Lichtproleten...
...sieht man täglich. den hammer fand ich ein auto, dass vorne rote und hinten weisse lichter hatte. habe ich zum glück nur einmal gesehen. das sah so verwirrend aus, dass man sofort versteht, warum die gesetzgeber ziemlich streng mit dem thema licht umgehen.
jetzt hat wenigstens einmal jemand was zu dem thema geschrieben...
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Zum Thema "Blaue LEDs außen am Auto":
Absolut zu Recht verboten! Diese hirnrissigen Sachen stellen in meinen Augen eine direkte Verletzung eines sinnvollen Teils der StVZO dar! Stichwort "Sonderwegerecht"...
Sehe ich genauso. Eine Erhöhung der Bußgelder für diesen Unfug wäre sicherlich angebracht. Die Derzeitigen scheinen noch nicht die gewünschte Wirkung zu entfallten...
ich hab auch noch keine TFL dran, allerdings SML. An TFL hab ich reges interesse, hab aber noch keinen vernünftigen einbauplatz gefunden, bin noch ien bisschen am rätzeln wohin damit 😁.
ich bin der meinung, dass jegliches licht"tuning" am auto verboten sein sollte. ich will auch erkennen können, dass mir ein auto entgegenkommt und es nicht mit einer neon-reklame verwechseln
Zitat:
Original geschrieben von querys
ich will auch erkennen können, dass mir ein auto entgegenkommt und es nicht mit einer neon-reklame verwechseln
Ich hätte es nicht besser formulieren können....
Richtig so, Änderungen der Lichtanlage nur mit TÜV und ABE.
Gerade die 100 Watt Leuchtmittel und die Xenon-Nachrüstsätze sind kriminell.
Xenon, ohne Abblendfunktion !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Solche Leute gehören gleich mal 6 Monate zum zu Fuß gehen verdonnert und beim Unfall gleich 1 Jahr.
So was (ein Umbau) fällt mir doch auf, das passiert nicht aus Versehen.
MFG Florian
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sehe ich genauso. Eine Erhöhung der Bußgelder für diesen Unfug wäre sicherlich angebracht. Die Derzeitigen scheinen noch nicht die gewünschte Wirkung zu entfallten...
Nö. Einfach bestehende Gesetze durchsetzten. Änderungen an der Lichtanlage in der Form, ohne ABE oder eingetragen im FS, Fahrzeug vor Ort entstempeln weil Betrieberlaubnis erloschen. Das in einem „Kaff“ wie Berlin 300 mal durchgezogen und es macht keiner mehr. Fährt die entsprechende Person mit dem Fahrzeug weiter ohne die Änderungen rückgängig gemacht zu haben, Strafanzeige wegen fahren ohne Versicherungsschutz. Ganz einfach muß der Gesetzgeber nur durchziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Der Tazmedic
@ Peterbit
Sorry, bin gerade knapp. Wenn Du es umsonst machst, schreibe ich ´ne Spendenquittung. 😁
Weil das bei mir immer so ist, habe ich das ja geschrieben. 🙂
Hallo zusammen!
Kann mir jemand (möglichst sachlich) erklären, wo der Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Nebelleuchten liegt? Abgesehen davon, dass bei Nebeleuchten mindestens das Standlicht ebenfalls eingeschaltet sein muss und das Tagfahrlicht vielleicht etwas weniger Energie frisst. Beide blenden nicht, und beide sind an ähnlichen Stellen montiert. Meiner Meinung nach ist es besser, wenn jemand tagsüber mit eingeschalteten Nebelleuchten fährt, als ganz unbeleuchtet zu fahren.
Gruß,
Tom
Zitat:
Original geschrieben von Tom N16
Hallo zusammen!
Kann mir jemand (möglichst sachlich) erklären, wo der Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Nebelleuchten liegt? Abgesehen davon, dass bei Nebeleuchten mindestens das Standlicht ebenfalls eingeschaltet sein muss und das Tagfahrlicht vielleicht etwas weniger Energie frisst. Beide blenden nicht, und beide sind an ähnlichen Stellen montiert. Meiner Meinung nach ist es besser, wenn jemand tagsüber mit eingeschalteten Nebelleuchten fährt, als ganz unbeleuchtet zu fahren.
Gruß,
Tom
Laut STVO ist das Fahren mit Standlich nicht erlaubt und Nebelleuchten sind für Nebel unter 50 m Sicht dar. Den Rest hast Du selber erklärt bis auf den Unterschied das Nebelleuchten blenden können. Zu bedenken ist evtl. das bei Standlich auch noch die Heckleuchten mit eingeschaltet werden. Bei TFL natürlich nicht.
Danke für die schnelle Antwort. Ich stimme soweit zu, dass laut StVO das Fahren mit Standlicht und Nebelleuchten nicht erlaubt ist, aber mir will nicht einleuchten warum das so ist. Dass dabei auch die Rückleuchten eingeschaltet sind ist sogar ein Vorteil gegenüber dem Tagfahrlicht. Und, sorry wenn ich da widersprechen muss, blenden können Nebellampen nicht, wenn sie richtig eingestellt sind. Schließlich ist es die Aufgabe der Nebellampen, den Boden möglichst flach und mit möglichst wenig Streulicht auszuleuchten, DAMIT bei Nebel keine Blendung entsteht.
Wenn ich das Standlicht abschalten würde hätte ich ja eine Beleuchtung, die dem Tagfahrlicht sehr ähnlich (um nicht zu sagen identisch) ist.
P.S.: Die Nebelleuchten darf ich lt. StVO schon bei eingeschränkten Sichtverhältnissen durch Nebel, Regen oder Schnee einschalten, die Regel mit 50 m Sichtweite gilt nur für die Nebelschlussleuchte, die mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h verbunden ist.
Freue mich auf Antwort!
Zitat:
Original geschrieben von Tom N16
Danke für die schnelle Antwort. Ich stimme soweit zu, dass laut StVO das Fahren mit Standlicht und Nebelleuchten nicht erlaubt ist, aber mir will nicht einleuchten warum das so ist. Dass dabei auch die Rückleuchten eingeschaltet sind ist sogar ein Vorteil gegenüber dem Tagfahrlicht. Und, sorry wenn ich da widersprechen muss, blenden können Nebellampen nicht, wenn sie richtig eingestellt sind. Schließlich ist es die Aufgabe der Nebellampen, den Boden möglichst flach und mit möglichst wenig Streulicht auszuleuchten, DAMIT bei Nebel keine Blendung entsteht.
Wenn ich das Standlicht abschalten würde hätte ich ja eine Beleuchtung, die dem Tagfahrlicht sehr ähnlich (um nicht zu sagen identisch) ist.P.S.: Die Nebelleuchten darf ich lt. StVO schon bei eingeschränkten Sichtverhältnissen durch Nebel, Regen oder Schnee einschalten, die Regel mit 50 m Sichtweite gilt nur für die Nebelschlussleuchte, die mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h verbunden ist.
Freue mich auf Antwort!
Die StvO spricht hier von "erheblicher" Sichteinschränkung, und das sind Ausnahmesituationen. Nebelleuchten leuchten in die Breite (nicht in die Weite), so das man bei entsprechenden Sichteinschränkungen den Fahrbahnrand besser erkennt. Es ist ein vertikal sehr schmal gebündelter, aber horizontal sehr breit gefächerter Lichtkegel. Und dieser kann z.B. bei normalem Regen durch Lichtbrechung in den Wassertropfen erheblich blenden. Falsch eingestellt blenden Nebelscheinwerfer extrem durch den horizontal sehr schmalen Lichtkegel. Beleuchtungseinrichtungen sind und bleiben eine Sicherheitseinrichtung am Auto, kein Spielzeug.
Ciao!
Stimme voll und ganz zu! Aber:
Provokant gefragt: Wenn ich 1.) mit Nebelleuchten genauso umgehe wie mit Tagfahrlicht, d.h. ich schalte es bei Regen aus und schalte das Abblendlicht ein, und 2.) sicher bin, dass die Nebelleuchten richtig eingestellt sind und auf trockener fahrbahn nicht blenden, ist es dann nicht besser, ich fahre mit Stand- und Nebellicht als ganz ohne Licht?
Dass die Nebelleuchten nur in die Breite, nicht in die Weite leuchten stört mich tagsüber ja nicht, dennoch ist ein Fzg. mit Nebelleuchten gut zu erkennen, was sicherlich kein Nachteil ist.
Gruß,
Tom
Zitat:
Original geschrieben von Tom N16
Dass die Nebelleuchten nur in die Breite, nicht in die Weite leuchten stört mich tagsüber ja nicht...
...aber eventuell andere Verkehrsteilnehmer...
und man sollte nich vergessen, dass tagfahrleuchten explizit dafür gebaut wurden als solche zu fungieren.
heißt für mich, wenig stromverbrauch absolut keine blendwirkung. also nur diffuses licht mit entsprechender leuchtkraft die einer 55Watt Abbblendbirne gleich kommt.
IMHO bei Nebelleuchten nicht der fall.
So ganz bin ich ja noch nicht überzeugt.
@ Drahkke: Warum sollte es andere Verkehrsteilnehmer stören, dass ich sie durch "kurzes" Licht nicht blende? Und was spricht gegen die breite Ausleuchtung, die tagsüber ja auch kaum zu sehen ist?
@ querys: stimmt schon, Tagfahrleuchten sind die bessere Alternative. Aber leider sind sie nicht serienmäßig verbaut und kosten Geld und auch etwas Zeit. Die Nebellampen sind (zumindest bei vielen) schon drin. Außerdem bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass Nebellampen nicht blenden. (Außer wie oben genannt bei Regen oder falscher Einstellung.) Ein Nachteil des TFL ist außerdem das fehlende Rücklicht.
Natürlich könnte ich mir Tagfahrleuchten einbauen. Aber das kommt nunmal für mich persönlich (noch) nicht in Frage. Soll ich also lieber mit Nebelleuchten und Standlicht fahren oder lieber ohne Licht, was ja laut StVO das richtige Verhalten, meiner Meinung nach aber die schlechtere Alternative ist?
Schönen Gruß,
Tom
Ganz einfach,
mach was erlaubt ist, oder gehe hin und zahl die Zettelchen...
Mal ganz im Ernst, wenn am Tag mit Licht, dann mit Abblendlicht (schau dir mal die Wattzahlen an...), oder du besorgst dir Tagfahrleuchten...
Alles andere ist verboten und schaut (ganz nebenbei) auch oft etwas nach Proll aus (am Tag mit NSW und Standlicht zB)...