Lichtproleten...

...sieht man täglich. den hammer fand ich ein auto, dass vorne rote und hinten weisse lichter hatte. habe ich zum glück nur einmal gesehen. das sah so verwirrend aus, dass man sofort versteht, warum die gesetzgeber ziemlich streng mit dem thema licht umgehen.
jetzt hat wenigstens einmal jemand was zu dem thema geschrieben...

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Zitat:

Original geschrieben von querys


ja das mache ich und ist laut STVO erlaubt:

Im Zitat der STVO geht man von Wolkenbrüchen aus. Ist in der Regel nur mal 30 min der Fall.

Also bleiben die Dinger aus.

An meinem Gelaendewagen dem K5 Blazer gibt es auch eine ganze Reihe von Weitstrahler und Nebelscheinwerfer aber trotzdem schalte ich sie nicht im Strassenverkehr ein. Wenn, dann nur nachts auf der Landstrasse und schalte sie aus wenn jemand entgegen kommt. Oder wenn ich alleine ueber einen Feldweg fahre und niemand weit und breit ist. Die Dinger sind nicht gedacht um im Verkehr einzuschalten das ist einfach so.

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