Lenkung irgendwie komisch!

Volvo C70 1 (N)

Hallo zusammen,

ich bin der Alex und bin seit einigen Jahren gegeisterter Volvo Fahrer (die ältern Modelle ;-)).

Fahre z.Z nen Volvo V70I 2.5L von 97 (mittl. 260000km) als zweitwagen und bin bis auf die kleineren Achsproblemchen, ewiges nachfetten wegen knarzen in der Lenkung sehr zufrieden. Läuft halt wie ein Uhrwerk der Elch, und hat mich eigentlich noch nie im Stich gelassen.

Nun habe ich mir vor kurzem ein C70 Cabrio 2.4T bj 99 Automatik 1. Hand Scheckheft etc. 140000km für den Sommer zugelegt. Wagen ist in einem Top Zustand (sofern ich das als ungeübter fast nicht Schrauber behaupten kann). Probefahrt konnte ich leider nur 2 mal um den Block machen daher ist mir nichts sonderliches aufgefallen. Heute das Auto abgeholt und auf der Autobahn ist mir die extrem schwammige lenkung aufgefallen. Das Lenkrad hat auch Spiel d.h. nach links und rechts 2 cm ohne Rückmeldung der Lenkung. Dann als ich eine E-Klasse auf der Landstrasse frech überholt habe, habe ich beim kick down gemerkt, dass der Volvo nach links gezogen ist. Auf dem Weg über unebenere Strassen ist mir ausserdem ein "bollern" an der VA aufgefallen.

Nun vermute ich nicht gutes (Kosten). Kann es sein, dass die Domlager, Querlenker, Spurstangen oder sogar das Lenkgetriebe einen weg hat?

Habe bereits von einigen leuten gehört das der Volvo C70 eh ein wenig schwammig sein soll. Aber so schwammig hätte ich mir das nicht vorgestellt.

Wie sind eure Erfahrungen mir dem Cabrio. Hattet ihr schonmal die selben Erfahrungen und seit dem Defekt auf die Schliche gekommen? Wäre super wenn ihr das irgendwie eingrenzen könntet. Vll ist das ja auch alles im normalen Rahmen und ich muss mich erst an das Auto gewöhnen. Aber normal scheint mir das nicht zu sein. Von meinem V70 kenne ich das nicht.

Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

Wünsche einen angenehmen und sonnigen Tag

Alex

Beste Antwort im Thema

Die meisten gepimpten Kisten würde ich nicht wegen "zu tief" aus dem Verkehr ziehen,sondern wegen "zu hässlich"😉

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Servus,
ordentlich Spiel in der Lenkung hatte ich im V70i zuletzt auch. Lenkgetriebe, Spurstangenköpfe etc. ok.
Bei mir war's das Kreuzgelenk, das die Lenkstange mit dem Lenkgetriebe verbindet (im Motorraum). Die Verzahnung war abgenutzt. Daher das Spiel in der Lenkung, da erst die Klemmschraube blockierte.
Das Gelenk findet man unter dem Bremskraftverstärker. Am besten wackelt eine Person am Lenkrad, während die andere beobachtet, ob die Verbindung Spiel hat. Austausch problemlos.
Viel Glück
Rob

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power



Zitat:

Original geschrieben von Blockpartie



Siehe Bild,
Die Kofferraumstrebe vom C 70 bzw. S70 sollte auch im Cabrio passen und die beiden bzw. vier Unterbodenverstrebungen von Ultraracing kann man 1:1 übernehmen.

Martin

Haben die Bauteile denn eine Zulassung oder darf man die offiziell gar nicht drunterbauen?
Hättest Du evtl. einen Link wo man die Teile bekommen kann? In der Bucht schwanken die Preise doch sehr stark ( zumindest was ich so gesehen habe)

DANKE!

Für Domstreben und Versteifungen bedarf es keiner Zulassung.

Siehe HIER auf Seite 32/33.

Gruß
NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


Für Domstreben und Versteifungen bedarf es keiner Zulassung.

Siehe HIER auf Seite 32/33.

Gruß
NoGolf

Würde ich SO nicht stehen lassen,da die Unterbodenverstrebungen von Ultraracing die Bodenfreiheit verringern.

Martin

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Ich hatte deswegen während der HU mal ein Gespräch mit einem DEKRA-Kollegen. Ursprünglich ging es darum, ob meine Domstrebe denn merklich etwas bringt. Darüber kamen wir dann auch auf die Unterbodenversteifungen. Dessen Aussage war, dass "industriell gefertigte", also im Handel erworbene, generell bei der HU kein Problem sind. Eher die selbst gebastelten, bei denen die Befestigspunkte dann z.T. unzulässig sind bzw. die viel zu weit nach unten "durchhängen".

Ich gehe aber davon aus, dass es sicher auch hier einen Ermessensspielraum gibt, der Auslegungssache ist und den der Eine oder Andere SV evtl. zum Nachteil des Kunden durchzusetzen vermag. Stichwort: "Fahrverhalten darf sich nicht verschlechtern"

Gruß
NoGolf

Ja,stimmt alles.
Nur der Punkt,das sich die Bodenfreiheit um mehrere Zentimeter verringert,dürfte in der Praxis viel Prüfer stören.

Bei stark unebenen Straßen kratzt mein S 70 so manches mal....

Img-0239

Die zulassungsfreie Montage wird in diesem Fall durch die heranzuziehenden Vorgaben für die Mindestbodenfreiheit "begrenzt". Diese ergibt sich, in Ermangelung einer gesetzlichen Festlegung, aus VdTÜV Merkblatt 751,  Anhang II, Absatz 5.1.9. Diese wird auch von den anderen Prüfdiensten angewandt und gilt Wortgleich auch in Austria:

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Gruß
NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm[/b] mittig berührungslos überfahren können.

Gruß
NoGolf

Äh,falsch zitiert🙄

Wollte schreiben:

Keine Chance😁
Hatte mal was von 70 mm gehört/gelesen.

Dann halte Dich zukünftig von allen größeren Open-Air-Konzerten und Festivals fern. Mit 7cm legen die Dich bei den dort üblichen Polizeikontrollen sofort still.😉

Ich geh nachher mal vor zu unserer Dorfkirche und mache ein Foto ... da steht ein tiefergelegter auf dem Parkplatz, dem die Polizei schon vor Wochen die Weiterfahrt untersagt hat. Hoffe, der steht dort noch immer.

Gruß
NoGolf

EMPFEHLUNG!

Dieses tolle Merkblatt ist in Deutschland eine reine Empfehlung. In Österreich sieht die Sache schon ganz anders aus. Ebenso in Kathmandu 🙄

Stillgelegt werden darf ein Fahrzeug nur dann, wenn die Bodenfreiheit das Fahrzeug zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer macht oder untauglich für den allgemeinen Straßenverkehr macht.

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


Dann halte Dich zukünftig von allen größeren Open-Air-Konzerten und Festivals fern. Mit 7cm legen die Dich bei den dort üblichen Polizeikontrollen sofort still.😉

NoGolf

Das Fahrzeug wird nur extrem selten in der Öffentlichkeit bewegt😉

Zitat:

Original geschrieben von Blockpartie


EMPFEHLUNG!

Dieses tolle Merkblatt ist in Deutschland eine reine Empfehlung. In Österreich sieht die Sache schon ganz anders aus. Ebenso in Kathmandu 🙄

Stillgelegt werden darf ein Fahrzeug nur dann, wenn die Bodenfreiheit das Fahrzeug zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer macht oder untauglich für den allgemeinen Straßenverkehr macht.

Nur dass sich halt alle Prüfdienste in D auf diese VdTÜV berufen bzw. sich daran halten. Und bei den Verkehrskontrollen bei Festvals und Tunertreffen halten die Uniformierten auch nur ihr Metermaß zwischen Autounterkante und Strassenbelag. Ob auch in Katmandu?? Muß ich im nächsten Urlaub mal nachfragen!

Hier ein Bild des vorher erwähnten Fahrzeugs. Typischer Vorführeffekt. Inzwischen wurden die tiefen seitlichen Schweller abmontiert ... ich hätte dem ja schon der Farbe wegen die Weiterfahrt untersagt 😉

Gruß
NoGolf

Irgendwann werden auch solche Kiddies auf den Trichter kommen,das es überhaupt nichts bringt,seine Kiste so tief zu legen.
Außer natürlich vor dem minderjährigen und noch ohne Schamhaare ausgestatteten weiblichen Publikum vor der Dorf-Eisdiele.

Martin

Der wirkt aber dadurch viel schneller ... 😁

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