lenkzeit nächstes Jahr
Hallo ich fahre einen Actros 1853 im Nahverkehr. Fahre täglich zwischen 8 und 10 Stunden Lenkzeit.Da ich Stundenlohn habe, würde ich ja mit den vorgeschriebenen Stunden nix mehr verdienen.
Wollte euch mal fragen, wie ihr das nächstes Jahr mit den Lenkzeiten macht? ????????????????????????????????? Wenn nur noch 45 Stunden in der Woche Lenkzeit möglich ist.
MfG
Chrisjo
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Henschel F161
Hi,
der digitale Tacho im LKW verfügt auch über einen Speicher für ein Jahr, sodass die Daten auch mit der "leeren"
Fahrerkarte sichtbar sind.mfg
henschel
Ja, aber im Falle einer Kontrolle, guckt die Rennleitung doch nur die Karte nach. Und wenn auf der Karte ja nichts mehr drauf ist, da den Tag vorher archiwiert wurde...
Das Gerät ansich hat ja auch noch einen Speicher, aber kann man aus diesem Speicher heraus erkennen wer gefahren ist ?
Ich denke da sind nur die Wegstrecken und Lenkzeiten ansich gespeichert. Und ausserdem sehe ich keinen Grund die in meine Kabine zu lassen nur um die Sachen auszulesen. Da müssten die schon bessere Gründe haben.
Gruß
Lars
Die können die daten von der Karte oder aus dem Gerät ausdrucken, und man muss immer ne ersatz papierrolle mitführen, sonst gibts Ärger. Die sehn somit wann welcher fahrer, bzw. mit was für einer Karte gefahren wurde. Der Rest ist auf der Karte, z.b. ob man die Geschwindigkeit oder die Lenkzeiten überschritten hat.
Halt halt hier ist einiges an Falschinformation.
Die 90 Stunden in der Doppelwoche gelten bereits jetzt. Daran ändert sich auch 2007 nichts, nur, wie schon gesagt, ist es leichter überprüfbar.
Die Lenkzeit in einer Woche darf bis zu 56 Stunden betragen, allerdings in der Doppelwoche trotzdem nur 90 Stunden, heißt dass in der nächsten Woche nur noch 34 Stunden gefahren werden darf. Mehr als 56 pro Woche ist nicht.
Die Karte speichert nur 28 Tage (nicht zwei Jahre, zwei Jahre sind im Tacho gespeichert).
Weiters ist die Karte nicht leer, nachdem sie ausgelesen wurde, die Tage werden nach 28 Tagen überschrieben, sodass immer 28 Tage ablesbar sind. Allerdings wird das auf der Karte registriert, ob sie ausgelesen wurde, wenn nicht, dann funktioniert sie nach 28 Tagen nicht mehr.
Bei Springern, die jeden Tag oder jede Woche einen anderen LKW haben, ginge das ja nicht anders. Am 29. Tag (einen Tag vorher Karte ausgelesen) kommt er mit einem brandneuen LKW daher, erst einen Tag alt, dann könnten sie nur einen Tag prüfen. Nein, die Tage werden überschrieben nach 28 Tagen.
Zitat:
Original geschrieben von DaywalkerTR
hallo ,
ab april 07 darf man nur 48 stunden pro woche arbeiten.
fahren , laden , entladen etc max 48 std/woche. gesamt.so kenn ich das.
bis dann
Hallo erstmal @all
Ich finde das Forum echt super.
Nun mal meine Äußerung zu diesem Thema.
Die max. 48h/woche gelten schon seit dem 01.09.06.
Die VO über Lenk.-und Ruhezeit tritt erst ab April 2007 in kraft und auch das mitführen von Schaublättern von 28 Kalendertagen tritt ab april 2007 in Kraft.
Die Fahrerkarte muß jetzt schon aller 28 Tage ausgelesen werden, weil der Speicherplatz auf dem Chip bloß soviel Daten aufnehmen kann und dann die Daten überschreibt. Also kleiner Tipp von mir; lasst die Daten schon eher auslesen und wartet nicht bis auf den letzten Tag.
Mfg Kondiman:-)
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Karte
wollte nur anmerken,das die Karte auch am Tag 29 und später noch funktioniert und nicht wie behauptet ,nach 28 Tagen den Dienst quittiert.Ansonsten kann ich den Ausführungen meiner Vorredner nur zustimmen.
hm, ich weiß eben nur, dass es bei uns mal das Problem gab dass die Karte als ungültig wieder ausgeworfen wurde und angeblich nach dem Auslesen wieder funktioniert hat. Aber vielleicht hatte das dann einen anderen Grund.
Karte
ja,so ist das mit der Technik,muss meine Karte auch manchmal mehrmals einführen,weil sie nicht erkannt wird und das obwohl sie nichteinmal ganz aus dem Gerät raus war.
Da fällt mir ein, was soll der Blödsinn eigentlich,das mann die Uhrzeit nur Halbstündlich umstellen kann. Habe neulich 4 !! Fachleute einer Werkstatt damit beschäftigt meine Uhr einzustellen ??
Also, jetzt will ich auch mal meinen Senf dazu geben.Ich bin Wachtmeister; wenn ich mich hier vertue, so lass ich mich gern eines Besseren belehren:
Bis vor Kurzem war es so, dass man die Schaublätter der laufenden Woche und des letzten Arbeitstages der Vorwoche mitführen musste. Also maximal sieben.
Seit Kurzem ist es so, dass man die Schaublätter der laufenden Woche und der letzten 15 Arbeitstage mitführen muss. Also maximal 22. Dieses dürfte jetzt auch bußgeldbewährt sein, da die Übergangsfristen abgelaufen sind.
Die Regelungen des digitalen EG-Kontrollgerätes sind derart kompliziert, dass ich sie noch nicht komplett begriffen habe, obwohl ich schon zu einer Beschulung war. Es ist so, dass es derzeit vier verschiedene Karten gibt. Eine Fahrer-, Unternehmer-, Kontroll- und Werkstattkarte.
Alle Karten haben unterschiedliche Rechte; mit allen Karten kann man auch zeitlich unterschiedlich auslesen. Fakt ist, dass der Unternehmer ständig die Daten auslesen muss und diese auch entsprechend archivieren muss. Wir (die Polizei) können mit unserer Karte auch nur bedingt Daten auslesen - ich meine die des letzten/laufenden Monats. Dieses beschränkt sich allerdings nur auf das Auslesen mit der Karte. Da kommt dann der (Aldi-)bon raus und den kann man auswerten. Allerdings haben wir auch die Möglichkeit, dass Gerät komplett mit entsprechender Hard- und Software auszulesen. Nur gibt es diese Geräte derzeit - zumindest in Niedersachsen - nur bei einigen Dienststellen (meist Autobahnpolizei), da die Geräte erschreckend teuer sind.
Alles andere ist bestimmt nachzulesen.
Nun noch ein Tipp für euch Trucker:
Es wäre ja ein Leichtes, eine Karte als verloren zu melden. Nur gibt es dabei bedeutenden Meldekriterien. Es ist ein kinderleicht zu überprüfen, wieviele Karten auf einen Fahrer ausgestellt sind. Das ist allein schon bei der Kartennummer für jeden ersichtlich. Es ist unheimlich simpel, die Fahrer zu überführen. Wesentlich einfacher, als es bisher war, Deshalb passt bitte auf; ihr kommt in Teufel's Küche. Und auch der Unternehmer. Ich will hier keinen Polizeifinger heben - ich will nur einen Tipp geben. Ich weiß um euren Job und alle damit verbundenen Schwierigkeiten!
Und wer von euch dann auch noch eine Beschulung in Sachen digitales Kontrollgerät erfahren muss, dem wird hinterher die Rübe qualmen. Denn derzeit ist noch niemand richtig fit. Aber von den Fahrern erwartet man das!
Ich frage mich, wo die ganzen Fahrer herkommen sollen.
Wir arbeiten derzeit 60-65 Std pro Woche. Mit 80 LKW. Für nächstes Jahr sind weitere 25 LKW bestellt.
Von 60 Std runter auf 48 bedeutet 20% weniger. Das heisst, man braucht 20% mehr Fahrer/LKW.
Mein Chef hat jetzt schon Probleme, 12 motivierte Fahrer zu finden. Und anderen Speditionen geht es da ähnlich.
Ich fahre auf Stundenlohn und verdiene gutes Geld. Wenn ich nur noch 48 Std/Woche arbeiten darf, sinkt mein Nettoeinkommen um ca. 400 Euro.
Und ob mir das Fahren im Fernverkehr dann noch so großen Spaß macht, wenn ich um 6 Uhr morgens anfange und nach zwei einstündigen Pausen um 17-18 Uhr schon wieder Feierabend habe und auf irgendeinem Rastplatz die Zeit totschlagen muss....
Das mit den 11 Stunden Ruhezeit pro Nacht befürworte ich, keine Frage. Wir müssen unsere Pausen einhalten. Fahrzeit überziehen gibt es bei uns nicht. Aber nur noch 48 Stunden pro Woche arbeiten??? Bin mal gespannt, ob das Alles so klappt.....
Grüße Christian
ich hab mal ne frage zu dem Thema, unten wurde erwähnt das man papierrollen zum nachfüllen dabei haben muss da es sonst ärger gibt. Ich wurde angehalten und mir wurde gesagt das man 3 ersatzrollen dabei haben muss und ich als strafe 150 € bezahlen soll. Ist das rechtens?? Ich find das nähmlich ganz schön happig
ob du hier nun 1 oder 3 Rollen mitführen musst weis ich nicht - jedoch gilt
"Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
Artikel 14
Ist ein Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgerüstet, tragen der Unternehmer und der Fahrer dafür Sorge, dass im Fall einer Kontrolle der Ausdruck gemäß Anhang I B unter Berücksichtigung der Dauer des Dienstes auf Anforderung ordnungsgemäß erfolgen kann."
Schlimmstenfalls muss also Papier für den Ausdruck von 28 Tagen vorhanden sein und wieviel da durchläuft mit allen Einträgen kann sich ja jeder denken.
Wie auch immer, deutsche Bußgelder sind alles andere als happig, in Belgien und weiteren Ländern musst du meines Wissens nach 3 mitführen und die kassieren richtig ab.
Ist ansich doch auch kein Thema, die Rollen sind meist zu 3 eingeschweist, macht man das Pack auf um die Rolle zu tauschen, lässt man sich gleich ein neues mitgeben und hat seine Ruhe
ich meine in deutschland würde eine reichen....
in frankreich sollte man immer 2 in petto haben. also insgesamt 3! die haben eine druckwut!
Na ja die letzten Antworten zum Thema waren fast 4 Jahre alt.Da war wohl einer als Archäologe unterwegs.
scheint ja nicht das Problem gewesen zu sein das dieses Thema schon vier Jahre alt ist, ich hab ja meine antworten bekommen. Aber schön das du dazu beigetragen hast.
und wer nämlich mit "h" schreibt ist dämlich.... alte Weisheit, aber immer noch aktuell! 😁