Lenkradvibrationen zwischen 120 und 140 km/h...
Hallo,
kann mir vielleicht bei diesem Thema jemand helfen? Ich habe letzte Woche die Winterreifen aufziehen lassen (auf den R42 Felgen). Nun habe ich auf der ersten längeren Autobahnfahrt festgestellt, dass das Lenkrad im Geschwindigkeitsbereich zwischen 120 km/h und 140 km/h mäßig stark vibriert. Ganz wie bei nicht richtig ausgewuchteten Reifen. Deswegen bin ich heute zu dem Reifenhändler gefahren, der mir die Räder montiert hat und fragte freundlich, ob die das vielleicht "wegmachen" könnten.
🙁 Leider nein, damit müsste ich leben, da bei diesen Geschwindigkeitsbereichen ein Auswuchten bei Unwuchten am Rad nur direkt am Fahrzeug erfolgen könnte - und dies ist wegen dem Allradantrieb leider nicht möglich, ohne ihn zu beschädigen.
Der normale Auswuchtbereich liegt angeblich im Geschwindigkeitsbereich 80 - 90 km/h.
Was sagt ihr dazu? Ist das so? Hat einer von euch vielleicht auch schon derartige Probleme gehabt? Ich kann leider nichts dazu sagen, ob die Original-Räder auch dieses Lenkradvibrieren erzeugen.
Vielen Dank für eure Tipps.
ralli_d5 (der heute die erste echte Schneefahrt mit seinem Elch hinter sich gebracht hat)
32 Antworten
Hallo Stefan,
du hast ja Recht.
Aber er darf schon versuchen nachzubessern.
Und richtig aufregen hilft ja nur begrenzt.
Da müssen dann schon andere Geschütze ran.
Gruß odddo
PS.: Ich hätte dem Händler auch schon die Ohren gestutzt 😉
Ja, Du hast ja recht.
Aber seine Nachbesserung ist mit ner Nachwuchtung abgeschlossen.
Vorallem wo ja der Höhenschlag bekannt ist.
Und mal ehrlich: Müssen denn andere Geschütze wirklich sein?
Helfen heute nur noch die Anwälte?
Schlimm genug.
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von ralli_d5
Hi odddo,
ich habe die Reifen/Räder von dem Händler gekauft und sie sind neu und erst seit 1 Woche auf meinem XC90 montiert.Gruß
ralli_d5
Sorry, aber lasse dich bloß nicht von deinem Reifenhändler für dumm verkaufen. 🙁
Ich würde rein vorsorglich schon einmal schriftlich (z.B. per Fax an den Händler) vom Kaufvertrag zurücktreten und parallel evtl. um Nachbesserung mit Fristsetzung bitten. Jetzt werde ich hier sicher gleich wieder verbal "ausgepeitscht". Von wegen, ersteinmal freundlich versuchen und und und. Das hast du ja bereits. Wie gesagt, nochmals um Nachbesserung bitten. Denn inerhalb von 14 Tagen hast du ein generelles Rücktrittsrecht. Wie das genau mit der Abnutzung ist, keine Ahnung. Aber rein theoretisch hat dir der Verkäufer ja die magelhafte Ware verkauft und kann somit innerhalb von 6 Monaten haftbar gemacht werden und ist somit sowieso dein erster Ansprechpartner (Produktkäuferhaftungsgesetz o.ä.). Zum Zeitpunkt des Verkaufes muss die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Sogar die aus Werbetexten! Der Verkäufer muss dir nachweisen, dass du den Fehler verursacht hast. Das ist erfahrungsgemäß schwierig bis unmöglich.
So, jetzt entscheide selbst, wie du vorgehen möchtest. 🙂
Danke Kai und allen anderen. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
ralli_d5
Ähnliche Themen
hier ist ein Link zum Rücktritt vom Kaufvertrag:
Rücktritt Kaufvertrag
Natürlich hast du grundsätzlich KEIN Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, sondern vielmehr musst du über die Friststetzung gehen....
Bin aber wie gesagt kein Jurist... also besser einen solchen fragen.
Gruß odddo
Zitat:
Original geschrieben von ralli_d5
Das soll das Folgende bringen: wenn Rreifen und/oder Felge eine Unwucht haben, dann ist diese Unwucht an einer bestimmten Stelle am Reifen/Felge. Nun kann es sein, dass sich diese beiden Unwuchten zufällig an der gleichen Stelle befinden (z.B. an der Stelle, wo das Ventil sitzt) und sich dadurch "addieren". Gängige Praxis ist es deswegen wohl, die Reifen auf der Felge zu verdrehen, damit die Unwuchten sich (hoffentlich) aufheben. Klingt in meinen Ohren logisch.
Ja aber mal ehrlich, wenn das bei 4 Rädern auftritt dann muß man aber große Hoffnung haben das diese Aktion was bringt. Das kann man sicher bei 1 Rad was nicht i.O. mal probieren aber bei 4 Räder????
Zitat:
Original geschrieben von ralli_d5
Wie kann ich ihn denn dazu bewegen? Er meinte, ich soll noch bin Anfang Januar testen und dann selbst entscheiden, ob ich die Reifen alle zu Pirelli einschicken lassen soll. Das Problem dabei: das kann bis zu 3 Monaten dauern und in der Zwischenzeit habe ich keine Winterreifen. Trete ich dann in Vorleistung und kaufe mir 4 neue Reifen und Pirelli fällt nach 3 Monaten ein, dass nur 2 von den eingeschickten 4 Reifen einen Fehler haben, dann bekomme ich 2 ersetzt (abzüglich der bisherigen Laufleistung) und die anderen beiden wieder zurück und sitze demnach auf 2 zusätzlichen Winterreifen.
Wie man ihn dazu bewegen kann haben die anderen ja schon geschrieben.
Mein Händler hat mir nach kurzem hin und her was das flattern-wummern verursachen könnte angeboten die Räder abholen zu lassen. Wohlgemerkt war das kein Händler vor Ort sondern ein Internethändler der sich ganz auf meine aussagen verlassen hat. Letztendlich habe ich ihm die Reifen im Rahmen einer Dienstreise selber vorbei gebracht um Kosten für ihn zu sparen. Dann habe ich eine Gutschrift inkl. der Kosten fürs Nachwuchten bei einem Reifendienst bekommen.
Er wollte dann die Reifen und die Felgen zur Prüfung beim jeweiligen Hersteller einsenden.
Ich hoffe das es bei dir zu einer ähnlichen Lösung kommt!
Gruß André
Zitat:
Original geschrieben von odddo
hier ist ein Link zum Rücktritt vom Kaufvertrag:
Rücktritt KaufvertragNatürlich hast du grundsätzlich KEIN Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, sondern vielmehr musst du über die Friststetzung gehen....
Bin aber wie gesagt kein Jurist... also besser einen solchen fragen.
Gruß odddo
Hallo odddo,
bin auch kein Jurist! Höchstens Hobby-Jurist! 😁 😉 Aber der muss man heutzutage als Selbständiger auch sein. Leider... 🙁
Warum hat er kein Rücktrittsrecht? Natürlich nicht auf Grund des Mangels. Meiner Meinung nach hat er das von mir genannte Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Das schriftliche Verlangen mit Fristsetzung und Forderung einer Reaktion reicht in den meisten Fällen völlig aus.
Wer es sicher weiß, bitte melden!
Edit: Verstehe! Du willst es ganz genau haben! Also gut... Meiner Meinung nach hat ralli_d5 ein 14tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht! Zufrieden??? Erbsenzähler... 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von ESTATEDEUS
Meiner Meinung nach hat er das von mir genannte Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen.
Nur im Fernabsatz, also z.B. Kauf über Internet. Das gilt aber nicht bei Waren die man direkt im Laden kauft.
Gruß, Olli - kein Jurist
Zitat:
Original geschrieben von Olli the Driver
Nur im Fernabsatz, also z.B. Kauf über Internet. Das gilt aber nicht bei Waren die man direkt im Laden kauft.
Gruß, Olli - kein Jurist
Ich dachte, dass ralli_d5 sie bei einem Online-Reifenhändler gekauft hat? Sorry, wen dem nicht so ist! Dann sollte ich mir wohl mal eine neue Brille kaufen.
Olli, du hast natürlich vollkommen Recht! Stichpunkt "Fernabsatzgesetz"!
Hi,
ich kann euch mit einem Update versorgen 😁 Übrigens: es war ein ganz normaler Händler, der auch im Internet Räder anbietet. Dabei bin ich auf ihn aufmerksam geworden. Die Räder wurden dann per Spedition geliefert und bei einem lokalen Reifenspezi montiert.
Hier aber das Update: entsprechend den guten Tipps hier im Forum habe ich dem Händler (nach einem langen, aber ergebnislosen Telefonat) die folgende Email geschrieben:
Zitat:
Hallo Herr xxx,
ich beziehe mich auf unser freundliches Gespräch heute. Leider sind auch nach dem "Matchen" der 4 Räder die Vibrationen nicht gänzlich verschwunden.Zur Wahrung meiner Rechte und Fristen:
Da ich bei Ihnen 4 neue Räder in einem einwandfreien Zustand bestellt und bezahlt (per Vorkasse!) habe, bestehe ich auch auf die Lieferung von einwandfreier Ware. Es kann nicht sein, dass zusätzliche Massnahmen wie das heutige Matchen erforderlich sind, damit ich die Ware überhaupt (mit Einschränkungen) nutzen kann.Daher bestehe ich auf Nacherfüllung (=Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nach § 439 Abs. 1 BGB) innerhalb von zwei Wochen bis zum 12.01.2006. Zudem bitte ich Sie, mir die Kosten für das heutige Matchen in Höhe von 58,- EURO zu erstatten.Ich würde mich freuen, wenn wir damit diese für beide Seiten
unerfreuliche Sache regeln könnten. Für Rückfragen und weitere Dinge stehe ich Ihnen ganztags unter der Rufnummer 069.xxxx zur Verfügung.Vielen Dank und Grüße
ralli_d5
Als Antwort kam dann ganz schnell heute morgen die folgende Email:
Zitat:
Sehr geehrter Herr ralli_d5,
in Ihrer Angelegenheit hatte ich soeben ein Telefonat mit
Pirelli, Höchst. Allerdings ist die Abteilung für Beanstandungen
erst wieder ab dem 2. Januar 2006 besetzt, sodaß bis dahin
keine terminliche Entscheidung über den weiteren Verlauf
getroffen werden kann. Sobald am 2. Januar der zeitliche
Ablauf mit Pirelli geklärt ist werde ich mich unverzüglich bei
Ihnen melden.MfG xxx
Ist doch eine Antwort, mit der man arbeiten kann, oder? Schon sehr viel mehr Engagement vom Händler 😁
Nochmal vielen Dank für die vielen tollen Hinweise und Tipps (vor allem der Link war klasse 🙂)
Gruß
ralli_d5
Darf ich ganz ehrlich sein? Sorry, aber ich würde mich mit einer solchen Aussage nicht zufrieden geben! Die eMail ist für mich absolut schwammig und nichtsaussagend formuliert. Da bin ich einfach ein wenig anspruchsvoller, was den Kundenservice betrifft - oder in den Augen des Händlers ein sog. "schwieriger Kunde" -. 😁 😉 Ist natürlich nur meine Meinung!
Zitat:
Original geschrieben von ESTATEDEUS
Darf ich ganz ehrlich sein? Sorry, aber ich würde mich mit einer solchen Aussage nicht zufrieden geben! Die eMail ist für mich absolut schwammig und nichtsaussagend formuliert. Da bin ich einfach ein wenig anspruchsvoller, was den Kundenservice betrifft - oder in den Augen des Händlers ein sog. "schwieriger Kunde" -. 😁 😉 Ist natürlich nur meine Meinung!
Hallo,
sehe dies ähnlich! Ich sagte ja oben schon einmal: Du hast doch nicht bei Pirelli die Reifen gekauft. ISt doch nicht Dein Problem, wenn die Abteilung "Beanstandung" erst wieder am 2. Januar wieder besetzt ist (kann das auch nicht glauben)....
Du hast ihm eine Frist gesetzt und jetzt ist er am Zug. Nach dem 12.1. würde ich konkret handeln und das war es dann.
Servicewüste Deutschland
Gute Nacht 😉
odddo
Also ich finde das Verhalten des Händlers vertretbar. Soll er erstmal mit Pirelli das Vorgehen abstimmen. Wenn es durch den Jahreswechsel eben erst der 2.Januar ist, sehe ich darin kein Problem. Ob er eine andere Marke direkt verfügbar hätte, ist eh fraglich. Das Auto ist ja schließlich fahrtüchtig.
Ich bin sicher, dass man eine einvernehmliche Lösung findet. Pirelli und der Händler werden sich sicher nicht quer stellen.
Gruß Andi
Hi zusammen,
ein weiteres Update zum Thema:
Heute war ich persönlich bei Pirelli in Höchst/Odenwald. Nach einer ca. 60 km langen Landstraßenfahrt wurde ich dort freundlich empfangen und man machte sich sofort an die Fehlersuche bei den Reifen / Rädern.
Ein Schaden/Fehler an den Felgen konnte nach Sichtprüfung ausgeschlossen werden, so dass alle 4 Reifen gründlich untersucht wurden.
Ergebnis: alle 4 Reifen haben an einer Stelle innen auf der Karkasse eine Materialunebenheit (zu viel Material), die durch Wuchten nicht behoben werden kann. Daher wurden alle 4 Reifen ohne Zögern sofort gegen 4 neue Reifen der gleichen Marke 🙂 montiert und gewuchtet: ohne jede Unwucht,
Obwohl ich bereits ca. 4800 km mit den Reifen gefahren bin, wurde kaum Abnutzung festgestellt (ca. 0.5 mm), so dass ich auch nichts dazuzahlen musste.
Insofern bin ich jetzt sehr zufrieden. Jetzt muss ich den Händler nur noch dazu bringen, dass er mir die Kosten für das Matchen erstattet.
Cheers
ralli_d5
Wieso mußtest Du denn selbst zum Hersteller fahren. Wenn Du einen Schaden am Fahrzeug hast, macht das doch auch die Werkstatt und klärt das mit dem Hersteller im Garantiefall und nicht Du selbst mußt zum Hersteller fahren.
Reifenhersteller nehmen mangelhafte Ware ohne Beanstandung zurück. Sie gehen generell davon aus, daß der Verkäufer soviel Ahnung hat, um zu erkennen ob ein Reifen schadhaft ist oder nicht. Meist wird der Reifen sofort gutgeschrieben oder es wird umgehend ein Ersatz geliefert. Abnutzung spielt dabei keine Rolle. Soweit kommt es noch, das man auch noch die Zahlen darf.
Rücknahme und Lieferung von Ersatz ist im Allgemeinen die günstigste Möglichkeit. Alles andere wäre zu teuer und zu viel Aufwand.
Und außerdem im hart umkämpften Reifenmarkt viel zu Kundenunfreundlich.
Grüßle Heiko