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Arbeitszeitgesetz/Lenkzeiten

Themenstarteram 22. Juli 2012 um 11:22

Mich würde einmal interessieren wie das Arbeitszeitgesetz angewendet werden muß.

Wenn das Arbeitszeitgesetz eine tägliche Arbeitszeit von nur 8 Stunden zulässt wie kann dann die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen.

Tägliche Arbeitzeiten sind dann ja gar nicht mehr möglich.

Wenn ich also eine reine Lenkzeit von 9 Stunden am Tag hatte dann ist an Ent-oder Beladen überhaupt nicht mehr zu denken.

Wo ist hier mein Denkfehler????

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2012 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80

das Gestez ist dazu da DICH zu schützen und nicht um dich zu ärgern.

 

Gruß

Ja ? Da sag mal all jenen, die auf Std.lohn fahren !

Kommt auf den Stundenlohn an, wenn du allerdings 260 std im Monat fahren musst um auf dein Geld zu kommen ist dein Stundenlohn wohl zu gering.

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Die Arbeitszeit kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden

http://www.lkw-recht.de/.../LKW_Fahrer_Neue_Arbeitszeiten_und_FPersVO

Hauptproblem ist aber, dass sich niemand für das Arbeitszeitgesetz interessiert und es auch so gut wie nie kontrolliert wird.

Erst wenn es zu einem unfall kommt und die Genossenschaft ermittelt.

Dazu ist es evtl. sehr wichtig zu wissen das Verstösse bzw daraus resultierende Strafen gegen das Arbeitszeitgesetz nur der Arbeitgeber zu zahlen hat.Der Arbeitnehmer wird bei Verstössen gegen das Arbeitszeitgesetz nicht belangt.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

 

Hauptproblem ist aber, dass sich niemand für das Arbeitszeitgesetz interessiert und es auch so gut wie nie kontrolliert wird.

Sehr witzig .... :mad:

Zitat:

Original geschrieben von Heideprins

Mich würde einmal interessieren wie das Arbeitszeitgesetz angewendet werden muß.

Wenn das Arbeitszeitgesetz eine tägliche Arbeitszeit von nur 8 Stunden zulässt wie kann dann die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen.

Tägliche Arbeitzeiten sind dann ja gar nicht mehr möglich.

Wenn ich also eine reine Lenkzeit von 9 Stunden am Tag hatte dann ist an Ent-oder Beladen überhaupt nicht mehr zu denken.

Wo ist hier mein Denkfehler????

Moin,

Kein Denkfehler, einfach 8 Std. bzw. 10 Std. arbeiten und dann Feierabend machen, das Gestez ist dazu da DICH zu schützen und nicht um dich zu ärgern. Ausserdem sind die neun Stunden Lenkzeiten MAXIMALE Lenkzeit, kein Gesetzgeber fordert das du sie ausnutzen musst.

Gruß

Genau das ist ja das Problem, bei BKF´S es werden nur die Lenk und Ruhezeiten gesehen von den Speditionen, das Arbeitszeitschutzgesetzt intressiert keine sau!

Wir hatten es auf unserrer letzten Fahrerversammlung angesprochen.

 

Da ist dann von seitens der Geschäftsleitung der Satz gefallen "Wollen wir jetzt ernsthaft über 10 Stunden Arbeitszeit Diskutieren", der Witz an der Sache ist. Die Disposition macht nach 8 Stunden + 1 Stunde Pause Feierabend

Das Problem ist ganz einfach. Es wird einfach zu wenig bzw gar nicht Kontrolliert. Das hatte ich auch schon mit einem Polizisten drüber. Das nächste Problem ist auch ziemlich simpel, stell ich mein Tachograph egal ob Analog oder Digital auf "Pause" bei jedem Stop habe ich laut meinem Aufzeichnungsgerät eigentlich keine Probleme mit meiner Arbeitszeit. Da ich ja entsprechend viele Pausen dazwischen habe die die Arbeitszeit wieder runterreduzieren.

 

Ja, das ist alles ne verzwickte Situation.

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80

das Gestez ist dazu da DICH zu schützen und nicht um dich zu ärgern.

Gruß

Ja ? Da sag mal all jenen, die auf Std.lohn fahren !

am 22. Juli 2012 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80

das Gestez ist dazu da DICH zu schützen und nicht um dich zu ärgern.

 

Gruß

Ja ? Da sag mal all jenen, die auf Std.lohn fahren !

Kommt auf den Stundenlohn an, wenn du allerdings 260 std im Monat fahren musst um auf dein Geld zu kommen ist dein Stundenlohn wohl zu gering.

Anders - wie soll man durch eigenen Fleiß die Höhe seines Einkommens bestimmen ???

am 22. Juli 2012 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Anders - wie soll man durch eigenen Fleiß die Höhe seines Einkommens bestimmen ???

Kurzfristig gesehen kannst du das so sehen um zb eine außerplanmäßige Ausgabe damit begleichen zu können.

 

Langfristig ist der Aufbau des Lebnensstandarts durch Überstunden ein Fehler, wenn durch Krankheit ect kann man  seinen Lohn nicht mehr selbst bestimmen. Deswegen sollte man auch von seinem "Grundlohn"ohne Überstunden  zu machen leben können.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Langfristig ist der Aufbau des Lebnensstandarts durch Überstunden ein Fehler, wenn durch Krankheit ect kann man  seinen Lohn nicht mehr selbst bestimmen. Deswegen sollte man auch von seinem "Grundlohn"ohne Überstunden  zu machen leben können.

Deine Aussage trifft genau den Fehler den auch viele Fahrer im Fernverkehr machen.

 

Da werden oft die Spesen auf das Nettoeinkommen als ständiger Verdienst aufgerechnet. Das ist ein Kardinalfehler der spätestens bei einer längeren Krankheit verheerende Folgen auf die finanzielle Situation des jeweiligen haben kann.

Spesen sind ein wunderbares Zubrot aber eben kein ständiges Einkommen.

 

Das gleiche gilt eben auch für Überstunden wie @Pepperduster schreibt.

 

Gruß Michi

am 22. Juli 2012 um 20:40

Ich habe am Freitag um 8:50 angefangen und war am Samstagmorgen um 1:10 Uhr auf dem Hof.

637 km , 3 abladestellen und 3 ladestellen (2 abladestellen waren gleichzeitig auch ladestellen) und dann 200 km fahren, leermachen, dann dach anheben (megaSattel) und leergut bis unters dach laden und 200 km zurück. Ist übrigens eine ehemalige Schüchen Tour die jetzt von jemand anderem großen gefahren wird.

Von der Fahrzeit war alles okay, aber die schichtZeit natürlich nicht. Und da muss ich keine strafe zahlen oder wie ?

Dann musste ich noch mit meinem Pkw hin und zurück 100 km insgesamt fahren weil ich beim ersten Kunden am morgen die mappe mit allen blanko CMRs vergessen hatte und die so freundlich waren sie mir unter einen palettenstapel zu legen. Der Dispo habe ich von dem maleur natürlich nichts gesagt. Ist eh schon genug scheisse passiert. Bei 16 Stunden schichtzeit hat sich noch ein Dhl Sprinter in einer Baustelle den rechten aussenspiegel an meinem auflieger abgefahren. Ist aber weiter Gedüst ohne Polizei . Zum Glück .

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

 

Von der Fahrzeit war alles okay, aber die schichtZeit natürlich nicht. Und da muss ich keine strafe zahlen oder wie ?

Die Strafe wird dir nicht wgen dem Arbeitszeitgesetz aufgebrummt sondern wegen den Lenk und Ruhezeiten ;) Dein Chef könnte wegen Verstoß gegen beide Gesetze belangt werden.....

Grüße

Steini

am 23. Juli 2012 um 5:59

Zitat:

Original geschrieben von Heideprins

Mich würde einmal interessieren wie das Arbeitszeitgesetz angewendet werden muß.

Wenn das Arbeitszeitgesetz eine tägliche Arbeitszeit von nur 8 Stunden zulässt wie kann dann die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen.

Wo ist hier mein Denkfehler????

Es gibt da ganz viele Denkfehler. Für Kraftfahrer ist eigentlich nur der § 21 a Arbeitszeitgesetz von Bedeutung. Die allgemeinen Regelungen hinsichtlich 8 Stunden Arbeitszeit sind für ihn nur in soweit von Bedeutung, als dass sie in einem kürzeren Zeitraum (16 Wochen) ausgegliechen werden müssen.

Was auch immer wieder nicht bedacht wird, ist die Tasache dass der 8-Stundenzeitraum für "Arbeitstage" gilt, also in der Zeit von Montag bis Samstag. Viel Kraftfahrer denken aber, es sei der Zeitraum von Montag bis Freitag.

Alle Fahrer, die nur Lenkzeiten und Pausen auf Ihrer Scheibe/ Karte haben, verstoßen sowieso nicht gegen das Arbeitszeitgesetz. Denn dann kommen sie niemals über 60 Stunden Arbeitszeit in der Woche. Und die erlaubten 90 Stunden Lenkzeit pro Doppelwoche lassen dann sowieso keine Übertretung des Arbeitszeitgesetzes aufkommen.

Das Problem ist doch ein anderes: Die nichtbezahlte lange Abwesenheit. Da ist eine täglich eine Schichtzeit von maximal 13 oder 15 Stunden erlaubt, wenn die Lenkzeiten von 9 (10) Stunden nicht überschritten werden, die sonstige Arbeit nicht mehr als 3 (2) Stunden beträgt und der Rest der Schicht mit Bereitschaftszeit aufgefüllt wird.

Es ist vielen Fahrern wohl garnicht bekannt oder bewusst, dass Bereitschafts- und Wartezeiten nicht als Arbeitezeit zählt und wenn die Ladezeit als Pause dokumentiert wird, muss sich niemand über die heute schon mehr als geringen Verstößen wundern.

@18.430: Es ist zwar eine lange Zeit, die du beschreibst, aber es sollte eine Auflistung nach Lenkzeiten, Pausen, sonsitige Arbeitszeiten erfolgen, damit man die Beschreibung entsprechend werten kann. Und die Sache mit den CMR Frachtbriefen.... Was man nicht im Kopf hat muss man in den Beinen (hier Autoreifen) haben...

Das Problem ist in der Tat, dass für Speditionen nur die Lenkzeiten und die sonstigen Arbeiten als Arbeit zählen, weil es auch so im Gesetz steht. Für viele Fahrer ist es aber zusätzlich so, dass für sie die Knöpfchen am Tachografen elektrisch geladen sind und man da nicht drauf drückt. Deshalb gibt es bei den meisten Scheiben und Auswertungen von Karten, die ich gesehen habe, nur Lenkzeiten und Pausen (weil die Pausen ja bis auf wenige Tachgrafentypen automatisch geschrieben werden).

Solange Fahrer sich mit Pauschallohn und Spesen abspeisen lassen, ihre tatsächlichen Zeiten nicht dokumentieren hat doch der Gesetzgeber keine Veranlassung hier etwas zu ändern, denn den Aufzeichnungen nach scheint doch dann alles in Ordnung zu sein.

Heute kam nen Stapler zu uns gefahren um ne große Pallete abzuladen, ich fragte ihn wo sein LKW steht ?

Da hinten auf dem Parkplatz "der muss jetzt eine Pause machen", ich dachte immer die Gesetzliche Pause wäre für dne Fahrer und nicht für den LKW :confused:

:rolleyes:

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