LIDL-Parkplätze besser meiden

Bei LIDL-Erfurt wurde der Parkplatz an den Betreiber fair parken abgegeben. Nunmehr liegen die Kosten schon für geringfügige Parkfehler bei 19,90. Da es immer mal passieren kann, die Parkuhr zu vergessen oder ausserhalb einer Markeirung zu parken, lohnt sich die Fahrt zum Discounter oft nicht. Um 19,90 beim Einkauf einzusparen muss man schon viel einkaufen.
Da gibt es zum Glück andere Anbieter in drr Nähe mit wesentlich kundenfreundlicheren Angebotn für kostenloses parken über einen ausreichenden Zeitraum.

Beste Antwort im Thema

Getroffene Hunde bellen. Der Parkplatz wird ja weiter kostenlos zur Verfügung gestellt, die Parkzeit ist in der Regel mit 60-90 Minuten ausreichend bemessen. Wer es nicht schafft, in diieser Zeit seine Vorräte zusammenzusuchen.....

Eine Parkscheibe ist wie schon angemerkt eine Grundausstattung, wer sowas nicht im Auto hat.....

Wie eine Schranke dies verbessern soll - schleierhaft. Ist wesentlich unkomfortabler für den Kunden, teurer in Unterhalt und Anschaffung für den Betreiber und dazu störanfälliger als eine Parkscheibe. Aber klar, damit Kunde König nicht einmal mehr die hochqualifizierte Tätigkeit "Parkscheibe nehmen, Uhrzeit einstellen, Parkscheibe ablegen" auf die Reihe kriegen muss, soll da so eine Mörderlösung her. Wer sowas fordert, sollte mal.......

Und warum machen die Einkaufstempel sowas? Weil der angeblich so mündige und selbstbestimmte Bürger keinerlei Respekt mehr hat. Die Betreiber haben für einen Haufen Kohle die Parkplätze angeschafft, müssen sie freihalten für Ungemach darauf haften und stellen sie ihren Kunden kostenfrei zur Verfügung. Diese Kunden haben dann aber einen Zapfen und fahren wieder los, weil Egoisten-Deppen ihre Karren dort abwerfen, um dann Skifahren zu gehen (LIDL Garmisch, Abfahrt Zugspitzbahn und Skibus), als Pendlerparkplatz nehmen (LIDL Garmisch, Bahnhof), in die Stadt bummeln gehen( LIDL Garmisch, EDEKA Garmisch,REWE Mittenwald), der riesige öffentliche Parkplatz neben dem Einkaufstempel ´nen Fuffziger - Cent/ Stunde kostet (REWE Mittenwald), die Beschäftigten in den naheliegenden Geschäften / Büros iher Karren für die Arbeitszeit dort abwerfen (deutschlandweit) oder der riesige kostenfreie Parkplatz ja 5 Minuten Fußweg erfordert (REWE Mittenwald)

Und dann rumheulen, wenn die BESITZER dieser Parkplätze sagen - "ey das stinkt mir. meine Kunden können nicht einkaufen, weil dieses Deppenpack weder Achtung, noch Respekt oder Hirn zeigt - dann soll es wenigstens löhnen"

Wer zu ..... ist, eine Parkscheibe zu bedienen, der hat es einfach nicht besser verdient.

Zu den ..... in den obigen Ausführungen darf sich jeder selber was zusammensuchen.

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Zitat:

@pargelenisXXL schrieb am 10. Januar 2019 um 14:42:51 Uhr:


Ich mache mir dann mal ein riesiges Schild mit Parkscheibe und schreibe mit Schriftgröße 5 ins Kleingedruckte, dass SUVs nicht erlaubt sind. Da könnte man bei den Kandidaten hier ein ordentliches Sümmchen verdienen.

Schaff Dir erst mal einen Parkplatz an !

Vertragsklauseln dürfen im übrigen nicht zu unangemessener Benachteiligung führen und dürfen nicht gegen Sinn und Zweck des Vertages wirken.

Also die Klausel „Du (SUV) darfst hier nicht parken“, wäre auf einem Parkplatz für PKWs nicht zulässig. Grob jetzt mal gesagt.

Du kannst den SUV auf einem LKW Parkplatz aussperren.

Hab wohl zulange gestern in diesem Fred gelesen!
Denn heute Nacht habe ich sogar schon von solchen Schildern geträumt!

Aufschrift:

„Parken bis zu 2 Stunden frei - Ausgenommen[ Gelöscht, Verstoss gegen die NUB , Moorteufelchen]

Zitat:

@Diedicke1300 [url=https://www.motor-talk.de/.../...aetze-besser-meiden-t6524224.html?...]schrieb am 10. Januar 2019

Schaff Dir erst mal einen Parkplatz an !

Vertragsklauseln dürfen im übrigen nicht zu unangemessener Benachteiligung führen und dürfen nicht gegen Sinn und Zweck des Vertages wirken.

Also die Klausel „Du (SUV) darfst hier nicht parken“, wäre auf einem Parkplatz für PKWs nicht zulässig. Grob jetzt mal gesagt.

Du kannst den SUV auf einem LKW Parkplatz aussperren.

Schaff dir erst mal einen SUV an, bevor du auf meinen fiktiven Parkplatz fährst. Der hat zwar Dicke Platz bis 1300 mm zur Seite, aber halt nix für SUV.

So wie Frauenparkplätze (legal) laut AGBs ganze 50% einschränken und du fühlst dich wegen dem SUV benachteiligt? Is klar.

Zitat:

@pargelenisXXL schrieb am 10. Januar 2019 um 15:48:33 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 [url=https://www.motor-talk.de/.../...aetze-besser-meiden-t6524224.html?...]schrieb am 10. Januar 2019

Schaff Dir erst mal einen Parkplatz an !

Vertragsklauseln dürfen im übrigen nicht zu unangemessener Benachteiligung führen und dürfen nicht gegen Sinn und Zweck des Vertages wirken.

Also die Klausel „Du (SUV) darfst hier nicht parken“, wäre auf einem Parkplatz für PKWs nicht zulässig. Grob jetzt mal gesagt.

Du kannst den SUV auf einem LKW Parkplatz aussperren.

So wie Frauenparkplätze (legal) laut AGBs ganze 50% einschränken und du fühlst dich wegen dem SUV benachteiligt? Is klar.

Und wenn ich (mit Mitte 30) mit meinen Eltern unterwegs bin und auf einem "Eltern und Kind-Parkplatz" parke - was dann? 🙂

Ja ich weiß ...

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Zitat:

@pargelenisXXL schrieb am 10. Januar 2019 um 15:48:33 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 [url=https://www.motor-talk.de/.../...aetze-besser-meiden-t6524224.html?...]schrieb am 10. Januar 2019

Schaff Dir erst mal einen Parkplatz an !

Vertragsklauseln dürfen im übrigen nicht zu unangemessener Benachteiligung führen und dürfen nicht gegen Sinn und Zweck des Vertages wirken.

Also die Klausel „Du (SUV) darfst hier nicht parken“, wäre auf einem Parkplatz für PKWs nicht zulässig. Grob jetzt mal gesagt.

Du kannst den SUV auf einem LKW Parkplatz aussperren.

Schaff dir erst mal einen SUV an, bevor du auf meinen fiktiven Parkplatz fährst. Der hat zwar Dicke Platz bis 1300 mm zur Seite, aber halt nix für SUV.

So wie Frauenparkplätze (legal) laut AGBs ganze 50% einschränken und du fühlst dich wegen dem SUV benachteiligt? Is klar.

Häääh 😕😕...ich kann Dir nicht folgen.
Auch wenn Du das gleich wieder gegen mich verwenden wirst. 😁

Frauenparkplätze sind groß und deutlich per Zusatzschild ausgewiesen und stehen nicht in den AGBs.
Frauenparkplätze sind vom Hausherren eingerichtet, und anders wie bei Behindertenparkplätzen sind sie kein Bestandteil der STVO. Von daher kann mich der Hausherr maximal des Parkplatzes verweisen und mir weiterhin ein Hausverbot aussprechen. Die 50 % sind auch falsch, ich glaube in Brandenburg sind es 30 %, das steht in der Garagenverordung, gilt aber nur für Großgaragen. Ist vielleicht gar nicht für Deinen Parkplatz anwendbar. Ansonsten bitte die Parkplätze Video überwachen lassen, ist Bedingung.
Du kannst das alles umgehen, wenn Du die Regeln der STVO auf Deinem Parkplatz außer Kraft setzt. Aber dann hast Du ganz andere Probleme am Hals.

Einen SUV werde ich mir nicht anschaffen, kann damit ja nicht bei Dir parken 😁.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 10. Januar 2019 um 14:23:52 Uhr:



@Steven4880
Das mit dem Zug hinkt: Um in selbigen einsteigen zu können, musst du erstmal auf Privatgrund (Bahnsteig). Da steht in den AGBs sehr wohl, dass nur mit gültigem Fahrschein der Zug betreten werden darf. Edit: Schlimmer noch: In München derfst bspw. am Hbf nur dann den S-Bahnsteig überhaupt betreten, wenn du eine Bahnsteigkarte hast, die ist zu allem Überfluss auch noch kostenpflichtig! Aber auch das erfährt man, bevor man diesen betritt. Man muss es halt nur lesen ("Zutritt nur mit gültiger Fahrschein"😉

@Bahnfrei
Dann sind wir ja einer Meinung.

Ich habe das auf den Kommentar von @Geisslein bezogen, dass die Nurzungsbedingungen groß und leserlich aus dem Auto heraus zu lesen sein sollten.

Dem ist eben nicht so.
Als Beispiel habe ich das Bahnfahren genommen. Da steht es auch nicht groß und fett unübersehbar wenn man zum Zug geht.

Man muss es eben nachlesen, sich also selbst informieren.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 10. Januar 2019 um 17:04:03 Uhr:


Als Beispiel habe ich das Bahnfahren genommen.

Und dieser Vergleich ist völlig ungeeignet.

In Zukunft wird wohl der Besuch eines Lidl-Parkplatzes etwa so aussehen: Man fährt an den Parkplatz und nimmt sich einen Aktenordner(Empfang wird natürlich quittiert). Inhalt : Die AGB. Der Ordner hat einen gewissen Umfang, weil so ziemlich alle erdenklichen Varianten darin beschrieben sind. Diesen Ordner nimmt man nun mit nach Hause und bestellt seinen Rechtsanwalt, welcher diesen Ordner nun nach juristischen Fallstricken untersucht. Gern auch mit Rücksprache befreundeter Richter. Wenn das geschafft ist, muss nur noch der geprüfte Inhalt des Ordners durch Unterschrift bestätigt werden. Hier ist die Anwesenheit eines Notars unerlässlich.
Nun darf man zum Parkplatz fahren, den Ordner wieder gegen Unterschrift zurückgeben und erhält eine Kundenkarte. Diese berechtigt dann zum Parken nur auf diesem einen Parkplatz für 2h, da man sich ja nicht durch den Lidl-Markt hetzen lassen will.
Die Parkbuchten werden dann allesamt durch Poller voneinander getrennt, damit sich keiner irgendwie quer oder schräg reinstellen kann. Wird beim Parkmanöver ein Poller beschädigt, verliert man die Parkerlaubnis auf Lebenszeit.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Januar 2019 um 18:27:35 Uhr:



Zitat:

@Steven4880 schrieb am 10. Januar 2019 um 17:04:03 Uhr:


Als Beispiel habe ich das Bahnfahren genommen.
Und dieser Vergleich ist völlig ungeeignet.

Wieso?

Es ging darum etwas in Anspruch zu nehmen und die AGB dazu.
Wieso sollte Lidl (oder ein sonstiger Discounter) bei diesem Parkplatzthema die Bedingungen unübersehbar, auf Augenhöhe, aus dem Auto lesbar, an der Zufahrt zum Parkplatz aufhängen?

Wer macht das?

Wer einen Zug in Anspruch nehmen will um von A nach B zu kommen muss sich auch ein Ticket kaufen. Und in Info steht nicht groß und fett und unübersehbar wenn man auf den Bahnhof kommt.

Ist doch fast das gleiche. Nur dass es nicht ums Parken geht.

Ich meine ein Schild mit ner Parkscheibe und der Höchstparkdauer reicht aus.
Vielleicht noch ein Hinweis auf die AGB.

Ich frag mich wie es dem Menschen vor 10.000 Jahren gelungen ist von den Bäumen herunterzukommen.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 10. Januar 2019 um 20:06:36 Uhr:


Ich frag mich wie es dem Menschen vor 10.000 Jahren gelungen ist von den Bäumen herunterzukommen.

Die hatten eine App dazu.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Januar 2019 um 20:08:47 Uhr:



Zitat:

@weiss-blau schrieb am 10. Januar 2019 um 20:06:36 Uhr:


Ich frag mich wie es dem Menschen vor 10.000 Jahren gelungen ist von den Bäumen herunterzukommen.

Die hatten eine App dazu.

.... und da gab es Lidl mit seinen perfiden Parkplätzen noch nicht. 😉

Grüße vom Ostelch

Findige Geschäftsleute könnten hier eine Marktlücke entdecken, Bedarf scheint ja da zu sein.
Eine App, welche auf die Standortdaten zugreift und somit erkennt wenn man auf einen bewirtschafteten Parkplatz fährt. Die App könnte auf dem Navi platziert werden. Die App schlägt Alarm und fragt ob sie die jeweils dort gültigen AGBs akustisch wiedergeben soll. Bei Interesse hört man sich dann selbige beim einparken an.

Das ist jetzt mein ernst, keine Satire !

Wollt ihr uns ver-App-eln???

😉 🙂 😁

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Januar 2019 um 15:21:57 Uhr:


Schaff Dir erst mal einen Parkplatz an !

Vertragsklauseln dürfen im übrigen nicht zu unangemessener Benachteiligung führen und dürfen nicht gegen Sinn und Zweck des Vertages wirken.

Also die Klausel „Du (SUV) darfst hier nicht parken“, wäre auf einem Parkplatz für PKWs nicht zulässig. Grob jetzt mal gesagt.

Du kannst den SUV auf einem LKW Parkplatz aussperren.

Man muß ja deswegen die SUV nicht gleich "aussperren".
Kann aber gut und gerne auch möglich sein, daß eben der Parkplatzbetreiber für größere Fahrzeuge separate Parkplätze ausgewiesen hat, was auch in kleiner Schrift für den einfahrenden Kunden auf dem Schild an der Zufahrt steht... nur ach wie tragisch kann man es nicht sofort lesen.
Aber Hauptsache das Parkscheiben-Symbol ist gut darauf zu erkennen.

Will gar ned wissen, was hier für Wellen geschlagen werden, wenn so ein Schlaule mit einem SUV sich nur auf das Parkscheiben-Symbol beruft, sein Fahrzeug willkürlich parkt um die Nutzungsbedingungen des Parkplatzbetreibers durchzulesen und in dem Moment ein Knöllchen bekommt.
"Sie parken mit einem SUV auf einem nicht für SUV ausgeweisenen Parkplatz"

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