Lieferttermin verzögert - Abwrackprämie weg?
Servus zusammen,
Habe im März einen Golf bestellt und die Abwrackprämie bestellt. Ist auch schon von der Bafa zum 20.04 bestätigt zurückgekommen.
Unverbindlicher Liefertermin des Golf war 08.2009 und wurde vom Händler nun wieder verschoben auf 40.KW. (12-18.10). Wenn das nicht genau hinkommt und nochmal verschoben wird , ist dann die Prämie futsch, kann ich vom Verkauf zurücktreten und ist dann auch die VW Prämie weg.
Oh mann das wäre bitter.
Weiß jemand was genaues. Wäre super dankbar für genau Infos.
Gruß Hank
Beste Antwort im Thema
Ob sich der Herr Bundestagsabgeordnete am Montag noch daran erinnert was er am Freitag gesagt hat?
Sorry, solange das nicht schriftlich fixiert und abgesegnet ist glaube ich nicht an solche Aussagen.
Gruß
Frank, nicht Bundestagsabgeordneter
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Vertrag ist Vertrag. Händler kann nicht wirksam einseitig den Liefertermin abändern. Deine Zustimmung ist für eine Änderung des vertraglichen Liefertermines erforderlich.Zitat:
Original geschrieben von NiceNico
hi,
würde gerne eure meinung wissen zu meinem fall:
Auf meinem Kaufvertrag (verbindliche Volkswagen-Bestellung) steht:"...Liefertermin: Monat 06.2009"
ca. 14. Tage später bekomm ich die Auftragsbestätigung zugeschickt wo drin steht "Liefertermin: 03.10.2009".
Ist das rechtens, dass der Händler den Liefertermin um 4 Monate nach hinten verschiebt??? Kann ich dagegen angehen?
Gruss
Teile dem Händler schriftlich mit, dass Du auf dem im Vertrag festgelegten Liefertermin bestehst. Geht im Prinzip auch mündlich, aber dann kannst du es später ggfs. nicht beweisen.O.
Das Problem allerdings ist... Zum Wirksamen Kaufvertrag gehören zwei übereinstimmende WIllenserklärungen... Der Käufer (K) gibt diese durch die verbindliche Bestellung zu diesen Konditionen ab.
Durch die Auftragsbestätigung von Verkäufer (VK) nimmt dieser die Willenserklärung vom K an und der Vertrag wird rechtsgültig.
Wenn nun in der AUftragsbestätigung vom VK ein anderer Liefertermin drinsteht, muss der K dessen zustimmen bzw. widersprechen. Tut man letzteres nicht, wird davon ausgegangen, dass dies so in Ordnung ist und es kommt ebenfalls ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande.
Kurz zusammengefasst: Du kannst dem widersprechen und das Auto abbestellen - aber du kannst nicht auf den in der verbindlichen Bestellung vereinbarten Liefertermin pochen.
Btw. dies ist keine Rechtsberatung sondern meine Meinung
Zitat:
Original geschrieben von TheShortOfIt
Das Problem allerdings ist... Zum Wirksamen Kaufvertrag gehören zwei übereinstimmende WIllenserklärungen... Der Käufer (K) gibt diese durch die verbindliche Bestellung zu diesen Konditionen ab.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Vertrag ist Vertrag. Händler kann nicht wirksam einseitig den Liefertermin abändern. Deine Zustimmung ist für eine Änderung des vertraglichen Liefertermines erforderlich.
Teile dem Händler schriftlich mit, dass Du auf dem im Vertrag festgelegten Liefertermin bestehst. Geht im Prinzip auch mündlich, aber dann kannst du es später ggfs. nicht beweisen.O.
Durch die Auftragsbestätigung von Verkäufer (VK) nimmt dieser die Willenserklärung vom K an und der Vertrag wird rechtsgültig.
Wenn nun in der AUftragsbestätigung vom VK ein anderer Liefertermin drinsteht, muss der K dessen zustimmen bzw. widersprechen. Tut man letzteres nicht, wird davon ausgegangen, dass dies so in Ordnung ist und es kommt ebenfalls ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande.
Kurz zusammengefasst: Du kannst dem widersprechen und das Auto abbestellen - aber du kannst nicht auf den in der verbindlichen Bestellung vereinbarten Liefertermin pochen.
Btw. dies ist keine Rechtsberatung sondern meine Meinung
Du hast Recht. Ich hatte übersehen, dass das, was Du Kaufvertrag nanntest, erst die verbindliche Bestellung ist, also noch kein rechtskräftiger Vertrag vorliegt. Kaufvertrag kommt erst mit der AB zustande.
Sorry für Missverständnis.
O.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich derzeit gar keinen gültigen Kaufvertrag 😕
Habe am 21.03 meine 3 Kreuzchen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, unter die verbindliche Bestellung gesetzt.
Bis heute habe ich aber noch keine AB erhalten. Habe zwischenzeitlich jedoch zweimal mit meinem 🙂 telefoniert und nach der voraussichtlichen Bauwoche gefragt, wobei ich dann auch zweimal darauf hingewiesen habe, das mir immer noch keine AB vorliegt. Die 4 Wochenfrist zur Übersendung der AB ist ja bereits verstrichen. Ist demnach jetzt keiner von uns beiden mehr an den Vertrag gebunden, sprich ich könnte z. B. sagen die Lieferzeit dauert mir zu lange, habe keine AB, will das Auto nicht mehr und er könnte z. B. sagen, da ist ein anderer Kunde, der bezahlt x EUR mehr für die Kiste, dann kriegt der halt das Auto, ätsch?
Zitat:
Original geschrieben von gulpp
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich derzeit gar keinen gültigen Kaufvertrag 😕Habe am 21.03 meine 3 Kreuzchen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, unter die verbindliche Bestellung gesetzt.
Bis heute habe ich aber noch keine AB erhalten. Habe zwischenzeitlich jedoch zweimal mit meinem 🙂 telefoniert und nach der voraussichtlichen Bauwoche gefragt, wobei ich dann auch zweimal darauf hingewiesen habe, das mir immer noch keine AB vorliegt. Die 4 Wochenfrist zur Übersendung der AB ist ja bereits verstrichen. Ist demnach jetzt keiner von uns beiden mehr an den Vertrag gebunden, sprich ich könnte z. B. sagen die Lieferzeit dauert mir zu lange, habe keine AB, will das Auto nicht mehr und er könnte z. B. sagen, da ist ein anderer Kunde, der bezahlt x EUR mehr für die Kiste, dann kriegt der halt das Auto, ätsch?
Wenn Du drei Wochen nach der Bestellung (s.AGB) die AB nicht erhalten hast, bist Du nicht mehr an die verbindliche Bestellung gebunden.
Der Händler war noch nie gebunden, er bindet sich erst mit der AB.
Es steht Dir frei, wenn eine AB kommt, diese anzunehmen. Bist sogar nicht gezwungen, den Händler auf Deine Ablehnung hinzuweisen. Sollte aber bei Ablehnung schriftlich gemacht werden, damit Deine Entscheidung ggfs. später belegt werden kann.
O.
Ähnliche Themen
Jetzt mal worst case für mich angenommen, der Liefertermin liegt so spät das ich, aus welchen Gründen auch immer (Reservierungsfrist abgelaufen, nicht mehr im Jahr 2009 zugelassen, was auch immer) aus der Abwrackprämie rausfalle dann könnte ich immer noch sagen, nee, jetzt will ich den Wagen nicht mehr. Das wäre u. U. ein nettes Hintertürchen für mich.
Sollte ich den 🙂 schriftlich darauf hinweisen, das mir keine AB vorliegt? Er könnte ja im nachhinein behaupten die AB verschickt zu haben nur leider wäre die anscheinend auf dem Weg zu mir verschütt gegangen. Ich habe ja bis jetzt nur telefonisch auf die fehlende AB hingewiesen und demnach keine Zeugen wenn es hart auf hart käme.
Zitat:
Original geschrieben von gulpp
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich derzeit gar keinen gültigen Kaufvertrag 😕Habe am 21.03 meine 3 Kreuzchen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, unter die verbindliche Bestellung gesetzt.
Bis heute habe ich aber noch keine AB erhalten. Habe zwischenzeitlich jedoch zweimal mit meinem 🙂 telefoniert und nach der voraussichtlichen Bauwoche gefragt, wobei ich dann auch zweimal darauf hingewiesen habe, das mir immer noch keine AB vorliegt. Die 4 Wochenfrist zur Übersendung der AB ist ja bereits verstrichen. Ist demnach jetzt keiner von uns beiden mehr an den Vertrag gebunden, sprich ich könnte z. B. sagen die Lieferzeit dauert mir zu lange, habe keine AB, will das Auto nicht mehr und er könnte z. B. sagen, da ist ein anderer Kunde, der bezahlt x EUR mehr für die Kiste, dann kriegt der halt das Auto, ätsch?
Hallo,
ich las letztens erst etwas dazu: Auch wenn "Verbindliche Bestellung" drübersteht, ist es ein Kaufvertrag, wenn der Händler sie stempelt und gegenzeichnet. Und das passiert oft gleich bei der Unterschrift des Kunden. Soweit ich das in Erinnerung habe, gibt es dazu wohl höchstrichterliche Urteile. Mit dem Stempel und der Unterschrift bestätigt der Händler die Annahme der Bestellung, wodurch sie zum Kaufvertrag wird.
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von gulpp
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich derzeit gar keinen gültigen Kaufvertrag 😕Habe am 21.03 meine 3 Kreuzchen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, unter die verbindliche Bestellung gesetzt.
Bis heute habe ich aber noch keine AB erhalten. Habe zwischenzeitlich jedoch zweimal mit meinem 🙂 telefoniert und nach der voraussichtlichen Bauwoche gefragt, wobei ich dann auch zweimal darauf hingewiesen habe, das mir immer noch keine AB vorliegt. Die 4 Wochenfrist zur Übersendung der AB ist ja bereits verstrichen. Ist demnach jetzt keiner von uns beiden mehr an den Vertrag gebunden, sprich ich könnte z. B. sagen die Lieferzeit dauert mir zu lange, habe keine AB, will das Auto nicht mehr und er könnte z. B. sagen, da ist ein anderer Kunde, der bezahlt x EUR mehr für die Kiste, dann kriegt der halt das Auto, ätsch?ich las letztens erst etwas dazu: Auch wenn "Verbindliche Bestellung" drübersteht, ist es ein Kaufvertrag, wenn der Händler sie stempelt und gegenzeichnet. Und das passiert oft gleich bei der Unterschrift des Kunden. Soweit ich das in Erinnerung habe, gibt es dazu wohl höchstrichterliche Urteile. Mit dem Stempel und der Unterschrift bestätigt der Händler die Annahme der Bestellung, wodurch sie zum Kaufvertrag wird.
Gruß Michael
Dies ist die Direktannahme unter Anwesenden. Diese Vertragsform ist im Neuwagengeschäft unüblich. Klärung bringt Blick in die AGB, wo beschrieben ist, wie Vertrag zustande kommt.
O.
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Hallo,ich las letztens erst etwas dazu: Auch wenn "Verbindliche Bestellung" drübersteht, ist es ein Kaufvertrag, wenn der Händler sie stempelt und gegenzeichnet. Und das passiert oft gleich bei der Unterschrift des Kunden. Soweit ich das in Erinnerung habe, gibt es dazu wohl höchstrichterliche Urteile. Mit dem Stempel und der Unterschrift bestätigt der Händler die Annahme der Bestellung, wodurch sie zum Kaufvertrag wird.
Gruß Michael
Nö, auf meinem Beleg steht kein Stempel drauf und auch keine Unterschrift vom Verkäufer. Nicht mal meine, die steht nur auf dem Beleg des Verkäufers, bei mir steht an der Stelle, an der ich beim Händler unterschrieben habe: Originalunterschrift siehe Ausfertigung für das Autohaus
Zitat:
Original geschrieben von gulpp
Jetzt mal worst case für mich angenommen, der Liefertermin liegt so spät das ich, aus welchen Gründen auch immer (Reservierungsfrist abgelaufen, nicht mehr im Jahr 2009 zugelassen, was auch immer) aus der Abwrackprämie rausfalle dann könnte ich immer noch sagen, nee, jetzt will ich den Wagen nicht mehr. Das wäre u. U. ein nettes Hintertürchen für mich.Sollte ich den 🙂 schriftlich darauf hinweisen, das mir keine AB vorliegt? Er könnte ja im nachhinein behaupten die AB verschickt zu haben nur leider wäre die anscheinend auf dem Weg zu mir verschütt gegangen. Ich habe ja bis jetzt nur telefonisch auf die fehlende AB hingewiesen und demnach keine Zeugen wenn es hart auf hart käme.
Habe hierzu noch keine abschließende Meinung. Ich werde mich morgen melden.
O.
Vorab schonmal vielen Dank.
Die Verkaufsbedingungen (= unverbindliche Empfehlung der Volkswagen AG) besagen, daß ich als Käufer höchstens 3 Wochen an meine Bestellung gebunden bin. Der Kaufvertrag ist dann erst geschlossen, wenn der Verkäufer innerhalb der Frist schriftlich bestätigt oder liefert.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dies ist die Direktannahme unter Anwesenden. Diese Vertragsform ist im Neuwagengeschäft unüblich. Klärung bringt Blick in die AGB, wo beschrieben ist, wie Vertrag zustande kommt.O.
Unüblich?
Ich habe in meinem Leben eine zweistellige Zahl an Neufahrzeugen erworben (Autos und Motorräder) und in allen (!) Fällen wurde mir die Annahme der Bestellung sofort bestätigt. Zusätzlich habe ich auch noch das eine oder andere Gebrauchtfahrzeug von Händlern gekauft - und auch hier war es nie anders.
Nach meiner nicht zwingend repräsentativen Erfahrung ist es absolut üblich. Schließlich bindet der Verkäufer den Kunden damit an die Bestellung und das dürfte im Regelfall doch im Interesse des Händlers liegen.
Diese Geschichte mit der Bestellung gibt es doch nur aus einem Grund: Damit selbst dann noch Autos verkauft werden können, wenn der Händler (noch) nicht weiß, ob er den Wagen überhaupt bekommen kann. Beispiel: Ein Freund hat mal eine Ausstattungskombination bestellt, die es offiziell nicht für Deutschland gab (die Ausstattungslinie sollte es nur als 4-Türer geben, er bestellte aber einen 2-Türer). Da dauerte es ein paar Tage bis zur Bestätigung der Bestellung, da der Händler erst die Bestätigung des Herstellers abwartete, daß der das Auto auch bauen würde. Aber sonst? Wer einen 08/15-Wagen bestellt, wird in der Regel sofort die Bestätigung der Bestellung bekommen können - zumindest, wenn er danach fragt.
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Unüblich?Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dies ist die Direktannahme unter Anwesenden. Diese Vertragsform ist im Neuwagengeschäft unüblich. Klärung bringt Blick in die AGB, wo beschrieben ist, wie Vertrag zustande kommt.O.
Ich habe in meinem Leben eine zweistellige Zahl an Neufahrzeugen erworben (Autos und Motorräder) und in allen (!) Fällen wurde mir die Annahme der Bestellung sofort bestätigt. Zusätzlich habe ich auch noch das eine oder andere Gebrauchtfahrzeug von Händlern gekauft - und auch hier war es nie anders.
Nach meiner nicht zwingend repräsentativen Erfahrung ist es absolut üblich. Schließlich bindet der Verkäufer den Kunden damit an die Bestellung und das dürfte im Regelfall doch im Interesse des Händlers liegen.
Diese Geschichte mit der Bestellung gibt es doch nur aus einem Grund: Damit selbst dann noch Autos verkauft werden können, wenn der Händler (noch) nicht weiß, ob er den Wagen überhaupt bekommen kann. Beispiel: Ein Freund hat mal eine Ausstattungskombination bestellt, die es offiziell nicht für Deutschland gab (die Ausstattungslinie sollte es nur als 4-Türer geben, er bestellte aber einen 2-Türer). Da dauerte es ein paar Tage bis zur Bestätigung der Bestellung, da der Händler erst die Bestätigung des Herstellers abwartete, daß der das Auto auch bauen würde. Aber sonst? Wer einen 08/15-Wagen bestellt, wird in der Regel sofort die Bestätigung der Bestellung bekommen können - zumindest, wenn er danach fragt.
Gruß Michael
Unüblich für
neue Nichtlagerfahrzeuge, um die es hier im Thread geht.
Kein Beweis, aber ein Hinweis für die Richtigkeit dieser Aussage ist die Tatsache, dass hier im Forum alle Teilnehmer eine Bestellung und eine Auftragsbestätigung posten, wenn es um vertragliche Angelegenheit geht. Nach meiner Kenntnis hat noch kein Teilnehmer einen Vertrag gepostet, in dem Käufer und Händler auf einem Papier gleichzeitig unterschrieben haben.
Kauf von Lagerfahrzeugen ist eine andere Baustelle.
O.
@ gulpp
Hier meine Meinung zu Deiner Frage.
In der Rechtssprechung gibt es den Begriff "konkludentes Handeln", das besagt, dass eine Zustimmung oder Ablehnung auch durch eine bestimmte Verhaltensweise signalisiert werden kann.
Wenn Du weiterhin mit dem Händler Kontakt hältst und mit ihm über Lieferzeiten sprichst, wird angenommen, dass DU angesichts der Unsicherheit, einen Liefertermin zu bestimmen, mit dem Vorgehen des Händlers, vorerst keine AB zu versenden, einverstanden bist. Wenn Du Dich in Schweigen hüllst, wird angenommen, dass der Kauf bei diesem Händler für Dich erledigt ist, da dieser keine AB geschickt hat und damit angezeigt hat, dass er an diesem Deal nicht interessiert ist.
Was ist zu tun?
Mach Dir erst klar, ob Du mit den ausgehandelten Vertragskonditionen zufrieden bist oder ob Du lieber aufgrund der vielen Informationen, die Du hier erhalten hast, einen anderen Händler nehmen willst.
Geh zu dem Händler und eröffne ihm, dass Du wegen der fehlenden AB nicht mehr an Deine verbindliche Bestellung gebunden bist (AGB). Willst Du das Fahrzeug woandes bestellen, such Dir einen neuen Händler. Teile dem jetzigen Händler aber nach dem Gespräch nochmals schriftlich mit, dass Du aufgrund der AGB nicht mehr an die Bestellung gebunden bist. Diese schriftliche Mitteilung ist notwendig, damit Du Deine Entscheidung später ggfs. beweisen kannst.
Willst Du bei dem Händler bleiben, fordere eine AB ein. Dabei kannst Du ggfs. noch etwas rausschlagen, da es ja ein Entgegenkommen Deinerseits ist, nicht abzuspringen.
Es ist auf jeden Fall nicht möglich, mit dem Händler weiterhin small talks zu machen, und dann irgendwann, wenn sich abzeichnet, dass der Erhalt der Umweltprämie in Gefahr ist, dem Händler zu sagen, ich habe noch keine AB und daher bin ich an meine Bestellung nicht gebunden.
Handele umgehend und halte alles schriftlich fest.
O.
P.S.: Bin kein Jurist. Daher ist dies auch keine Rechtsberatung. Es stellt meine Meinung zu dem Vorgehen in dem vorliegenden Fall dar.
Ich habe gerade in der gelinkte Seite gelesen, dass man nach 6 Wochen Verzögerung, Schadenersatz anfordern kann.
In meinem Fall steht auf dem Kaufvertrag unv. Lieferung August.
Kann ich am 13. September vom Händler bis 25% vom Fahrzeugpreis + die 2500 € wegen dem nicht Erhalt der AWP, als Schadensersatz verlangen, falls er bis dahin nicht liefern sollte?
Steht August auf deiner Bestellung oder auf der Auftragsbestätigung?