Lieferttermin verzögert - Abwrackprämie weg?

Servus zusammen,


Habe im März einen Golf bestellt und die Abwrackprämie bestellt. Ist auch schon von der Bafa zum 20.04 bestätigt zurückgekommen.


Unverbindlicher Liefertermin des Golf war 08.2009 und wurde vom Händler nun wieder verschoben auf 40.KW. (12-18.10). Wenn das nicht genau hinkommt und nochmal verschoben wird , ist dann die Prämie futsch, kann ich vom Verkauf zurücktreten und ist dann auch die VW Prämie weg.


Oh mann das wäre bitter.

Weiß jemand was genaues. Wäre super dankbar für genau Infos.

Gruß Hank

Beste Antwort im Thema

Ob sich der Herr Bundestagsabgeordnete am Montag noch daran erinnert was er am Freitag gesagt hat?
Sorry, solange das nicht schriftlich fixiert und abgesegnet ist glaube ich nicht an solche Aussagen.
Gruß
Frank, nicht Bundestagsabgeordneter

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Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Steht August auf deiner Bestellung oder auf der Auftragsbestätigung?

Auf der Auftragsbestätigung steht nichts vom Lieferdatum. Auf meiner Bestellung (Kaufvertrag) ist jedoch unverbindlich 08.09 angegeben.

Was spielt das aber für eine Rolle?

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Unüblich für neue Nichtlagerfahrzeuge, um die es hier im Thread geht.
Kein Beweis, aber ein Hinweis für die Richtigkeit dieser Aussage ist die Tatsache, dass hier im Forum alle Teilnehmer eine Bestellung und eine Auftragsbestätigung posten, wenn es um vertragliche Angelegenheit geht. Nach meiner Kenntnis hat noch kein Teilnehmer einen Vertrag gepostet, in dem Käufer und Händler auf einem Papier gleichzeitig unterschrieben haben.
Kauf von Lagerfahrzeugen ist eine andere Baustelle.

O.

Hallo,

meine Käufe verteilen sich annähernd gleichmäßig auf Lager- und Bestellfahrzeuge, da gab es keinen Unterschied. Der Unterschied liegt evtl. in meiner Person: Ich habe bei den Kaufverhandlungen wohl immer deutlich genug gesagt, daß ich das von beiden Seiten verbindlich haben will. Wenn ich das Autohaus oder den Motorradhändler verlasse, möchte ich wissen, daß ich ein Fahrzeug gekauft habe und nicht bloß einen Bettelbrief für den gnädigen Verkauf an mich unterzeichnet habe... Und jeder Händler hat ganz selbstverständlich die Bestellung sofort bestätigt. Wie schon geschildert, war das nur beim Kauf eines Opels eines Freundes anders: Da wußte der Händler ja noch nicht, ob Opel eine nicht im Modellprogramm aufgeführte Variante überhaupt bauen würde. Was aber der Fall war, er hat den Wagen bekommen! Aber das nur am Rande.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von efteris



Auf der Auftragsbestätigung steht nichts vom Lieferdatum. Auf meiner Bestellung (Kaufvertrag) ist jedoch unverbindlich 08.09 angegeben.

Was spielt das aber für eine Rolle?

Lies dir den Fred durch, da steht es genau erklärt 😉

Zitat:

Original geschrieben von efteris


Ich habe gerade in der gelinkte Seite gelesen, dass man nach 6 Wochen Verzögerung, Schadenersatz anfordern kann.

In meinem Fall steht auf dem Kaufvertrag unv. Lieferung August.

Kann ich am 13. September vom Händler bis 25% vom Fahrzeugpreis + die 2500 € wegen dem nicht Erhalt der AWP, als Schadensersatz verlangen, falls er bis dahin nicht liefern sollte?

Unverbindlicher

Lieferung Aug. hat folgende Auswirkungen:

Wenn Händler bis sechs Wochen nach dem 31. Aug. liefert, also bis Mitte Okt., liefert er vertragsgemäß. Liefert er dann nicht, muss ihm eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt werden. Damit gerät Händler in Lieferverzug.  Liefert er bis Ende Okt., hat er auch noch vertragsgemäß geliefert. Liefert er nicht, kann man vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. Schaden muss aber nachgewiesen werden.

Schaden, der auch bei einer rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre, wird nicht ersetzt.

O.

Ähnliche Themen

Ich haben meinen GVI am 28.04. bestellt.
Am 01.05 habe ich eine PDF-Datei von meiner Bestellung (mit der Unterschrift des Verkäufers und Stempel) per Email für BAFA bekommen.

Meine Fragen:
1. muss ich binnen 3 Wochen eine Kauf-Bestätigung von dem Händler bekommen?
2. wenn ich die binnen 3 Wochen (bis zum 22.05.09) nicht bekomme, brauche ich etwas zu machen, oder ist der Unverbindlicher-Vertrag nicht zustande gekommen?

Danke und Gruß
Tenker

Zitat:

Original geschrieben von Tenker


Ich haben meinen GVI am 28.04. bestellt.
Am 01.05 habe ich eine PDF-Datei von meiner Bestellung (mit der Unterschrift des Verkäufers und Stempel) per Email für BAFA bekommen.

Meine Fragen:
1. muss ich binnen 3 Wochen eine Kauf-Bestätigung von dem Händler bekommen?
2. wenn ich die binnen 3 Wochen (bis zum 22.05.09) nicht bekomme, brauche ich etwas zu machen, oder ist der Unverbindlicher-Vertrag nicht zustande gekommen?

Danke und Gruß
Tenker

Das Verfahren, wie der Kaufverrag zustande kommt, ist in den Dir vorliegenden AGB erläutert. Nach den empfohlenen Neuwagenverkaufsbedingungen wird die Verbindliche Bestellung durch den Verkäufer mit einer AB bestätigt. Diese Bestätigung muss inerhalb von drei Wochen nach der Bestellung erfolgen. Erfolgt sie nicht, bist Du an die Bestellung nicht mehr gebunden, kannst aber dennoch eine zu spät eingehende AB akzeptieren.

Vorliegend hat der Händler die  Verbindlichen Bestellung  auch unterzeichnet. Es stellt sich die Frage, was die Bedeutung der Unterschrift ist: Bestätigt er der BAFA, dass Du eine Verbindliche Bestellung bei ihm gemacht hast oder bestätigt er den Inhalt des Kaufvertrages und es folgt keine AB mehr. 
Ich nehme an, das erste ist der Fall.

Bevor  weitere Schritte unternommen werden, sollte man sich zunächst klar werden, ob man insgeheim den Wunsch hegt, aus dem Vertrag raus zu kommen (wg. der Konditionen) oder ob man an dem Vertrag festhalten will. Wenn das Zweite der Fall ist, Händler offen auf die hier gestellte Frage ansprechen.
Wenn man raus will, dann auf jeden Fall erstmal still halten, bis die Drei-Wochen-Frist vorbei ist.

O.

Herzlichen Danke für Deine schnelle Antwort,

Zitat:

Das Verfahren, wie der Kaufverrag zustande kommt, ist in den Dir vorliegenden AGB erläutert. Nach den empfohlenen Neuwagenverkaufsbedingungen wird die Verbindliche Bestellung durch den Verkäufer mit einer AB bestätigt. Diese Bestätigung muss inerhalb von drei Wochen nach der Bestellung erfolgen. Erfolgt sie nicht, bist Du an die Bestellung nicht mehr gebunden, kannst aber dennoch eine zu spät eingehende AB akzeptieren.
...

Punkt 1. der AGB, die ich unterschrieben habe:

Zitat:

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen
bis sechs Wochen gebunden.
...

Also 3 Wochen

Zitat:

...
Vorliegend hat der Händler die Verbindlichen Bestellung auch unterzeichnet. Es stellt sich die Frage, was die Bedeutung der Unterschrift ist: Bestätigt er der BAFA, dass Du eine Verbindliche Bestellung bei ihm gemacht hast oder bestätigt er den Inhalt des Kaufvertrages und es folgt keine AB mehr.
Ich nehme an, das erste ist der Fall.
...

JA, weil in seine Email vom 01.05 schreibt ...

Zitat:

Sehr geehrter Kunde,

auf Grund der Reservierung zur staatl. Umweltprämie erhalten Sie den Kaufvertrag, den Sie zur Einreichung an das BAFA
benötigen.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung durch Sie erfolgen muss.

Die Beantragung der VW-Umweltprämie übernehmen wir nach Auslieferung Ihres Neufahrzeugs.

Dazu benötigen wir dann eine Kopie der Neuwagenzulassung und Brief, eine Kopie des Entsorgungsnachweis

und die Abmeldung. So können wir Ihnen dann nach Fahrzeugauslieferung die VW-Umweltprämie nachträglich

gutschreiben.

Dein Antwort:

Zitat:

Bevor weitere Schritte unternommen werden, sollte man sich zunächst klar werden, ob man insgeheim den Wunsch hegt, aus dem Vertrag raus zu kommen (wg. der Konditionen) oder ob man an dem Vertrag festhalten will. Wenn das Zweite der Fall ist, Händler offen auf die hier gestellte Frage ansprechen.

Wenn man raus will, dann auf jeden Fall erstmal still halten, bis die Drei-Wochen-Frist vorbei ist.

Wenn mein Auto im Dezember ausgeliefert werden sollte, ist mir zu riskant so lange zu warten, da der bestellte GVI auch im Januar ausgeliefert werden konnte und dann ist für die UVP zu spät.

Deshalb wäre für mich lieber aus dem Vertrag raus zu kommen.

Gruß
Tenker

Zitat:

Original geschrieben von Tenker
Wenn mein Auto im Dezember ausgeliefert werden
sollte, ist mir zu riskant so lange zu warten, da
der bestellte GVI auch im Januar ausgeliefert werden
konnte und dann ist für die UVP zu spät.
Deshalb wäre für mich lieber aus dem Vertrag raus zu
kommen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 218. Sitzung.Berlin, Freitag, den 24. April 2009

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16218.pdf#P.23812
Seite 23812

Ute Berg (SPD):

"Die Hersteller können nicht
in allen Fällen eine Lieferung der Neufahrzeuge
in der vorgesehenen Frist von sechs Monaten gewährleisten.
Vor allem betrifft das auch Sonderanfertigungen, die
beispielsweise für Menschen im Rollstuhl gefertigt werden
müssen. Trotz dieser Verzögerungen muss klar
sein, dass diese Käufer die Prämie erhalten.
In diesen Fällen muss die vorgesehene
Befristung aufgehoben werden." 

Ein Grund mehr diese Partei keinesfalls zu wählen!

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Ein Grund mehr diese Partei keinesfalls zu wählen!

...aber nur, wenn Du der Vorsitzende wärst.😠

http://www.abgeordnetenwatch.de/ute_berg-650-5779.html

 

Die Frage vom 18.05. an die Abgeordnete Berg betrifft das Thema der langen Lieferzeiten von Autos und staatliche Umweltprämie. Unterhalb der Frage den Link

"Benachrichtigen, wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt"

anklicken und e-mail angeben. Je größer die Anzahl der Interessenten, desto größer das Engagement der Frau Berg und desto früher eine Antwort, denke ich.

Am Donnerstag, 28.05.2009 wird im Bundestag auch die Aufstockung der Abwrackprämie behandelt.

14.) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD
Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds"
- Drs 16/12662,16/....,16/.... -
(TOP 14, 00:45 Stunden)
www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/224.html

Vielleicht beantwortet Frau Berg  dann anschließend die Frage bei
http://www.abgeordnetenwatch.de/ute_berg-650-5779--f185438.html?...

Na, das klingt doch schon mal gut:

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_161/01.html

"CDU/CSU- und SPD-Fraktion nahmen eine
Änderung an dem Entwurf vor. Da absehbar
sei, dass einige besonders nachgefragte
Pkw-Typen nicht in der vom Gesetz verlangten
First von 6 Monaten ausgeliefert und
zugelassen werden könnten, soll diese Frist
auf 9 Monate verlängert werden. Andernfalls
hätte die Prämie an die Autokäufer nicht
ausgezahlt werden können, obwohl
diese eventuelle Verzögerungen nicht
beeinflussen könnten. Spätester Zeitpunkt
für die Zulassung eines Neuwagens bleibt
aber der 30. Juni 2010."

Zitat:

Original geschrieben von alexum


Na, das klingt doch schon mal gut:

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_161/01.html

"CDU/CSU- und SPD-Fraktion nahmen eine
Änderung an dem Entwurf vor. Da absehbar
sei, dass einige besonders nachgefragte
Pkw-Typen nicht in der vom Gesetz verlangten
First von 6 Monaten ausgeliefert und
zugelassen werden könnten, soll diese Frist
auf 9 Monate verlängert werden. Andernfalls
hätte die Prämie an die Autokäufer nicht
ausgezahlt werden können, obwohl
diese eventuelle Verzögerungen nicht
beeinflussen könnten. Spätester Zeitpunkt
für die Zulassung eines Neuwagens bleibt
aber der 30. Juni 2010."

ich sehe ein funken licht am ende des tunnels... 😁

ich finde das ja klasse wenn das auf 9 monate verlängert wird da mein ult momentan nur gut 2 wochen vor ablauf der 6 monatsfrist liegt ...
andererseits regt es mich tierisch auf das unsere tollen politiker nicht von anfang an einfach einen stichtag zb 30.6.2010 genommen haben zu dem alles abgewicklet sein muss ...
das es zb bei vw knapp werden könte mit der 6 monatsfrist war ja leicht abzusehen ... und somit denke ich sind doch einige abgeschreckt von der unsicherheit ob es denn im vorgegebenen zeitraum klappt umgeschwenkt zu ausländischen herstellern ... wovon ja nun deutschland und wir als steuerzahler nicht wirklich etwas davon haben (abgesehen von denen die ein ausländisches fahrzeug über abwrachprämie finanziert haben)

das sowas nicht von vornherein beachtet und bedacht wird finde ich einfach ... naja wenn auch nicht direkt kriminell ... doch äuserst fahrlässig!!!

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