Lichtcodierung

VW Touran 1 (1T)

DANKE!!!!!!! für das schließen meines Beitrages. Schließe doch gleich das ganze Forum. Über die hälfte der Beiträge sind hier an der Grenze. Ich wüste nicht was daran illegal ist im Steuergerät hinterlegte Funktionen zu aktivieren.
Ich hoffe du fährst nie zu schnell das ist nähmlich illegal.

Beste Antwort im Thema

DANKE!!!!!!! für das schließen meines Beitrages. Schließe doch gleich das ganze Forum. Über die hälfte der Beiträge sind hier an der Grenze. Ich wüste nicht was daran illegal ist im Steuergerät hinterlegte Funktionen zu aktivieren.
Ich hoffe du fährst nie zu schnell das ist nähmlich illegal.

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Bin der Meinung, jeder sollte machen was er möchte.
Über die möglichen Konsequenzen ist sich ja jeder bewusst.
Diese Infos zum TFL bekommt jeder ja zuhauf im www, also mal nicht so ein gemurmel
wegen ein paar Lämpchen mehr oder weniger am Auto.

Gruß Kevin

Zitat:

Original geschrieben von Blechbahner


Ich wüste nicht was daran illegal ist im Steuergerät hinterlegte Funktionen zu aktivieren.

Es geht hier um die Funktionen, die bei Fahrzeugen, die im Geltungsbereich der StVO betrieben werden, nicht zulässig sind.

Lies dir dazu einfach mal die NUB von Motor-Talk durch, die jeder User mit seiner Anmeldung bei Motor-Talk als verbindlich anerkannt hat.

Darüber hinaus ist es ein ganz schlechter Stil, einen Thread, der vom Moderator gerade erst geschlossen wurde, gleich wieder neu zu eröffnen... 😠

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Darüber hinaus ist es ein ganz schlechter Stil, einen Thread, der vom Moderator gerade erst geschlossen wurde, gleich wieder neu zu eröffnen... 😠

Davon abgesehen klärt man solche Unstimmigkeiten per PN und nicht hier im grossen Stil Blechbahner...🙄

Zitat:

Original geschrieben von kevingo


Bin der Meinung, jeder sollte machen was er möchte.

Was der Einzelne in seinem stillen Kämmerlein macht, liegt in seiner Verantwortung.

Hier befinden wir uns allerdings in einem öffentlichen Forum, in dem auch Laien mitlesen. Die NUB haben da schon ihre Berechtigung.

Zitat:

Es geht hier um die Funktionen, die bei Fahrzeugen, die im Geltungsbereich der StVO betrieben werden, nicht zulässig sind.
Lies dir dazu einfach mal die NUB von Motor-Talk durch, die jeder User mit seiner Anmeldung bei Motor-Talk als verbindlich anerkannt hat.
Darüber hinaus ist es ein ganz schlechter Stil, einen Thread, der vom Moderator gerade erst geschlossen wurde, gleich wieder neu zu eröffnen... 😠

1. Woher willst du wissen das ich mein Auto im Bereich der STVO betreibe.

2. Seid wann sind TFL laut STVO nicht zugelassen?

3. Wenn man die NBL rauswirft und Led-TFL einbaut muß man halt das Steuergerät umcodieren.

4. Es gibt hier soviele Beiträge zum Thema, rate mal wo ich die Codierungen bekommen habe, aber

meine Anfrage wird gelöscht.

5. Werde übrigens meinen Webasto Zuheizer mit DanHag zur Standheizung aufrüsten laut Anbieter

auch nicht STVO konform - na und aber schön Warm.

Nichts für ungut, nur meine Meinung in einem freien Land mit einem freien Forum.

Zitat:

Davon abgesehen klärt man solche Unstimmigkeiten per PN und nicht hier im grossen Stil Blechbahner...🙄

Per PN hatte ich es mal nach einer Gelöschten Verabschiedung aus dem Peugeot 307 Forum versucht,

auf die Antwort warte ich bis heute.

😠

Zitat:

Original geschrieben von Blechbahner


1. Woher willst du wissen das ich mein Auto im Bereich der STVO betreibe.

Wenn man deine Beiträge durchliest, bekommt man nicht den Eindruck, daß du mit deinem Automatik-Touran auf der Rennstrecke unterwegs bist...

DANKE!!!!!!! für das schließen meines Beitrages. Schließe doch gleich das ganze Forum. Über die hälfte der Beiträge sind hier an der Grenze. Ich wüste nicht was daran illegal ist im Steuergerät hinterlegte Funktionen zu aktivieren.

Ich hoffe du fährst nie zu schnell das ist nähmlich illegal.

Wir haben schon in der Schule gelernt: wer nämlich mit h schreibt ist d...... !

Zitat:

Original geschrieben von Blechbahner


2. Seid wann sind TFL laut STVO nicht zugelassen?

Die StVO hat damit nichts zu tun.

TFL sind gemäß StVZO zugelassen, wenn sie eine Zulassung als TFL haben. NSW haben keine Zulassung als TFL. Folglich ist der Betrieb von NSW als TFL im öffentlichen Straßenverkehr gemäß StVZO nicht zugelassen.

Jetzt fangen wieder alle an, jeden Post akribisch auf Schreibfehler, Unstimmigkeiten und fehlende Buchstaben zu durchsuchen, um Nahrung für Anschuldigungen und Verteidigungen zu erhalten.

Wenn das alles mal nicht Kindergarten ist

Zitat:

Original geschrieben von Blechbahner


Über die hälfte der Beiträge sind hier an der Grenze.

Es macht schon einen Unterschied, ob die Beiträge

an

der Grenze sind oder diese

Grenze schon überschritten

haben.

Daher lohnt sich schon ein Blick in die NUB (und zusätzlich auch noch in die StVZO und StVO), wenn man beabsichtigt, grenzwertige Inhalte zu veröffentlichen und nicht riskieren möchte, daß die Threads dazu geschlossen werden.

Ich gebe es auf.
Der STVO zuwieder handeln und auch noch Rechtschreibfehler, ich werde mich gleich auf dem Dachboden aufhängen gehen

Ups habe heute falsch geparkt. auweia

Mach dir nichts daraus...

So ist es halt in Deutschland ...

Jede Menge Oberlehrer, einem nichtsgönner, Erbsenzähler und Allgäu-Blitze😁

Zitat:

Original geschrieben von Blechbahner


Ich gebe es auf.
Der STVO zuwieder handeln und auch noch Rechtschreibfehler, ich werde mich gleich auf dem Dachboden aufhängen gehen

Ups habe heute falsch geparkt. auweia