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Lichtleiste im Kühlergrill?

VW Tiguan 2 (AD)

Kann es sein das ich heute einen Tiguan gesehen habe, der im Kühlergrill eine Lichtleiste (oben) gesehen habe? Das Fahrzeug hatte kein "E" im Nummernschild. Sah toll aus

37 Antworten

An alle, die diese (zusätzliche) Lichtleiste als sicherheitsrelevant ansehen:

Sind denn all die Autos, bei denen der Hersteller eine solche Lichtleiste nicht vorgesehen hat, weniger sicher?

Ich kann mich noch (aus Kindertagen) an Zeiten erinnern, wo der VW Käfer nur 6 Volt hatte und dementsprechend eine entsprechend schwache Lichtanlage (vorn 2x 45 Watt 6-V Bilux-Glühlampen, hinten 2x 10 Watt 6-V Soffitten, von den schwachen Blinkern und Bremslichtern mal ganz abgesehen).
Damit kam die Menschheit damals auch gut klar, und niemand kam auf die Idee, das könnte "unsicher" sein.
Als dann Mitte/Ende der 1960er die 12-Volt-Anlage mehr und mehr in Serie ging, und kurz drauf die Halogen-Glühlampen, war das 'ne halbe Sensation.
In 30 Jahren wird man das, was wir heute echt cool oder sensationell finden und als sicherheitsnotwendig ansehen, süffisant als hinterwäldnerisch belächeln.

Aber mal ganz ehrlich: Wem heutzutage die modernen LED-Scheinwerfer (ohne Lichtband dazwischen) immer noch nicht "sicher" genug sind, sollte mal besser erst einen Augenarzt aufsuchen und sich durchchecken lassen, bevor er/sie wieder bei Dunkelheit ins Auto steigt. Diese zusätzliche LED-Lichtleiste zwischen den Scheinwerfern (bei einigen Autos auch zwischen den Rückleuchten) ist vom Hersteller wohl nur als reines optisches "Design" gedacht - nicht mehr aber auch nicht weniger.

By the way: Mercedes hatte vor einigen Jahren (vlt. ja auch heute noch?) mal einen vorn im Kühlergitter beleuchteten Mercedes-Stern im Zubehörangebot. Das war aber so geschaltet, dass der Stern während der Fahrt nicht leuchtete, nur im Stand. - Man (die das bestellt hatten) wollte sich eben von der breiten Masse absetzen und auffallen.

Es geht nicht darum, dass/ob andere Autos unsicher sind. Es ist eine Weiterentwicklung in punkto Sicherheit und: ja, andere Autos sind damit verglichen natürlich unsicherer... Sonst würde ja nach deiner Theorie auch ein Scheinwerfer am Auto ausreichen

Zitat:

@VW-Fan schrieb am 23. September 2023 um 16:37:23 Uhr:


Es sollte doch wohl logisch sein, dass mehr Licht sicherer ist als weniger

Bei einer Helligkeit, wie den Tagfahrlampen ja, bei den "glimmenden" Zierleisten hingegen ist das nicht richtig. Diese sind wirklich nur Deko. Die Helligkeit und Ausrichtung der TFL direkt in den Gegenverkehr sind bewusst auf Sichtbarkeit ausgelegt, auch bei wechselnden Helligkeitsverhältnissen am Tag. Das kann man von den Dekoleisten nicht gerade behaupten 😉

Bei den durchgehenden Rückfahrleisten (auch Geschmackssache) hingegen ist die Helligkeit durchgehend so, wie bei einzelnen Rückleuchten, dies aber über die gesamte Breite. Da kann man durchaus von besserer Sichtbarkeit reden.ö Aber hier geht es ja um diese TFL vs Dekoband...

Einige sehen diese (zusätzliche) Lichtleiste vielleicht als sicherheitsrelevant an, andere hingegen eher als "cooler" Hingucker (also Design). Zu letzteren zähle ich mich auch.

Ich gehe mal davon aus: Wenn das wirklich sicherheitsrelevant wäre, würde es vom Gesetzgeber auch zur Vorschrift werden, wo wir doch in D nahezu alles gesetzlich geregelt haben. Für jeden Autohersteller wäre es ein Kinderspiel, sowas bei ALLEN seinen Fahrzeugen werksseitig gleich anzubauen.

Der ganz neue Tiguan (3. Generation) ist in den "besseren" Ausstattungen bzw. in Verbindung mit IQ-Light damit - sowohl vorn als auch hinten - serienmäßig ausgestattet.

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Zitat:

@CUXer schrieb am 27. September 2023 um 08:55:24 Uhr:


(….)
Der ganz neue Tiguan (3. Generation) ist in den "besseren" Ausstattungen bzw. in Verbindung mit IQ-Light damit - sowohl vorn als auch hinten - serienmäßig ausgestattet.

Endlich mal „Good News“ …also wird sich die Verkehrssicherheit in Deutschland ja ganz signifikant verbessern…..“geht doch“, und sogar ganz ohne gesetzliche Regelungen.
„Wir“ sind auf einem guten Weg. 😁

Es geht hier ja nicht darum, was Cool aussieht, und was wir vielleicht auch haben möchten.
Es geht darum, wie man das ausführt.
Dazu gilt in erster Linie der §1 der StVO:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das ist die Grundvereinbarung, an die sich jeder halten sollte, der seinen Führerschein behalten will...

Wenn Volkswagen so eine Lichtleiste einbaut, halten die sich an diese Regeln, und schädigen keine andere Verkehrsteilnehmer.
Das ist bei von Laien nachgerüsteten Zubehör-Produkten jedoch oft nicht der Fall.

Zitat:

@ambient-noise schrieb am 28. September 2023 um 04:26:43 Uhr:


Es geht hier ja nicht darum, was Cool aussieht, und was wir vielleicht auch haben möchten.
Es geht darum, wie man das ausführt.
Dazu gilt in erster Linie der §1 der StVO:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das ist die Grundvereinbarung, an die sich jeder halten sollte, der seinen Führerschein behalten will...

Wenn Volkswagen so eine Lichtleiste einbaut, halten die sich an diese Regeln, und schädigen keine andere Verkehrsteilnehmer.
Das ist bei von Laien nachgerüsteten Zubehör-Produkten jedoch oft nicht der Fall.

Also mir geht es bei diesem Thema schon darum, ob es COOL aussieht - was ich ggf. davon abhängig mache, ob's diese Lichtleiste demnächst für kleines Geld irgendwo gibt - solange diese "freien" (und zugelassenen!) Nachfertigungen dann nicht womöglich optisch aussehen wie eine "Kirmesbude". Ob andere das gut oder schlecht finden ist deren Sache.

Außerdem: Ich habe meinen "Lappen" seit 50 Jahren (1973), fahre ca. 30.000 km pro Jahr, - Stand jetzt - Null Punkte in Flensburg, und fahre sowohl in der Haftpflicht als auch Vollkasko auf dem jeweils bestmöglichen Schadenfreiheitsrabatt meiner Kfz-Versicherung. Da brauche ich wohl keine Belehrungen "von außen", was in der StVO steht und wie man seinen "Lappen" behält, auch wenn das jetzt vielleicht überheblich klingen mag.

Es klingt nicht nur überheblich. Im Übrigen greift hier der 23 StVO in Verbindung mit der StVZO

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