 einen Tiguan AS 190PS TSI HL RLine mit AHK bestellt.

Der unverbindliche Liefertermin war laut Auftragsbestätigung 01/19.

Nun habe ich eine 2. Auftragsbestätigung bekommen mit Liefertermin 05/19.

 

Nach Recherche hier im Forum kann ich den Händler 6 Wochen nach dem ersten Liefertermin in Verzug setzen.

 

Ich bin mir aber nicht sicher was für eine rechtliche Grundlage ich habe um weitere Schritte zu fordern. Laut Vertag gibt es die Möglichkeit auf Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, diese beschra?nkt sich dieser bei leichter Fahrla?ssigkeit des Verka?ufers auf ho?chstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

 

Da der Verkäufer, also das Autohaus, ja nichts für den WLTP Mist kann, fällt das wohl aus.

 

Ich möchte das Fahrzeug und habe kein Problem mit der Wartezeit, außerdem will ich dem Händler nicht ans Bein pinkeln, da dieser ja auch nur Mittelsmann ist.

 

Kommen wir zu den Kulanzoptionen welche einem das Autohaus/ VW anbieten kann.

 

Der Leihwagen würde in dem Forum schon hinlänglich besprochen. Da dieser ja vermutlich fast immer von VW bezahlt wurde kommt nun meine Frage welche weiter Kulanzoptionen VW bereits den Kunden angeboten hat.

 

Folgende Optionen könnte ich mir vorstellen.

 

1. Garantieverlängerungen

2. Wartungspakete

3. Pakete bzgl. Abholung in der Autostadt oder beim Händler

 

Hat einer von ich diese Punkte schonmal bei seinem Händler angesprochen?

 

Danke

 

Der Post kann auch gerne in einen passenden thread verschoben werden.

Beste Antwort im Thema

Der Gutschein wird zusammen mit dem Allspace in Mexiko produziert und verschifft. Nach der Qualitätskontrolle in Deutschland sind dann die meisten Schreibfehler raus und die Auslieferung zum Kunden startet. Ausnahmsweise übernimmt VW als Zeichen einer großen Wertschätzung die Überführungsgebühr von 80 Cent.

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Hi. Bei dir war doch der Wagen auf Punkt 4 in der Lounge. Ist dies so geblieben ? Komisch das es so weit nachhinten verschoben wurde

Themenstarteram 2. Dezember 2018 um 18:07

Ja, er steht auch noch auf Punkt 4. Aber ob dies so viel bedeutet...

Da die ersten 190 PS TSI erst ab KW6 gebaut werden solltedt Du das Fzg in KW8 oder 9 erhalten können, wenn es bei den derzeitigen Planungen bleibt

Von VW selbst wirst Du bestimmt nix bekommen

Themenstarteram 2. Dezember 2018 um 18:43

Laut Quelltext ist das Lieferdatum KW7, aber darauf baue ich nicht. Und 3 für den Transport über den Atlantik plus all das was noch in Emden erledigt werden muss... das glaube ich nicht.

Zitat:

@ICYRO83 schrieb am 1. Dezember 2018 um 19:49:50 Uhr:

Der unverbindliche Liefertermin war laut Auftragsbestätigung 01/19.

Wie du schon schreibst, es ist ein "unverbindliche Liefertermin" angeben. Das ist eine grobe Schätzung und nichts anderes. Es gibt keine rechtliche Grundlage auf diesen Termin zu pochen. Der Händler kann dir aus Kulanz kein Angebot machen. Dazu ist er aber nicht verpflichtet!

Irrtum, 6 Wochen nach unverbindlichem Termin besteht Lieferverzug.

Bedeutet 01/19 Januar oder die erste kW?

Zitat:

@sevenelefen schrieb am 3. Dezember 2018 um 12:52:46 Uhr:

Irrtum, 6 Wochen nach unverbindlichem Termin besteht Lieferverzug.

Bedeutet 01/19 Januar oder die erste kW?

Das stimmt!

Zitat:

@sevenelefen schrieb am 3. Dezember 2018 um 12:52:46 Uhr:

Irrtum, 6 Wochen nach unverbindlichem Termin besteht Lieferverzug.

Wohl kaum. Wie kommst du darauf?

Zitat:

@ICYRO83 schrieb am 1. Dezember 2018 um 19:49:50 Uhr:

Nach Recherche hier im Forum kann ich den Händler 6 Wochen nach dem ersten Liefertermin in Verzug setzen

Ganz so leicht ist das nicht. Der Unterschied besteht in der Formulierung "Verbindlich bzw unverbindlicher Liefertermin". Beim unverbindlichen Termin muss ein gewisses Prozedere eingehalten werden. Nach den 6 Wochen kannst du ihn in (z.Bsp.) 10 Tage Verzug setzen, dann kommt nochmals eine 10 Tage Verzugsfrist nach der du dann entweder (nach Androhung) vom Vertrag zurück treten kannst oder deinen Verlust konkret beziffern (und bewiesen) darlegen kannst. Eine pauschale Summe vom Kaufpreis abzuziehen ist in jedem Fall NICHT möglich.

Nachzulesen u.a. hier bei "ASR Auto Steuern Recht"

Steht doch eindeutig in jeder AB

Bei einem unverbindlichem Liefertermin Januar 2019 wird vom 31.01.2019 ausgegangen. Nach 6 Wochen, also am 15.03.2019 befindet sich der Händler im Lieferverzug. Der Kunde setzt den Händler schriftlich mit Nachweis in Lieferverzug und fordert mit angemessener Frist (10-14 Tage) die Lieferung.

Kommt der Händler nicht nach kann der Kunde zb zurück treten oder Ersatz auf Schaden geldend machen. Ein geringerer Preis des Gebrauchtfahrzeuges zb kann sehr gut beziffert werden.

Ausgang ungewiss, entweder der Händler stimmt dem Rücktritt zu weil er genug Interessenten für ein solches Fahrzeug hat. Oder man einigt sich auf einen Bonus, wie zb. Gutschein für Service.

Wie in dem Beitrag geschrieben:

Zitat:

Unverbindlicher Liefertermin

Wird - wie regelmäßig bei einem nicht vorrätigen Fahrzeug - das Kästchen „unverbindlich“ auf dem Bestellschein angekreuzt, gilt auf der Grundlage der aktuellen Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB, Fassung 3/2008) Folgendes: Mit Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist tritt nicht automatisch Verzug ein. Der Käufer kann aber sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer zur Lieferung auffordern (Abschnitt IV Ziffer 2 NWVB). Die Sechs-Wochen-Frist ist eine Schon- oder Wartefrist zugunsten des Händlers: Der Kunde muss warten, der Händler wird geschont.

Da der Händler aber schon vorher, also vor Ablauf des "unverbindlichen Liefertermins" den Kunden über eine Lieferverzögerung informiert, tritt der Verzug nicht automatisch in Kraft. Erst wenn der Termin verstrichen ist und der Händler nichts von sich hören lässt, kann ein automatischer Verzug unter bestimmten Umständen in Kraft treten.

Der geänderten AB müsste wie bei jeder anderen falschen AB unverzüglich widersprochen werden, dann wären wir wieder bei Ausgang ungewiss wie oben geschrieben.

Ich habe 2x in Lieferverzug setzen müssen, 1x konnte ich was rausholen und 1x hätte ich fast ohne neuem Auto da gestanden.

Themenstarteram 3. Dezember 2018 um 15:09

Ich bin bei 1/19 immer vom Monat ausgegangen. Ich habe beim Händler nachgefragt und dieser hat mir schriftlich bestätigt, dass ich ab KW06/19 einen Anspruch auf „kostenlose Überbrückungsmobilität“ habe.

Ich schätze, dass damit ein Leihwagen gemeint ist. Interessant ist, dass ich einen Anspruch darauf habe.

Themenstarteram 3. Dezember 2018 um 15:11

Zitat:

@sevenelefen schrieb am 3. Dezember 2018 um 13:27:07 Uhr:

 

Ich habe 2x in Lieferverzug setzen müssen, 1x konnte ich was rausholen und 1x hätte ich fast ohne neuem Auto da gestanden.

Die Sorge habe ich auch, was ist, wenn man droht vom Vertrag zurück zu treten und der Händler nimmt es auch noch an...

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