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Dringende Hilfe benötigt: Wer ist im Recht, was kann ich machen ?

Themenstarteram 29. April 2013 um 17:03

Hallo liebe User,

 

Ich habe mir vergangen Montag ein Auto gekauft - von Privat zu Privat mit einem vorgefertigten Kaufvertrag. Peugot 307 diesel ! Tüv hat er bis 3/15 also praktisch neu.

Also bin ich davon ausgegangen, dass das auto keine gravierenden Schäden hat.

Nun, nachdem ich 500 km mit dem Auto gefahren bin, ist ein Traggelenk gebrochen und das auto somit unfähig zu fahren. Außerdem vermute ich mal, dass noch mehr kaputt gegangen ist, dadurch dass der Abschlepper so brachialisch mit der Verladung umgegangen ist.

Wäre mir ein Traggelenk auf der Autobahn kaputt gegangen, hätte das schief enden können.

 

Nun stellt sich die Frage, kann ich den Verkäufer sagen, dass er die kosten übernehmen soll, da das Auto gerade eine Woche alt ist, er evtl fahrlässig gehandelt hat? oder er die Reperaturkosten übernehmen soll ? Oder aus dem Kaufvertrag zurücktreten?

Ich bin total am verzweifeln, da ich auch Student bin und nicht unbedingt die Kohle habe, nun auch noch die Reperatur zu bezahlen.

Außerdem fragte ich beim Kauf auch nach, ob er der irgendwelche Mängel hat - und dann haben sie mich auf kleinigkeiten wie beulen aufmerksam gemacht.

Also was mache ich nun ? hat der TÜV vielleicht auch schuld, weil sie das nicht gesehen haben ?

 

Würde mich wirklich schnell über antworten freuen....

Beste Antwort im Thema
am 29. April 2013 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Was mache ich denn nun am besten ?

Reparieren oder mit Schaden verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

soll ich den Verkäufer damit konfrontieren, dass sie wohlmöglich grob fahrlässig gehandelt haben ?

Nein. Wegen solcher Idioten wollen viele nicht mehr privat verkaufen und an viele schöne Autos kommen anständige Käufer deswegen nicht heran :mad:

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Ich bin gerade mal 500 km gefahren - das kann doch nicht innerhalb von 500km passieren!!!

Das glaub ich nicht und kann ich mir nicht vorstellen!

Die müssen doch auch gemerkt haben, dass wenn sie das auto einige Jährchen hatten, dass es sich in den letzten 3 wochen vor dem Verkauf anders angehört/gefühlt hat...

Das kann eben doch sehr plötzlich passieren. Akzeptier das! Meine Fresse :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Ich habe da irgendwie kein Verständnis für ...

Ich habe für Dich auch keines mehr.

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Wenn der Verkäufer nicht arglistig gehandelt hat, dann sieht's schlecht aus. Er muss dir de Vorschädigung ach verschwiegen haben.

Merke : wer billig kauft kauft zweimal. Und wer kein Geld hat, der sollte sich kein Fahrzeug anschaffen

am 29. April 2013 um 17:23

Wurde denn die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen? Falls JA dann haste schlechte Karten es sei denn du kannst dem Verkäufer nachweisen das er vom Schaden kenntniss hatte und diesen bewusst verschwiegen hat.

Wo steht denn das er billig gekauft hat?

TÜV -> Moment Aufnahme von Fahrzeug

Privat -> kann sich im Normalfall rausreden das er kein Ahnung hat und das Fahrzeug gerade TÜV hat bekommen

Rechtsschutz versichert?

Themenstarteram 29. April 2013 um 17:26

Aber ist das nicht unnormal, dass ein Auto dann nach einer Woche hinnüber ist ? kann ich da nichts machen ? ? ?

Schließlich sind, wenn ich richtig gelesen habe, mitlerweile doch auch schon Privatleute dazu verpflichtet eine Sachmängelgewährleistung zu übernehmen ?

Und wenn es auf der Autobahn passiert wäre, hätte ich im Krankenhaus landen können ?

 

am 29. April 2013 um 17:28

Noch mal.... Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen???

am 29. April 2013 um 17:33

Ich zitiere mich aus dem anderen Thread zum gleichen Thema mal selbst:

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Ich habe mir vergangen Montag ein Auto gekauft - von Privat zu Privat mit einem vorgefertigten Kaufvertrag.

Ja, das ist die übliche Vorgehensweise.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Peugot 307 diesel !

Tüv hat er bis 3/15 also praktisch neu.

Also bin ich davon ausgegangen, dass das auto keine gravierenden Schäden hat.

Genau davon darfst Du nicht ausgehen. Ob nun frischer TÜV oder nicht.

Ich habe sogar mal ein Auto von einem Händler gekauft, mit frischer HU und TÜV-Gebrauchwagengutachtn, nach dem das Auto unfallfrei war. Das Auto war wegen dieses angeblich nie geschehenen Unfalls verkehrsunsicher (u.A. gebrochene Feder, defektes Radlager, ausgeschlagenes Traggelenk, eiernde Felge, die nicht sofort ersichtlich war) und meine Werkstatt wollte mich dann so nicht mehr fahren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Nun, nachdem ich 500 km mit dem Auto gefahren bin, ist ein Traggelenk gebrochen und das auto somit unfähig zu fahren. Außerdem vermute ich mal, dass noch mehr kaputt gegangen ist, dadurch dass der Abschlepper so brachialisch mit der Verladung umgegangen ist.

Wäre mir ein Traggelenk auf der Autobahn kaputt gegangen, hätte das schief enden können.

Na ja, das könnte sich jetzt schon im Bereich eines wirtschaftlichen Totalschadens bewegen. Inwiefern der Abschlepper da etwas falsch gemacht hat, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen. Möglicherweise war das, was Du als brachialisch bezeichnest notwendig, um das Auto überhaupt auf den Abschlepper zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Nun stellt sich die Frage, kann ich den Verkäufer sagen, dass er die kosten übernehmen soll, da das Auto gerade eine Woche alt ist, er evtl fahrlässig gehandelt hat? oder er die Reperaturkosten übernehmen soll ?

Das kannst vergessen, denn dazu müßtest Du ihm nachweisen, daß er Dich arglistig getäuscht hat. Das ist nahezu unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Ich bin total am verzweifeln, da ich auch Student bin und nicht unbedingt die Kohle habe, nun auch noch die Reperatur zu bezahlen.

Was soll die Reparatur denn kosten? Wie schon angemerkt: Es kann ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, d.h. so ein Auto in heile für weniger Geld beschaffbar als die Reparatur kosten würde. Dazu müßte man freilich erstmal wissen, wie groß der Schaden ist und welches Baujahr der Peugeot ist, wie viel er runter hat usw.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Außerdem fragte ich beim Kauf auch nach, ob er der irgendwelche Mängel hat - und dann haben sie mich auf kleinigkeiten wie beulen aufmerksam gemacht.

Ja, ein Teil bricht auch eher plötzlich ab. Vielleicht gab es irgendwelche Risse in dem Traggelenk. Aber mal ehrlich: Wäre Dir das aufgefallen, wenn Du ein Auto verkaufst? Du hast doch sicher auch eine Probefahrt gemacht. Wenn es Dir da nicht aufgefallen ist, dann kannst Du auch nicht erwarten, daß es dem Vorbesitzer aufgefallen ist. Aber wie gesagt: Du müßtest ihm genau das nachweisen, wenn Du dem Verkäufer etwas anlasten willst.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Also was mache ich nun ? hat der TÜV vielleicht auch schuld, weil sie das nicht gesehen haben ?

Den TÜV verklagen laß sein. Da hast keine Chance. Das hat mir mein Anwalt in meinem Fall (siehe oben) auch gesagt.

Was Du machen kannst ist entweder den Überrest mit dem Schaden wieder zu verticken oder die Reparatur bezahlen.

Themenstarteram 29. April 2013 um 17:33

"Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung [...] es sei denn grob fahrlässig [...] " ....

am 29. April 2013 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Merke : wer billig kauft kauft zweimal. Und wer kein Geld hat, der sollte sich kein Fahrzeug anschaffen

Damit wäre die Wahl zum überflüssigsten Beitrag des Tages wohl auch entschieden :rolleyes:

am 29. April 2013 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny

Noch mal.... Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen???

In Musterkaufverträgen steht das standardmäßig mit drin, daß die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.

am 29. April 2013 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von dejadro

TÜV -> Moment Aufnahme von Fahrzeug

Ich bin zwar kein KfZ-Mechadingens, aber für mich klingt das nicht nach einem Schaden, der von heute auf morgen entsteht. Wenn der TÜV erst letzten Monat gemacht wurde, würde ich da mal ansetzen.

Themenstarteram 29. April 2013 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von dejadro

TÜV -> Moment Aufnahme von Fahrzeug

Ich bin zwar kein KfZ-Mechadingens, aber für mich klingt das nicht nach einem Schaden, der von heute auf morgen entsteht. Wenn der TÜV erst letzten Monat gemacht wurde, würde ich da mal ansetzen.

Genau so sehe ich es nämlich auch!!! Das ist ja mein Problem!

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Aber ist das nicht unnormal, dass ein Auto dann nach einer Woche hinnüber ist ? kann ich da nichts machen ? ? ?

Oft ist ein Auto von jetzt auf gleich kaputt. Materialfehler, Materialermüdung..., gerade das Fahrwerk ist ja bei den manchmal schlechten Straßen stark beansprucht.

Solche Dinge sind nicht unbedingt voraussehbar.

Habe auch nicht gelesen wie alt Dein Auto ist, wieviel Kilometer es gelaufen ist.

Bei Gebrauchtwagen weiß man nie wie der/die Vorbesitzer damit umgegangen sind.

Der Tüv, so denke ich, hat mit Deiner Situation nichts zu tun.

Auch wenns nichts zur Sache tut, alleine weil ich sehe wie viele mit ihrem Auto umgehen, ohne Gefühl fürs Material, würde ich mir nie einen Gebrauchten kaufen.

Vom Händler ist es ne andere Sache, die geben auf bestimmte Dinge noch eine Art Garantie.

Meine Einschätzung: Du kannst nichts machen.

am 29. April 2013 um 17:42

Tja da Gewährleistung ausgeschlossen wurde siehts schlecht aus.

Wie gesagt: Damit müsstest du dem Verkäufer nachweisen das er vom "Schaden" gewusst hat.

Wird aber nur sehr schwer möglich sein. Beim Probefahren hast du jaauch nix gemerkt daher wird der Vorbesitzer wohl auch nix gemerkt haben...

Verbuchs unter dumm gelaufen Sorry...

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von dejadro

TÜV -> Moment Aufnahme von Fahrzeug

Ich bin zwar kein KfZ-Mechadingens, aber für mich klingt das nicht nach einem Schaden, der von heute auf morgen entsteht. Wenn der TÜV erst letzten Monat gemacht wurde, würde ich da mal ansetzen.

Wenn alles im äußerste Toleranz Bereich ist, ist es (leider!) im Toleranz Bereich.

Schöne o-tone von ein Prüfer bei ein LKW:

"Hmm.... 1mm mehr auf die, die, die, die, die und das Teil, und er darf nicht mehr fahren. Weiter alles ok" :O

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