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Lichtschrankenmessung anzweifeln

Audi A2 8Z

ja richtig, wo ich zu einem forumkumpanen gefahren bin um GRA nachzurüsten wurde ich geblitzt...
ich hab mal im fernsehn gesehn, dass man das irgendwie anzweifeln kann. weiß wer was? wäre nett, weil sonst bin ich im arsch
pn oder so wäre gut

46 Antworten

Hallo,

das ist natürlich nicht schön, aber man muss in einem solchen Fall wohl zu seinem Fehler stehen und dafür büßen.. Anzweifeln kannst du die Messung natürlich schon, aber bringen wird´s wohl nix.

Wenn du nicht gerade das Glück hast, dass irgendein Fehler beim Einrichten oder Aufstellen (gibt dafür glaube ich entsprechende Protokolle?) gemacht wurde, heißt es zahlen.

Und die Moral von der Geschicht: Fahr schneller als erlaubt ist nicht.. 😉

Gruß Jürgen

super danke .. die antwort hat mir weitergeholfen!!
ich bin gerade nicht zum scherzen aufgelegt!! ich fahr immer das was erlaubt ist .. auf einer strecke von 300km überhol ich einmal nen lastwagen und dann servus .. zum kotzen ZUM KOTZEN

Warum bist dann am Arsch, wenns dein 1. mal is? Wars so viel zu schnell? Probezeit?...

Ist schon recht...

ich weiß auch nicht mehr wie oft ich geblitzt worden bin. Etliche male!!
Aber wie auch immer nach der Probezeit..und ich nehme an dass du bereits raus bist... ist das ganze ziemlich Stressfrei. Bis 20kmh wirst du ein kleines Taschengeld bezahlen müssen..ab 21 - 40kmh gibts ein kleinen Punkt + "ein Samstag Abend Budget"..
Jodoch ab 41 ist wohl dein FS für nen Monat weg+ ne Menge Geld + eine paar Punkte mehr!!

Denk daran.. dein Tacho geht vor + 3kmh Toleranz Abzug... und was da noch überbleibt, das geht an Flensburg bzw ans Portmonet!

Ganz ehrlich.. In ner 50´Zone.. bei Tachostand 100km.. wirds für dich sehr sehr .. eng!!!!!!!

Anfechten würde ich das ganze nicht. Das kann sehr böse enden bzw. teurer werden als es schon ist.

Jetzt heisst es abwarten abwarten und...warten!!

Sorry für dich..
ComdR

ich bin noch probezeit.. darum hab ich verloren! 26kmh zu schnell gewesen

Hallo!

Wo bist du denn geblitzt worden? Inner- oder Außerorts?

Grüße
Audi-Alu-Kugel

außerorts 100war erlaubt 126 bin ich gefahren

Laut Bußgeldrechner ist das echt nicht ohne...
Schei** Probezeit..
"
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 26 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

-----------

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

Lichtschrankenmessungen gelten als Sicher sowie Induktionsverfahren.

Nur bei Laser und Radarmessung hast Du noch eine Chance.

sorry

Gruß
audi4me

Hm,
also bei Radar würde mir promt eine oder sogar zwei Möglichkeiten einfallen, weswegen man evtl. Widerspruch einlegen könnte.
Aber Lichtschrankenmessung is sehr genau und (für dich leider viel) sicherer.
Sehs mal so, lieber durch nen Blitzer gebremst als durch ein anderes Auto!
Viel Glück!

super..
lieber geblitzt als vom blitz daschlagen 😉
naja.. wir werden sehn was kommt

Also, jetz nochmal unter uns.
Normalerweise bekommst du, wenns ein Bußgeld wird, vor oder zusammen mit dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen zugeschickt. Wenn es jetzt wirklich so war, dass du die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur zum Überholen kurzzeitig überschritten hast und anschließend wieder 100 km/h gefahren bist, dann schreib das da auf alle Fälle rein!
Das würde sich unter Umständen sehr positiv für dich auswirken, da es ja sogar geduldet wird, die höchstzulässige Geschwindigkeit zum Überholen eines ERHEBLICH LANGSAMEREN VORAUSFAHRENDEN zu überschreiten (kein Überholverbot und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorausgesetzt).
Wie gesagt, es wird meines Wissens lediglich geduldet. Das heißt, du hast generell keinen Anspruch darauf. Aber ein Versuch isses allemal wert, wenns denn wirklich so war!
Aber: Der Anhörungsbogen entfaltet auf den Bußgeldbescheid keine aufschiebende Wirkung, das heißt, Zahlen musste erstmal so oder so!
Ansonsten musst du in den saueren Apfel beißen. Und wenns dich tröstet. Du bist nicht der erste und wirst auch garantiert nicht der letzte sein, der deswegen geblitzdingst wird... 😉
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81


....da es ja sogar geduldet wird, die höchstzulässige Geschwindigkeit zum Überholen eines ERHEBLICH LANGSAMEREN VORAUSFAHRENDEN zu überschreiten (kein Überholverbot und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorausgesetzt).
...

Das Problem liegt in der Formulierung. Erheblich langsamer heisst nach meiner Erinnerung 20 km/h unter erlaubter Höchstgeschwindigkeit. Die meisten LKW fahren nach meiner Erfahrung recht flott! Angenommen der LKW ist nur 80 gefahren (also erheblich langsamer), dann hatte Kane 46 km/h raufbeschleunigt, da ist man nach meiner 18 jährigen Fahrpraxis lange vorbei! Auch wenn der 90 PSer eine Rakete ist und gut beschleunigt, dass ist eine ganze Menge mehr. Sorry Kane, aber da wirst du wohl durchmüssen.

gruss paff, der seine Überholvorgänge auch immer möglichst schnell abschließt aber immer versucht, nicht mehr als 20 draufzulegen

Zitat:

Original geschrieben von paff


Das Problem liegt in der Formulierung. Erheblich langsamer heisst nach meiner Erinnerung 20 km/h unter erlaubter Höchstgeschwindigkeit. Die meisten LKW fahren nach meiner Erfahrung recht flott! Angenommen der LKW ist nur 80 gefahren (also erheblich langsamer), dann hatte Kane 46 km/h raufbeschleunigt, da ist man nach meiner 18 jährigen Fahrpraxis lange vorbei! Auch wenn der 90 PSer eine Rakete ist und gut beschleunigt, dass ist eine ganze Menge mehr.

Auch wieder wahr...

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